Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen sowie durch schriftliche Berichte des Vorstandes umfassend über die Lage und Entwicklung der Institutsgruppe sowie über alle wichtigen Geschäftsentwicklungen und Geschehnisse informieren lassen und sich mit den wesentlichen Fragestellungen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften intensiv auseinandergesetzt.

Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrates waren unter anderem:

  • die Maßnahmen der Bank zur Unterstützung ihrer Kund*innen und zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen im Rahmen der Corona-Pandemie
  • die weiterentwickelte Geschäfts- und Risikostrategie
  • der Umsetzungsstand des Transformationsprogramms
  • die Finanzplanung bis 2025
  • die Beteiligungsstrategie der Bank
  • die Begleitung der Grundsatzentscheidung zur Ablösung des SAP-Kernbanksystems durch das System der Fiducia & GAD IT AG
  • die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr
  • das Risikomanagement der Bank
  • die Neugestaltung der Prozesse im Handel mit eigenen Aktien und der Bereitstellung einer Wertindikation für die Bankaktie
  • die Entscheidung zur Ergänzung des Jahresabschlusses durch einen Konzernabschluss der Unternehmensgruppe ab dem Geschäftsjahr 2020
  • die Umsetzung der sich weiterentwickelnden aufsichtsrechtlichen Anforderungen

Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte kontinuierlich überwacht und die sich daraus ergebenden geschäftspolitischen Entscheidungen in vier Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand beraten. Grundlage dafür waren die quartalsweisen Berichte des Vorstandes zur Geschäfts- und Risikolage sowie zu aktuellen Entwicklungen und zum Stand des Transformationsprogramms. Corona-bedingt wurden die Sitzungen teilweise in Form von Videokonferenzen oder als hybride Veranstaltungen durchgeführt.

Seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben hat der Aufsichtsrat wahrgenommen. Über Kredite, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen zustimmungspflichtig sind, hat der Risikoausschuss des Aufsichtsrates nach Prüfung und Abstimmung mit dem Vorstand entschieden.

Neben der Erörterung der geschäftlichen Entwicklung und der Risikolage hat der Aufsichtsrat die Berichte der Internen Revision und des Bereiches Compliance & Fraud für das Jahr 2020 zur Kenntnis genommen.

Die personelle Besetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Prüfungs-, Risiko- sowie Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrates haben im Verlauf des Jahres 2020 zwischen einem und vier Mal getagt.

Im Mittelpunkt der Arbeit der beiden Sitzungen des Prüfungsausschusses standen die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zur Jahresabschlussprüfung und zur Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz sowie die Abarbeitung der Feststellungen aus der Prüfung nach dem „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik“ durch die TÜV Rheinland Cert. Ein weiterer Fokus lag auf der Erörterung der Entscheidung, den Jahresabschluss der Bank ab dem Geschäftsjahr 2020 um einen Konzernabschluss zu ergänzen, der neben der Bank für Sozialwirtschaft AG die BFS Service GmbH und die HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG umfasst.

Schwerpunkte der Arbeit des Risikoausschusses waren in vier Sitzungen die Veränderungen aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen für die Bank, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie, die Risikovorsorge in der Corona-Pandemie sowie die einzelnen Risikoarten. Ein weiterer Schwerpunkt war die Grundsatzentscheidung zur Migration des Kernbanksystems. Im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses fand auch ein Austausch mit den jeweils zuständigen Bereichsleitern statt.

Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss befasste sich insbesondere mit den Vergütungssystemen der Mitarbeiter*innen und des Vorstandes der Bank.

Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden dem gesamten Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Zudem informierten die Ausschussvorsitzenden regelmäßig und ausführlich den Aufsichtsrat über die Inhalte der Ausschusssitzungen.

Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrates hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Terminen mit dem Vorstandsvorsitzenden und teilweise auch mit den weiteren Vorstandsmitgliedern über die Strategieumsetzung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Compliance und zum Risikomanagement informieren lassen.

Schulungen des Aufsichtsrates fanden in mehreren Modulen statt, unter anderem zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Umsetzung im Institut.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Rahmen seiner ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, den Nichtfinanziellen Konzernbericht und den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Er hat sich das Ergebnis des Jahresabschlusses, des Konzern­abschlusses sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung der Wert­papier­dienst­leistungs­geschäfte und der Depotprüfung für das Jahr 2020 ausführlich erläutern lassen. Die Berichte wurden ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG sowie den Konzernabschluss und schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung an. Hinsichtlich der Gewinnverwendung weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und daraus resultierenden möglichen Dividendenempfehlungen der Bankenaufsicht eine Anpassung erforderlich werden könnte. In diesem Fall würden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFS-Konzerns für ihr großes Engagement im durch die Pandemie erschwerten Geschäftsjahr 2020. Ebenso dankt er den Mitgliedern des Zentralbeirates für ihre aktive Unterstützung der Bank.

 

Köln, den 15. April 2021

Für den Aufsichtsrat
Dr. Matthias Berger
Vorsitzender