Anwendungsbereich

Die Angaben zum Offenlegungsbericht basieren auf dem regulatorischen Konsolidierungskreis der BFS. Demnach bildet die BFS AG als übergeordnetes Kreditinstitut mit ihren nachgeordneten Unternehmen eine Institutsgruppe gem. Art. 18 ff. CRR in Verbindung mit § 10a KWG. Die nachfolgende Matrix veranschaulicht die aufsichtsrechtliche Behandlung zum 31.12.2020.

Unternehmen

Konsolidierung
gem. Art. 18 CRR

Befreiung
gem. Art. 19 CRR

CET 1 Abzug
gem. Art. 36 CRR

Risiko­gewichtete Beteiligungen

Voll

Quotal

Kreditinstitut gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR

 

Bank für Sozialwirtschaft AG

x

 

 

 

 

Finanzinstitut gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR

 

BFS Service GmbH

x

 

 

 

 

BFS Abrechnungs GmbH

 

x

 

 

 

Tabelle 1: Aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis

Neben dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wird zum Stichtag 31.12.2020 erstmalig ein handelsrechtlicher Konsolidierungskreis, bestehend aus der BFS AG, der BFS Service GmbH, HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH sowie HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, geführt.

Die BFS AG verfügt über weitere Beteiligungen, die in dem Kapitel Beteiligungen vorgestellt werden.

Die in diesem Bericht veröffentlichten quantitativen Daten beziehen sich i. W. auf die Angaben des aufsichtsrechtlichen Meldewesens zum Stichtag 31.12.2020. Die dargestellten Positionen aus Kreditrisiken werden gem. Teil 3, Titel II, Kapitel 2 CRR (Art. 111-141 CRR) auf die nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (nachfolgend KSA) gewichteten Portfolios in aggregierter Form auf Gruppenebene ermittelt. Im Rahmen des KSA wurden keine Bonitätsbeurteilungen von Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen verwendet.