Corporate Governance
Nachfolgend werden die Anforderungen zur Veröffentlichung von Informationen zur Aufbauorganisation im Hinblick auf die Regelungen zur Unternehmensführung gem. Art. 435 Abs. 2 CRR aufgeführt. Dabei stehen der Vorstand und der Aufsichtsrat als Leitungsorgane sowie die vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse im Fokus.
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Vorstand
Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsleitung. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen des Vorstandes sind in seiner Geschäftsordnung niedergelegt.
Der Vorstand wird vom gesamten Aufsichtsrat bestellt. Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Vorauswahl potenzieller Kandidaten. Die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Vorstandes orientieren sich unter anderem an dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern. Zur Gewährleistung der fachlichen Eignung wird dabei sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstandes über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie nachweisbare Erfahrungen in bankwirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten innerhalb der Gesundheits- und Sozialwirtschaft verfügen. Darüber hinaus liegt besonderes Augenmerk auf der fachlichen Eignung der einzelnen Mitglieder für die Verwaltung der von ihnen zu verantwortenden Vorstandsbereiche sowie einer nachweisbaren Führungserfahrung.
Neben der Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird bei der Zusammensetzung des Gesamtvorstandes auf die Ausgewogenheit und Diversifikation unterschiedlicher Fähigkeiten, Fachkenntnisse und beruflicher Erfahrungen geachtet.
Qualitative und quantitative Ziele werden geschäftsfeldübergreifend sowie für die einzelnen Geschäftsfelder und die damit verbundenen Risiken jährlich definiert und die Zielerreichung mindestens quartalsweise vom Aufsichtsrat nachgeprüft. Um zu gewährleisten, dass der Vorstand die mit den betriebenen bankwirtschaftlichen Geschäften verbundenen Risiken jederzeit einschätzen und angemessen steuern kann, wurde eine separate Berichterstattung zur Zusammensetzung und Tragfähigkeit des Gesamtrisikoprofils der Bank eingerichtet. Diese informiert den Vorstand mindestens quartalsweise oder anlassbezogen über Fragen des Risikos. Detaillierte Angaben zu den risikorelevanten Berichterstattungen befinden sich in den einzelnen Risikokapiteln dieses Offenlegungsberichtes.
Die nachstehenden Informationen zu den Mitgliedern des Vorstandes ergeben einen Überblick über die fachliche und berufliche Erfahrung, die den Vorstand in seiner Gesamtheit und bezogen auf die einzelnen Mitglieder zur Leitung befähigt.
Als Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr. Harald Schmitz für den Vorstandsbereich I: Vertrieb, verantwortlich. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst den Bereich Markt mit dem Kundengeschäft und den Handelsgeschäften, den Bereich Vertriebsmanagement sowie den Vorstandsstab mit den Stabsstellen Transformationsbüro, Unternehmensentwicklung und Grundsatzfragen, Gremien & Treasury und Unternehmenskommunikation.
Prof. Dr. Harald Schmitz hat seine berufliche Laufbahn nach einem betriebswirtschaftlichen Studium in der Wirtschaftsprüfung begonnen. Rund 15 Jahre war er anschließend beratend in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft tätig: zunächst als Vorsitzender der Geschäftsführung der GEBERA GmbH, Köln/Düsseldorf, anschließend als Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, Düsseldorf. Die letzten Jahre vor seinem Wechsel zur Bank für Sozialwirtschaft AG am 1. Juni 2012 war er in der Holding‐Geschäftsführung des Marienhaus‐Konzerns in Waldbreitbach, einem der größten katholischen Einrichtungsträger Deutschlands, tätig.
Oliver Luckner hat als Mitglied des Vorstandes die Verantwortung für den Vorstandsbereich II: Produktion. Dies umfasst den Bereich Marktfolge im Aktiv- und Passivgeschäft sowie den Bereich Organisationsentwicklung & IT. Letzteres beinhaltet die gesamte IT, sowohl bezogen auf die internen Prozesse als auch auf das Electronic Banking und den Zahlungsverkehr sowie das Projektmanagement.
Oliver Luckner hat sein gesamtes Berufsleben in der Bank für Sozialwirtschaft AG verbracht. Sein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt absolvierte er berufsbegleitend. Nach Stationen als Firmenkundenberater mit dem Schwerpunkt Kreditgeschäft bereitete er als Projektverantwortlicher die Eröffnung der Geschäftsstelle Hamburg der BFS vor. Zehn Jahre lang verantwortete er als Direktor Norddeutschland die Geschäftsentwicklung der Bank für Sozialwirtschaft AG in Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, ehe er im Herbst 2010 als Generalbevollmächtigter in die Zentrale der BFS nach Köln wechselte.
Der Verantwortungsbereich von Thomas Kahleis umfasst im Vorstandsbereich III: Steuerung, den Bereich Finanzen & Controlling, den Bereich Personal, Recht und Verwaltung sowie die Stabsstellen Revision und Compliance & Fraud. Er übernimmt seit Dezember 2017 außerdem die Verantwortung der Risikocontrolling-Funktion der Bank.
Thomas Kahleis begann seinen Berufsweg nach einem Studium der Wirtschaftswissenschaften im Firmenkundengeschäft der Dresdner Bank AG. In die Bank für Sozialwirtschaft AG wechselte er am 1. April 1996 als Assistent des Vorstandes. Es folgte die Verantwortung für den Vorstandsstab, anschließend für den Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation und Organisation, der 2004 um den Personalbereich erweitert wurde. Seit Oktober 2007 war Thomas Kahleis Generalbevollmächtigter der Bank für Sozialwirtschaft AG.
Name
Anzahl der Mandate in
Leitungs- und AufsichtsfunktionenProf. Dr. Harald Schmitz
5
Oliver Luckner
2
Thomas Kahleis
1
Tabelle 2: Übersicht der von Mitgliedern des Vorstandes bekleideten Mandate
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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Bank sind, eingebunden. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen sind in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse niedergelegt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Risikolage sowie das Risikomanagement und das Risikocontrolling. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Unternehmensplanung und die Geschäfts- und Risikostrategie.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrates und der Ausschüsse und hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt.
Der Aufsichtsrat kann nach seinem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten die nachfolgenden Ausschüsse gebildet, die eine intensivere Beschäftigung mit den bankspezifischen Themenkomplexen ermöglichen. Die Ausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion.
Für alle Ausschüsse gilt, dass als Ergebnis sämtlicher Sitzungen Protokolle angefertigt werden, in denen die behandelten Sachverhalte dargestellt, erläutert und Empfehlungen an den Aufsichtsrat und die anderen Ausschüsse dokumentiert werden. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses informiert in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates über die Ergebnisse.
Der Aufsichtsrat prüft jährlich im Rahmen einer Selbstevaluation die Erfüllung der gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und satzungsgemäßen Anforderungen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Struktur, Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie das Vorliegen der gesetzlich geforderten Kriterien Sachkunde, Zuverlässigkeit, zeitliche Verfügbarkeit einschließlich Einhaltung der Mandatsgrenzen durch die Aufsichtsratsmitglieder.
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Prüfungsausschuss
Dem Ausschuss, der in 2020 insgesamt zwei Sitzungen abgehalten hat, obliegt gegenüber dem Aufsichtsrat wesentlich die Unterstützung bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Durchführung der Abschlussprüfung und der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems.
- Risikoausschuss
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Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss
Dem Ausschuss obliegt gegenüber dem Aufsichtsrat wesentlich die Unterstützung bei der Überprüfung der Vergütungssysteme und der Umsetzung der im Rahmen der Corporate Governance verfolgten Ziele einschließlich der Prüfung der fit & proper-Kriterien für Vorstand und Aufsichtsrat. Der Ausschuss tagte in 2020 ein Mal.
Die nachstehenden Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates geben einen Überblick über deren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen:
Name
Anzahl der Mandate in
Leitungs- und AufsichtsfunktionenDr. Matthias Berger
8
Dietmar Paul Bühler
12
Dr. Norbert Emmerich
5
Uwe Hildebrandt
7
Dr. Jörg Kruttschnitt
7
Ulrich Lilie
3
Hans Jörg Millies
13
Selvi Naidu
4
Christian Reuter
5
Dr. Ulrich Schneider
2
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
4
Michael Warman
1
Tabelle 3: Übersicht der von Mitgliedern des Aufsichtsrates bekleideten Mandate
Die Mitglieder des Aufsichtsrates bekleiden insgesamt 71 Leitungs- und Aufsichtsfunktionen.
Nach dem Kreditwesengesetz müssen die Mitglieder des Aufsichtsrates zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Besetzung des Aufsichtsrates folgt dem Ziel, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Insbesondere sollen die Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung des Mandates ausreichend Zeit haben. Die Besetzung des Aufsichtsrates soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes in einer national tätigen und auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ausgerichteten Bank durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Dabei soll insbesondere auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Personen und die Vielfalt im Aufsichtsrat geachtet werden. Bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Beteiligung von Frauen an.
Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Aufsichtsrates wird an dieser Stelle auf den Bericht des Aufsichtsrates im Rahmen des Geschäftsberichtes per 31.12.2020 der BFS verwiesen.