Anhang und Konzernanhang 2020
Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln
Amtsgericht Charlottenburg – HRB 64059
Amtsgericht Köln – HRB 29259
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A. Allgemeine Angaben
Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss (Konzern) sowie der Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS AG) für das Geschäftsjahr 2020 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt zudem die vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) verabschiedeten und vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 324 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Standards (DRS).
Die BFS AG ist als Muttergesellschaft erstmalig zur Erstellung eines Konzernabschluss verpflichtet und stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen i. S. d. § 285 Nr. 14 und 14a HGB auf. Die Angabe von Vorjahreswerten für den Konzern unterbleibt aufgrund der erstmaligen Erstellung eines Konzernabschlusses gem. IDW RS HFA 44 Tz 5 Satz 1. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Konzernanhang und der Anhang der BFS AG sind gemäß § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Soweit nicht gesondert vermerkt, gelten die getroffenen Aussagen sowohl für den Konzern als auch für die BFS AG.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der BFS AG weitere drei Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Bei drei weiteren Tochterunternehmen wurde gemäß §§ 296 Abs. 2 HGB aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Konsolidierung verzichtet. Die Nicht-Einbeziehung dieser Unternehmen vermittelt kein wesentlich anderes Bild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns als deren Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss wird einheitlich nach den für die BFS AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt für Erstkonsolidierte Unternehmen nach der Neubewertungsmethode in Übereinstimmung mit § 301 HGB. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden unter dem Posten „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital ausgewiesen.
Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden konsolidiert, soweit dem keine branchenbezogenen Rechnungslegungsvorschriften entgegenstehen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden haben wir die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden Bewertungsvorschriften des § 340e HGB beachtet. Von den nach § 340f HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht.
Die Barreserven werden zum Nennwert bilanziert.
Sämtliche Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Angekaufte Forderungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Risiko im Kreditgeschäft ist durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen worden. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen orientiert sich am verbleibenden Blankoanteil notleidender Kreditengagements. Der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen liegt grundsätzlich das im Schreiben des BMF vom 10. Januar 1994 vorgesehene Verfahren zu Grunde. Ergänzend wurden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie im Geschäftsjahr zusätzliche Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 6.500.000 EUR auf Basis der aktuell bestehenden bankinternen Ratingmodelle (unter Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten) gebildet.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens, bestehend aus der Liquiditätsreserve, haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden vorgenommen. Die Anschaffungskosten bei Wertpapieren der gleichen Gattung haben wir nach der Durchschnittsmethode ermittelt.
Finanzinstrumente des Handelsbestands werden gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Risikoabschläge für Handelsaktiva bewertet. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Wertänderungen, realisierte Gewinne und Verluste, Provisionen und laufende Erträge aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie Zinsaufwendungen zur Refinanzierung der Handelsaktivitäten werden im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von internen Verfahren des Risikomanagements (Value-at-Risk Ansatz).
Als Beteiligungen bilanzieren wir Anteile an anderen Unternehmen ab einer Beteiligungsquote von 20 % (§ 271 Abs.1 HGB). Beteiligungsquoten unter 20 % werden in den Bilanzposten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Finanzanlagen – werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur dann vorgenommen, wenn dieser voraussichtlich dauerhaft unter dem letzten Buchwert beziehungsweise den Anschaffungskosten lag (gemildertes Niederstwertprinzip). Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 250) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 1.000) in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Anlagen bei Versicherungen werden zu den mitgeteilten Aktivwerten angesetzt.
Abzugrenzende Zinsen sind in den jeweiligen Bilanzposten einbezogen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag wird in die Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig über die Laufzeit aufgelöst.
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Bildung von Zinsrückstellungen ausreichend Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,30 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 2,71 %). Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit je 2,0 % p.a. eingerechnet.
Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, beträgt im Konzern sowie in der BFS AG 1.601.747 EUR und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Vermögen, welches dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient, als Deckungsvermögen mit entsprechenden Rückstellungen verrechnet.
Dies gilt auch für die von den Mitarbeiter*innen durch Arbeitszeit- und Gehaltsumwandlung finanzierten Zeitwertkonten. Der Wert der Rückstellungen orientiert sich an der Wertentwicklung des von der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, zu dotierenden Deckungsvermögens, dessen Bewertung zum Zeitwert erfolgt.
Die Steuerrückstellungen sowie anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Auf der Grundlage der Inanspruchnahme des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern verzichtet.
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich eventueller Vorsorge bilanziert.
Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.
Für sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs wurde nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung der Nachweis erbracht, dass aus den kontrahierten Zinspositionen zukünftig keine Verluste entstehen werden. Dies erfolgte mithilfe der Barwert-/Buchwertmethode. Nach dieser Methode werden die Buchwerte der zinstragenden Geschäfte des Bankbuchs den zinsinduzierten Barwerten unter Berücksichtigung entsprechender Risiko- und Bestandsverwaltungskosten gegenübergestellt. Ein verbleibender negativer Überhang nach Saldierung entspräche einem Rückstellungsbedarf. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Negative Zinsen aus Geldanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen abgezogen. Positive Zinsen aus Geldaufnahmen werden bei den Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.
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C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
- Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Konzern:
bis 3 Monate
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)
8.530
25.589
136.472
179.114
Forderungen an Kunden (A 4)
86.155.955
286.545.288
1.358.699.175
3.156.291.875
BFS AG:
bis 3 Monate
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)
8.530
25.589
136.472
179.114
Forderungen an Kunden (A 4)
88.294.483
286.545.288
1.358.699.175
3.156.291.875
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind im Konzern mit 211.294.399 EUR täglich fällige Forderungen enthalten (BFS AG: 202.550.580).
- In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Konzern 2020:
Forderungen an verbundene Unternehmen
Forderungen an Beteiligungsunternehmen
EUR
EUR
Forderungen an Kunden (A 4)
53.464
58.056.864
BFS AG:
Forderungen an verbundene Unternehmen
Forderungen an Beteiligungsunternehmen
Geschäftsjahr
EURVorjahr
EURGeschäftsjahr
EURVorjahr
EURForderungen an Kunden (A 4)
2.138.528
3.236.592
58.056.864
57.185.140
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind im Folgejahr fällig:
in EUR
Konzern
BFS AG
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten
404.631.650
404.631.650
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten
25.045.000
25.045.000
- In folgenden Posten sind enthalten:
Konzern und BFS AG:
börsenfähig
börsennotiert
Nicht börsennotiert
Nicht m. d. strengen Niederstwert bewertete börsenfäh. Wertpapiere
EUR
EUR
EUR
EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5)
2.494.355.817
2.494.355.817
-
1.504.210.074
- Weitere Angaben zu den Wertpapieren
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind wie im Vorjahr keine Wertpapiere mit Nachrangabrede enthalten, ebenso im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert ohne Zinsabgrenzung in Höhe von 1.503.064.430 EUR und einem Marktwert in Höhe von 1.547.355.436 EUR dem Anlagevermögen, das nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet wird, zugeordnet. Der Zeitwert für die dem Anlagevermögen zugeordneten festverzinslichen Wertpapiere, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben ist, betrug 49.670.000 EUR (Buchwert: 49.925.000 EUR). Bei diesen Wertpapieren wurde durch eine Ausfallprüfung festgestellt, dass tatsächlich keine dauerhafte Wertminderung vorliegt.
- Der Handelsbestand beträgt aufgrund der Liquidation des BFS Kreditfonds im Geschäftsjahr 0 EUR (Vorjahr BFS AG: 1.369.540 EUR).
Besitz von Kapitalanteilen in Höhe von mindestens 20 % an anderen Unternehmen:
Name, Sitz
in TEURAnteil am Kapital - direkt
Anteil am Kapital - indirekt
Eigenkapital der Gesellschaft
Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs
Einbezogene Tochterunternehmen
BFS Service GmbH, Köln
100 %
9.500
-
HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, Köln
100 %
29.785
196*
HDS Haus der Sozialwirtschaft Verwaltungs-GmbH, Köln
100 %
25
4*
Nicht einbezogene Tochterunternehmen gem. § 296 HGB
IS Immobilienfonds 6 GbR, Berlin
88,2 %
333
-38**
IM Immobilien & Management Fünf GmbH, Köln
100 %
49
-3*
sozialfinanz.de GmbH, Köln
100 %
25
-
Beteiligungen
BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim
49 %
6.466
4.440*
* Jahresabschluss 2020
** Jahresabschluss 2019Am 15.05.2018 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bank für Sozialwirtschaft AG und der BFS Service GmbH zugestimmt. Der Gewinn 2020 der BFS Service GmbH in Höhe von 6.930.367,75 EUR wurde daher an die Bank abgeführt und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Hierin ist der Gewinn in Höhe von 47.061,37 EUR der Enkelgesellschaft sozialfinanz.de GmbH enthalten.
- Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandkredite und -verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
in EUR
Konzern
BFS AG
Forderungen an Kunden
145.740.436
145.740.436
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
128.265
128.265
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
145.612.172
145.612.172
In dem Posten werden Kredite aus Treuhandmitteln des Bundes in Höhe von 145.612.172 EUR im Konzern ausgewiesen (BFS AG: 145.612.172 EUR). Die Kredite aus sonstigen Programmen betragen im Konzern 128.265 EUR (BFS AG: 128.265 EUR).
Im Treuhandgeschäft bestanden wie im Vorjahr keine Ausleihungen aus Bundesmitteln an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
- Im Aktivposten Sachanlagen sind enthalten:
in EUR
Konzern
BFS AG
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten
87.398.337
42.804.994
Betriebs- und Geschäftsausstattung
10.858.644
10.305.168
- Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
in EUR
Konzern
BFS AG
Steuerforderungen
733.960
715.660
Initial- und Variation Margins
34.095.028
34.095.028
Forderungen an verbundene Unternehmen
-
6.968.869
Kapitallebensversicherungen zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen
3.699.105
3.699.105
- In den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten einschließlich der von uns ausgegebenen Schuldverschreibungen in Höhe von 25.708 EUR im Konzern (BFS AG: 25.708 EUR; Vorjahr 92.920 EUR) enthalten.
Der nicht angesetzte Überhang aktiver latenter Steuern ergibt sich aus Buchwertunterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiedsbeträge basieren auf steuerlich abweichenden Risikovorsorgen sowie Bewertungs- und Abzinsungssätzen. Passive latente Steuern bestehen weiterhin insbesondere zum Bilanzstichtag aus der Einbringung des Immobilienbesitzes Berlin in die Gesellschaft HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG. Die Einbringungen erfolgten gemäß IDW RS HFA 18 unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu den Zeitwerten und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu den Buchwerten der Objekte. Der Berechnung wurden ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und ein Gewerbesteuersatz von 16,41% zugrunde gelegt.
- Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Konzern:
bis 3 Monate
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)
22.777.270
63.589.364
327.585.897
763.374.564
Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa) ab)
294.461.548
108.702.813
4.532.081
-
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)
68.868.138
507.519.454
100.091.903
19.340.133
BFS AG:
bis 3 Monate
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)
22.711.481
63.391.996
326.533.266
764.690.354
Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa) ab)
294.461.548
108.702.813
4.532.081
-
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)
68.868.138
507.519.454
100.091.903
19.340.133
- Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Konzern Vermögensgegenstände im Wert von 2.541.808.711 EUR (BFS AG: 2.541.808.711 EUR) als Sicherheit hinterlegt. Dabei wurden Wertpapiere und Kundenforderungen an die Kreditgeber verpfändet. Zum Bilanzstichtag bestand eine Inanspruchnahme der zu sichernden Darlehen im Konzern in Höhe von 1.175.062.086 EUR (BFS AG: 1.175.062.086 EUR).
- In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Konzern:
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
UnternehmenVerbindlichkeiten
gegenüber Beteiligungs-
unternehmenEUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)
457.924
15.592.247
BFS AG:
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
UnternehmenVerbindlichkeiten
gegenüber Beteiligungs-
unternehmenGeschäftsjahr
EURVorjahr
EURGeschäftsjahr
EURVorjahr
EURVerbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)
3.511.081
2.799.509
15.592.247
18.901.785
- Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
in EUR
Konzern
BFS AG
noch nicht beglichene Rechnungen
585.001
494.557
Steuerverbindlichkeiten
266.825
397.674
- In den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge aus Forderungen, die bei der Ausreichung in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 1.053.478 EUR im Konzern (BFS AG: 1.053.478 EUR; Vorjahr 1.359.238 EUR) enthalten.
- Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte die Abzinsung mit einem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Für die Bewertung am 31.12.2020 wurde der Marktzinssatz mit Stand Dezember 2020 herangezogen. Es wurden nachstehende Parameter verwendet:
Pensionsalter
65 Jahre
Gehaltstrend
2,0 %
Rentendynamik
2,0 %
Zinssatz
2,30 % zum 31.12.2020 (Stand Dezember 2020)
2,71 % zum 31.12.2019 (Stand Dezember 2019)
Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 2,30 % und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,60 % ergibt, beträgt im Konzern sowie bei der BFS AG 1.601.747 EUR.
- In den Steuerrückstellungen sind Rückstellungen für steuerliche Risiken enthalten. Sie sind auf Basis des wahrscheinlichsten Erfüllungswerts berechnet worden.
- Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Konzern:
andere Rückstellungen
01.01.2020
EURVerbrauch
EURAuflösung
EURZuführung
EUR31.12.2020
EURRechtsstreitigkeiten und Prozesse
815.383
77.354
-
371.845
1.109.875
Restrukturierung
3.543.246
-
3.543.246
3.575.722
3.575.722
Altersteilzeit
3.079.606
-
761.720
1.786.219
4.104.105
Mitarbeitertantiemen
3.747.112
3.449.120
297.992
2.327.104
2.327.104
Jubiläen
2.486.874
-
25.793
113.210
2.574.291
Kreditgeschäft
768.000
-
649.700
375.000
493.300
Sonstiges
3.488.554
2.704.087
233.919
4.134.738
4.685.286
BFS AG:
andere Rückstellungen
01.01.2020
EURVerbrauch
EURAuflösung
EURZuführung
EUR31.12.2020
EURRechtsstreitigkeiten und Prozesse
815.383
77.354
-
371.845
1.109.875
Restrukturierung
3.543.246
-
3.543.246
3.575.722
3.575.722
Altersteilzeit
3.079.606
-
761.720
1.786.219
4.104.105
Mitarbeitertantiemen
3.316.557
3.086.496
230.062
2.089.813
2.089.813
Jubiläen
2.203.657
-
-
107.900
2.311.557
Kreditgeschäft
768.000
-
649.700
375.000
493.300
Sonstiges
3.061.179
2.412.744
199.697
3.901.739
4.350.478
Die vor dem Hintergrund der Prozessoptimierung im Geschäftsjahr 2018 begründete Restrukturierungsrückstellung wurde im Zusammenhang mit dem für 2023 angestrebten Wechsel des Kernbankensystems neu ausgerichtet. Fokus ist nunmehr der Wechsel der Bankensoftware verbunden mit der effizienteren Gestaltung von Betriebsabläufen im Zuge der Fortführung der strategischen Neuausrichtung. Mit dem Wechsel des Kernbankensystems wird eine Reduzierung von Personal in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern einhergehen. Auf der Basis eines Rahmeninteressenausgleichs und Sozialplans werden alle personalwirtschaftlichen Instrumente für einen sozialverträglichen Stellenabbau Berücksichtigung finden. Dazu gehören Aufhebungsverträge mit Abfindungen, New-Placement-Angebote, Vorruhestand, Altersteilzeit sowie individuelle Arbeitszeitmodelle.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach den Verlautbarungen des IDW RS HFA 3 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Folgende Parameter wurden verwendet:
durchschnittliche Restlaufzeit
2,82 Jahre
Gehaltstrend
2,0 %
Zinssatz
0,55 % zum 31.12.2020 (Stand Dezember 2020)
0,67 % zum 31.12.2019 (Stand Dezember 2019)
Die Bank hat im Geschäftsjahr Lebensarbeitszeitkonten eingeführt. Hierfür wurde eine Rückdeckungsversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie sowie einer Garantieverzinsung inkl. Überschussbeteiligung abgeschlossen. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und das Deckungsvermögen aus der Rückdeckungsversicherung werden saldiert.
Angaben gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB per 31.12.2020:
in EUR
Konzern
BFS AG
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände
199.918
197.601
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
199.918
197.601
Im Rahmen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft besteht zum 31.12.2020 ein Drohverlustrückstellungsbedarf im Konzern in Höhe von 493.300 EUR (BFS AG: 493.300 EUR) für Avale und unwiderrufliche Kreditzusagen.
Angaben zu Nachrangigen Verbindlichkeiten (P 9):
Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Konzern und BFS AG:
Nominalbetrag
Währung
Zinssatz
Fälligkeit
18.300.000
EUR
5,10 %
19.07.2021
26.000.000
EUR
2,30 %
29.03.2029
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Im Falle des Konkurses oder der Liquidation der Bank sind die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen.
Im Geschäftsjahr fielen Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 5.920.345 EUR an.
- In Bezug auf die Gesamttätigkeit des Konzerns sind von wesentlicher Bedeutung:
Bilanzposition
EUR
Vermerkposten 1
unter dem Bilanzstrich:
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
120.079.081
Vermerkposten 2
unter dem Bilanzstrich:
andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche
Kreditzusagen
498.569.100
- In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind von wesentlicher Bedeutung:
Bilanzposition
EUR
Vermerkposten 1
unter dem Bilanzstrich:
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
120.218.864
Vermerkposten 2
unter dem Bilanzstrich:
andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche
Kreditzusagen
498.569.100
Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Bei den anderen Verpflichtungen gehen wir dagegen von einer grundsätzlichen Inanspruchnahme aus, da es sich um unwiderrufliche Kreditzusagen handelt.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
- Sämtliche Erträge wurden im Inland erwirtschaftet.
- Negative Zinsen aus Geldanlagen in Höhe von 6.080.155 EUR wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen (G+V 1) im Konzern abgezogen (BFS AG: 6.080.155 EUR; Vorjahr: 5.169.804 EUR). Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Bank empfangenen Negativzinsen in Höhe von 11.731.033 EUR wurden saldiert bei den Zinsaufwendungen (G+V 2) des Konzerns ausgewiesen (BFS AG: 11.731.033 EUR; Vorjahr: 3.312.462).
- Aus Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden folgende Erträge erzielt:
in EUR
Konzern
BFS AG
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Vorjahr
Zahlungsverkehr
6.703.103
6.703.103
6.925.204
Wertpapiergeschäft
3.948.031
3.948.031
2.935.808
Verwaltungs-/Treuhandkredite
1.124.106
1.124.106
1.258.037
- Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. die Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
in EUR
Konzern
BFS AG
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Vorjahr
sonstige betriebliche Erträge (G+V 8)
Miet- und Pachterträge
1.550.324
104.120
123.943
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
547.772
437.362
14.810.536
Erträge aus Beratung und Bewertung
1.337.941
0
0
sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V 12)
Zinsaufwand für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen
487.154
477.164
545.561
Aufwendungen aus der Zuführung von sonstigen Rückstellungen
602.807
554.888
342.895
Die Mieterträge im Konzern enthalten im Wesentlichen externe Mieterträge der HDS GmbH & Co KG in Höhe von 1.445.994 EUR aus den sich in deren Besitz befindlichen Immobilien.
Die Erträge aus Beratung und Bewertung beinhalten hauptsächlich Erlöse aus der Erstellung von Immobilien-Bewertungsgutachten und Sozialmarktanalysen, die die BFS Service GmbH gegenüber externen Kunden erbringt.
-
D. Entwicklung des Anlagevermögens 2020
a) Sachanlagen / Immaterielle Anlagewerte
Konzern:
immaterielle Anlagewerte
EURBetriebs- und Geschäfts-
ausstattung
EURGrundstücke und Gebäude
EURgesamt
EURAnschaffungskosten 01.01.20
58.438.532
27.480.134
91.318.430
177.237.096
Veränderung Konsolidierungskreis
-
-
11.889.071
11.889.071
Zugänge
1.329.584
999.265
15.666
2.344.516
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
117.364
3.593.119
-
3.710.483
Anschaffungskosten 31.12.20
59.650.753
24.886.280
103.223.168
187.760.201
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.20
39.157.191
15.179.618
14.164.404
68.501.213
Veränderung Konsolidierungskreis
-
-
-
-
Zuschreibungen Geschäftsjahr
-
-
-
-
Zugänge Abschreibungen Geschäftsjahr
4.508.608
2.363.129
1.660.426
8.532.164
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
117.364
3.515.111
-
3.632.475
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20
43.548.435
14.027.636
15.824.831
73.400.020
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.19
19.281.342
12.300.516
77.154.026
108.735.884
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.20
16.102.317
10.858.644
87.398.337
114.359.298
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit 132.125 EUR enthalten.
BFS AG:
immaterielle Anlagewerte
EURBetriebs- und Geschäfts-
ausstattung
EURGrundstücke und Gebäude
EURgesamt
EURAnschaffungskosten 01.01.20
58.074.368
26.415.412
57.274.258
141.764.037
Zugänge
1.319.586
908.758
15.666
2.244.011
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
117.364
3.593.119
-
3.710.483
Anschaffungskosten 31.12.20
59.276.591
23.731.051
57.289.924
140.297.565
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen
01.01.20
38.856.615
14.736.878
13.292.772
66.886.265
Zuschreibungen Geschäftsjahr
-
-
-
-
Zugänge Abschreibungen Geschäftsjahr
4.469.729
2.204.115
1.192.158
7.866.003
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
117.364
3.515.111
-
3.632.475
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen
31.12.20
43.208.980
13.425.883
14.484.930
71.119.793
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.19
19.217.754
11.678.533
43.981.486
74.877.773
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.20
16.067.610
10.305.168
42.804.994
69.177.772
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit 129.836 EUR enthalten.
b) Finanzanlagen
Konzern:
Wertpapiere des Anlagevermögens1
EURBeteiligungen
EURAnteile an verbundenen Unternehmen
EURgesamt
EURAnschaffungskosten 01.01.20
1.016.800.781
9.033.841
50.001
1.025.884.623
Veränderung Konsolidierungskreis
-
-
-
-
Zugänge
486.940.965
-
-
486.940.965
Abgänge
-
1
-
1
Anschaffungskosten 31.12.20
1.503.741.745
9.033.840
50.001
1.512.825.587
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.20
431.350
-
-
431.350
Veränderung Konsolidierungskreis
-
-
-
-
Zuschreibungen Geschäftsjahr
431.350
-
-
431.350
Zugänge Abschreibungen Geschäftsjahr
17.500
-
-
17.500
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
-
-
-
-
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20
17.500
-
-
17.500
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.19
1.016.369.431
9.033.841
50.001
1.025.453.273
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.20
1.503.724.246
9.033.840
50.001
1.512.808.087
1 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.
BFS AG:
Wertpapiere des Anlagevermögens1
EURBeteiligungen
EURAnteile an verbundenen Unternehmen
EURgesamt
EURAnschaffungskosten 01.01.20
1.016.800.781
1
42.380.032
1.059.180.813
Zugänge
486.940.965
-
-
486.940.965
Abgänge
1
-
Anschaffungskosten 31.12.20
1.503.741.745
0
42.380.032
1.546.121.778
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.20
431.350
-
-
431.350
Zuschreibungen Geschäftsjahr
431.350
431.350
Zugänge Abschreibungen Geschäftsjahr
17.500
1
17.501
Umbuchungen
-
-
-
-
Abgänge
-
1
-
1
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20
17.500
-
-
17.500
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.19
1.016.369.431
1
42.380.032
1.058.749.464
Buchwert am Bilanzstichtag 31.12.20
1.503.724.246
0
42.380.032
1.546.104.278
1 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.
- E. Nachtragsbericht
-
F. Sonstige Angaben
- Zum Bilanzstichtag bestanden folgende zinsbezogene Termingeschäfte zur Zinsbuchsteuerung:
Konzern und BFS AG:
Volumen im Derivatgeschäft
per 31.12.2020
(in Mio. EUR)Nominalbetrag
beizulegender Zeitwert
Restlaufzeit
<= 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
neg. (-)
zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zins-Swaps (gleiche Währung)
100,0
225,0
325,0
650,0
-16,7
OTC-Produkte
Forward-Darlehen
1,5
37,1
38,6
5,5
Die Zinsswaps und Forward-Darlehen wurden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (cash flows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert.
- Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich
in EUR
Konzern
BFS AG
für die Abschlussprüfungsleistungen
417.007
392.700
für andere Bestätigungsleistungen
166.712
166.713
für Steuerberatungsleistungen
-
-
für sonstige Leistungen
-
-
Gesamtsumme
583.719
559.413
Davon betreffen 2.142 EUR Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen des Jahres 2019. Im Rahmen der Abschlussprüfung wurde der Prüfungsauftrag zudem um die Prüfung analog § 53 GenG erweitert.
Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen im Hinblick auf den Meldebogen der Bank für Sozialwirtschaft zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Garantiefondsbeitrag 2020 der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn, und der Prüfung nach § 49 Abs. 3 der Satzung des BVR ISG, der Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie der unabhängigen betriebswirtschaftlichen Prüfung des EZR Meldebogens zum 31.12.2020.
- Die Bank für Sozialwirtschaft AG ist der Sicherungseinrichtung (Garantieverbund) des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V., Berlin angeschlossen. Dadurch sind die Einlagen der Kunden in vollem Umfang geschützt. Damit ist die Möglichkeit einer Garantieverbundverpflichtung verbunden, die auf das Zehnfache der mit dem Grunderhebungssatz (0,4 ‰) berechneten Garantiefondsbeiträge begrenzt ist. Die daraus resultierende Verpflichtung würde per 31.12.2020 maximal 18.564.068 EUR betragen.
Das für die Banken des Verbandes bestehende Garantievolumen ist zum 31.12.2020 nicht durch Ausfallbürgschaften oder Garantien belegt.
Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), Berlin, eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
- Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, waren nicht zu verzeichnen.
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft verzichtet die Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln und Berlin, auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung und Bilanzerstellung und bzgl. Personal, IT, Interner Revision, Compliance und Geldwäsche.
- Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2020 Pensionsrückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwertes von 15.387.420 EUR. Ihre Gesamtbezüge beliefen sich auf 808.393 EUR.
Für frühere Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Beirates bestehen solche Verpflichtungen nicht.
- Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Jahresvergütung 370.212 EUR, für die des Beirates 0 EUR. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
- Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Kredite an Organmitglieder:
Mitglieder des Vorstandes
143.352 EUR
Mitglieder des Aufsichtsrates
– EUR
- Die Zahl der 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Konzern
BFS AG
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Prokuristen
9
-
9
-
Angestellte
390
104
338
93
Aushilfen
-
2
-
2
399
106
347
95
Außerdem wurden im Konzern durchschnittlich 6 Auszubildende beschäftigt. Die BFS AG beschäftigte im Durchschnitt 6 Auszubildende.
- Das Grundkapital der BFS AG ist eingeteilt in 700.000 vinkulierte Namensaktien, welches ausschließlich aus Stammaktien besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 25.07.2001 wurde das Grundkapital in Stückaktien umgewandelt. Daraus leitet sich ein errechneter Nennbetrag von 52 EUR je Aktie ab.
- Beteiligungen Dritter von mehr als 25 % am Grundkapital der AG:
Caritasstiftung Deutschland – Stiftung des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg
26,0 %
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. , Berlin, und Stiftung Kronenkreuz, Leinfelden-Echterdingen
26,0 %
- Zum 31.12.2020 befinden sich 1.946 eigene Aktien (= 0,28 % bzw. 101 TEUR des Grundkapitals) im Bestand der Bank. (Vorjahr: 1960 eigene Aktien) Die Bewertung erfolgte mit dem Bewertungskurs von 604 EUR je Aktie, insgesamt 1.175.384 EUR. Davon entfallen 101.192 EUR auf das gezeichnete Kapital und 1.074.192 EUR auf die Gewinnrücklagen. Diese Beträge wurden in der Bilanz von den entsprechenden Posten offen abgesetzt.
- Im Geschäftsjahr 2020 wurden 241 Aktien (= 0,03 % bzw. 146 TEUR des Grundkapitals) zu 604 EUR je Stück angekauft, 255 Aktien wurden zu 604 EUR je Stück verkauft (= 0,04 % bzw. 154 TEUR des Grundkapitals). Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2019 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 04. Juni 2024.
- Die Hauptversammlung hat am 03.11.2020 beschlossen einen Betrag in Höhe von 18.000.000,00 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 3.614.501,88 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand schlägt vor vom Bilanzgewinn 2020 in Höhe von 16.638.419,22 EUR, 2.600.000,00 EUR in den Posten „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen und eine Dividende in Höhe von 7.000.000 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Zudem soll ein Betrag in Höhe von 7.038.419,22 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.
- Die Kapitalrendite gem. § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG beträgt 0,14 %.
- Entwicklung der Rücklagen:
Kapitalrücklage
andere Gewinnrücklagen
Stand per 1.1.2020
43.392.902 EUR
476.068.080 EUR
Eigene Aktien im Bestand per 01.01.2020
-
1.081.920 EUR
Zugang 2020 aus dem Bilanzgewinn 2019
-
18.000.000 EUR
Verlust 2020 aus eigenen Aktien
-
-
Veränderung des Bestandes an eigenen Aktien
-
-1.074.192 EUR
Stand per 31.12.2020
43.392.902 EUR
494.075.808 EUR
Name und Anschrift der Prüfungsgesellschaft
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Franklinstraße 50
60486 Frankfurt am Main
Mitglieder des Vorstandes:
Prof. Dr. Harald Schmitz, Ressortvorstand Vertrieb (Vorsitzender)
Thomas Kahleis, Ressortvorstand Steuerung
Oliver Luckner, Ressortvorstand Produktion
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Matthias Berger - Vorsitzender - | Wirtschaftsprüfer/Steuerberater |
Dr. Norbert Emmerich - stellv. Vorsitzender - | Bundesschatzmeister |
Dietmar Bühler | Stiftungsdirektor Caritas-Stiftung |
Uwe Hildebrandt | Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. |
Dr. Jörg Kruttschnitt | Vorstand Finanzen, Personal, Recht |
Pfarrer Ulrich Lilie | Präsident |
Hans-Jörg Millies | Finanz- und Personalvorstand |
Selvi Naidu | Mitglied des Vorstandes AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. |
Christian Reuter | Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstandes Deutsches Rotes Kreuz |
Dr. Ulrich Schneider | Hauptgeschäftsführer |
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch | Wirtschaftsprüfer/Steuerberater |
Michael Warman | Vorstand a. D. |
Berlin und Köln, 26.03.2021
Bank für Sozialwirtschaft AG
Prof. Dr. Schmitz
Kahleis
Luckner