Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen sowie durch schriftliche Berichte des Vorstandes umfassend über die Lage und Entwicklung der Institutsgruppe sowie über alle wichtigen Geschäftsentwicklungen und Geschehnisse informieren lassen und sich mit den wesentlichen Fragestellungen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften intensiv auseinandergesetzt.

Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrates waren unter anderem

  • der erstmals für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Konzernabschluss der Unternehmensgruppe
  • die weiterentwickelte Geschäfts- und Risikostrategie
  • die strategische Ausrichtung der Bank im Hinblick auf Kooperationen
  • die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr
  • die Mittelfristplanung bis 2026
  • das Risikomanagement
  • die Entscheidung zur Ablösung des SAP-Kernbanksystems durch das System der Atruvia AG und das Migrationsprogramm
  • das Transformationsprogramm
  • die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen
  • die Empfehlung an die Hauptversammlung, für das Geschäftsjahr 2021 die AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neu-Isenburg, mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen
  • die Auswirkungen der Flutkatastrophe im Juli 2021 und die Maßnahmen der Bank
  • die Maßnahmen der Bank im Rahmen der Corona-Pandemie

Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte kontinuierlich überwacht und die sich daraus ergebenden geschäftspolitischen Entscheidungen in vier Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand beraten. Grundlage dafür waren die quartalweisen Berichte des Vorstandes zur Geschäfts- und Risikolage sowie zu aktuellen Entwicklungen und zum Stand des Transformations- und Migrationsprogramms. Corona-bedingt wurden die Sitzungen teilweise in Form von Videokonferenzen oder als hybride Veranstaltungen durchgeführt.

Seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben hat der Aufsichtsrat wahrgenommen. Über Kredite, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen zustimmungspflichtig sind, hat der Risikoausschuss des Aufsichtsrates nach Prüfung und Abstimmung mit dem Vorstand entschieden.

Neben der Erörterung der geschäftlichen Entwicklung und der Risikolage hat der Aufsichtsrat die Berichte der Internen Revision und des Bereiches Compliance & Fraud für das Jahr 2021 zur Kenntnis genommen.

Die personelle Besetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Im Mittelpunkt der Arbeit der beiden Sitzungen des Prüfungsausschusses standen die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zur Jahresabschlussprüfung und zur Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Ein weiterer Fokus lag auf der Entscheidung, der Hauptversammlung der Bank den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz ab dem Geschäftsjahr 2021 zu empfehlen.

Schwerpunkte der Arbeit des Risikoausschusses waren in vier Sitzungen die Veränderungen aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen für die Bank, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie, die Risikovorsorge der Bank sowie die einzelnen Risikoarten. Darüber hinaus wurden die Zinsentwicklung und die daraus resultierenden möglichen Herausforderungen für die Bank sowie die künftige Ausrichtung der Depot-A-Strategie behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Entscheidung zur Migration des Kernbanksystems. Im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses fand auch ein Austausch mit Bereichsleitern statt.

Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss befasste sich in zwei Sitzungen insbesondere mit den Vergütungssystemen der Mitarbeiter*innen und des Vorstands der Bank. Zudem wurde die Umsetzung der verschärften Anforderungen der Bankenaufsicht an Vorstände und Aufsichtsräte intensiv erörtert.

Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden dem gesamten Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Zudem informierten die Ausschussvorsitzenden regelmäßig und ausführlich den Aufsichtsrat über die Inhalte der Ausschusssitzungen.

Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrates hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Terminen mit dem Vorstandsvorsitzenden und teilweise auch mit den weiteren Vorstandsmitgliedern über die Strategieumsetzung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Compliance und zum Risikomanagement informieren lassen.

Schulungen des Aufsichtsrates fanden in mehreren Modulen statt, unter anderem zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren konkreter Umsetzung im Institut.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurden von der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neu-Isenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Rahmen seiner ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, den Nichtfinanziellen Konzernbericht und den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Er hat sich das Ergebnis des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsgeschäfte und der Depotprüfung für das Jahr 2021 ausführlich erläutern lassen. Die Berichte wurden ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG sowie den Konzernabschluss und schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung an.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFS-Konzerns für ihr großes Engagement im erneut durch die Pandemie erschwerten Geschäftsjahr 2021. Ebenso dankt er den Mitgliedern des Zentralbeirates für ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Bank.

 

Köln, den 28. April 2022

Für den Aufsichtsrat
Dr. Matthias Berger
Vorsitzender