Nichtfinanzieller Konzernbericht

Im gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2022 sind der nichtfinanzielle Bericht der Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS AG) und des Konzerns (BFS-Konzern) zusammengefasst. Die Gliederung sowie die Inhalte orientieren sich an den Transparenzanforderungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) als Rahmenwerk. Der nichtfinanzielle Konzernbericht gliedert sich gemäß § 315c in Verbindung mit § 289c HGB in die fünf Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

  • Angaben zum Geschäftsmodell

    Seit 1923 betreibt die BFS AG Bankgeschäfte aller Art für Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen der Sozial‐ und Gesundheits­wirtschaft in Deutschland. Zu den Kund*innen der Bank gehören ausschließlich ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, Krankenhäuser, Einrichtungen der Kinder‐, Jugend- und Eingliederungs­hilfe, Reha-Einrichtungen und andere gemeinnützige, öffentliche und private Institutionen sowie Träger im Sozial‐ und Gesundheitswesen.

    Das Angebotsspektrum umfasst die klassischen Finanzdienstleistungen einer Universalbank: Finanzierungen, Geldanlage und Liquiditätsmanagement sowie Konto und Zahlungsverkehr. Zur Abfederung langer Zahlungsziele von Krankenkassen und anderen Kostenträgern werden durch die BFS Service GmbH passgenaue Factoring-Produkte angeboten. Umfangreiche Beratungsangebote wie Standort‐ und Wettbewerbsanalysen, Strategie‐ und Projektberatungen sowie ein auf die Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft spezialisiertes Angebot von Seminaren und Fortbildungen ergänzen das Produktportfolio. Besonders verbunden ist die BFS AG mit der Freien Wohlfahrtspflege: Deren Spitzenverbände haben die Bank im Jahr 1923 gegründet und stellen bis heute die größten Anteilseigner der Bank.

  • Umweltbelange

    Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Erderwärmung und die Bewahrung einer intakten Umwelt sind für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir auch als Unternehmen annehmen. Unser ökologisches Verständnis von Nachhaltigkeit beinhaltet einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die uns allen zur Verfügung stehen. Wir leisten einen aktiven Beitrag zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens und der 17 Ziele der Vereinten Nationen. Auch wenn die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens wie des BFS-Konzerns im Vergleich zum produzierenden Gewerbe einen eher geringen Einfluss auf den weltweiten Ressourcenverbrauch haben, werden die ökologischen Auswirkungen des Handelns im Kerngeschäft, bei Geschäftsentscheidungen und in Betriebsabläufen berücksichtigt. Der eigene CO2-Ausstoß sowie der Ressourcenverbrauch im Bankbetrieb werden stetig verringert, um bis spätestens 2030 den Bankbetrieb klimaneutral zu gestalten. Bei den Bestrebungen zur Ressourcenschonung und CO2‐Reduktion berücksichtigen wir neue Entwicklungen und passen sie gegebenenfalls an. Alle Emissionen, die nicht vermieden oder verringert werden können, werden über den Erwerb hochwertiger Klimakompensationen ausgeglichen.

    Um Verbräuche zu steuern, werden Kennzahlen des Ressourcenverbrauchs und der Energieeffizienz erhoben. Dadurch können die wesentlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit beobachtet und bei Bedarf gezielt Maßnahmen ergriffen werden.

    Der größte Teil unserer Emissionen entsteht durch die Bewirtschaftung der Büroflächen, den Betrieb des eigenen Rechenzentrums und durch die Mobilität unserer Mitarbeiter*innen. An allen Standorten des BFS-Konzerns beziehen wir ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Der Wärmebedarf am Standort Köln wird mithilfe von Fernwärme gedeckt. Im Zuge der Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine wurden Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Da immer mehr Mitarbeiter*innen mobil arbeiten, sind die durch Anfahrtswege erzeugten Emissionen seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gesunken.

     

    Da eine persönliche Beziehung zu den Kund*innen ein wichtiger Erfolgsfaktor für unser Geschäftsmodell ist, betrachten wir Geschäfts­reisen als unumgänglich. Die Mitarbeiter*innen sind jedoch dazu angehalten, die Reise­tätigkeit möglichst gering zu halten. Die Nutzung von Video‐ und Telefon­konferenzen, des öffentlichen Personen­nahverkehrs oder der Bahn sind wesentliche Faktoren, um die durch den Geschäfts­reiseverkehr entstehenden Emissionen zu verringern. An den zentralen Standorten in Köln und Berlin unterstützt der BFS-Konzern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Gewährung von Jobtickets.

    Einfluss kann der BFS-Konzern auch dort nehmen, wo er selbst Produkte und Dienstleistungen bezieht. Daher achten wir bei deren Beschaffung auch auf ökologische und soziale Aspekte. Der BFS-Konzern versteht sich hier als Impulsgeber und arbeitet, wo möglich, mit sozialen Einrichtungen sowie regionalen Anbietern und Dienst­leistern zusammen, um zur Standort­entwicklung beizutragen. Das übergreifende Bewusstsein der Notwendigkeit, ressourcen­schonend und emissionsarm zu wirtschaften, trägt der BFS-Konzern in alle Arbeitsebenen. Die Eigeninitiative der Mitarbeiter*innen wird nicht nur ausdrücklich gewünscht, sondern auch aktiv unterstützt.

  • Arbeitnehmerbelange

    Grundlage des geschäftlichen Erfolges sind unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen. Zum 31.12.2022 beschäftigte der BFS-Konzern 587 Mitarbeitende, davon 514 Mitarbeitende in der BFS AG (Vorjahr BFS AG: 511 Mitarbeitende).

    Traditionell zeigt sich unsere Attraktivität als Arbeitgeber in einer hohen Betriebstreue. So wurden im Geschäftsjahr 2022 erneut zahlreiche 10- und 25-jährige Betriebsjubiläen gefeiert. Auch die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit ist auf elf Jahre gestiegen. Diese personelle Stabilität ist nicht nur für die Kontinuität in der Entwicklung unseres Unternehmens wichtig, sondern auch für erfolgreiche und langjährige Kundenbeziehungen.

    Von neuen Mitarbeiter*innen wird der BFS-Konzern als moderner, attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 hat der BFS-Konzern insgesamt 58 neue Mitarbeiter*innen eingestellt.

    Work-Life-Balance

    Die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeitenden in verschiedenen Lebensphasen werden durch unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und auf die Erfüllung dieser Bedürfnisse ausgerichtete Rahmenbedingungen berücksichtigt.

    So bieten wir Beschäftigten bereits während ihrer Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder Aushilfs- und Vertretungstätigkeiten zu übernehmen. Die zeitlich begrenzte Übernahme einer Teilzeitstelle gibt den Mitarbeitenden die Chance, sich während besonders betreuungsintensiver Phasen auf Familienaufgaben zu konzentrieren. Zugleich haben sie die Möglichkeit, ihren individuellen Qualifikationsstand zu erhalten, zu vertiefen und weiter auszubauen.

    Ferner bleibt die soziale Verflechtung der Mitarbeiter*innen untereinander erhalten, die die Wiedereingliederung in den Kolleg*innenkreis auch nach einer längeren Freistellung unterstützt.

    Auch über die Anforderung der Elternzeit hinaus werden Wünsche nach Teilzeitarbeitsplätzen realisiert, soweit es die betrieblichen Rahmenbedingungen zulassen.

    Zudem bietet der BFS-Konzern seinen Mitarbeitenden durch den Abschluss von Altersteilzeitverträgen die Möglichkeit zu einem gleitenden Übergang in den Ruhestand.

    Auch im Geschäftsjahr 2022 wurden die erweiterten Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im BFS-Konzern beibehalten und von den Mitarbeitenden genutzt. Neben dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Infektionsschutzes in Pandemiezeiten wird damit ein weiterer Baustein zur Flexibilisierung und Work-Life-Balance geboten.

    Gesundheitsmanagement

    Mit unseren Angeboten im Gesundheitsmanagement tragen wir dazu bei, die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter*innen zu erhalten. Im Geschäftsjahr 2022 hatten diese erneut die Möglichkeit, an verschiedenen gesundheitspräventiven Maßnahmen unseres Kooperationspartners „Barmer“ teilzunehmen. Außerdem wird über unseren Kooperationspartner „awolifebalance“ professionelle Beratung und Unterstützung in beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder anderen persönlichen Fragestellungen angeboten.

    Vielfalt

    Ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld und ein respektvoller Umgang miteinander gehören zum Selbstverständnis des BFS-Konzerns. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichtet sich der BFS-Konzern, eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt ist. Wir setzen uns für Gleichberechtigung, persönliche Freiheit und Solidarität sowie für ein gutes Leben für alle Menschen ein. Mit dem Ziel, in den kommenden Jahren mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, durch eine gleichwertige Förderung von Frauen und Männern sowie ein ausgewogenes Recruiting gewinnt die Bank eine hervorragende Position am Arbeitsmarkt. Zur Zielerreichung verpflichtet sich der BFS-Konzern, sich mit Maßnahmen in den Bereichen Führungskultur, Karrierechancen, Unternehmenskultur, Arbeitsklima und Flexibilisierung der Arbeit für mehr Gendergerechtigkeit einzusetzen.

    Zielgerichtete Personalentwicklung

    Als Basis für individuelle Personalentwicklungsvereinbarungen finden regelmäßige „Entwicklungsgespräche“ innerhalb des BFS-Konzerns statt. Ziel ist es, dass Führungskraft und Mitarbeiter*in in den Dialog treten, gemeinsam über Stärken und Entwicklungsfelder sprechen und daraufhin geeignete Maßnahmen vereinbaren. Aufgrund neuer Herausforderungen wurden sowohl individuelle wie auch kollektive Qualifizierungen für spezifische Zielgruppen aufgesetzt, um den Aufbau neuer Kompetenzen zielgerichtet zu unterstützen.

    Auf dieser Basis haben wir im Geschäftsjahr 2022 erneut erheblich in die arbeitsplatzbezogene und persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen investiert. Der durchschnittliche Weiterbildungsaufwand beträgt rund 1.100 Euro pro Mitarbeitendem.

    Die speziellen Anforderungen unserer Kund*innen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft fordern von unseren Mitarbeitenden detaillierte Kenntnisse des Marktsegmentes. Dabei spielen neben finanzwirtschaftlichen Aspekten häufig Kenntnisse zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Kundenbranchen eine Rolle. Daher beinhaltet unser Personalentwicklungskonzept den regelmäßigen Besuch interner Seminare zu den Leistungs- und Finanzierungsstrukturen in den verschiedenen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

    Ausbildung als Zukunftskapital

    Das Berufsbild des Bankkaufmanns bzw. der Bankkauffrau hat sich durch die Digitalisierung verändert. Schlüsselkompetenzen wie beispielsweise digitale Kommunikation, wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement haben deutlich an Relevanz gewonnen. Zudem gehen mit Veränderungen der externen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen im Rekrutierungsprozess einher. Dazu zählen beispielsweise der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel.

    Ausbildung und Nachwuchsförderung sind daher wichtige Instrumente, um Talente zu gewinnen.

    Die BFS AG bietet die Ausbildung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau an. Das Ausbildungsangebot wird durch den dualen Studiengang „Banking & Finance“ ergänzt.

    Darüber hinaus wurde 2019 eine Kooperation mit sieben Partnerbanken ins Leben gerufen und gemeinsam das „Traineeprogramm der Spezialbanken“ aufgelegt. Der Zusammenschluss der Banken bietet den Vorteil eines Trainee-Netzwerks. Im Austausch können die Trainees ein Praktikum in den Partnerbanken absolvieren, erhalten Einblicke in verschiedene Unternehmenskulturen und haben gleichzeitig bessere Übernahmechancen im Verbund.

    Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeitenden durch eine finanzielle Studienförderung dabei, berufsbegleitende Studiengänge zu absolvieren. Die Möglichkeit, sich in volks- und betriebswirtschaftlichen sowie in juristischen Studiengängen nebenberuflich fortzubilden, wird gerne genutzt. Die Studienkosten werden anteilig von der Bank übernommen und können durch eine entsprechende Betriebszugehörigkeit nach Studienabschluss abgegolten werden. Hierdurch wird der Wissenstransfer aus dem Hochschulbereich in den BFS-Konzern gewährleistet.

  • Sozialbelange

    Zufriedene Kund*innen sind die Grundlage für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des BFS-Konzerns. Wir setzen uns im Interesse der Menschen und zum Nutzen der Allgemeinheit ein, übernehmen soziale Verantwortung und ermöglichen soziale Teilhabe. Daher sucht der BFS-Konzern aktiv den Dialog mit seinen Kund*innen und weiteren Stakeholdern. Die Gründungsgesellschafter der Bank – die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – gehören bis heute zu den größten Anteilseignern der BFS AG. Gemeinsam verfügen die Bundes- und Regionalverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie angeschlossene Einrichtungen über mehr als 90 Prozent der Unternehmensanteile. Vor diesem Hintergrund versteht sich der gesamte BFS-Konzern als Teil der Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft. Diese ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Ein Teil der erwirtschafteten Gewinne der BFS AG fließt in Form von Dividendenausschüttungen in die Wohlfahrtspflege zurück und trägt damit zur Finanzierung des Gemeinwohls in Deutschland bei.

    Durch die Begleitung unserer Kund*innen in finanziellen Fragestellungen und durch strategische Beratung erfährt der BFS-Konzern kontinuierlich den hohen gesellschaftlichen Nutzen seiner Arbeit. Den wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl sehen wir in unserem Kerngeschäft, der langfristigen Kreditvergabe an institutionelle Einrichtungen aus der Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft. Damit sind die Investitionen der BFS AG über das rein Finanzielle hinaus mit einem hohen sozialen und gesellschaftlichen Nutzen verbunden.

    Seit der Gründung vor 100 Jahren ist die Bank durch die Fokussierung auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft im Bereich des Social Impact Investings aktiv. Um die Transparenz über die Wirkung ihres Handelns zu erhöhen, wurde 2022 erstmals der „soziale Fußabdruck“ gemessen. Im Kundengeschäft werden kritische Geschäftsfelder sowie Geschäftspraktiken ausgeschlossen.

    Ein nennenswerter Teil unserer Kund*innen ist zur Finanzierung seiner gemeinnützigen Tätigkeit auf Spenden angewiesen. Die BFS AG unterstützt sie bei dieser Aufgabe, indem sie Instrumente anbietet, die das Sammeln von Spenden und die dazugehörige Verwaltung der Spendeneingänge erleichtern.

  • Achtung der Menschenrechte

    Der BFS-Konzern bekennt sich zu den weltweit gültigen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Diese Grundsätze bilden zusammen mit dem Code of Conduct einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das Handeln des Konzerns.

    Bei der Kreditvergabe, der Auswahl von Eigenanlagen und im Wertpapiergeschäft werden die allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt. Geschäfte mit Vertragspartner*innen, die Mängel bei der Achtung der Menschenrechte aufweisen, werden nicht eingegangen. Bei unseren Eigenanlagen wurden Ausschlusskriterien definiert, die unter anderem Menschenrechtsverstöße oder Kinderarbeit umfassen. Der BFS-Konzern ist hauptsächlich in Deutschland tätig und bezieht seine Waren und Dienstleistungen aus Deutschland. In der Lieferkette besteht nur ein geringes Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte, Zwangs‐ oder Kinderarbeit. Wir pflegen langjährige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Lieferant*innen und Dienstleister*innen. Dauerhafte Geschäftsbeziehungen werden durch das Auslagerungsmanagement der BFS AG überwacht und gesteuert. Bei der Auswahl unserer Dienstleister*innen und Lieferant*innen wird auf die Einhaltung der im Code of Conduct formulierten Werte und Grundsätze geachtet.

  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

    Der BFS-Konzern hat aufgrund von gesetzlichen Anforderungen und eigenen Ansprüchen an Fairness und gesellschaftliche Verantwortung Strukturen, Systeme und Prozesse implementiert, um rechtswidriges Verhalten zu vermeiden. Diese Prozesse sind Bestandteil unseres Compliance‐Management‐Systems. Dieses wird im Code of Conduct beschrieben und durch weitere interne Richtlinien konkretisiert. Das Compliance‐Management‐System wird regelmäßig von der Internen Revision und jährlich vom externen Wirtschaftsprüfer geprüft.

    Die Aufgaben der unabhängigen und dem Vorstand direkt unterstellten Compliance‐Abteilung umfassen neben der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch die Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Finanzsanktionen und -embargos. Außerdem wirkt sie auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen im gesamten BFS-Konzern hin.

    Die Compliance-Abteilung unterstützt und berät die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Da sich die Rahmenbedingungen stetig verändern, arbeitet sie kontinuierlich an der Optimierung der Compliance‐relevanten Prozesse. Alle Mitarbeitenden der Bank sind dazu verpflichtet, einmal pro Jahr Online‐Schulungen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten zu absolvieren. Regelmäßig werden die Führungskräfte über neue Entwicklungen informiert. Zur Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen wurde ein Hinweisgebersystem eingeführt. Mithilfe dieses Systems können jederzeit interne und externe Hinweise – namentlich oder anonym – an die Compliance-Abteilung gegeben werden. Kund*innen, Geschäftspartner und andere Stakeholder können über das Beschwerdemanagement ebenfalls einen direkten Kontakt zur Compliance-Abteilung aufnehmen.

  • Nichtfinanzielle Risiken

    Der Prognose-, Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht informiert umfassend über das Risikomanagementsystem und die identifizierten wesentlichen Risiken. Bei der Erstellung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts wurde geprüft, ob weitere Risiken bestehen, die mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die beschriebenen nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden. Es sind keine solchen Risiken identifiziert worden. Aktuell ergeben sich potenzielle Risiken aus der anstehenden IT-Migration zur Atruvia GmbH. Diese bestehen in Personalrisiken (Ausfällen) und möglichen Reputationsrisiken nach Aufnahme des Produktionsbetriebes im neuen System. Aktuell werden keine relevanten Schadenspotenziale gesehen, da diese Risiken detailliert betrachtet und gemanagt werden.

  • Taxonomie

    Bei einer taxonomiegeeigneten Wirtschaftstätigkeit handelt es sich um eine Wirtschaftstätigkeit, die potenziell einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, unabhängig davon, ob diese Wirtschaftstätigkeit die technischen Bewertungskriterien (taxonomiekonform) erfüllt. Die folgende Tabelle enthält die gemäß Art. 10 Absatz 3 der Delegierten Verordnung 2021/4987 relevanten Key Performance Indicators (KPIs).

    KPI

    Anteil in % an den gesamten Aktiva

    Risikopositionen nicht taxonomiegeeigneter Wirtschaftstätigkeiten

    7,9 %

    Risikopositionen taxonomiegeeigneter Wirtschaftstätigkeiten

    1,4 %

    Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten an den gesamten Aktiva i. V. m. Art. 7 Abs. 1 DV.

    28,9 %

    Derivate an den gesamten Aktiva i. V. m. Art. 7 Abs. 2 DV

    0,0 %

    Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind i. V. m. Art. 7 Abs. 3 DV

    52,6 %

    Handelsportfolios

    0,0 %

    kurzfristiger Interbankenkredite

    0,1 %

    Unternehmen, die vom CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz betroffen sind, können auf Basis der vorliegenden Daten näherungsweise ermittelt werden. Zusätzlich wurden Daten individuell recherchiert und erhoben. Zum 31.12.2022 wurde die CSR-Pflicht für kein Unternehmen mit offenen Forderungen festgestellt.

    Aufgrund der aktuell noch geringen Aussagekraft der derzeitig erhobenen KPIs wurde auf die Aufnahme von Zielen zur Einhaltung der Taxonomie-Verordnung verzichtet. Im Kerngeschäftsfeld der BFS AG sind grundsätzlich nur sehr wenige Unternehmen von der CSR-Berichtspflicht betroffen. Im Rahmen der bereits angekündigten Ausdehnung des Anwenderkreises der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) ist zu erwarten, dass deutlich mehr Kund*innen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft von der Taxonomie betroffen sein werden und somit auch generell taxonomiegeeignet sind. Im Anschluss an die Erhebung erster valider KPIs zu den taxonomiegeeigneten Risikopositionen sollen entsprechende Zielvorgaben geprüft werden.