Zusammengefasster Anhang und Konzernanhang 2021

Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin und Köln

Amtsgericht Charlottenburg – HRB 64059
Amtsgericht Köln – HRB 29259

  • A. Allgemeine Angaben

    Die Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ist beim Amtsgericht Köln und Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 29259 und HRB 64059 eingetragen.

    Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss (Konzern) sowie der Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft (BFS AG) für das Geschäftsjahr 2021 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie der Satzung der Bank aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt zudem die vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) verabschiedeten und vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 324 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Standards (DRS).

    Der Konzernanhang und der Anhang der BFS AG sind gemäß § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Soweit nicht gesondert vermerkt, gelten die getroffenen Aussagen sowohl für den Konzern als auch für die BFS AG.

    Konsolidierungskreis

    In den Konzernabschluss zum 31.12.2021 sind neben dem Mutterunternehmen BFS AG weitere drei Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen.
    Bei zwei weiteren mittelbaren Tochterunternehmen wurde gemäß §§ 296 Abs. 2 HGB aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Konsolidierung verzichtet.
    Zur Bestimmung der Einbeziehung eines Tochterunternehmens im Rahmen der Vollkonsolidierung wurden quantitative Entscheidungskriterien festgelegt. So wird anhand von diversen Bezugsgrößen der nicht einbezogenen Tochtergesellschaften überprüft, ob diese in Summe den Grenzwert von 5 % der Konzernbezugsgröße überschreiten. Daneben werden – auch wenn die vor genannten quantitativen Grenzen nicht erreicht werden – auch qualitative Kriterien zur Bestimmung einer Einbeziehung berücksichtigt. Auf die Einbeziehung der zwei Tochterunternehmen im Rahmen der Equity-Methode wurde gemäß § 311 Abs. 2 HGB verzichtet, da ihre Einbeziehung die Konzernbilanzsumme sowie den Konzernjahresüberschuss um weniger als 5 % verändern würde. Die Gesellschaften werden nach der Anschaffungskostenmethode im Konzernabschluss einbezogen.
    Das unmittelbare Tochterunternehmen BFS Service GmbH ist Gesellschafter der BFS Abrechnungs GmbH. Nach dem Gesellschaftsvertrag der BFS Abrechnungs GmbH treffen die Gesellschafter die wesentlichen Entscheidungen einstimmig (gemeinsame Führung). Die gesetzlichen Tatbestände des § 310 HGB sind erfüllt, so dass die BFS Abrechnungs GmbH als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist. Auf Anwendung der Quotenkonsolidierung haben wir gemäß § 310 Abs. 1 HGB verzichtet. Auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Methode wurde gemäß § 311 Abs. 2 HGB ebenfalls verzichtet, da die Einbeziehung die Konzernbilanzsumme sowie den Konzernjahresüberschuss um weniger als 5 % verändern würde.
    Gegenüber dem Vorjahr wurden in den Konzernabschluss keine weiteren Konzernunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung bzw. der Equity-Methode einbezogen. Wir verweisen auf die zusätzlichen Ausführungen im Abschnitt „C. Erläuterungen zur (Konzern-)Bilanz und zur (Konzern-)Gewinn- und Verlustrechnung".

    Konsolidierungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss wird einheitlich nach den für die BFS AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

    Die von der Bank im Jahresabschluss ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden beibehalten.

    Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden konsolidiert. Mangels Geschäftsvorfällen war die Zwischenergebniseliminierung gemäß § 304 HGB nicht erforderlich.

    Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Tochterunternehmen BFS Service GmbH, HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG (im Folgenden „HDS GmbH & Co. KG“) und HDS Haus der Sozialwirtschaft Verwaltungs-GmbH (im Folgenden „HDS Verwaltungs-GmbH“) erfolgten zum 01.01.2020 (§ 301 Abs. 2 S. 3 HGB) nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB.

    In den Neubewertungsbilanzen der drei Tochtergesellschaften sind alle Vermögensgegenstände, Schulden – mit Ausnahme der in § 301 Abs. 1 S. 3 HGB genannten Bilanzposten – und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden.

    Aus der Erstkonsolidierung der BFS Service GmbH ergab sich kein Unterschiedsbetrag.

    Aus der Erstkonsolidierung der HDS GmbH & Co. KG ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147a in Höhe von TEUR 1.301, der gemäß DRS 23.148 in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde. Darüber hinaus ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147b in Höhe von TEUR 6.080, der gemäß DRS 23.149 in den Passivposten 13 „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ der Konzernbilanz eingestellt wurde. Die Fortschreibung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung erfolgt gem. DRS 23.149a. Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich aus der Fortschreibung dieses Unterschiedsbetrags keine Erfolgswirkung.

    Aus der Erstkonsolidierung der HDS Verwaltungs-GmbH ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147a in Höhe von TEUR 15, der gemäß DRS 23.148 in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde.

    Wir haben im Konzernabschluss zum 31.12.2021 eine Korrektur, die im Zusammenhang mit dem Stichtag der Erstkonsolidierung sowie der Ermittlung der Unterschiedsbeträge im Rahmen der Erstkonsolidierung steht, in laufender Rechnung vorgenommen. Die durchgeführte Korrektur hat keine Auswirkung auf die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (keine Erfolgswirkung).

  • B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Der Jahresabschluss / Konzernabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

    Bei der Bewertung der im Jahresabschluss/Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden haben wir die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der § 252 ff. HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden Bewertungsvorschriften der § 340 ff. HGB beachtet. Von den nach § 340f HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht.

    Die Barreserven werden zum Nennwert bilanziert.

    Sämtliche Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag ist, soweit er Zinscharakter besitzt, als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Angekaufte Forderungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Risiko im Kreditgeschäft ist durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen worden. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen orientiert sich am verbleibenden Blankoanteil notleidender Kreditengagements. Für die latenten Kreditrisiken wurden erstmals von den steuerlichen Vorgaben abweichende Risikovorsorge auf Basis der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 getroffen. Auf Basis eines Berechnungsverfahrens, das den auf Grundlage unserer internen Risikosteuerung ermittelten, erwarteten Verlust über einen Zeitraum von zwölf Monaten schätzt, wurden für die Forderungen an Kunden (inklusive Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflicher Kreditzusagen) sowie Forderungen an Kreditinstitute Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen berechnet. Voraussetzung für die vorgenannte Berechnung ist die Ausgeglichenheit zwischen Risikoprämien und Risikoerwartung für das Kreditportfolio der Bank. Sollte dies nicht erfüllt sein, wird auf das erhöhte Risiko im Sinne eines Lifetime-Expected-Loss-Ansatzes zurückgegriffen. Bei einer Berechnung mit der im Vorjahr angewendeten Bewertungsmethode ergäbe sich eine um TEUR 10.019 geringere Risikovorsorge. Der zusätzliche Aufwand von TEUR 10.019 ist im Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ (GuV) berücksichtigt worden. Darüber hinaus führt der Anstieg zu einer Verringerung der entsprechenden Bilanzposten in gleicher Höhe. Hintergrund der Bewertungsänderung ist ein verbesserter Einblick in die Vermögenslage.

    Die Wertpapiere des Umlaufvermögens, bestehend aus der Liquiditätsreserve, haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden vorgenommen. Die Anschaffungskosten bei Wertpapieren der gleichen Gattung haben wir nach der Durchschnittsmethode ermittelt.

    Für Wertpapiere des Anlagevermögens werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur dann vorgenommen, wenn dieser voraussichtlich dauerhaft unter dem letzten Buchwert beziehungsweise den Anschaffungskosten liegt (gemildertes Niederstwertprinzip). Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot werden ebenfalls vorgenommen.

    Aufgrund der Ergebnisse einer Validierung der bestehenden entrichteten Auf- und Abschläge bei erworbenen Wertpapieren, welche ausschließlich zinsinduziert bedingt sind, wurde die Bewertungs- bzw. Ausweismethodik für festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr geändert. Diese Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten bzw. den Buchwert bei Umwidmung und Rückzahlungsbetrag (Agien bzw. Disagien) werden nun über die Restlaufzeit zeitanteilig als korrektiv im Zinsergebnis vereinnahmt. Aus dieser Methodenänderung ergeben sich für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 1.399 Zinsaufwendungen (davon TEUR 763 aus vergangenen Perioden) und TEUR 1.688 Zinserträge (davon TEUR 1.027 aus vergangenen Perioden). Hintergrund der Änderung ist ein verbesserter Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Bank.

    Finanzinstrumente des Handelsbestands werden gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Risikoabschläge für Handelsaktiva bewertet. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Wertänderungen, realisierte Gewinne und Verluste, Provisionen und laufende Erträge aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie Zinsaufwendungen zur Refinanzierung der Handelsaktivitäten werden im Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von internen Verfahren des Risikomanagements (Value-at-Risk-Ansatz).

    Die Bilanzierung und Bewertung der strukturierten Finanzinstrumente erfolgt als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen, da keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen andersartigen Risiken oder Chancen erkennbar sind.

    Im Rahmen der Einführung neuer Beteiligungsmanagementstrukturen innerhalb der Bank wurden die Bilanzierungsgrundsätze der Bank für Beteiligungen validiert. Seit diesem Geschäftsjahr ist für den Ausweis einer Beteiligung das Vorhandensein einer dauernden Verbindung i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB maßgeblich. In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Anteile an der mitunsleben GmbH sowie die Anteile an der DZ Bank AG aus dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in den Posten Beteiligungen im Vergleich zum Vorjahr umgegliedert. Diese Änderung spiegelt das weiterentwickelte Beteiligungsmanagement der Bank wider und trägt somit zu einem verbesserten Einblick in die Vermögenslage bei.

    Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert.

    Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Sachanlagen, immaterielle Anlagewerte und Finanzanlagen – werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Beteiligungen und Anteile verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung waren im Geschäftsjahr erforderlich. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 250) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 1.000) in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und resultieren aus darlehensfinanzierten Mietereinbauten für die Umbaumaßnahmen der BFS Service GmbH aus Vorjahren.

    Anlagen bei Versicherungen werden unter sonstigen Vermögensgegenständen erfasst und zu den mitgeteilten Aktivwerten angesetzt.

    Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Vermögen, welches dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient, als Deckungsvermögen mit entsprechenden Rückstellungen verrechnet.

    Dies gilt auch für die von den Mitarbeiter*innen durch Arbeitszeit- und Gehaltsumwandlung finanzierten Zeitwertkonten. Der Wert der Rückstellungen orientiert sich an der Wertentwicklung des von der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, zu dotierenden Deckungsvermögens, dessen Bewertung zum Zeitwert erfolgt.

    Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag wird in die Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig über die Laufzeit aufgelöst.

    Dem Erfüllungsrückstand aus Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Bildung von Zinsrückstellungen ausreichend Rechnung getragen.

    Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die laufenden Ergebnisse aus der Ab- und Aufzinsung werden grundsätzlich über die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ gebucht. Die Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in der Position „Personalaufwand“ berücksichtigt. Die Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes von sonstigen Rückstellungen werden in der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen.

    Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre 2,30 %). Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit je 2,0 % p.a. eingerechnet.

    Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, beträgt im Konzern sowie in der BFS AG TEUR 1.220. Dem Differenzbetrag stehen frei verfügbare Rücklagen in mindestens gleicher Höhe gegenüber.

    Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach den Verlautbarungen des IDW RS HFA 3 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Folgende Parameter wurden verwendet:

    durchschnittliche Restlaufzeit3,10 Jahre
    Gehaltstrend2,0 %
    Zinssatz0,41 % zum 31.12.2021 (Stand 12.2021)
     0,55 % zum 31.12.2020 (Stand 12.2020)

    Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

    Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss der BFS AG und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasipermanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet.

    Auf der Grundlage der Inanspruchnahme des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern im Jahresabschluss der BFS AG verzichtet.

    Im Konzernabschluss werden primäre latente Steuern gem. § 274 i.V.m. § 340 i Abs. 2 S. 1 HGB und sekundäre latente Steuern gem. § 306 HGB unterschieden. Die Bilanzierung der latenten Steuern erfolgt nach der steuerjurisdiktionsbezogenen vertikalen Aufrechnung. Dabei wird für jede einzelne in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft die latente Steuer bis einschließlich der Konsolidierungsebene hochgerechnet (vgl. DRS 18.23 und 18.40). Es erfolgt eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern je Konzernunternehmen. Sofern ein Aktivüberhang besteht, wird auf den Ansatz der latenten Steuern verzichtet. Die im Konzernabschluss bilanzierten passiven latenten Steuern setzen sich aus primären latenten Steuern in Höhe von TEUR 4.275 und sekundären latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.062 zusammen.

    Die latenten Steuern werden unter Anwendung der individuellen Steuersätze je Steuersubjekt bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder bereits durch den Gesetzgeber verabschiedet sind und die zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven latenten Steuern sowie der passiven latenten Steuern voraussichtlich gelten werden. Bei der Berechnung der latenten Steuern werden ein Körperschaftssteuersatz von 15 %, ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer und ein Gewerbesteuersatz unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hebesätze von 16,2 % und 16,7 % zugrunde gelegt.

    Das Eigenkapital wird zum Nennwert bewertet.

    Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich eventueller Vorsorge bilanziert.

    Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Für sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs wurde nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung der Nachweis erbracht, dass aus den kontrahierten Zinspositionen unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallenden Risiko- und Verwaltungskosten kein Verpflichtungsüberschuss entsteht. Dies erfolgte mithilfe der Barwert-/Buchwertmethode.

    Nach dieser Methode werden die Buchwerte der zinstragenden Geschäfte des Bankbuchs den zinsinduzierten Barwerten unter Berücksichtigung entsprechender Risiko- und Bestandsverwaltungskosten gegenübergestellt. Ein verbleibender negativer Überhang entspräche einem Rückstellungsbedarf. Zum 31.12.2021 ergab sich nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

    Die Zinsswaps wurden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert.

    Negative Zinsen aus Geldanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen abgezogen. Positive Zinsen aus Geldaufnahmen werden bei den Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

    Der Umfang negativer Zinsen bei Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird abweichend vom Vorjahr aufgrund zunehmender Bedeutung und geänderter Rechtsauffassung im zusammengefassten Anhang, sondern auch in Form von Darunter-Vermerken in der Konzern-GuV und der GuV des Einzelabschlusses angegeben.

  • C. Erläuterungen zur (Konzern-)Bilanz und zur (Konzern-)Gewinn- und Verlustrechnung

    I. Bilanz

    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    -

    29.958

    -

    -

    Forderungen an Kunden (A 4)

    64.580

    267.177

    1.364.218

    2.987.824

    BFS AG:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    -29.958--

    Forderungen an Kunden (A 4)

    66.455267.1771.364.2182.987.824

    Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nach den Restlaufzeiten gegliedert.

    In den Forderungen an Kunden (A 4) sind Forderungen mit einer unbestimmten Restlaufzeit in Höhe von TEUR 429.580 (BFS AG: TEUR 418.589).

    • In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr1
    TEUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    -

    53

    54.922

    30.487

    1 Anpassung des Vorjahreswertes zur besseren Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte (exkl. Forderungen an Anteilseigner von Beteiligungsunternehmen)

     

    BFS AG:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr2
    TEUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    847

    2.139

    54.922

    30.487

    2 Anpassung des Vorjahreswertes zur besseren Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte (exkl. Forderungen an Anteilseigner von Beteiligungsunternehmen)

     

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind im Folgejahr Wertpapiere in Höhe von TEUR 148.036 fällig.

    • In folgenden Posten sind enthalten:

    Konzern und BFS AG:

     

    börsen­fähig

    börsen­notiert

    Nicht börsen­notiert

    Nicht m. d. strengen Niederst­wert bewertete börsenfäh. Wert­papiere

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5)

    2.523.1742.503.19319.9811.070.475

    Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A6)

    ----

    Beteiligungen (A7)

    ----

    Anteile an verbundenen Unternehmen (A8)

    ----
    • Weitere Angaben zu den Wertpapieren

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind wie im Vorjahr keine Wertpapiere mit Nachrangabrede enthalten. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert ohne Zinsabgrenzung in Höhe von TEUR 1.962.024 und einem Marktwert in Höhe von TEUR 1.955.892 dem Anlagevermögen, das nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet wird, zugeordnet. Der beizulegende Wert für die dem Anlagevermögen zugeordneten festverzinslichen Wertpapiere, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben ist, betrug TEUR 1.051.792 (Buchwert: TEUR 1.070.475). Die Wertminderungen sind nicht als dauerhaft anzusehen, da sie auf Marktzinsveränderungen zurückzuführen sind.

    • Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Die in diesen Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsenfähig.
    • Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Beteiligungen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, werden gemäß § 286 Abs. 3 bzw. § 313 Abs. 3 HGB nicht dargestellt:

    Name, Sitz

    Anteil am Kapital - direkt

    Anteil am Kapital - indirekt

    Eigen­kapital der Gesellschaft
    2021
    TEUR

    Ergebnis des letzten Geschäfts­jahrs
    2021
    TEUR

    Einbezogene Tochter­unternehmen

    BFS Service GmbH, Köln

    100,00 % 9.5007.458*

    HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, Köln

    100,00 % 29.596-189

    HDS Haus der Sozialwirtschaft Verwaltungs-GmbH, Köln

    100,00 % 440

    Nicht einbezogene Tochterunternehmen gem. § 296 HGB

    IM Immobilien & Management Fünf GmbH, Köln

     100,00 %47-2

    sozialfinanz.de GmbH, Köln

     100,00 %253*

    Gemeinschaftsunternehmen

    BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim

     49,00 %5.8753.849
    Sonstige Beteiligungen

    DZ Bank AG, Frankfurt am Main

     0,01 %10.831.000255.000**

    Atruvia AG, Frankfurt am Main

     0,13 %447.67224.679**

    * vor Gewinnabführung
    ** Ergebnis des Geschäftsjahres 2020

     

    Am 15.05.2018 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bank für Sozialwirtschaft AG und der BFS Service GmbH zugestimmt. Der Gewinn 2021 der BFS Service GmbH in Höhe von TEUR 7.458 wurde daher an die BFS AG abgeführt. Hierin ist der Gewinn in Höhe von TEUR 3 der Enkelgesellschaft sozialfinanz.de GmbH enthalten.

    • Im Bilanzposten Treuhandvermögen sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

      In dem Posten werden Kredite aus Treuhandmitteln des Bundes in Höhe von TEUR 135.316 ausgewiesen. Die Kredite aus sonstigen Programmen betragen TEUR 122.

      Im Treuhandgeschäft bestanden wie im Vorjahr keine Ausleihungen aus Bundesmitteln an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
    • Im Aktivposten Sachanlagen sind enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten

    85.79541.670

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

    9.1618.726

    In den Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude des Konzerns sind Zinsen für Fremdkapital i.H.v.  TEUR 15 aus Vorjahren enthalten. Hierbei handelt es sich um Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit Mietereinbauten im Rahmen der Anmietung von Geschäftsräumen seitens der BFS Service GmbH.

    • Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Steuerforderungen

    11.30911.305

    Initial- und Variation Margins

    15.78415.784

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    -7.801
    Anteile an inländischen Genossenschaften und (Kapital-)Gesellschaften2.0622.052

    Kapitallebensversicherungen zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen

    3.5933.593

    Die Kapitallebensversicherungen sind zum Zeitwert ermittelt und ausgewiesen. Die Anlage ist bei der Nürnberger LV getätigt.

    Seit dem Jahr 2021 besteht eine wechselseitige Beteiligung mit der GLS Gemeinschaftsbank eG.

    • In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten einschließlich der von uns ausgegebenen Schuldverschreibungen in Höhe von TEUR 0 im Konzern (BFS AG: TEUR 0; Vorjahr TEUR 26) enthalten.
       
    • Der nicht im Jahresabschluss der BFS AG angesetzte Überhang aktiver latenter Steuern ergibt sich aus Buchwertunterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiedsbeträge basieren insbesondere auf steuerlich abweichenden Risikovorsorgen sowie Bewertungs- und Abzinsungssätzen bei Rückstellungen.
      Passive latente Steuern bestehen weiterhin insbesondere zum Bilanzstichtag aus der Einbringung des Immobilienbesitzes Berlin in die Gesellschaft HDS GmbH & Co. KG. Die Einbringungen erfolgten gemäß IDW RS HFA 18 unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu Zeitwerten und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu Buchwerten der Objekte. Der Berechnung wurden ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und ein Gewerbesteuersatz von 16,38 % zugrunde gelegt.
       
    •  Auf Konzernebene entfallen die passiven latenten Steuern zusätzlich auf die Bewertung der Sachanlagen. Die sekundären passiven latenten Steuern entfallen auf unterschiedliche Wertansätze (Kapitalkonsolidierung) bei Sachanlagen. Sekundäre aktive latente Steuern bestehen zum 31.12.2021 nicht.
    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis
    3 Monate

    mehr als
    3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als
    1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als
    5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    24.05571.9171.832.302768.576

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a ab)

    -97.7104.342-

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    119.132591.26780.49220.203

    BFS AG:

     

    bis
    3 Monate

    mehr als
    3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als
    1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als
    5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    23.99071.7201.831.250768.017

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa) ab)

    -97.7104.342-

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    119.132591.26780.49220.203
    • Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nach Restlaufzeiten gegliedert.
       
    • Darüber hinaus enthält die Position P 1b Verbindlichkeiten mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 51.813 (BFS AG: TEUR 53.687) und die Position P 2b bb Verbindlichkeiten mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 1.053 (Konzern und BFS AG).
       
    • Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Konzern Vermögensgegenstände im Wert von TEUR 2.523.174 (BFS AG: TEUR 2.523.174) als Sicherheit hinterlegt. Dabei wurden Wertpapiere und Kundenforderungen an die Kreditgeber verpfändet. Zum Bilanzstichtag bestand eine Inanspruchnahme der zu sichernden Darlehen im Konzern in Höhe von TEUR 1.241.751 (BFS AG: TEUR 1.241.751).
       
    • In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr3
    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P1)----

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    49458--

    3 Anpassung des Vorjahreswertes zum Angleich an aktuellen Ausweis exkl. Forderungen an Anteilseigner von Beteiligungsunternehmen

     

    BFS AG:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr4
    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P1)----

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    3.9023.511--

    4 Anpassung des Vorjahreswertes zum Angleich an aktuellen Ausweis exkl. Forderungen an Anteilseigner von Beteiligungsunternehmen

     

    • Im Bilanzposten Treuhandverbindlichkeiten sind ausschließlich Kredite im eigenen Namen und für fremde Rechnung ausgewiesen.
       
    • Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    noch nicht beglichene Rechnungen

    1.1161.017

    Steuerverbindlichkeiten

    4761.022
    • In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Agio Beträge aus nachrangigen Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von TEUR 66 im Konzern (BFS AG: TEUR 66; Vorjahr TEUR 77) sowie Disagiobeträge aus Forderungen, die bei der Ausreichung in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von TEUR 657 im Konzern (BFS AG: TEUR 657; Vorjahr TEUR 1.053) enthalten.
       
    • Die Steuerrückstellungen im Konzern in Höhe von TEUR 3.275 (BFS AG: TEUR 3.238) wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
       
    • Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

    Konzern:

    andere Rückstellungen

    01.01.2021
    TEUR

    Verbrauch
    TEUR

    Auflösung
    TEUR

    Zuführung
    TEUR

    31.12.2021
    TEUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    1.11062-91.057

    Restrukturierung

    3.576--6184.194

    Altersteilzeit

    4.1041.019-1.8454.930

    Mitarbeitertantiemen

    2.3272.241865.2515.251

    Jubiläen

    2.574781024702.864

    Kreditgeschäft

    493-25618255

    Sonstiges

    4.6853.4125694.7055.409

    In den Zuführungen zu den Rückstellungen sind Zinseffekte in Höhe TEUR 444 (VJ: TEUR 487) enthalten.

    BFS AG:

    andere Rückstellungen

    01.01.2021
    TEUR

    Verbrauch
    TEUR

    Auflösung
    TEUR

    Zuführung
    TEUR

    31.12.2021
    TEUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    1.11062-91.057

    Restrukturierung

    3.576--6184.194

    Altersteilzeit

    4.1041.019-1.8454.930

    Mitarbeitertantiemen

    2.0902.017734.7944.794

    Jubiläen

    2.31264684282.608

    Kreditgeschäft

    493-25618255

    Sonstiges

    4.3513.5032514.2334.830

    In den Zuführungen zu den Rückstellungen sind Zinseffekte in Höhe TEUR 436 (VJ: TEUR 477) enthalten.

    Die vor dem Hintergrund der Prozessoptimierung im Geschäftsjahr 2018 begründete Restrukturierungsrückstellung wurde im Zusammenhang mit dem für 2023 angestrebten Wechsel des Kernbankensystems neu ausgerichtet. Fokus ist nunmehr der Wechsel der Bankensoftware verbunden mit der effizienteren Gestaltung von Betriebsabläufen im Zuge der Fortführung der strategischen Neuausrichtung. Mit dem Wechsel des Kernbankensystems wird eine Reduzierung von Personal in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern einhergehen. Auf der Basis eines Rahmeninteressenausgleichs und Sozialplans werden alle personalwirtschaftlichen Instrumente für einen sozialverträglichen Stellenabbau Berücksichtigung finden. Dazu gehören Aufhebungsverträge mit Abfindungen, New-Placement-Angebote, Vorruhestand, Altersteilzeit sowie individuelle Arbeitszeitmodelle.

    Die Bank hat im Vorjahr Lebensarbeitszeitkonten eingeführt. Hierfür wurde eine Rückdeckungsversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie sowie einer Garantieverzinsung inkl. Überschussbeteiligung abgeschlossen. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und das Deckungsvermögen aus der Rückdeckungsversicherung werden saldiert.

    • Angaben gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB per 31.12.2021:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände

    478468

    Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden

    478468

    Rückstellungen für Langzeitkonten sind gemäß IDW RS HFA 30 mit Altersvorsorgeverpflichtungen vergleichbare langfristige Verpflichtungen und werden in Höhe der Wertguthaben aus Zeitwertkonten gebildet.
    Bei sog. wertpapier- bzw. versicherungsgebundenen Zeitwertkontenmodellen ist die Verpflichtung mit dem Wert des Deckungsvermögens anzusetzen und es kommt grundsätzlich zu einer vollständigen Saldierung gem. § 246 Abs. 2 HGB der Verpflichtung aus Zeitwertkonten mit dem dazugehörigen Deckungsvermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht hierbei den fortgeführten Anschaffungskosten, die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

    Im Rahmen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft besteht zum 31.12.2021 ein Drohverlustrückstellungsbedarf im Konzern in Höhe von TEUR 255 (BFS AG: TEUR 255) für Avale und unwiderrufliche Kreditzusagen.

    • Angaben zu Nachrangigen Verbindlichkeiten (P 9):

    Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P9) in Höhe von TEUR 3.997 an.

    Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:

    Konzern und BFS AG:

    Nominalbetrag in TEUR

    Währung

    Zinssatz

    Fälligkeit

    26.000EUR2,30 %29.03.2029
    10.000EUR2,00 %17.06.2026

    Für die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen:

    • 22 Verträge mit einem gesamten Nominalvolumen von TEUR 41.100
    • Vertragswährung EUR
    • Zinssätze zwischen 2,40 % und 3,52 %
    • Fälligkeit zwischen 2022 und 2028

    Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die genannten Bedingungen gelten für alle nachrangigen Verbindlichkeiten der BFS AG und des Konzerns.

    • Angaben zu Unterstrichpositionen Vermerkposten 1 Eventualverbindlichkeiten und Vermerkposten 2 andere Verpflichtungen:

    Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt.

    Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Bei den anderen Verpflichtungen gehen wir dagegen von einer grundsätzlichen Inanspruchnahme aus, da es sich um unwiderrufliche Kreditzusagen handelt.

    II. Gewinn- und Verlustrechnung

    • Negative Zinsen aus Geldanlagen in Höhe von TEUR 8.233 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen (GuV 1) im Konzern abgezogen (BFS AG: TEUR 8.233 Vorjahr: TEUR 6.080) und resultieren im Wesentlichen aus Geldanlagen bei der Europäischen Zentralbank (TEUR 8.184). Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Bank empfangenen Negativzinsen in Höhe von TEUR 22.351 wurden saldiert bei den Zinsaufwendungen (GuV 2) des Konzerns ausgewiesen (BFS AG: TEUR 22.351; Vorjahr: TEUR 11.731).
       
    • Die ausgewiesenen Zinserträge (GuV 1) enthalten periodenfremde Beträge aus der Erstanwendung der Disagio Zuschreibung bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens i.H.v. TEUR 1.027. Analog enthalten die Zinsaufwendungen (GuV 2) periodenfremde Beträge aus Agio Abschreibungen i.H.v. TEUR 763.
       
    • Aus Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden folgende Erträge erzielt:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Zahlungs­verkehr

    10.3246.70310.3246.703

    Wertpapier­geschäft

    5.1803.9485.1803.948
    Verwaltungs-/Treuhand­kredite1.0481.1241.0481.124

    Bürgschaftsprovisionen

    1.7371.7111.7371.711
    • Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses/ Konzernabschlusses bzw. die Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    sonstige betriebliche Erträge (GuV 8)

    Miet- und Pacht­erträge

    2.0321.55041104

     

    Erträge aus der Auflösung von Rück­stellungen

    891548813437

     

    Erträge aus Beratung und Bewertung

    2.2661.338--

    sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV 12)

    Zins­aufwand für Pensions-, Alters­teil­zeit- und Jubiläums­rück­stellungen

    444487436477

     

    Aufwendungen aus der Zuführung von sonstigen Rück­stellungen

    16260383555

    Die Mieterträge im Konzern enthalten im Wesentlichen externe Mieterträge der HDS GmbH & Co KG in Höhe von TEUR 1.457 aus den sich in deren Besitz befindlichen Immobilien.

    Die Erträge aus Beratung und Bewertung beinhalten hauptsächlich Erlöse aus der Erstellung von Immobilien-Bewertungsgutachten und Sozialmarktanalysen, die die BFS Service GmbH bis 30.06.2021 gegenüber externen Kunden erbracht hat.

  • D. Entwicklung des Anlagevermögens 2021

    a) Sachanlagen / Immaterielle Anlagewerte

    Konzern:

     

    immaterielle Anlagewerte
    TEUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    TEUR

    Grund­stücke und Gebäude
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 01.01.21

    59.65124.886103.223187.760

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Zugänge

    5008598762.236

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    21.003-1.005

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 31.12.21

    60.14924.742104.100188.991

     

    Kumulierte Ab- und Zu­schreibungen 01.01.21

    43.54814.02815.82573.405

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Abschreibungen Geschäfts­jahr

    4.5272.3681.6618.556

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    ----

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    2819-821

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.21

    48.07315.57717.48681.140

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    16.10310.85987.398114.360

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    12.0769.16186.614107.851

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit TEUR 23 (BFS AG: TEUR 10) enthalten.

    BFS AG:

     

    immaterielle Anlagewerte
    TEUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    TEUR

    Grund­stücke und Gebäude
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 01.01.21

    59.27723.73157.290140.298

    Zugänge

    463806571.326

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    2980-982

    Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.21

    59.73823.55757.347140.642

     

     

     

     

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    01.01.21

    43.20913.42614.48571.120

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    4.5022.2041.1927.898

    Zugänge Abschreibungen Geschäfts­jahr

    ----

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    2799-801

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    31.12.21

    47.70914.83115.67778.217

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    16.06810.30542.80569.178

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    12.0298.72641.67062.425

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit TEUR 10 enthalten.

    b) Finanzanlagen

    Konzern:

     

    Wert­papiere des Anlage-
    vermögens5
    TEUR

    Beteiligungen
    TEUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.21

    1.503.7429.034501.512.826

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Zugänge

    458.671153-458.824

    Abgänge

    ----
    Umgliederungen-6601.2617-601

    Anschaffungs­kosten 31.12.21

    1.961.75310.447501.972.250

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.21

    18--18

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    ----
    Zinsertrag (Disagio)1.688--1.688
    Zinsaufwand (Agio)1.399--1.399

    Abschreibungen Geschäfts­jahr

    -601-601

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    ----

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.21

    -271601-330

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    1.503.7249.034501.512.809

    Buch­wert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    1.962.0249.846501.971.920

    5 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.

    BFS AG:

     

    Wert­papiere des Anlage-
    vermögens6
    TEUR

    Beteiligungen
    TEUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.21

    1.503.742-42.3801.546.122

    Zugänge

    458.670153-458.823

    Abgänge

    ----
    Umgliederungen-6601.2617--

    Anschaffungs­kosten 31.12.21

    1.961.7521.41442.3802.005.546

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.21

    18--18
    Zinsertrag (Disagio)1.688--1.688
    Zinsaufwand (Agio)1.399--1.399
    Zuschreibungen Geschäftsjahr----

    Abschreibungen Geschäfts­jahr

    -601-601

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    ----

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.21

    -271601-330

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.20

    1.503.724-42.3801.546.104

    Buch­wert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    1.962.02481242.3802.005.216

    6 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.
    7 Davon TEUR 601 Ergebnis der Umgliederung der mitunsleben GmbH aus Aktiva 13.

  • E. Nachtragsbericht

    Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am 24.02.2022 stellt einen Bruch des Völkerrechts dar. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verurteilt diesen brutalen kriegerischen Angriff auf die territoriale Unabhängigkeit eines Landes mitten in Europa zutiefst.

    Federführend werden durch die Abteilung Compliance & Fraud die Auswirkungen auf die Bank für Sozialwirtschaft AG erhoben und bewertet. Zentrale Handlungsfelder sind die Umsetzung der Sanktionen im Kundengeschäft, dem Eigenhandel und bei externen Dienstleistungsbeziehungen, die Vorbereitung auf zunehmende Cyberattacken sowie die klare Kommunikation des Werteverständnisses der BFS AG.

    Im gesamten Kundengeschäft wurden 10 Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlichen Berechtigen russischer Staatsbürgerschaft identifiziert. Die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung wird durch die Bank für Sozialwirtschaft AG im Einzelfall geprüft und beurteilt. Unmittelbare Risikopositionen gegenüber der russischen Föderation oder sanktionierten Personen und Organisationen bestehen nicht.

    Die aus einer fortdauernden kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft in Deutschland sowie insbesondere auf die Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft verfolgt die Bank für Sozialwirtschaft AG mit besonderer Aufmerksamkeit. Auf Grund der besonderen systemischen Relevanz dieser Branchen für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge wird in Analogie zur Corona-Pandemie davon ausgegangen, dass entsprechende Unterstützungsprogramme seitens des Bundes und der Länder aufgelegt werden, sollte es zu existentiellen Bedrohungen für diese Organisationen und Unternehmen kommen.

    Den kurzfristigen Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt begegnet die Bank für Sozialwirtschaft AG mit ihrer konservativen Anlagestrategie im Depot A. So werden nur auf EUR-denominierte Wertpapiere bester Bonitäten europäischer Staaten sowie deutscher Pfandbriefinstitute im Depot A vorgehalten. Darüber hinaus werden die Wertpapiere bis zur Fälligkeit gehalten und mehrheitlich im Anlagevermögen der Bank für Sozialwirtschaft AG bilanziert.

    Grundsätzlich können negative Auswirkungen von möglichen konjunkturellen Eintrübungen und Reaktionen auf dem Kapitalmarkt für unsere Kunden nicht ausgeschlossen werden. Bedeutsame Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden nicht erwartet.

    Darüber hinaus haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 33 HGB ergeben.

  • F. Sonstige Angaben
    • Zum Bilanzstichtag bestanden folgende zinsbezogene Termingeschäfte zur Zinsbuchsteuerung:

    Konzern und BFS AG:

    Volumen im Derivatgeschäft
    per 31.12.2021
    (in Mio. EUR)

    Nominal­betrag

    beizulegender Zeitwert

    Rest­laufzeit

     

    <= 1 Jahr

    1-5 Jahre

    > 5 Jahre

    Summe

    neg. (-)

    zins­bezogene Geschäfte

    OTC-Produkte

    Zins-Swaps (gleiche Währung)

    0,0375,0175,0550,03,2

    Die Zinsabgrenzungen des Geschäftsjahres sind in der Übersicht nicht enthalten. Positive und negative Zeitwerte werden saldiert ausgewiesen. Als schwebende Geschäfte werden die derivativen Finanzinstrumente nicht unmittelbar in der Bilanz ausgewiesen. Initial- und Variation Margins in Höhe von TEUR 15.784 werden unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

    • Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    für die Abschluss­prüfungs­leistungen

    275247

    für andere Bestätigungs­leistungen

    4141

    für Steuer­beratungs­leistungen

    --

    für sonstige Leistungen

    --

    Gesamtsumme

    316

    288

    Die Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen im Hinblick auf den Meldebogen der BFS AG zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Garantiefondsbeitrag 2021 der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn, sind in der Jahresabschlussprüfung inbegriffen. Neben den Pflichtprüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses der BFS AG sind in den Abschlussprüfungsleistungen auf Konzernebene Aufwendungen für die Pflichtprüfung der BFS Servcie GmbH und für die prüferische Durchsicht der HDS GmbH & Co. KG enthalten.

    Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Aufwendungen für die Leistung zur Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG, Aufwendungen für die Leistung zur Prüfung der Aufstellung von an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn, übermittelte Finanzangaben und Aufwendungen für die Prüfung TLTRO III-Tenderverfahren durch die AWADO GmbH WPG StBG, Neu-Isenburg.

    An den Vorjahresprüfer ergaben sich zusätzliche Aufwendungen (in der o.g. Tabelle nicht enthalten) in Höhe von TEUR 18 für das Bankhaus, welche die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG durch die Deloitte GmbH WPG, Frankfurt, betreffen.

    • Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die Bank für Sozialwirtschaft AG ist der Sicherungseinrichtung (Garantieverbund) des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V., Berlin angeschlossen. Dadurch sind die Einlagen der Kunden in vollem Umfang geschützt. Damit ist die Möglichkeit einer Garantieverbundverpflichtung verbunden, die auf das Zehnfache der mit dem Grunderhebungssatz (0,4 ‰) berechneten Garantiefondsbeiträge begrenzt ist. Die daraus resultierende Verpflichtung würde per 31.12.2021 maximal TEUR 18.550 betragen.
      Das für die Banken des Verbandes bestehende Garantievolumen ist zum 31.12.2021 nicht durch Ausfallbürgschaften oder Garantien belegt.

      Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), Berlin, eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
       
    • Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die BFS AG in Form von langfristigen Mietverträgen für die Räume der Geschäftsstellen, die Standorte der Geldausgabeautomaten und die Vorstandswohnräume in Berlin in Höhe von TEUR 4.433. Auf Konzernebene ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 5.804.
       
    • Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, waren nicht zu verzeichnen.
      Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft BFS Service GmbH verzichtet die Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln und Berlin, auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung und Bilanzerstellung und bzgl. Personal, IT, Interner Revision, Compliance und Geldwäsche.
       
    • Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2021 Pensionsrückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwertes von TEUR 15.698. Ihre Gesamtbezüge beliefen sich auf TEUR 1.220.
      Für frühere Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Beirates bestehen solche Verpflichtungen nicht.
       
    • Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Jahresvergütung TEUR 396, für die des Beirates TEUR 10. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB bzw. § 314 Abs. 3 HGB verzichtet.
       
    • Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse:

    Mitglieder des Vorstandes

    TEUR 110

    Mitglieder des Aufsichtsrates

    -

    • Die Zahl der 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer/innen betrug:

     

    Konzern

    BFS AG

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Prokuristen

    8181

    Angestellte

    406120351109

    Aushilfen

    ----

     

    414121359110
    • Außerdem wurden im Konzern durchschnittlich 5 Auszubildende beschäftigt. Die BFS AG beschäftigte im Durchschnitt 5 Auszubildende.
       
    • Das Grundkapital der BFS AG ist eingeteilt in 700.000 vinkulierte Namensaktien, welches ausschließlich aus Stammaktien besteht. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 25.07.2001 wurde das Grundkapital in Stückaktien umgewandelt. Daraus leitet sich ein errechneter Nennbetrag von 52 EUR je Aktie ab.
       
    • Beteiligungen Dritter von mehr als 25 % am Grundkapital der AG:

    Caritasstiftung Deutschland – Stiftung des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg

    26,0 %

    Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. , Berlin, und Stiftung Kronenkreuz, Leinfelden-Echterdingen

    26,2 %

    • Zum 31.12.2021 befinden sich 704 eigene Aktien (= 0,10 % bzw. TEUR 37 des Grundkapitals) im Bestand der Bank (Vorjahr: 1.946 eigene Aktien). Die Bewertung erfolgte mit dem Bewertungskurs von 604 EUR je Aktie, insgesamt TEUR 425. Davon entfallen TEUR 37 auf das gezeichnete Kapital und TEUR 389 auf die Gewinnrücklagen. Diese Beträge wurden in der Bilanz von den entsprechenden Posten offen abgesetzt.
       
    • Im Geschäftsjahr 2021 wurden 1.242 Aktien (= 0,18 % bzw. TEUR 750 des Grundkapitals) zu 604 EUR je Stück verkauft. Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2019 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels zu erwerben und zu veräußern. Diese Ermächtigung gilt bis zum 04.06.2024.
       
    • Die Hauptversammlung hat am 08.06.2021 beschlossen, einen Betrag in Höhe von TEUR 2.600 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von TEUR 7.406 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn 2021 in Höhe von TEUR 28.030, TEUR 13.630 in den Posten „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen und eine Dividende in Höhe von TEUR 6.993 an die Aktionäre auszuschütten. Zudem soll ein Betrag in Höhe von TEUR 7.406 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
       
    • Die Kapitalrendite gem. § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG beträgt 0,17 %.
       
    • Entwicklung der Rücklagen der BFS AG:

     In TEUR

    Kapitalrücklage

    andere Gewinn­rücklagen

    Stand per 01.01.2021

    43.393494.076

    Eigene Aktien im Bestand per 01.01.2021

    -1.074

    Zugang 2021 aus dem Bilanzgewinn 2020

    -2.600

    Verlust 2021 aus eigenen Aktien

    --

    Veränderung des Bestandes an eigenen Aktien

    --388

    Stand per 31.12.2021

    43.393497.362
    • Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
       
    • Name und Anschrift der Prüfungsgesellschaft

      AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
      Wilhelm-Haas-Platz
      63263 Neu-Isenburg
      Deutschland
       
    • Mitglieder des Vorstandes des Mutterunternehmens:

      Prof. Dr. Harald Schmitz, Ressortvorstand Vertrieb (Vorsitzender)
      Thomas Kahleis, Ressortvorstand Steuerung
      Oliver Luckner, Ressortvorstand Produktion
    • Mitglieder des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens

    Dr. Matthias Berger

    - Vorsitzender -

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

    Dr. Norbert Emmerich

    - stellv. Vorsitzender -

    Bundesschatzmeister
    Deutsches Rotes Kreuz e.V., Präsidium

    Dietmar Bühler

    Stiftungsdirektor

    Caritas-Stiftung

    Uwe Hildebrandt

    Geschäftsführer

    Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V.

    Dr. Jörg Kruttschnitt

    Vorstand

    Finanzen, Personal, Recht
    Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Pfarrer Ulrich Lilie

    Präsident
    Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Hans-Jörg Millies

    Finanz- und Personalvorstand
    Deutscher Caritasverband e.V.

    Selvi Naidu

    Mitglied des Vorstandes

    AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

    Christian Reuter

    Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstandes

    Deutsches Rotes Kreuz

    Dr. Ulrich Schneider

    Hauptgeschäftsführer
    DER PARITÄTISCHE, Gesamtverband e.V.

    Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

    Michael Warman

    Vorstand a. D.
    Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Berlin und Köln, den 25. März 2022

Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft
 

Prof. Dr. Harald Schmitz          Thomas Kahleis          Oliver Luckner