Zusammengefasster Anhang und Konzernanhang 2022

Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin und Köln

Amtsgericht Charlottenburg – HRB 64059
Amtsgericht Köln – HRB 29259

  • A. Allgemeine Angaben

    Die Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und Köln ist beim Amtsgericht Köln und Charlottenburg unter den Handelsregisternummern HRB 29259 und HRB 64059 eingetragen.

    Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss (Konzern) sowie der Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft (BFS AG) für das Geschäftsjahr 2022 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) sowie der Satzung der Bank aufgestellt. Der Konzernabschluss berücksichtigt zudem die vom Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) verabschiedeten und vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Standards (DRS).

    Der Konzernanhang und der Anhang der BFS AG sind gemäß § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Soweit nicht gesondert vermerkt, gelten die getroffenen Aussagen sowohl für den Konzern als auch für die BFS AG.

    Konsolidierungskreis

    In den Konzernabschluss zum 31.12.2022 sind neben dem Mutterunternehmen BFS AG drei weitere Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen.

    Bei zwei weiteren mittelbaren Tochterunternehmen sowie einem unmittelbaren Tochterunternehmen wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auf die Konsolidierung verzichtet.

    Zur Bestimmung der Einbeziehung eines Tochterunternehmens im Rahmen der Vollkonsolidierung wurden quantitative Entscheidungskriterien festgelegt. So wird anhand von diversen Bezugsgrößen der nicht einbezogenen Tochtergesellschaften überprüft, ob diese in Summe den Grenzwert von 5 % der Konzernbezugsgröße überschreiten. Daneben werden – auch wenn die vorgenannten quantitativen Grenzen nicht erreicht werden – auch qualitative Kriterien zur Bestimmung einer Einbeziehung berücksichtigt. Auf die Einbeziehung der drei Tochterunternehmen im Rahmen der Equity-Methode wurde gemäß § 311 Abs. 2 HGB verzichtet, da ihre Einbeziehung die Konzernbilanzsumme sowie den Konzernjahresüberschuss um weniger als 5 % verändern würde. Die Gesellschaften werden nach der Anschaffungskostenmethode im Konzernabschluss einbezogen.

    Das unmittelbare Tochterunternehmen BFS Service GmbH ist Gesellschafter der BFS Abrechnungs GmbH. Nach dem Gesellschaftsvertrag der BFS Abrechnungs GmbH treffen die Gesellschafter die wesentlichen Entscheidungen einstimmig (gemeinsame Führung). Die gesetzlichen Tatbestände des § 310 HGB sind erfüllt, sodass die BFS Abrechnungs GmbH als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist. Auf Anwendung der Quotenkonsolidierung haben wir gemäß § 310 Abs. 1 HGB verzichtet. Auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Methode wurde gemäß § 311 Abs. 2 HGB ebenfalls verzichtet, da die Einbeziehung die Konzernbilanzsumme sowie den Konzernjahresüberschuss um weniger als 5 % verändern würde.

    Gegenüber dem Vorjahr wurden in den Konzernabschluss keine weiteren Konzernunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung bzw. der Equity-Methode einbezogen. Wir verweisen auf die zusätzlichen Ausführungen im Abschnitt „C. Erläuterungen zur (Konzern-)Bilanz und zur (Konzern-)Gewinn-und-Verlustrechnung“.

    Konsolidierungsgrundsätze

    Der Konzernabschluss wird einheitlich nach den für die BFS AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

    Die von der BFS AG im Jahresabschluss ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden beibehalten.

    Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden konsolidiert. Mangels Geschäftsvorfällen war eine Zwischenergebniseliminierung gemäß § 304 HGB nicht erforderlich.

    Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Tochterunternehmen BFS Service GmbH, HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG (im Folgenden „HDS GmbH & Co. KG“) und HDS Haus der Sozialwirtschaft Verwaltungs-GmbH (im Folgenden „HDS Verwaltungs-GmbH“) erfolgten zum 01.01.2020 (§ 301 Abs. 2 S. 3 HGB) nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB.

    In den Neubewertungsbilanzen der drei Tochtergesellschaften sind alle Vermögensgegenstände, Schulden – mit Ausnahme der in § 301 Abs. 1 S. 3 HGB genannten Bilanzposten – und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden.

    Aus der Erstkonsolidierung der BFS Service GmbH ergab sich kein Unterschiedsbetrag.

    Aus der Erstkonsolidierung der HDS GmbH & Co. KG ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147a in Höhe von TEUR 1.301, der gemäß DRS 23.148 in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde. Darüber hinaus ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147b in Höhe von TEUR 6.080, der gemäß DRS 23.149 in den Passivposten 13 „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ der Konzernbilanz eingestellt wurde. Die Fortschreibung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß DRS 23.149a. Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich aus der Fortschreibung dieses Unterschiedsbetrags keine Erfolgswirkung.

    Aus der Erstkonsolidierung der HDS Verwaltungs-GmbH ergab sich ein technischer passiver Unterschiedsbetrag gemäß DRS 23.147a in Höhe von TEUR 15, der gemäß DRS 23.148 in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde.

  • B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Der Jahresabschluss/Konzernabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

    Bei der Bewertung der im Jahresabschluss/Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden haben wir die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden Bewertungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB beachtet. Von den nach § 340f HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht.

    Die Barreserven werden zum Nennwert bilanziert.

    Sämtliche Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag ist, soweit er Zinscharakter besitzt, als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Angekaufte Forderungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Risiko im Kreditgeschäft ist durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen worden. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen orientiert sich am verbleibenden Blankoanteil notleidender Kreditengagements. Für die latenten Kreditrisiken wurde eine Risikovorsorge auf Basis der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 getroffen. Auf Basis eines Berechnungsverfahrens, das den auf Grundlage unserer internen Risikosteuerung ermittelten, erwarteten Verlust über einen Zeitraum von zwölf Monaten schätzt, wurden für die Forderungen an Kunden (inklusive Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflicher Kreditzusagen) sowie Forderungen an Kreditinstitute Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen berechnet. Voraussetzung für die vorgenannte Berechnung ist die Ausgeglichenheit zwischen Risikoprämien und Risikoerwartung für das Kreditportfolio der Bank. Sollte dies nicht erfüllt sein, wird auf das erhöhte Risiko im Sinne eines Lifetime-Expected-Loss-Ansatzes zurückgegriffen.

    Für Wertpapiere des Anlagevermögens werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur dann vorgenommen, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt. Vorübergehende Wertminderungen werden gemäß §§ 253 Abs. 3 i. V. m. 340e HGB nicht aufwandswirksam erfasst. Eine vorübergehende Wertminderung liegt dann vor, wenn keine objektiven Hinweise auf eine bonitätsbedingte Wertminderung vorliegen und somit die BFS AG davon ausgehen kann, dass die betreffenden Wertpapiere zum Nominalwert zurückgezahlt werden.

    Aufgrund der Ergebnisse einer Validierung der bestehenden entrichteten Auf- und Abschläge bei erworbenen Wertpapieren, welche ausschließlich zinsinduziert bedingt sind, wurde die Bewertungs- bzw. Ausweismethodik für festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 geändert. Diese Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten bzw. dem Buchwert bei Umwidmung und Rückzahlungsbetrag (Agien bzw. Disagien) werden nun über die Restlaufzeit zeitanteilig als Korrektiv im Zinsergebnis vereinnahmt.

    Anteile an Investmentfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind, werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 u. 6 HGB bewertet. Fällt der Wert der Fondsanteile im Rahmen einer Folgebewertung unter die Anschaffungskosten, kann bei einer voraussichtlich vorübergehenden Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung muss eine Abschreibung der Fondsanteile vorgenommen werden. Aufgrund der direkten Abhängigkeit des Fondswertes von dem Wert der darin befindlichen Vermögensgegenstände wird bei der Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung auf die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände abgestellt. Dabei werden die Zusammensetzung und das Risikoprofil sowie mögliche Ausgleichseffekte berücksichtigt. Zuschreibungen sind nur insoweit zulässig, als die Gründe für eine vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen. Sind die Wertpapiere auf einen niedrigeren Börsenkurs abgeschrieben worden, ist eine Zuschreibung handelsrechtlich nur dann zulässig, wenn der Börsenkurs wieder gestiegen ist und die Anschaffungskosten nicht überschritten werden. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert war im Geschäftsjahr nicht erforderlich, da keine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorlag sowie Dauerhalteabsicht und -fähigkeit bestanden.

    Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Anschaffungskosten bei Wertpapieren der gleichen Gattung werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt.

    Die Bilanzierung und Bewertung der strukturierten Finanzinstrumente erfolgt als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen, da keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen andersartigen Risiken oder Chancen erkennbar sind.

    Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ergeben sich nur im Fall einer verschlechterten dauerhaft anhaltenden Ertrags- bzw. Substanzwertlage des Beteiligungsunternehmens. Im Geschäftsjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung nicht erforderlich.

    Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert.

    Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 250) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 1.000) in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und resultieren aus darlehensfinanzierten Mietereinbauten für die Umbaumaßnahmen der BFS Service GmbH aus Vorjahren.

    Anlagen bei Versicherungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst und zu den mitgeteilten Aktivwerten angesetzt.

    Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Vermögen, welches dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient, als Deckungsvermögen mit entsprechenden Rückstellungen verrechnet.

    Dies gilt auch für die von den Mitarbeiter*innen durch Arbeitszeit- und Gehaltsumwandlung finanzierten Zeitwertkonten. Der Wert der Rückstellungen orientiert sich an der Wertentwicklung des von der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden, zu dotierenden Deckungsvermögens, dessen Bewertung zum Zeitwert erfolgt.

    Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag wird in die Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig über die Laufzeit aufgelöst.

    Dem Erfüllungsrückstand aus Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Bildung von Zinsrückstellungen ausreichend Rechnung getragen.

    Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die laufenden Ergebnisse aus der Ab- und Aufzinsung werden grundsätzlich über die Position „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ gebucht. Die Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in der Position „Personalaufwand“ berücksichtigt. Die Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes von sonstigen Rückstellungen werden in der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen.

    Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87 %). Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit je 2,0 % p.a. eingerechnet.

    Die Differenz zwischen dem Betrag der angesetzten Pensionsrückstellungen nach Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Rückstellungsbetrag, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, beträgt im Konzern sowie in der BFS AG TEUR 834. Dem Differenzbetrag stehen frei verfügbare Rücklagen in mindestens gleicher Höhe gegenüber.

    Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach den Verlautbarungen des IDW RS HFA 3 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Folgende Parameter wurden verwendet:

    durchschnittliche Restlaufzeit3,03 Jahre
    Gehaltstrend2,0 %
    Zinssatz0,56 % zum 31.12.2022 (Stand 12.2022)
     0,41 % zum 31.12.2021 (Stand 12.2021)

    Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

    Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss der BFS AG und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasipermanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet.

    Auf der Grundlage der Inanspruchnahme des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern im Jahresabschluss der BFS AG verzichtet.

    Im Konzernabschluss werden primäre latente Steuern gemäß § 274 i. V. m. § 340i Abs. 2 S. 1 HGB und sekundäre latente Steuern gemäß § 306 HGB unterschieden. Die Bilanzierung der primären latenten Steuern erfolgt nach der steuerjurisdiktionsbezogenen vertikalen Aufrechnung. Dabei wird für jede einzelne in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft die latente Steuer bis einschließlich der Konsolidierungsebene hochgerechnet (vgl. DRS 18.23 und 18.40). Es erfolgt eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern je Konzernunternehmen. Sofern ein Aktivüberhang je Konzernunternehmen besteht, wird auf den Ansatz der latenten Steuern verzichtet.

    Die latenten Steuern werden unter Anwendung der individuellen Steuersätze je Steuersubjekt bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder bereits durch den Gesetzgeber verabschiedet sind und die zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven latenten Steuern sowie der passiven latenten Steuern voraussichtlich gelten werden. Bei der Berechnung der latenten Steuern werden ein Körperschaftssteuersatz von 15 %, ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer und ein Gewerbesteuersatz unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hebesätze von 16,44 % (BFS AG) und 16,63 % (HDS GmbH & Co. KG) zugrunde gelegt.

    Das Eigenkapital wird zum Nennwert bewertet.

    Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen werden zum Nennbetrag abzüglich eventueller Vorsorge bilanziert.

    Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

    Für sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs wurde nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung der Nachweis erbracht, dass aus den kontrahierten Zinspositionen unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten kein Verpflichtungsüberschuss entsteht. Dies erfolgte mithilfe der Barwert-/Buchwertmethode.

    Nach dieser Methode werden die Buchwerte der zinstragenden Geschäfte des Bankbuchs den zinsinduzierten Barwerten unter Berücksichtigung entsprechender Risiko- und Bestandsverwaltungskosten gegenübergestellt. Ein verbleibender negativer Überhang entspräche einem Rückstellungsbedarf. Zum 31.12.2022 ergab sich nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

    Die Zinsswaps wurden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert.

    Negative Zinsen aus Geldanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Zinserträgen abgezogen. Negative Zinsen aus Geldaufnahmen werden bei den Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

    Der Umfang negativer Zinsen bei Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird nicht nur im zusammengefassten Anhang, sondern auch in Form von Darunter-Vermerken in der Konzern-GuV und der GuV des Jahresabschlusses angegeben.

  • C. Erläuterungen zur (Konzern-)Bilanz und zur (Konzern-)Gewinn- und Verlustrechnung

    I. Bilanz

    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    -

    30.035

    -

    -

    Forderungen an Kunden (A 4)

    92.595

    295.545

    1.398.693

    2.921.760

    BFS AG:

     

    bis 3 Monate

    mehr als 3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als 5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)

    -30.035--

    Forderungen an Kunden (A 4)

    65.769295.5451.398.6932.921.760

    Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nach den Restlaufzeiten gegliedert.

    In den Forderungen an Kunden (A 4) sind Forderungen mit einer unbestimmten Restlaufzeit in Höhe von TEUR 578.616 (BFS AG: TEUR 578.616) enthalten.

    • In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    -

    -

    80.583

    54.922

     

    BFS AG:

     

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    Forderungen an Beteiligungs­unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Forderungen an Kunden (A 4)

    48.928

    847

    80.511

    54.922

     

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind im Folgejahr Wertpapiere in Höhe von TEUR 410.066 fällig.

    • In folgenden Posten sind enthalten:

    Konzern und BFS AG:

     

    börsen­fähig

    börsen­notiert

    Nicht börsen­notiert

    Nicht m. d. strengen Niederst­wert bewertete börsenfäh. Wert­papiere

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5)

    2.875.9292.855.94519.9832.315.416

    Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A6)

    ----

    Beteiligungen (A7)

    ----

    Anteile an verbundenen Unternehmen (A8)

    ----

    Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind wie im Vorjahr keine Wertpapiere mit Nachrangabrede enthalten. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert ohne Zinsabgrenzung in Höhe von TEUR 2.315.416 und einem beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 1.984.882 dem Anlagevermögen, das nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet wird, zugeordnet. Der beizulegende Wert für die dem Anlagevermögen zugeordneten festverzinslichen Wertpapiere, bei denen eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB unterblieben ist, betrug TEUR 1.984.882 (Buchwert: TEUR 2.315.416). Die Wertminderungen sind nicht als dauerhaft anzusehen, da sie auf Marktzinsveränderungen zurückzuführen sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar.

    Die in der Bilanz ausgewiesenen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere betreffen zwei inländische Investmentvermögen, deren Anteile die BFS AG im Geschäftsjahr 2022 erworben hat. Bei den Investmentvermögen handelt es sich um Anteile an einem Spezialfonds sowie an einem Venture Capital Fonds. Bei dem Spezialfonds handelt es sich um einen aktiv gesteuerten Rentenfonds, der ausschließlich in festverzinsliche Unternehmensanleihen in Euro investiert. Der geografische Anlagehorizont ist beschränkt auf Europa und Nordamerika. Den geografischen Schwerpunkt der Anlagen bilden jedoch mit mindestens 75 % des Fondsvermögens Unternehmensanleihen aus Ländern aus Europa. Branchenspezifische Beschränkungen bestehen lediglich in einem Investitionsverbot in Unternehmensanleihen von Kreditinstituten. Die Investitionen erfolgen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Das Anlageziel des Rentenfonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Vereinnahmung laufender Zinserträge sowie eine kontinuierliche Wertsteigerung der eingebrachten Anlagemittel. Der Venture Capital Fonds wurde im Geschäftsjahr 2022 gegründet. Der Zweck ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen (einschließlich Gesellschafterdarlehen) in nicht börsenzugelassenen Unternehmen im digitalen Bereich vorrangig in Europa. Zum Bilanzstichtag ergeben sich für den Spezialfonds folgende Werte: Buchwert von TEUR 100.000, Zeitwert von TEUR 96.655, Differenz zum Buchwert von TEUR -3.345 (stille Last), erfolgte Ausschüttung für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 0. Für den Venture Capital Fonds ergeben sich zum Bilanzstichtag folgende Werte: Buchwert von TEUR 873, Zeitwert von TEUR 873, Differenz zum Buchwert von TEUR 0, erfolgte Ausschüttung für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 0. Für sämtliche Anteile des Spezialfonds ist die Möglichkeit der täglichen Rückgabe vereinbart. Die Rückgabe der Anteile an dem Venture Capital Fonds bedarf der vorherigen Zustimmung durch den geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft.

    • Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.
    • Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Beteiligungen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, werden gemäß § 286 Abs. 3 bzw. § 313 Abs. 3 HGB nicht dargestellt:

    Name, Sitz

    Anteil am Kapital - direkt

    Anteil am Kapital - indirekt

    Eigen­kapital der Gesellschaft
    2022
    TEUR

    Ergebnis des letzten Geschäfts­jahrs
    2022
    TEUR

    Einbezogene Tochter­unternehmen

    BFS Service GmbH, Köln

    100,00 % 9.5005.503*

    HDS GmbH & Co. KG, Köln

    100,00 % 29.877574

    HDS Verwaltungs-GmbH, Köln

    100,00 % 5511

    Nicht einbezogene Tochterunternehmen gem. § 296 HGB

    IM Immobilien & Management Fünf GmbH, Köln

    -100,00 %25-3

    sozialfinanz.de GmbH, Köln

    -100,00 %25-6*

    SoBa AG i.Gr., Köln

    100,00 % 1.479-21**

    Gemeinschaftsunternehmen

    BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim

    -49,00 %7.1615.134
    Sonstige Beteiligungen

    DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossen­schaftsbank, Frankfurt am Main

    0,01 %-10.616.000359.000***

    Atruvia AG, Frankfurt am Main

    0,13 %-449.0459.936***

    * vor Gewinnabführung
    ** vorläufiges Ergebnis
    *** Ergebnis des Geschäftsjahres 2021

     

    Am 15.05.2018 hat die Hauptversammlung dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bank für Sozialwirtschaft AG und der BFS Service GmbH zugestimmt. Der Gewinn 2022 der BFS Service GmbH in Höhe von TEUR 5.503 wurde daher an die BFS AG abgeführt. Hierin ist der Verlust in Höhe von TEUR 6 der Enkelgesellschaft sozialfinanz.de GmbH enthalten.

    • Im Bilanzposten Treuhandvermögen sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

      In dem Posten werden Kredite aus Treuhandmitteln des Bundes in Höhe von TEUR 128.978 ausgewiesen. Die Kredite aus sonstigen Programmen betragen TEUR 115. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4).

      Im Treuhandgeschäft bestanden wie im Vorjahr keine Ausleihungen aus Bundesmitteln an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
    • Im Aktivposten Sachanlagen sind enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten

    85.45440.977

    Betriebs- und Geschäftsausstattung

    8.2357.852

    In den Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude des Konzerns sind Zinsen für Fremdkapital in Höhe von TEUR 15 aus Vorjahren enthalten. Hierbei handelt es sich um Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit Mietereinbauten im Rahmen der Anmietung von Geschäftsräumen seitens der BFS Service GmbH.

    • Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Steuerforderungen

    11.14711.112

    Forderungen an verbundene Unternehmen

    -6.034
    Anteile an inländischen Genossenschaften und (Kapital-)Gesellschaften2.0532.053

    Kapitallebensversicherungen zur Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen

    3.4843.484

    Die Kapitallebensversicherungen sind zum Zeitwert ermittelt und ausgewiesen. Die Anlage ist bei der Nürnberger Lebensversicherungs AG getätigt.

    Seit dem Jahr 2021 besteht eine wechselseitige Beteiligung mit der GLS Gemeinschaftsbank eG.

    • In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten einschließlich der von uns ausgegebenen Schuldverschreibungen in Höhe von TEUR 0 im Konzern (BFS AG: TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) enthalten.
       
    • Der nicht im Jahresabschluss der BFS AG angesetzte Überhang aktiver latenter Steuern ergibt sich aus Buchwertunterschieden zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Die Unterschiedsbeträge basieren insbesondere auf steuerlich abweichenden Risikovorsorgen sowie Bewertungs- und Abzinsungssätzen bei Rückstellungen.

      Primäre passive latente Steuern bestehen weiterhin insbesondere zum Bilanzstichtag aus der Einbringung des Immobilienbesitzes Berlin in die Gesellschaft HDS GmbH & Co. KG. Die Einbringungen erfolgten gemäß IDW RS HFA 18 unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu Zeitwerten und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu Buchwerten der Objekte. Der Berechnung wurden ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und ein Gewerbesteuersatz von 16,44 % zugrunde gelegt.
       
    • Auf Konzernebene entfallen die sekundären passiven latenten Steuern zusätzlich auf die Bewertung der Sachanlagen. Die sekundären passiven latenten Steuern entfallen auf unterschiedliche Wertansätze (Kapitalkonsolidierung) bei Sachanlagen. Sekundäre aktive latente Steuern bestehen zum 31.12.2022 nicht. Die passiven latenten Steuern haben sich von TEUR 6.337 (31.12.2021) erfolgswirksam auf TEUR 6.286 (31.12.2022) reduziert.
    • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

    Konzern:

     

    bis
    3 Monate

    mehr als
    3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als
    1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als
    5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    44.07071.412327.813768.866

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a ab)

    -19.9811.080-

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    55.1751.163.09275.77328.129

    BFS AG:

     

    bis
    3 Monate

    mehr als
    3 Monate bis 1 Jahr

    mehr als
    1 Jahr bis 5 Jahre

    mehr als
    5 Jahre

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b)

    24.07071.412327.813767.254

    Spareinlagen gegenüber Kunden mit vereinbarter Kündigungsfrist (P 2a aa) ab)

    -19.9811.080-

    andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit od. Kündigungsfrist (P 2b bb)

    55.1751.163.09275.77328.129
    • Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nach Restlaufzeiten gegliedert.
       
    • Darüber hinaus enthält die Position P 1b im Konzern Verbindlichkeiten mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 52.075 (BFS AG: TEUR 53.687) und die Position P 2b bb Verbindlichkeiten mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von TEUR 388 (Konzern und BFS AG).

      Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Konzern Vermögensgegenstände im Wert von TEUR 2.167.224 (BFS AG: TEUR 2.167.224) als Sicherheit hinterlegt. Dabei wurden Wertpapiere und Kundenforderungen an die Kreditgeber verpfändet. Zum Bilanzstichtag bestand eine Inanspruchnahme der zu sichernden Darlehen im Konzern in Höhe von TEUR 1.240.533 (BFS AG: TEUR 1.240.533).
    • In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

    Konzern:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1)----

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    49494.182-

     

    BFS AG:

     

    Verbindlichkeiten
    gegenüber verbundenen
    Unternehmen

    Verbindlichkeiten
    gegenüber Beteiligungs-
    unternehmen

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Geschäfts­jahr
    TEUR

    Vorjahr
    TEUR

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1)----

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2)

    5233.9024.182-

     

    • Im Bilanzposten Treuhandverbindlichkeiten sind ausschließlich Kredite im eigenen Namen und für fremde Rechnung ausgewiesen. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1).
       
    • Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    noch nicht beglichene Rechnungen

    5.9805.442

    Initial- und Variation Margins

    40.61240.612

    Steuerverbindlichkeiten

    1.1671.080

    Darüber hinaus enthält der Posten noch Verbindlichkeiten aus ausstehenden Einlagen seitens der BFS AG gegenüber der neu gegründeten SoBa AG i.Gr. in Höhe von TEUR 1.500.

    • In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Agiobeträge aus nachrangigen Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von TEUR 56 im Konzern (BFS AG: TEUR 56; Vorjahr TEUR 66) sowie Disagiobeträge aus Forderungen, die bei der Ausreichung in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von TEUR 854 im Konzern (BFS AG: TEUR 854; Vorjahr TEUR 657) enthalten.
       
    • Die Steuerrückstellungen im Konzern in Höhe von TEUR 2.041 (BFS AG: TEUR 2.000) wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
       
    • Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
       

    Konzern:

    andere Rückstellungen

    01.01.2022
    TEUR

    Verbrauch
    TEUR

    Auflösung
    TEUR

    Umbuchung
    TEUR

    Zuführung
    TEUR

    31.12.2022
    TEUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    1.057166741-21171

    Restrukturierung

    4.194375--744-3.075

    Altersteilzeit

    4.9301.055--1.6475.522

    Mitarbeitertantiemen

    5.2515.22922-6.4486.448

    Jubiläen

    2.864100118-2232.869

    Kreditgeschäft

    255-45-3.0173.227

    Sonstiges

    5.4094.3104957444.6425.990

    In den Zuführungen zu den Rückstellungen sind Zinseffekte in Höhe TEUR 372 (VJ: TEUR 444) enthalten.

    BFS AG:

    andere Rückstellungen

    01.01.2022
    TEUR

    Verbrauch
    TEUR

    Auflösung
    TEUR

    Zuführung
    TEUR

    Zuführung
    TEUR

    31.12.2022
    TEUR

    Rechtsstreitigkeiten und Prozesse

    1.057166741-21171

    Restrukturierung

    4.194375--744-3.075

    Altersteilzeit

    4.9301.055--1.6475.522

    Mitarbeitertantiemen

    4.7944.794--6.0706.070

    Jubiläen

    2.608100118-1682.558

    Kreditgeschäft

    255-45-3.0183.228

    Sonstiges

    4.8303.9594547444.2015.362

    In den Zuführungen zu den Rückstellungen sind Zinseffekte in Höhe TEUR 368 (VJ: TEUR 436) enthalten.

    Die vor dem Hintergrund der Prozessoptimierung im Geschäftsjahr 2018 begründete Restrukturierungsrückstellung wurde im Zusammenhang mit dem für 2023 angestrebten Wechsel des Kernbankensystems neu ausgerichtet. Fokus ist nunmehr der Wechsel der Bankensoftware verbunden mit der effizienteren Gestaltung von Betriebsabläufen im Zuge der Fortführung der strategischen Neuausrichtung. Mit dem Wechsel des Kernbankensystems wird eine Reduzierung von Personal in enger Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern einhergehen. Auf der Basis eines Rahmeninteressenausgleichs und Sozialplans werden alle personalwirtschaftlichen Instrumente für einen sozialverträglichen Stellenabbau Berücksichtigung finden. Dazu gehören Aufhebungsverträge mit Abfindungen, New-Placement-Angebote, Vorruhestand, Altersteilzeit sowie individuelle Arbeitszeitmodelle.

    Die Bank hat im Jahr 2020 Lebensarbeitszeitkonten eingeführt. Hierfür wurde eine Rückdeckungsversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie sowie einer Garantieverzinsung inkl. Überschussbeteiligung abgeschlossen. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten und das Deckungsvermögen aus der Rückdeckungsversicherung werden saldiert.

    • Angaben gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB per 31.12.2022:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände

    680680

    Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden

    680680

    Rückstellungen für Langzeitkonten sind gemäß IDW RS HFA 30 mit Altersvorsorgeverpflichtungen vergleichbare langfristige Verpflichtungen und werden in Höhe der Wertguthaben aus Zeitwertkonten gebildet.

    Bei sog. wertpapier- bzw. versicherungsgebundenen Zeitwertkontenmodellen ist die Verpflichtung mit dem Wert des Deckungsvermögens anzusetzen, und es kommt grundsätzlich zu einer vollständigen Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 HGB der Verpflichtung aus Zeitwertkonten mit dem dazugehörigen Deckungsvermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht hierbei den fortgeführten Anschaffungskosten, die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

    Im Rahmen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft besteht zum 31.12.2022 ein Rückstellungsbedarf im Konzern in Höhe von TEUR 3.228 (BFS AG: TEUR 3.228) für Avale und unwiderrufliche Kreditzusagen.

    • Angaben zu Nachrangigen Verbindlichkeiten (P 9):

    Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von TEUR 1.981 an.

    Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:

    Konzern und BFS AG:

    Nominalbetrag in TEUR

    Währung

    Zinssatz

    Fälligkeit

    26.000EUR2,30 %29.03.2029
    10.000EUR2,00 %17.06.2026

    Für die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen:

    • 14 Verträge mit einem gesamten Nominalvolumen von TEUR 27.000
    • Vertragswährung EUR
    • Zinssätze zwischen 2,40 % und 3,52 %
    • Fälligkeit zwischen 2023 und 2028

    Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die genannten Bedingungen gelten für alle nachrangigen Verbindlichkeiten der BFS AG und des Konzerns.

    • Angaben zu Unterstrichpositionen Vermerkposten 1 Eventualverbindlichkeiten und Vermerkposten 2 andere Verpflichtungen:

    Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt.

    Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Bei den anderen Verpflichtungen gehen wir dagegen von einer grundsätzlichen Inanspruchnahme aus, da es sich um unwiderrufliche Kreditzusagen handelt.

    II. Gewinn- und Verlustrechnung

    • Negative Zinsen aus Geldanlagen in Höhe von TEUR 9.098 wurden in der Gewinn-und-Verlustrechnung bei den Zinserträgen (GuV 1) im Konzern abgezogen (BFS AG: TEUR 9.098 Vorjahr: TEUR 8.233) und resultieren im Wesentlichen aus Geldanlagen bei der Europäischen Zentralbank (TEUR 9.001). Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Bank empfangenen negativen Zinsen in Höhe von TEUR 23.309 wurden saldiert bei den Zinsaufwendungen (GuV 2) des Konzerns ausgewiesen (BFS AG: TEUR 23.310; Vorjahr: TEUR 22.351).
       
    • Aus Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden folgende Erträge erzielt:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Zahlungs­verkehr

    12.52810.32412.52810.324

    Wertpapier­geschäft

    5.6505.1805.6505.180
    Verwaltungs-/Treuhand­kredite1.1171.0481.1171.048

    Bürgschaftsprovisionen

    1.8631.7371.8631.737
    • Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses bzw. die Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    Geschäfts­jahr

    Vorjahr

    sonstige betriebliche Erträge (GuV 8)

    Miet- und Pacht­erträge

    1.6172.0323541

     

    Erträge aus der Auflösung von Rück­stellungen

    1.5398911.477813

     

    Erträge aus Beratung und Bewertung

    2.0422.266--

    sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV 12)

    Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rück­stellungen

    372444368436

     

    Aufwendungen aus der Zuführung von sonstigen Rück­stellungen

    1951628383

    Die Mieterträge im Konzern enthalten im Wesentlichen externe Mieterträge der HDS GmbH & Co. KG aus den sich in deren Besitz befindlichen Immobilien.

    Die Erträge aus Beratung und Bewertung beinhalten hauptsächlich Erlöse, die die BFS Service GmbH gegenüber externen Kunden erbracht hat.

    • In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.186 (BFS AG: TEUR 2.107) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 218 (BFS AG: TEUR 136) enthalten. Die periodenfremden Erträge resultieren insbesondere aus periodenfremden Zinserträgen in Höhe von TEUR 122 (GuV 1) (BFS AG: TEUR 122), aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.539 (GuV 8) (BFS AG: TEUR 1.477) sowie aus Steuererstattungen aus den Vorjahren in Höhe von TEUR 509 (GuV 23) (BFS AG: TEUR 509). Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 218 (GuV 12) (BFS AG: TEUR 136) enthalten insbesondere Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassungen sowie Mobilfunk.

     

  • D. Entwicklung des Anlagevermögens 2022

    a) Sachanlagen / Immaterielle Anlagewerte

    Konzern:

     

    immaterielle Anlagewerte
    TEUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    TEUR

    Grund-
    stücke und Gebäude
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 01.01.22

    60.14924.742104.100188.991

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Zugänge

    5881.2394992.326

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    1171.832-1.949

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 31.12.22

    60.62024.149104.599189.368

     

    Kumulierte Ab- und Zu­schreibungen 01.01.22

    48.07315.57717.48681.3611

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Abschreibungen Geschäfts­jahr

    4.2482.1131.6598.020

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

    ----

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    1171.776-1.893

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.22

    52.20415.91419.14587.263

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    12.0769.16186.614107.851

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.22

    8.4168.23585.454102.105

    1 Korrektur des Vorjahreswertes.

     

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit TEUR 50 (BFS AG: TEUR 42) enthalten.

    BFS AG:

     

    immaterielle Anlagewerte
    TEUR

    Betriebs- und Geschäfts-
    ausstattung
    TEUR

    Grund-
    stücke und Gebäude
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs-/Herstellungs­kosten 01.01.22

    59.73823.55757.347140.642

    Zugänge

    1521.1104991.761

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    11.564-1.565

    Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.22

    59.88923.10357.846140.838

     

     

     

     

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    01.01.22

    47.70914.83115.67778.217

    Abschreibungen Geschäftsjahr

    4.2241.9331.1917.348

    Zuschreibung Geschäftsjahr

    ----

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    -1.513-1.513

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen

    31.12.22

    51.93315.25116.86884.052

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    12.0298.72641.67062.425

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.22

    7.9567.85240.97856.786

    Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in den Zugängen des Berichtsjahres mit TEUR 42 enthalten.

    b) Finanzanlagen

    Konzern:

     

    Wert­papiere des Anlage-
    vermögens2
    TEUR

    Beteiligungen
    TEUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.22

    1.961.75310.447501.972.250

    Veränderung Konsolidierungs­kreis

    ----

    Zugänge

    492.970-1.500494.470

    Abgänge

    38.037--38.037

    Umgliederungen

    ----

    Anschaffungs­kosten 31.12.22

    2.416.68610.4471.5502.428.683

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.22

    -271601-330

    Zuschreibungen Geschäfts­jahr

     ---

    Abschreibungen Agio Geschäftsjahr

    667--667

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    ----

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.22

    396601-997

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    1.962.0249.846501.971.920

    Buch­wert am Bilanz­stichtag 31.12.22

    2.416.2909.8461.5502.427.686

    2 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.

    BFS AG:

     

    Wert­papiere des Anlage-
    vermögens3
    TEUR

    Beteiligungen
    TEUR

    Anteile an verbundenen Unter­nehmen
    TEUR

    gesamt
    TEUR

    Anschaffungs­kosten 01.01.22

    1.961.7521.41442.3802.005.546

    Zugänge

    492.970-1.500494.470

    Abgänge

    38.037--38.037

    Umgliederungen

    ----

    Anschaffungs­kosten 31.12.22

    2.416.6851.41443.8802.461.979

     

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 01.01.22

    -271601-330

    Zuschreibungen Geschäftsjahr

    ----

    Abschreibungen Agio Geschäftsjahr

    667--667

    Umbuchungen

    ----

    Abgänge

    ----

    Kumulierte Ab- und Zuschreibungen 31.12.22

    396601-997

    Buchwert am Bilanz­stichtag 31.12.21

    1.962.024813442.3802.005.216

    Buch­wert am Bilanz­stichtag 31.12.22

    2.416.28981343.8802.460.982

    3 Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Positionen Aktiva 5 und 6 und werden hier ohne Zinsabgrenzung dargestellt.
    4 Anpassung des Vorjahreswertes zum Angleich an aktuellen Ausweis.

  • E. Nachtragsbericht

    Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 285 Nr. 33 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB ergeben.

  • F. Sonstige Angaben
    • Zum Bilanzstichtag bestanden folgende zinsbezogene Termingeschäfte zur Zinsbuchsteuerung:

    Konzern und BFS AG:

    Volumen im Derivatgeschäft
    per 31.12.2022
    (in Mio. EUR)

    Nominal­betrag

    beizulegender Zeitwert

    Rest­laufzeit

     

    <= 1 Jahr

    1-5 Jahre

    > 5 Jahre

    Summe

    neg. (-)

    zins­bezogene Geschäfte

    OTC-Produkte

    Zins-Swaps (gleiche Währung)

    0,0715,0325,01.040,063,6

    Die Zinsabgrenzungen des Geschäftsjahres sind in der Übersicht nicht enthalten. Positive und negative Zeitwerte werden saldiert ausgewiesen. Als schwebende Geschäfte werden die derivativen Finanzinstrumente nicht unmittelbar in der Bilanz ausgewiesen. Initial- und Variation Margins in Höhe von TEUR 40.612 werden unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

    • Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf:

    in TEUR

    Konzern

    BFS AG

    für die Abschluss­prüfungs­leistungen

    313264

    für andere Bestätigungs­leistungen

    5252

    für Steuer­beratungs­leistungen

    00

    für sonstige Leistungen

    00

    Gesamtsumme

    365

    316

    Die Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen im Hinblick auf den Meldebogen der BFS AG zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Garantiefondsbeitrag 2022 der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bonn, sind in der Jahresabschlussprüfung inbegriffen. Neben den Pflichtprüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses der BFS AG sind in den Abschlussprüfungsleistungen auf Konzernebene Aufwendungen für die Pflichtprüfung der BFS Service GmbH und für die prüferische Durchsicht der HDS GmbH & Co. KG enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Aufwendungen für folgende Leistungen:

    • Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG
    • Prüfungen der Aufstellung von Finanzangaben für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
    • Prüfung zum Meldebogen über Positionen in verbundinternen Eigenmittelinstrumenten zum Stichtag 31. Dezember 2021
    • Prüfung der Meldungen für die dritte Serie gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III)
    • Prüfung der Angemessenheit der Gebührensätze im Bereich der Treuhandmittelverwaltung aus dem Revolvingfonds für das Jahr 2021
       
    • Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die Bank für Sozialwirtschaft AG ist der Sicherungseinrichtung (Garantieverbund) des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V., Berlin, angeschlossen. Dadurch sind die Einlagen der Kunden in vollem Umfang geschützt. Damit ist die Möglichkeit einer Garantieverbundverpflichtung verbunden, die auf das Zehnfache der mit dem Grunderhebungssatz (0,4 ‰) berechneten Garantiefondsbeiträge begrenzt ist. Die daraus resultierende Verpflichtung würde per 31.12.2022 maximal TEUR 16.906 (Vorjahr TEUR 18.550) betragen.
       
    • Das für die Banken des Verbandes bestehende Garantievolumen ist zum 31.12.2022 nicht durch Ausfallbürgschaften oder Garantien belegt.
       
    • Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), Berlin, eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
       
    • Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, waren nicht zu verzeichnen. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft BFS Service GmbH verzichtet die Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln und Berlin, auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung und Bilanzerstellung und bzgl. Personal, IT, Interner Revision, Compliance und Geldwäsche.
       
    • Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die BFS AG in Form von langfristigen Mietverträgen für die Räume der Geschäftsstellen und die Vorstandswohnräume in Berlin in Höhe von TEUR 3.866 (Vorjahr TEUR 4.433). Auf Konzernebene ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 5.001 (Vorjahr TEUR 5.804.
       
    • Des Weiteren ergeben sich für die BFS AG sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Migration des neuen Kernbankensystems agree21 in Höhe von TEUR 63.314.
       
    • Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2022 Pensionsrückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwertes von TEUR 15.664. Ihre Gesamtbezüge beliefen sich auf TEUR 834.
      Für frühere Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Beirates bestehen solche Verpflichtungen nicht.
       
    • Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Jahresvergütung TEUR 379, für die des Beirates TEUR 8. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB bzw. § 314 Abs. 3 HGB verzichtet.
       
    • Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse:

    Mitglieder des Vorstandes

    TEUR 90

    Mitglieder des Aufsichtsrates

    -

    • Die Zahl der 2022 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer/innen betrug:

     

    Konzern

    BFS AG

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Vollzeitbeschäftigte

    Teilzeitbeschäftigte

    Prokuristen

    7070

    Angestellte

    414123356113

    Aushilfen

    ----

     

    421123363113
    • Außerdem wurden im Konzern durchschnittlich 4 Auszubildende beschäftigt. Die BFS AG beschäftigte im Durchschnitt 4 Auszubildende.
       
    • Das Grundkapital der BFS AG ist eingeteilt in 700.000 vinkulierte Namensaktien, die ausschließlich aus Stammaktien bestehen. Mit Beschluss der Hauptversammlung am 25.07.2001 wurde das Grundkapital in Stückaktien umgewandelt. Daraus leitet sich ein errechneter Nennbetrag von 52 EUR je Aktie ab.
       
    • Beteiligungen Dritter von mehr als 25 % am Grundkapital der BFS AG:

    Caritasstiftung Deutschland – Stiftung des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg

    25,98 %

    Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. , Berlin, und Stiftung Kronenkreuz, Leinfelden-Echterdingen

    26,21 %

    • Zum 31.12.2022 befinden sich keine eigenen Aktien im Bestand der Bank (Vorjahr: 704 eigene Aktien).
       
    • Im Geschäftsjahr 2022 wurden 704 Aktien (= 0,10 % der vinkulierten Namensaktien bzw. TEUR 37 des Grundkapitals) zu 604 EUR je Stück verkauft, insgesamt TEUR 425. Davon entfallen TEUR 37 auf das gezeichnete Kapital und TEUR 388 auf die Gewinnrücklagen.
       
    • Die Kapitalrendite gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG beträgt 0,21 % (BFS AG: 0,21 %).
       
    • Die Hauptversammlung hat am 23.06.2022 beschlossen, einen Betrag in Höhe von TEUR 13.630 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen, eine Dividende an die Aktionäre in Höhe von TEUR 7.000 auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von TEUR 7.400 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand schlägt vor, von dem Bilanzgewinn 2022 in Höhe von TEUR 28.469 einen Betrag in Höhe von TEUR 21.000 in den Posten „andere Gewinnrücklagen“ einzustellen und eine Dividende in Höhe von TEUR 7.000 an die Aktionäre auszuschütten. Zudem soll ein Betrag in Höhe von TEUR 469 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
    • Entwicklung der Rücklagen der BFS AG:

     In TEUR

    Kapitalrücklage

    andere Gewinn­rücklagen

    Stand per 01.01.2022

    43.393497.362

    Eigene Aktien im Bestand per 01.01.2022

    -388

    Zugang 2022 aus dem Bilanzgewinn 2021

    -13.630

    Verlust 2022 aus eigenen Aktien

    --

    Eigene Aktien im Bestand per 31.12.2022

    --

    Stand per 31.12.2022

    43.393511.380
    • Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
       
    • Name und Anschrift der Prüfungsgesellschaft

      AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
      Wilhelm-Haas-Platz
      63263 Neu-Isenburg
      Deutschland
       
    • Mitglieder des Vorstandes des Mutterunternehmens:

      Prof. Dr. Harald Schmitz, Ressortvorstand Vertrieb (Vorsitzender)
      Thomas Kahleis, Ressortvorstand Steuerung
      Oliver Luckner, Ressortvorstand Produktion
    • Mitglieder des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens

    Dr. Matthias Berger

    - Vorsitzender -

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

    Dr. Norbert Emmerich

    - stellv. Vorsitzender -

    Bundesschatzmeister
    Deutsches Rotes Kreuz e.V., Präsidium

    Dietmar Bühler

    Stiftungsdirektor
    Caritas-Stiftung

    Uwe Hildebrandt

    Geschäftsführer
    Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V.

    Dr. Jörg Kruttschnitt

    Vorstand
    Finanzen, Personal, Recht
    Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Pfarrer Ulrich Lilie

    Präsident
    Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Hans-Jörg Millies,
    bis 23.06.2022

    Finanz- und Personalvorstand
    Deutscher Caritasverband e.V.

    Steffen Feldmann,
    seit 23.06.2022

    Finanz- und Personalvorstand
    Deutscher Caritasverband e.V.

    Selvi Naidu

    Mitglied des Vorstandes
    AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

    Christian Reuter

    Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstandes
    Deutsches Rotes Kreuz

    Dr. Ulrich Schneider

    Hauptgeschäftsführer
    DER PARITÄTISCHE, Gesamtverband e.V.

    Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

    Michael Warman

    Vorstand a. D.
    Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Berlin und Köln, den 21. März 2023

Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft
 

Prof. Dr. Harald Schmitz          Thomas Kahleis          Oliver Luckner