Asset Encumbrance

Die BFS ist nach Art. 443 CRR im Rahmen des Offenlegungsberichtes verpflichtet, den Bestand an belasteten und unbelasteten Vermögenswerten (sog. Asset Encumbrance) zu veröffentlichen, und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2295 vom 04.09.2017 sowie an den Spezifikationen des Technischen Standards EBA/RTS/2017/03 vom 03.03.2017.

Die Offenlegung der Asset Encumbrance zielt innerhalb der EU auf die harmonisierte Veröffentlichung einheitlicher Standards zur verbesserten Markttransparenz ab und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, ein verbessertes Bild über die Liquiditätssituation sowie über die Verfügbarkeit von Vermögenswerten zur Befriedigung aller Gläubiger im Insolvenzfall zu erlangen.

Gemäß Definition der EBA werden Aktiva als belastete Vermögenswerte definiert, wenn sie den Kreditinstituten bspw. aufgrund von Verpfändungen oder Ausleihgeschäften nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Gleichfalls werden solche Vermögenswerte als belastet verstanden, die nicht zur Absicherung eigener Kredite oder potenzieller Verpflichtungen im Rahmen von bspw. Derivategeschäften frei verfügbar sind. Neben der Belastung von Aktiva sollen darüber hinaus auch Angaben über erhaltene Sicherheitsleistungen Dritter zugunsten der BFS, z. B. im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften, veröffentlicht werden.

Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen die Bestände von belasteten und unbelasteten Vermögenswerten im Berichtszeitraum:7

in TEUR

Buchwert belasteter Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert
belasteter Vermögenswerte

gesamt

davon:
zentral­bank­fähig

gesamt

davon:
zentral­bank­fähig

Vermögenswerte des meldenden Instituts

1.362.873

4.125

Jederzeit kündbare Darlehen

35.719

Eigenkapitalinstrumente

Schuldverschreibungen

4.125

4.125

4.182

4.182

davon: gedeckte Schuldverschreibungen

davon: von Staaten begeben

233

233

234

234

davon: von Finanzunternehmen begeben

3.891

3.891

3.948

3.948

Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbarer Darlehen

1.254.212

davon: Hypothekarkredite

505.007

Sonstige Vermögenswerte

68.817

Tabelle 12: Übersicht über die belasteten Vermögenswerte

in TEUR

Buchwert unbelasteter Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert
unbelasteter Vermögenswerte

gesamt

davon:
zentral­bank­fähig

gesamt

davon:
zentral­bank­fähig

Vermögenswerte des meldenden Instituts

7.869.662

2.574.130

Jederzeit kündbare Darlehen

1.396.095

Eigenkapitalinstrumente

34.909

660

Schuldverschreibungen

2.574.130

2.574.130

2.604.711

2.604.711

davon: gedeckte Schuldverschreibungen

494.914

494.914

509.070

509.070

davon: von Staaten begeben

1.366.307

1.366.307

1.380.854

1.380.854

davon: von Finanzunternehmen begeben

1.207.749

1.207.749

1.232.201

1.232.201

Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbarer Darlehen

3.845.506

 

 

davon: Hypothekarkredite

1.660.448

 

 

Sonstige Vermögenswerte

19.021

 

Tabelle 13: Übersicht über die unbelasteten Vermögenswerte

Im Unterschied zu den vorgenannten Medianwerten hat die BFS zum Jahresultimo per Stichtag 31.12.2020 einen Bestand an belasteten Vermögenswerten in Höhe von 1.352,7 Mio. EUR ausgewiesen. Im Sinne des Art. 100 CRR gelten Aktiva von insgesamt 7.997,6 Mio. EUR als unbelastet.

in TEUR

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldverschreibungen und belastete forderungsunterlegte Wertpapiere

Derivate

35.719

Einlagen

1.254.212

1.254.212

Sonstige

72.258

Summe der Buchwerte

1.254.212

1.362.189

Tabelle 14: Übersicht über die Belastungsquellen

Die Angaben zu den belasteten und unbelasteten Vermögenswerten spiegeln die dem Geschäftsmodell zugrunde liegende Refinanzierung der BFS wider. Eine wesentliche Belastungsquelle sind die an Kunden vergebenen Förderkredite aus Bundesmitteln.

Eine weitere Belastungsquelle resultiert aus der kurzfristigen Liquiditätsdisposition über die Teilnahme am besicherten Geldhandel der EUREX. Hierfür stellt die BFS Wertpapiere als Sicherheit für die Geldaufnahme bzw. bietet Liquiditätsüberschüsse gegen Erhalt von Wertpapieren an (sog. Wertpapierpensionsgeschäfte).