Anhang und Konzernanhang 2020

Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln

Amtsgericht Charlottenburg – HRB 64059
Amtsgericht Köln – HRB 29259

  • A. Allgemeine Angaben

    Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss (Konzern) sowie der Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS AG) für das Geschäftsjahr 2020 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt zudem die vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) verabschiedeten und vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 324 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Standards (DRS).

    Die BFS AG ist als Muttergesellschaft erstmalig zur Erstellung eines Konzernabschluss verpflichtet und stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen i. S. d. § 285 Nr. 14 und 14a HGB auf. Die Angabe von Vorjahreswerten für den Konzern unterbleibt aufgrund der erstmaligen Erstellung eines Konzernabschlusses gem. IDW RS HFA 44 Tz 5 Satz 1. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Der Konzernanhang und der Anhang der BFS AG sind gemäß § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Soweit nicht gesondert vermerkt, gelten die getroffenen Aussagen sowohl für den Konzern als auch für die BFS AG.

    Konsolidierungskreis

    In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der BFS AG weitere drei Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Bei drei weiteren Tochterunternehmen wurde gemäß §§ 296 Abs. 2 HGB aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Konsolidierung verzichtet. Die Nicht-Einbeziehung dieser Unternehmen vermittelt kein wesentlich anderes Bild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns als deren Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.

    Konsolidierungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss wird einheitlich nach den für die BFS AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

    Die Kapitalkonsolidierung erfolgt für Erstkonsolidierte Unternehmen nach der Neubewertungsmethode in Übereinstimmung mit § 301 HGB. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden unter dem Posten „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital ausgewiesen.

    Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden konsolidiert, soweit dem keine branchenbezogenen Rechnungslegungsvorschriften entgegenstehen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Geschäften werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

  • B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

    Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden haben wir die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden Bewertungsvorschriften des § 340e HGB beachtet. Von den nach § 340f HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht.

    Die Barreserven werden zum Nennwert bilanziert.

    Sämtliche Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Angekaufte Forderungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Risiko im Kreditgeschäft ist durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen worden. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen orientiert sich am verbleibenden Blankoanteil notleidender Kreditengagements. Der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen liegt grundsätzlich das im Schreiben des BMF vom 10. Januar 1994 vorgesehene Verfahren zu Grunde. Ergänzend wurden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie im Geschäftsjahr zusätzliche Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 6.500.000 EUR auf Basis der aktuell bestehenden bankinternen Ratingmodelle (unter Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten) gebildet.

    Die Wertpapiere des Umlaufvermögens, bestehend aus der Liquiditätsreserve, haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden vorgenommen. Die Anschaffungskosten bei Wertpapieren der gleichen Gattung haben wir nach der Durchschnittsmethode ermittelt.

    Finanzinstrumente des Handelsbestands werden gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Risikoabschläge für Handelsaktiva bewertet. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Wertänderungen, realisierte Gewinne und Verluste, Provisionen und laufende Erträge aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie Zinsaufwendungen zur Refinanzierung der Handelsaktivitäten werden im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von internen Verfahren des Risikomanagements (Value-at-Risk Ansatz).

    Als Beteiligungen bilanzieren wir Anteile an anderen Unternehmen ab einer Beteiligungsquote von 20 % (§ 271 Abs.1 HGB). Beteiligungsquoten unter 20 % werden in den Bilanzposten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

    Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert.

    Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Finanzanlagen – werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur dann vorgenommen, wenn dieser voraussichtlich dauerhaft unter dem letzten Buchwert beziehungsweise den Anschaffungskosten lag (gemildertes Niederstwertprinzip). Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 250) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 1.000) in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Anlagen bei Versicherungen werden zu den mitgeteilten Aktivwerten angesetzt.

    Abzugrenzende Zinsen sind in den jeweiligen Bilanzposten einbezogen.

    Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag wird in die Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig über die Laufzeit aufgelöst.

    Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Bildung von Zinsrückstellungen ausreichend Rechnung getragen.

    Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

    Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,30 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 2,71 %). Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit je 2,0 % p.a. eingerechnet.

    Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, beträgt im Konzern sowie in der BFS AG 1.601.747 EUR und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

    Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Vermögen, welches dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient, als Deckungsvermögen mit entsprechenden Rückstellungen verrechnet.

    Dies gilt auch für die von den Mitarbeiter*innen durch Arbeitszeit- und Gehaltsumwandlung finanzierten Zeitwertkonten. Der Wert der Rückstellungen orientiert sich an der Wertentwicklung des von der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, zu dotierenden Deckungsvermögens, dessen Bewertung zum Zeitwert erfolgt.

    Die Steuerrückstellungen sowie anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

    Auf der Grundlage der Inanspruchnahme des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern verzichtet.

    Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich eventueller Vorsorge bilanziert.

    Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Für sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs wurde nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung der Nachweis erbracht, dass aus den kontrahierten Zinspositionen zukünftig keine Verluste entstehen werden. Dies erfolgte mithilfe der Barwert-/Buchwertmethode. Nach dieser Methode werden die Buchwerte der zinstragenden Geschäfte des Bankbuchs den zinsinduzierten Barwerten unter Berücksichtigung entsprechender Risiko- und Bestandsverwaltungskosten gegenübergestellt. Ein verbleibender negativer Überhang nach Saldierung entspräche einem Rückstellungsbedarf. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

    Negative Zinsen aus Geldanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen abgezogen. Positive Zinsen aus Geldaufnahmen werden bei den Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

  • C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

    I. Bilanz

    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    8.530

    25.589

    136.472

    179.114

    Forderungen an Kunden (A 4)

    86.155.955

    286.545.288

    1.358.699.175

    3.156.291.875

    BFS AG:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    8.530

    25.589

    136.472

    179.114

    Forderungen an Kunden (A 4)

    88.294.483

    286.545.288

    1.358.699.175

    3.156.291.875

    In den Forderungen an Kunden (A 4) sind im Konzern mit 211.294.399 EUR täglich fällige Forderungen enthalten (BFS AG: 202.550.580).

    • In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern 2020:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    EUR

    EUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    53.464

    58.056.864

    BFS AG:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    Geschäfts­jahr
    EUR

    Vorjahr
    EUR

    Geschäfts­jahr
    EUR

    Vorjahr
    EUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    2.138.528

    3.236.592

    58.056.864

    57.185.140

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind im Folgejahr fällig:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von öffentlichen Emittenten

    404.631.650

    404.631.650

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere von anderen Emittenten

    25.045.000

    25.045.000

    •  In folgenden Posten sind enthalten:

    Konzern und BFS AG:

     

    börsen­fähig

    börsen­notiert

    Nicht börsen­notiert

    Nicht m. d. strengen Niederst­wert bewertete börsenfäh. Wert­papiere

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5)

    2.494.355.817

    2.494.355.817

    -

    1.504.210.074

    • Weitere Angaben zu den Wertpapieren

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind wie im Vorjahr keine Wertpapiere mit Nachrangabrede enthalten, ebenso im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert ohne Zinsabgrenzung in Höhe von 1.503.064.430 EUR und einem Marktwert in Höhe von 1.547.355.436 EUR dem Anlagevermögen, das nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet wird, zugeordnet. Der Zeitwert für die dem Anlagevermögen zugeordneten festverzinslichen Wertpapiere, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben ist, betrug 49.670.000 EUR (Buchwert: 49.925.000 EUR). Bei diesen Wertpapieren wurde durch eine Ausfallprüfung festgestellt, dass tatsächlich keine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

    • Der Handelsbestand beträgt aufgrund der Liquidation des BFS Kreditfonds im Geschäftsjahr 0 EUR (Vorjahr BFS AG: 1.369.540 EUR).

    Besitz von Kapitalanteilen in Höhe von mindestens 20 % an anderen Unternehmen:

    Name, Sitz
    in TEUR

    Anteil am Kapital - direkt

    Anteil am Kapital - indirekt

    Eigen­kapital der Gesellschaft

    Ergebnis des letzten Geschäfts­jahrs

    Einbezogene Tochter­unternehmen

    BFS Service GmbH, Köln

    100 %

     

    9.500

    -

    HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, Köln

    100 %

     

    29.785

    196*

    HDS Haus der Sozialwirtschaft Verwaltungs-GmbH, Köln

    100 %

     

    25

    4*

    Nicht einbezogene Tochterunternehmen gem. § 296 HGB

    IS Immobilienfonds 6 GbR, Berlin

    88,2 %

     

    333

    -38**

    IM Immobilien & Management Fünf GmbH, Köln

     

    100 %

    49

    -3*

    sozialfinanz.de GmbH, Köln

     

    100 %

    25

    -

    Beteiligungen

    BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim

     

    49 %

    6.466

    4.440*

    *  Jahresabschluss 2020
    **  Jahresabschluss 2019

     

    Am 15.05.2018 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bank für Sozialwirtschaft AG und der BFS Service GmbH zugestimmt. Der Gewinn 2020 der BFS Service GmbH in Höhe von 6.930.367,75 EUR wurde daher an die Bank abgeführt und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Hierin ist der Gewinn in Höhe von 47.061,37 EUR der Enkelgesellschaft sozialfinanz.de GmbH enthalten.

    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandkredite und -verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Forderungen an Kunden

    145.740.436

    145.740.436

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    128.265

    128.265

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

    145.612.172

    145.612.172

    In dem Posten werden Kredite aus Treuhandmitteln des Bundes in Höhe von 145.612.172 EUR im Konzern ausgewiesen (BFS AG: 145.612.172 EUR). Die Kredite aus sonstigen Programmen betragen im Konzern 128.265 EUR (BFS AG: 128.265 EUR).

    Im Treuhandgeschäft bestanden wie im Vorjahr keine Ausleihungen aus Bundesmitteln an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

    • Im Aktivposten Sachanlagen sind enthalten:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten

    87.398.337

    42.804.994

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

    10.858.644

    10.305.168

    • Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Steuerforderungen

    733.960

     715.660

    Initial- und Variation Margins

    34.095.028

    34.095.028

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    -

    6.968.869

    Kapitallebensversicherungen zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen

    3.699.105

    3.699.105

    • In den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten einschließlich der von uns ausgegebenen Schuldverschreibungen in Höhe von 25.708 EUR im Konzern (BFS AG: 25.708 EUR; Vorjahr 92.920 EUR) enthalten.

    Der nicht angesetzte Überhang aktiver latenter Steuern ergibt sich aus Buchwertunterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiedsbeträge basieren auf steuerlich abweichenden Risikovorsorgen sowie Bewertungs- und Abzinsungssätzen. Passive latente Steuern bestehen weiterhin insbesondere zum Bilanzstichtag aus der Einbringung des Immobilienbesitzes Berlin in die Gesellschaft HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG. Die Einbringungen erfolgten gemäß IDW RS HFA 18 unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu den Zeitwerten und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu den Buchwerten der Objekte. Der Berechnung wurden ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und ein Gewerbesteuersatz von 16,41% zugrunde gelegt.

    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    22.777.270

    63.589.364

    327.585.897

    763.374.564

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa)  ab)

    294.461.548

    108.702.813

    4.532.081

    -

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    68.868.138

    507.519.454

    100.091.903

    19.340.133

    BFS AG:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    22.711.481

    63.391.996

    326.533.266

    764.690.354

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa)  ab)

    294.461.548

    108.702.813

    4.532.081

    -

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    68.868.138

    507.519.454

    100.091.903

    19.340.133

    • Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Konzern Vermögensgegenstände im Wert von 2.541.808.711 EUR (BFS AG: 2.541.808.711 EUR) als Sicherheit hinterlegt. Dabei wurden Wertpapiere und Kundenforderungen an die Kreditgeber verpfändet. Zum Bilanzstichtag bestand eine Inanspruchnahme der zu sichernden Darlehen im Konzern in Höhe von 1.175.062.086 EUR (BFS AG: 1.175.062.086 EUR).
    • In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    EUR

    EUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    457.924

    15.592.247

    BFS AG:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    Geschäfts­jahr
    EUR

    Vorjahr
    EUR

    Geschäfts­jahr
    EUR

    Vorjahr
    EUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    3.511.081

    2.799.509

    15.592.247

    18.901.785

    • Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    noch nicht beglichene Rechnungen

    585.001

    494.557

    Steuerverbindlichkeiten

    266.825

    397.674

    • In den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge aus Forderungen, die bei der Ausreichung in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 1.053.478 EUR im Konzern (BFS AG: 1.053.478 EUR; Vorjahr 1.359.238 EUR) enthalten.
       
    • Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte die Abzinsung mit einem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Für die Bewertung am 31.12.2020 wurde der Marktzinssatz mit Stand Dezember 2020 herangezogen. Es wurden nachstehende Parameter verwendet:

    Pensionsalter

    65 Jahre

    Gehaltstrend

    2,0 %

    Rentendynamik

    2,0 %

    Zinssatz

    2,30 % zum 31.12.2020 (Stand Dezember 2020)

     

    2,71 % zum 31.12.2019 (Stand Dezember 2019)

    Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 2,30 % und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,60 % ergibt, beträgt im Konzern sowie bei der BFS AG 1.601.747 EUR.

    • In den Steuerrückstellungen sind Rückstellungen für steuerliche Risiken enthalten. Sie sind auf Basis des wahrscheinlichsten Erfüllungswerts berechnet worden.
    • Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

    Konzern:

    andere Rückstellungen

    01.01.2020
    EUR

    Verbrauch
    EUR

    Auflösung
    EUR

    Zuführung
    EUR

    31.12.2020
    EUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    815.383

    77.354

    -

    371.845

    1.109.875

    Restrukturierung

    3.543.246

    -

    3.543.246

    3.575.722

    3.575.722

    Altersteilzeit

    3.079.606

    -

    761.720

    1.786.219

    4.104.105

    Mitarbeitertantiemen

    3.747.112

    3.449.120

    297.992

    2.327.104

    2.327.104

    Jubiläen

    2.486.874

    -

    25.793

    113.210

    2.574.291

    Kreditgeschäft

    768.000

    -

    649.700

    375.000

    493.300

    Sonstiges

    3.488.554

    2.704.087

    233.919

    4.134.738

    4.685.286

    BFS AG:

    andere Rückstellungen

    01.01.2020
    EUR

    Verbrauch
    EUR

    Auflösung
    EUR

    Zuführung
    EUR

    31.12.2020
    EUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    815.383

    77.354

    -

    371.845

    1.109.875

    Restrukturierung

    3.543.246

    -

    3.543.246

    3.575.722

    3.575.722

    Altersteilzeit

    3.079.606

    -

    761.720

    1.786.219

    4.104.105

    Mitarbeitertantiemen

    3.316.557

    3.086.496

    230.062

    2.089.813

    2.089.813

    Jubiläen

    2.203.657

    -

    -

    107.900

    2.311.557

    Kreditgeschäft

    768.000

    -

    649.700

    375.000

    493.300

    Sonstiges

    3.061.179

    2.412.744

    199.697

    3.901.739

    4.350.478

    Die vor dem Hintergrund der Prozessoptimierung im Geschäftsjahr 2018 begründete Restrukturierungs­rückstellung wurde im Zusammenhang mit dem für 2023 angestrebten Wechsel des Kernbanken­systems neu ausgerichtet. Fokus ist nunmehr der Wechsel der Bankensoftware verbunden mit der effizienteren Gestaltung von Betriebsabläufen im Zuge der Fortführung der strategischen Neuausrichtung. Mit dem Wechsel des Kernbanken­systems wird eine Reduzierung von Personal in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern einhergehen. Auf der Basis eines Rahmeninteressenausgleichs und Sozialplans werden alle personalwirtschaftlichen Instrumente für einen sozialverträglichen Stellenabbau Berücksichtigung finden. Dazu gehören Aufhebungsverträge mit Abfindungen, New-Placement-Angebote, Vorruhestand, Altersteilzeit sowie individuelle Arbeitszeitmodelle.

    Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach den Verlautbarungen des IDW RS HFA 3 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Folgende Parameter wurden verwendet:

    durchschnittliche Restlaufzeit

    2,82 Jahre

    Gehaltstrend

    2,0 %

    Zinssatz

    0,55 % zum 31.12.2020 (Stand Dezember 2020)

     

    0,67 % zum 31.12.2019 (Stand Dezember 2019)

    Die Bank hat im Geschäftsjahr Lebensarbeitszeitkonten eingeführt. Hierfür wurde eine Rückdeckungsversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie sowie einer Garantieverzinsung inkl. Überschussbeteiligung abgeschlossen. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und das Deckungsvermögen aus der Rückdeckungsversicherung werden saldiert.

    Angaben gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB per 31.12.2020:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände

    199.918

    197.601

    Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden

    199.918

    197.601

    Im Rahmen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft besteht zum 31.12.2020 ein Drohverlustrückstellungsbedarf im Konzern in Höhe von 493.300 EUR (BFS AG: 493.300 EUR) für Avale und unwiderrufliche Kreditzusagen.

    Angaben zu Nachrangigen Verbindlichkeiten (P 9):

    Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:

    Konzern und BFS AG:

    Nominalbetrag

    Währung

    Zinssatz

    Fälligkeit

    18.300.000

    EUR

    5,10 %

    19.07.2021

    26.000.000

    EUR

    2,30 %

    29.03.2029

    Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Im Falle des Konkurses oder der Liquidation der Bank sind die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen.

    Im Geschäftsjahr fielen Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 5.920.345 EUR an.

    • In Bezug auf die Gesamttätigkeit des Konzerns sind von wesentlicher Bedeutung:

    Bilanzposition

    EUR

    Vermerkposten 1

    unter dem Bilanzstrich:

    Eventualverbindlichkeiten

    Verbindlichkeiten aus

    Bürgschaften und

    Gewährleistungsverträgen

    120.079.081

    Vermerkposten 2

    unter dem Bilanzstrich:

    andere Verpflichtungen

    Unwiderrufliche

    Kreditzusagen

    498.569.100

    • In Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank sind von wesentlicher Bedeutung:

    Bilanzposition

    EUR

    Vermerkposten 1

    unter dem Bilanzstrich:

    Eventualverbindlichkeiten

    Verbindlichkeiten aus

    Bürgschaften und

    Gewährleistungsverträgen

    120.218.864

    Vermerkposten 2

    unter dem Bilanzstrich:

    andere Verpflichtungen

    Unwiderrufliche

    Kreditzusagen

    498.569.100

    Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Bei den anderen Verpflichtungen gehen wir dagegen von einer grundsätzlichen Inanspruchnahme aus, da es sich um unwiderrufliche Kreditzusagen handelt.

    II. Gewinn- und Verlustrechnung

    • Sämtliche Erträge wurden im Inland erwirtschaftet.
    • Negative Zinsen aus Geldanlagen in Höhe von 6.080.155 EUR wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen (G+V 1) im Konzern abgezogen (BFS AG: 6.080.155 EUR; Vorjahr: 5.169.804 EUR). Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Bank empfangenen Negativzinsen in Höhe von 11.731.033 EUR wurden saldiert bei den Zinsaufwendungen (G+V 2) des Konzerns ausgewiesen (BFS AG: 11.731.033 EUR; Vorjahr: 3.312.462).
          
    • Aus Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden folgende Erträge erzielt:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Zahlungs­verkehr

    6.703.103

    6.703.103

    6.925.204

    Wertpapier­geschäft

    3.948.031

    3.948.031

    2.935.808

    Verwaltungs-/Treuhand­kredite

    1.124.106

    1.124.106

    1.258.037

    • Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. die Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    sonstige betriebliche Erträge (G+V 8)

    Miet- und Pacht­erträge

    1.550.324

    104.120

    123.943

     

    Erträge aus der Auflösung von Rück­stellungen

    547.772

    437.362

    14.810.536

     

    Erträge aus Beratung und Bewertung

    1.337.941

    0

    0

     

     

     

     

     

    sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V 12)

    Zins­aufwand für Pensions-, Alters­teil­zeit- und Jubiläums­rück­stellungen

    487.154

    477.164

    545.561

     

    Aufwendungen aus der Zuführung von sonstigen Rück­stellungen

    602.807

    554.888

    342.895

    Die Mieterträge im Konzern enthalten im Wesentlichen externe Mieterträge der HDS GmbH & Co KG in Höhe von 1.445.994 EUR aus den sich in deren Besitz befindlichen Immobilien.

    Die Erträge aus Beratung und Bewertung beinhalten hauptsächlich Erlöse aus der Erstellung von Immobilien-Bewertungsgutachten und Sozialmarktanalysen, die die BFS Service GmbH gegenüber externen Kunden erbringt.

  • D. Entwicklung des Anlagevermögens 2020

    a) Sachanlagen / Immaterielle Anlagewerte

    Konzern:

     

    immaterielle Anlagewerte
    EUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    EUR

    Grund­stücke und Gebäude
    EUR

    gesamt
    EUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.20

    58.438.532

    27.480.134

    91.318.430

    177.237.096

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    -

    -

    11.889.071

    11.889.071

    Zugänge

    1.329.584

    999.265

    15.666

    2.344.516

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    117.364

    3.593.119

    -

    3.710.483

    Anschaffungs­kosten 31.12.20

    59.650.753

    24.886.280

    103.223.168

    187.760.201

     

    Kumulierte Ab- und Zu­schreibungen 01.01.20

    39.157.191

    15.179.618

    14.164.404

    68.501.213

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    -

    -

    -

    -

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    -

    -

    -

    -

    Zugänge Abschreibungen Geschäfts­jahr

    4.508.608

    2.363.129

    1.660.426

    8.532.164

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    117.364

    3.515.111

    -

    3.632.475

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20

    43.548.435

    14.027.636

    15.824.831

    73.400.020

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.19

    19.281.342

    12.300.516

    77.154.026

    108.735.884

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    16.102.317

    10.858.644

    87.398.337

    114.359.298

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit 132.125 EUR enthalten.

    BFS AG:

     

    immaterielle Anlagewerte
    EUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    EUR

    Grund­stücke und Gebäude
    EUR

    gesamt
    EUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.20

    58.074.368

    26.415.412

    57.274.258

    141.764.037

    Zugänge

    1.319.586

    908.758

    15.666

    2.244.011

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    117.364

    3.593.119

    -

    3.710.483

    Anschaffungs­kosten 31.12.20

    59.276.591

    23.731.051

    57.289.924

    140.297.565

     

     

     

     

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    01.01.20

    38.856.615

    14.736.878

    13.292.772

    66.886.265

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    -

    -

    -

    -

    Zugänge Abschreibungen Geschäfts­jahr

    4.469.729

    2.204.115

    1.192.158

    7.866.003

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    117.364

    3.515.111

    -

    3.632.475

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    31.12.20

    43.208.980

    13.425.883

    14.484.930

    71.119.793

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.19

    19.217.754

    11.678.533

    43.981.486

    74.877.773

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    16.067.610

    10.305.168

    42.804.994

    69.177.772

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit 129.836 EUR enthalten.

    b) Finanzanlagen

    Konzern:

     

    Wert­papiere des Anlage­vermögens1
    EUR

    Beteiligungen
    EUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    EUR

    gesamt
    EUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.20

    1.016.800.781

     9.033.841

    50.001

    1.025.884.623

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    -

    -

    -

    -

    Zugänge

    486.940.965

    -

    -

    486.940.965

    Abgänge

    -

    1

    -

    1

    Anschaffungs­kosten 31.12.20

    1.503.741.745

    9.033.840

    50.001

    1.512.825.587

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.20

    431.350

    -

    -

    431.350

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    -

    -

    -

    -

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    431.350

    -

    -

    431.350

    Zugänge Abschreibungen Geschäfts­jahr

    17.500

    -

    -

    17.500

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    -

    -

    -

    -

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20

    17.500

    -

    -

    17.500

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.19

    1.016.369.431

    9.033.841

    50.001

    1.025.453.273

    Buch­wert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    1.503.724.246

    9.033.840

    50.001

    1.512.808.087

    1 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.

    BFS AG:

     

    Wert­papiere des Anlage­vermögens1
    EUR

    Beteiligungen
    EUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    EUR

    gesamt
    EUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.20

    1.016.800.781

    1

    42.380.032

    1.059.180.813

    Zugänge

    486.940.965

    -

    -

    486.940.965

    Abgänge

     

    1

    -

     

    Anschaffungs­kosten 31.12.20

    1.503.741.745

    0

    42.380.032

    1.546.121.778

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.20

    431.350

    -

    -

    431.350

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    431.350

     

     

    431.350

    Zugänge Abschreibungen Geschäfts­jahr

    17.500

    1

     

    17.501

    Umbuchungen

    -

    -

    -

    -

    Abgänge

    -

    1

    -

    1

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.20

    17.500

    -

    -

    17.500

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.19

    1.016.369.431

    1

    42.380.032

    1.058.749.464

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    1.503.724.246

    0

    42.380.032

    1.546.104.278

    1 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.

  • E. Nachtragsbericht

    Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung gem. §285 Nr. 33 HGB ergeben.

  • F. Sonstige Angaben
    • Zum Bilanzstichtag bestanden folgende zinsbezogene Termingeschäfte zur Zinsbuchsteuerung:

    Konzern und BFS AG:

    Volumen im Derivatgeschäft
    per 31.12.2020
    (in Mio. EUR)

    Nominal­betrag

    beizulegender Zeitwert

    Rest­laufzeit

     

    <= 1 Jahr

    1-5 Jahre

    > 5 Jahre

    Summe

    neg. (-)

    zins­bezogene Geschäfte

    OTC-Produkte

    Zins-Swaps (gleiche Währung)

    100,0

    225,0

    325,0

    650,0

    -16,7

    OTC-Produkte

    Forward-Darlehen

     

    1,5

    37,1

    38,6

    5,5

    Die Zinsswaps und Forward-Darlehen wurden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (cash flows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert.

    • Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich

    in EUR

    Konzern

    BFS AG

    für die Abschluss­prüfungs­leistungen

    417.007

    392.700

    für andere Bestätigungs­leistungen

    166.712

    166.713

    für Steuer­beratungs­leistungen

    -

    -

    für sonstige Leistungen

    -

    -

    Gesamtsumme

    583.719

    559.413

    Davon betreffen 2.142 EUR Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen des Jahres 2019. Im Rahmen der Abschlussprüfung wurde der Prüfungsauftrag zudem um die Prüfung analog § 53 GenG erweitert.

    Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen im Hinblick auf den Meldebogen der Bank für Sozialwirtschaft zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Garantiefondsbeitrag 2020 der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn, und der Prüfung nach § 49 Abs. 3 der Satzung des BVR ISG, der Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie der unabhängigen betriebswirtschaftlichen Prüfung des EZR Meldebogens zum 31.12.2020.

    • Die Bank für Sozialwirtschaft AG ist der Sicherungseinrichtung (Garantieverbund) des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V., Berlin angeschlossen. Dadurch sind die Einlagen der Kunden in vollem Umfang geschützt. Damit ist die Möglichkeit einer Garantieverbundverpflichtung verbunden, die auf das Zehnfache der mit dem Grunderhebungssatz (0,4 ‰) berechneten Garantiefondsbeiträge begrenzt ist. Die daraus resultierende Verpflichtung würde per 31.12.2020 maximal 18.564.068 EUR betragen.
      Das für die Banken des Verbandes bestehende Garantievolumen ist zum 31.12.2020 nicht durch Ausfallbürgschaften oder Garantien belegt.
      Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), Berlin, eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
    • Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, waren nicht zu verzeichnen.
      Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft verzichtet die Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln und Berlin, auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung und Bilanzerstellung und bzgl. Personal, IT, Interner Revision, Compliance und Geldwäsche.
    • Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2020 Pensionsrückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwertes von 15.387.420 EUR. Ihre Gesamtbezüge beliefen sich auf 808.393 EUR.
      Für frühere Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Beirates bestehen solche Verpflichtungen nicht.
    • Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Jahresvergütung 370.212 EUR, für die des Beirates 0 EUR. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
    • Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Kredite an Organmitglieder:

    Mitglieder des Vorstandes

    143.352 EUR

    Mitglieder des Aufsichtsrates

    – EUR

    • Die Zahl der 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

     

    Konzern

    BFS AG

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Prokuristen

    9

    -

    9

    -

    Angestellte

    390

    104

    338

    93

    Aushilfen

    -

    2

    -

    2

     

    399

    106

    347

    95

    Außerdem wurden im Konzern durchschnittlich 6 Auszubildende beschäftigt. Die BFS AG beschäftigte im Durchschnitt 6 Auszubildende.

    • Das Grundkapital der BFS AG ist eingeteilt in 700.000 vinkulierte Namensaktien, welches ausschließlich aus Stammaktien besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 25.07.2001 wurde das Grundkapital in Stückaktien umgewandelt. Daraus leitet sich ein errechneter Nennbetrag von 52 EUR je Aktie ab.
    • Beteiligungen Dritter von mehr als 25 % am Grundkapital der AG:

    Caritasstiftung Deutschland – Stiftung des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg

    26,0 %

    Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. , Berlin, und Stiftung Kronenkreuz, Leinfelden-Echterdingen

    26,0 %

    • Zum 31.12.2020 befinden sich 1.946 eigene Aktien (= 0,28 % bzw. 101 TEUR des Grundkapitals) im Bestand der Bank. (Vorjahr: 1960 eigene Aktien) Die Bewertung erfolgte mit dem Bewertungskurs von 604 EUR je Aktie, insgesamt 1.175.384 EUR. Davon entfallen 101.192 EUR auf das gezeichnete Kapital und 1.074.192 EUR auf die Gewinnrücklagen. Diese Beträge wurden in der Bilanz von den entsprechenden Posten offen abgesetzt.
    • Im Geschäftsjahr 2020 wurden 241 Aktien (= 0,03 % bzw. 146 TEUR des Grundkapitals) zu 604 EUR je Stück angekauft, 255 Aktien wurden zu 604 EUR je Stück verkauft (= 0,04 % bzw. 154 TEUR des Grundkapitals). Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2019 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 04. Juni 2024.
    • Die Hauptversammlung hat am 03.11.2020 beschlossen einen Betrag in Höhe von 18.000.000,00 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 3.614.501,88 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand schlägt vor vom Bilanzgewinn 2020 in Höhe von 16.638.419,22 EUR, 2.600.000,00 EUR in den Posten „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen und eine Dividende in Höhe von 7.000.000 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Zudem soll ein Betrag in Höhe von 7.038.419,22 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.
    • Die Kapitalrendite gem. § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG beträgt 0,14 %.
    • Entwicklung der Rücklagen:

     

    Kapitalrücklage

    andere Gewinn­rücklagen

    Stand per 1.1.2020

    43.392.902 EUR

    476.068.080 EUR

    Eigene Aktien im Bestand per 01.01.2020

    -

    1.081.920 EUR

    Zugang 2020 aus dem Bilanzgewinn 2019

    -

     18.000.000 EUR

    Verlust 2020 aus eigenen Aktien

    -

    -

    Veränderung des Bestandes an eigenen Aktien

    -

    -1.074.192 EUR

    Stand per 31.12.2020

    43.392.902 EUR

    494.075.808 EUR

Name und Anschrift der Prüfungsgesellschaft

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Franklinstraße 50
60486 Frankfurt am Main

Mitglieder des Vorstandes:

Prof. Dr. Harald Schmitz, Ressortvorstand Vertrieb (Vorsitzender)
Thomas Kahleis, Ressortvorstand Steuerung
Oliver Luckner, Ressortvorstand Produktion

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Matthias Berger

- Vorsitzender -

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Dr. Norbert Emmerich

- stellv. Vorsitzender -

Bundesschatzmeister
Deutsches Rotes Kreuz e.V., Präsidium

Dietmar Bühler

Stiftungsdirektor

Caritas-Stiftung

Uwe Hildebrandt

Geschäftsführer

Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V.

Dr. Jörg Kruttschnitt

Vorstand

Finanzen, Personal, Recht
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Pfarrer Ulrich Lilie

Präsident
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Hans-Jörg Millies

Finanz- und Personalvorstand
Deutscher Caritasverband e.V.

Selvi Naidu

Mitglied des Vorstandes

AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Christian Reuter

Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstandes

Deutsches Rotes Kreuz

Dr. Ulrich Schneider

Hauptgeschäftsführer
DER PARITÄTISCHE, Gesamtverband e.V.

Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Michael Warman

Vorstand a. D.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Berlin und Köln, 26.03.2021

Bank für Sozialwirtschaft AG

Prof. Dr. Schmitz
Kahleis
Luckner