Risikokategorien

  • Adressenrisiken

    Abgrenzung

    Adressenrisiken bezeichnen allgemein die Gefahr von Verlusten aufgrund von Bonitätsveränderungen und/oder Ausfällen von Kreditnehmern und ergeben sich somit für die BFS vor allem in Form von Ausfallrisiken aus Kredit- und Handelsgeschäften. Dabei wird auch eine mögliche Wertminderung eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswertes berücksichtigt und quantifiziert (Sicherungsgutrisiko). Da Adressenrisiken auch aus eingegangenen Beteiligungen resultieren, wird zusätzlich das Beteiligungsrisiko innerhalb der Adressenrisiken erfasst und bewertet.8 Weitere Adressenrisiken wie beispielsweise das Ausfallrisiko Debitor, das Veritätsrisiko, das Wiedereindeckungsrisiko, das Länderrisiko oder das Leasing-Restwertrisiko sind aufgrund der Geschäftsaktivitäten sowie der Portfoliostruktur der BFS im Berichtszeitraum nicht wesentlich, werden jedoch im Rahmen der mindestens jährlichen Risikoinventur regelmäßig auf die Wesentlichkeit überprüft.  

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Kundenkreditgeschäft zählt zu einem der Kerngeschäftsfelder der BFS, sodass das Eingehen von Adressenrisiken sowie deren Steuerung und Begrenzung zu den Kernkompetenzen des Hauses gehört. Das Management von Adressenrisiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie formuliert sind, sowie in der Schriftlich Fixierten Ordnung (SFO).

    Die Organisationsrichtlinien der BFS enthalten detaillierte Angaben für alle Kreditgeschäfte. Die Bewilligungskompetenzen sind abhängig von der Gesamtverschuldung der Gruppe verbundener Kunden, von der Ratingklasse und vom Blankokreditvolumen sowie darüber hinaus in den Organisationsrichtlinien eindeutig geregelt. Ein wesentliches Merkmal des Kreditgenehmigungsverfahrens der BFS ist die Trennung zwischen Markt (Vertrieb/Handel), Marktfolge und Risikomanagement. Im risikorelevanten Kreditgeschäft sind grundsätzlich alle Kreditkompetenzen als Gemeinschaftskompetenzen ausgestaltet. Die Erstvotierung erfolgt durch marktabhängige Bereiche, das zweite Votum wird durch die Marktfolge abgegeben. Das nicht risikorelevante Kreditgeschäft ist bei der BFS im Offenlegungszeitraum bis zu einer maximalen Gesamtverschuldung von 750 TEUR definiert und wird in den Geschäftsstellen bearbeitet. Darüber hinausgehende Kreditvolumina sind als risikorelevant definiert.

    Vor der Kreditvergabe beurteilt der Markt im Rahmen des Kreditantrags sämtliche für die Gewährung des Kredites wesentlichen Informationen. Der Beurteilung der Bonität durch Einsatz des anzuwendenden Ratings sowie der Kapitaldienstfähigkeit kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Zur Besicherung der Kredite werden von der BFS bankübliche Sicherheiten verwendet, deren Hereinnahme und Bewertung durch die Marktfolge erfolgt.

    Zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken wurde in der BFS im Offenlegungszeitraum der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) angewandt. Hierzu wurden die Kunden zunächst den jeweiligen KSA-Risikopositionsklassen zugeordnet und anschließend der Risikogehalt der enthaltenen Kundenforderungen auf Basis aufsichtsrechtlich vorgegebener KSA-Risikogewichte zur Bemessung der aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel ermittelt.

    Zur Risikoklassifizierung, -bewertung und -steuerung hat die BFS verschiedene Ratingverfahren der Credarate Solutions GmbH im Einsatz. Im Kernsegment Corporates werden sämtliche Informationsbereiche, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens abzudecken sind, berücksichtigt. Darunter befinden sich Kennzahlen, die die Rentabilität, die Liquidität, die Finanzierungsstruktur sowie die Kapitalkraft des Unternehmens widerspiegeln. Des Weiteren werden qualitative Variablen verwendet, die den Anspruch haben, Informationen bzgl. der aktuellen Lage des Unternehmens, die sich nicht in der Bilanz reflektieren, sowie Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens wiederzugeben. Die Ratingfunktion besteht somit aus zwei Teilratingfunktionen „Bilanzkennzahlen“ und „Softfacts“, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtratingfunktion eingehen. Darüber hinaus werden reine Immobilieninvestitionen über das Commercial-Real-Estate-Ratingverfahren bewertet. Neben den relevanten Daten der Immobilien werden ebenfalls Bilanzdaten sowie Softfacts in der Risikoeinschätzung berücksichtigt.

    Struktur und Organisation der Risikomanagement-Funktion

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Adressenrisiken ist in das zentrale Risikomanagementsystem der BFS eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderungen von Adressenrisiken ausgelöst werden können. Entsprechend den Veränderungen des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehaltes von Adressenrisiken wird deren Überwachung laufend angepasst. Weitere Angaben bezüglich der Risikomanagement-Struktur sind im allgemeinen Kapitel zum Risikomanagement in diesem Offenlegungsbericht zu finden.

    Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme

    Zur Überwachung und Steuerung der Adressenrisiken der BFS wird im Rahmen des Kreditberichtes quartalsweise die Struktur des Kreditportfolios hinsichtlich der Ratingklassen, Risikoportfolios, Marktbereiche und Bundesländer analysiert und an den Vorstand berichtet. Berücksichtigte Kennzahlen sind dabei u. a. die Netto- und Bruttoexposition, der erwartete Verlust sowie der unerwartete Verlust als Value-at-Risk. Die Berechnung des Value-at-Risk mittels eines CreditRisk+- Portfoliomodells basiert auf der Modellierung struktureller Elemente des Kreditportfolios (Bonitäts-, Größen-, Sicherheiten-, Laufzeitenstruktur und Branchen).

    Darüber hinaus werden die Zusammensetzung sowie die Entwicklung des Kreditportfolios der BFS dargestellt. Betrachtete Dimensionen sind dabei die verschiedenen Bonitäts- und Größenklassen sowie Risikoportfolios, die jeweils für die Gesamtbank und die einzelnen Profit-Center analysiert werden.

    Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der BFS werden sämtliche wesentlichen Bestandteile des Adressenrisikos in der periodischen und ökonomischen Perspektive quantifiziert und dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung vergebener Limitierungen gegenübergestellt. Dabei werden neben dem reinen Adressenrisiko aus Kundengeschäften und Eigenanlagen die potenzielle Wertminderung vereinnahmter Sicherheiten (Sicherungsgutrisiko) sowie sämtliche möglichen Ausfälle aus Beteiligungen der BFS und nachgeordneter Unternehmen betrachtet. Die Ergebnisse werden mindestens quartalsweise an den Vorstand berichtet.

    Risikoabsicherungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit

    Das Kreditportfolio der BFS weist insgesamt eine granulare Struktur auf. Höhere Risiken bei einzelnen Risikoportfolios resultieren insbesondere aus dort vorhandenen höheren Blankovolumina. Die BFS hält einen signifikanten Anteil des ausgereichten Kreditvolumens in Einrichtungen der Altenpflege. Eine Diversifikation innerhalb dieser Finanzierungsart ergibt sich einerseits daraus, dass die Einrichtungen der Altenpflege über alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt sind und unterschiedliche Rechtslagen in den Bundesländern zur Errichtung und zum Betrieb dieser Einrichtungen bestehen. Zusätzlich begegnet die BFS den Herausforderungen generell mit ihrer in langjähriger Erfahrung gewachsenen Branchen- und Marktkompetenz und speziell mit dem Einsatz sektor- und risikoportfoliospezifischer Instrumente zur Risikoabwehr und -prävention sowie klar geregelten Prozessen und Kompetenzen im Rahmen der Kreditgewährung und der Problemkreditbearbeitung.

    Im Rahmen einer angemessenen Kreditweiterbearbeitung und Kontrolle sind alle Ratings der Kreditengagements turnusgemäß mindestens jährlich zu aktualisieren. Die Überwachung hierzu obliegt der Marktfolge. Sich negativ auf die Risikoeinschätzung auswirkende Informationen führen zudem zu einer anlassbezogenen Ratingüberprüfung. Prozessabhängige Kontrollen gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit der Kreditbearbeitung. Turnusgemäß werden ebenfalls die angerechneten Sicherheiten im Rahmen eines Sicherheiten-Monitorings überprüft, wobei die Beleihungswertermittlung der Immobilien durch fachkundige, unabhängige und erfahrene Sachverständige sowie HypZert-Gutachter vorgenommen wird.

    Zur frühzeitigen Identifikation erhöht risikobehafteter Engagements wird ein Risikofrühwarnverfahren eingesetzt. Indikatoren aus der Geschäftsbeziehung zeigen im Vorfeld Leistungsveränderungen des Kreditnehmers an, um ggf. rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Werden Engagements als erhöht risikobehaftet identifiziert, werden sie der Intensivbetreuung mit erhöhter Berichtspflicht oder der Problemkreditbearbeitung (Risikobetreuung) zugeführt. Der Marktfolgevorstand wird quartalsweise oder anlassbezogen über die Engagements in der Intensivbetreuung informiert.

    Problemkredite werden nach Sanierungs- und Abbaufällen unterschieden, für die eine Feinanalyse durchgeführt und auf deren Basis eine Engagement-Strategie entwickelt wird. Vorstand und zuständige Kompetenzträger werden vierteljährlich im Rahmen der Risikoberichterstattung über den Sachstand informiert. Scheitern Sanierungsmaßnahmen oder sind sie aussichtslos, werden betroffene Engagements der Abwicklung zugeordnet.

    Quantitative Angaben zu Adressenrisiken

    Der über den Berichtszeitraum ermittelte durchschnittliche Gesamtbetrag des Bruttokreditvolumens, welcher sich aus der Zusammenfassung der Bemessungsgrundlage nach Wertberichtigungen aller KSA-Risikopositionsklassen in Höhe von 10.352.348 TEUR ergibt, gliedert sich wie folgt auf:

    in TEUR

    Gesamtbetrag der
    Risikopositionen

    Zentralregierungen

    1.263.473

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    1.397.714

    Öffentliche Stellen

    639.470

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    138.703

    Internationale Organisationen

    Institute

    160.673

    Unternehmen

    4.595.307

    Mengengeschäft

    261.915

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    1.246.977

    Ausgefallene Positionen

    85.368

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    938

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    493.414

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    1.027

    Sonstige Positionen

    67.369

    Gesamt

    10.352.348

    Tabelle 16: Bruttokreditvolumen nach Risikopositionsklassen

    Nachfolgend werden die Bruttokreditvolumina gem. Art. 442 d bis f CRR nach Regionen, Branchen und Restlaufzeiten, jeweils aufgegliedert nach KSA-Risikopositionsklassen, zum Stichtag 31.12.2020 offengelegt.

    Aufgegliedert nach bedeutenden Regionen, verteilt sich der Gesamtbetrag des Bruttokreditvolumens per 31.12.2020 wie folgt:

    in TEUR

    Deutschland

    EU

    Sonstige

    Zentralregierungen

    1.578.074

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    1.331.212

    Öffentliche Stellen

    579.422

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    138.689

    Internationale Organisationen

    Institute

    182.733

    Unternehmen

    4.560.296

    46.132

    15

    Mengengeschäft

    463.279

    70

    405

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    1.192.971

    7.920

    Ausgefallene Positionen

    80.439

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    1.951

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    494.739

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Sonstige Positionen

    69.014

    Gesamt

    10.534.130

    192.812

    420

    Tabelle 17: Regionale Gliederung nach Risikopositionsklassen

    Aufgegliedert nach Branchen entsprechend der Kundensystematik der Deutschen Bundesbank, verteilt sich der Gesamtbetrag des Bruttokreditvolumens per 31.12.2020 wie folgt auf die für die BFS relevanten Branchen:

    in TEUR

    Gesundheits- und
    Sozialwesen

    Grundstücks- und
    Wohnungswesen

    Organisationen
    ohne Erwerbszweck

    Zentralregierungen

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    3.038

    17.603

    Öffentliche Stellen

    64.201

    4.409

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    Internationale Organisationen

    Institute

    Unternehmen

    2.592.709

    726.855

    564.292

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    1.394.072

    653.015

    446.609

    Mengengeschäft

    312.008

    17.719

    41.749

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    273.497

    15.122

    41.749

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    483.597

    311.794

    197.093

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    379.060

    276.444

    133.794

    Ausgefallene Positionen

    45.407

    22.158

    6.204

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    -   

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Sonstige Positionen

    Gesamt

    3.500.961

    1.078.526

    831.351

    Tabelle 18: Branchen nach Risikopositionsklassen (I von III)

    in TEUR

    Erziehung und Unterricht

    Öffentliche Verwal­tung, Verteidigung, Sozial­versicherung

    Erbringung von Finanz- und Versicherungs­dienstleistungen

    Zentralregierungen

    30

    1.578.044

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    10

    1.310.560

    Öffentliche Stellen

    26.971

    477.414

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    138.689

    Internationale Organisationen

    Institute

    182.733

    Unternehmen

    197.658

    194.577

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    177.477

    Mengengeschäft

    52.084

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    49.689

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    46.851

    76.514

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    40.303

    Ausgefallene Positionen

    2.709

    874

    43

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    494.739

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Sonstige Positionen

    Gesamt

    299.311

    1.338.436

    3.142.753

    Tabelle 19: Branchen nach Risikopositionsklassen (II von III)

    in TEUR

    Sonstige
    Dienstleistungen

    Private
    Haushalte

    Sonstige

    Zentralregierungen

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    Öffentliche Stellen

    6.427

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    Internationale Organisationen

    Institute

    Unternehmen

    175.687

    24.038

    130.626

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    116.084

    68.372

    Mengengeschäft

    12.941

    12.931

    14.323

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    10.699

    10.932

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    60.006

    9.300

    15.736

    davon: kleine oder mittlere Unternehmen

    36.786

    11.138

    Ausgefallene Positionen

    990

    157

    1.897

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    1.951

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Sonstige Positionen

    69.014

    Gesamt

    249.625

    46.426

    239.974

    Tabelle 20: Branchen nach Risikopositionsklassen (III von III)

    Der Gesamtbetrag des Bruttokreditvolumens verteilt sich per 31.12.2020 nach Restlaufzeiten wie folgt:

    in TEUR

    < 1 Jahr

    1 Jahr - 5 Jahre

    > 5 Jahre

    unbefristet

    Zentralregierungen

    1.578.044

    30

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    280.939

    671.291

    369.201

    9.780

    Öffentliche Stellen

    107.660

    149.423

    294.007

    28.332

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    49.923

    70.771

    17.996

    Internationale Organisationen

    Institute

    36.398

    23.477

    102.704

    20.154

    Unternehmen

    288.228

    2.248.693

    1.278.967

    790.556

    Mengengeschäft

    30.549

    98.281

    100.530

    234.394

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    94.755

    359.249

    728.596

    18.291

    Ausgefallene Positionen

    25.423

    20.148

    13.157

    21.711

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    3

    399

    931

    618

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    157.605

    337.134

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Sonstige Positionen

    54

    68.960

    Gesamt

    2.491.975

    3.799.338

    3.243.222

    1.192.827

    Tabelle 21: Vertragliche Restlaufzeiten nach Risikopositionsklassen

    Definitionen von Verzug und notleidenden Engagements in der Rechnungslegung

    Um risikobehaftete Engagements identifizieren zu können, wurden Kriterien zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmern definiert.

    Die Einordnung in die Kategorie als „in Verzug“ bzw. als „überfälliges Engagement“ erfolgt bei einem Zahlungsverzug, wenn z. B. der Kreditnehmer ein Limit überschritten hat. Zur Überwachung in Zahlungsverzug geratener Engagements werden Verzugslisten erstellt. Für die Zuordnung von Geschäften in die Risikopositionsklasse „überfällige Positionen“ (KSA) wendet die BFS die Regelung des Art. 178 CRR an.

    Als „notleidendes Engagement“ werden Kredite bezeichnet, bei denen sich eine drohende Nichterfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen abzeichnet oder der Schuldner bereits in Verzug ist.

    Angewendete Ansätze und Methoden der Kreditrisikoanpassungen

    Wertberichtigungen werden gebildet, um bonitätsbedingte Wertänderungen von Forderungen in der Rechnungslegung zu berücksichtigen. Hierbei wird zwischen akut risikobehafteten und latenten Wertänderungen unterschieden. Ersteren wird im Rahmen der Risikovorsorge durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen (EWB) und Drohverlustrückstellungen sowie Abschreibungen Rechnung getragen, Letzteren durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen (PWB). Die PWB berücksichtigen über den Stichtag hinaus auch künftige Verschlechterungen der Rückflussquoten, z. B. durch konjunkturelle oder sektorspezifische Eintrübungen oder Krisen.

    Einzelne Kriterien der EWB-Bildung (wie z. B. eine deutlich verschlechterte wirtschaftliche Lage des Schuldners oder Wertminderung der Sicherheiten) sind in den Organisationsrichtlinien festgelegt. Die Höhe der EWB-Bildung/Abschreibung orientiert sich in der Regel an dem unbesicherten Forderungsanteil (Blankovolumen) bzw. dem Kreditbetrag, der als zweifelhaft einbringlich oder faktisch als uneinbringlich angesehen wird.

    Vorschläge für die Bildung der Risikovorsorge übermitteln die am Kreditprozess beteiligten Einheiten an die Abteilung Kreditüberwachung. Diese berichtet dem Vorstand mittels einer Ad-hoc-Meldung über die erforderliche Bildung einer Risikovorsorge sowie eines EWB-Reports quartalsweise über die vorgenommenen Veränderungen des EWB-Bestandes.

    Die PWB werden aus der Höhe der risikobehafteten Forderungen und dem tatsächlichen Forderungsausfall pro Berichtsjahr gebildet. Auf der Basis von Durchschnittswerten für das risikobehaftete Forderungsvolumen und dem tatsächlichen Ausfall wird eine prozentuale Quote für den Anteil der risikobehafteten Forderungen gebildet, der durchschnittlich tatsächlich pro Jahr ausfällt. Diese Quote wird auf das Berichtsjahr abzüglich eines prozentualen Abschlags zur Ermittlung der PWB angewendet. Der prozentuale Abschlag soll gewährleisten, dass nur das latente Ausfallrisiko in die Berechnung eingeht.

    Die Entwicklung der ausschließlich im Inland befindlichen notleidenden und in Verzug geratenen Forderungen gliedert sich nach Branchen per 31.12.2020 wie folgt:

    in TEUR

    Gesamt-
    inanspruch-
    nahme aus notleidenden
    und in Verzug geratenen Forderungen

    Bestand

    Netto-
    zufüh-
    rung / Auf-
    lösungen von EWB / Rück-
    stellungen

    Direkt-
    abschrei-
    bungen

    Eingänge auf abge-
    schriebene Forde-
    rungen

    EWB

    PWB

    Rück-
    stellun-
    gen

    Gesundheits- und Sozialwesen

    57.521

    20.468

     

    422

    1.466

    69

    328

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    29.987

    10.329

     

    71

    2.660

    Organisationen ohne Erwerbszweck

    8.731

    1.817

     

    -1.667

    1

    19

    Gastgewerbe

    1.867

    1.507

     

    1.507

    1

    Erziehung und Unterricht

    7.674

    4.847

     

    -413

    107

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozial­versicherung

    1.614

    579

     

    -161

    Erbringung von Finanz- und Versicherungs­dienstleistungen

    309

    266

     

    -4.084

    Sonstige Dienstleistungen

    70

     

    7

    Private Haushalte

    1.076

    97

     

    -437

    10

    Sonstige

     

    3

    Gesamt

    108.849

    39.910

    8.299

    493

    -1.129

    70

    475

    Tabelle 22: Notleidende und in Verzug geratene Forderungen nach Branchen

    Nachfolgend wird die Entwicklung der Risikovorsorge im Berichtsjahr 2020 dargestellt:

    in TEUR

    Bestand 01.01.2020

    Zuführung

    Auflösung

    Verbrauch

    Sonstige Veränderungen

    Bestand 31.12.2020

    EWB

    40.764

    10.134 

    -9.999

    -989

     39.910

    Rückstellungen

    768

    375

    -650

    493

    PWB

    1.850

    6.500

    -51

    8.299

    Tabelle 23: Entwicklung der Risikovorsorge

    Auswirkungen der Kreditrisikominderungstechniken

    In der nachfolgenden Übersicht wird zum Berichtszeitpunkt 31.12.2020 die Gesamtsumme der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung sowie differenziert nach KSA-Risikogewichten und Risikopositionsklassen dargestellt:

    Positionswerte vor Kreditrisikominderung

    in TEUR

    0 %

    2 %

    10 %

    20 %

    35 %

    Zentralregierungen

    1.578.044

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    1.309.423

    12.474

    Öffentliche Stellen

    477.414

    71.844

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    138.689

    Internationale Organisationen

    Institute

    108.013

    38.868

    15.698

    Unternehmen

    Mengengeschäft

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    137.806

    Ausgefallene Positionen

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    99.790

    394.949

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Beteiligungen

    Sonstige Positionen

    805

    Gesamt

    3.712.178

    38.868

    394.949

    100.017

    137.806

    Tabelle 24: Forderungsbeträge nach KSA-Risikogewichten und Risikopositionsklassen (I von IV)

    Positionswerte vor Kreditrisikominderung

    in TEUR

    50 %

    75 %

    100 %

    150 %

    Zentralregierungen

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    Öffentliche Stellen

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    Internationale Organisationen

    Institute

    Unternehmen

    3.823.093

    Mengengeschäft

    245.124

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    1.060.138

    Ausgefallene Positionen

    39.918

    30.710

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    1.934

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Beteiligungen

    33.153

    Sonstige Positionen

    68.210

    Gesamt

    1.060.138

    245.124

    3.964.374

    32.643

    Tabelle 25: Forderungsbeträge nach KSA-Risikogewichten und Risikopositionsklassen (II von IV)

    Positionswerte nach Kreditrisikominderung

    in TEUR

    0 %

    2 %

    10 %

    20 %

    35 %

    Zentralregierungen

    1.578.044

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    1.394.467

    10.749

    Öffentliche Stellen

    511.213

    72.449

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    138.689

    Internationale Organisationen

    Institute

    108.013

    38.868

    26.713

    Unternehmen

    Mengengeschäft

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    137.806

    Ausgefallene Positionen

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    99.790

    394.949

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Beteiligungen

    Sonstige Positionen

    805

    Gesamt

    3.831.021

    38.868

    394.949

    109.910

    137.806

    Tabelle 26: Forderungsbeträge nach KSA-Risikogewichten und Risikopositionsklassen (III von IV)

    Positionswerte nach Kreditrisikominderung

    in TEUR

    50 %

    75 %

    100 %

    150 %

    Zentralregierungen

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    Öffentliche Stellen

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    Internationale Organisationen

    Institute

    Unternehmen

    3.516.371

    Mengengeschäft

    234.198

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    1.060.138

    Ausgefallene Positionen

    39.615

    30.539

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    1.003

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    Risikopositionen ggü. Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Beteiligungen

    33.153

    Sonstige Positionen

    68.210

    Gesamt

    1.060.138

    234.198

    3.657.349

    31.541

    Tabelle 27: Forderungsbeträge nach KSA-Risikogewichten und Risikopositionsklassen (IV von IV)

    Die Positionswerte sind nach Anrechnung der Kreditkonversionsfaktoren angegeben. Forderungen aus wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Hypothekarkrediten werden bereits vor Kreditrisikominderung mit dem Risikogewicht von 35 % bzw. 50 % ausgewiesen.

    Derivative Positionen

    Die BFS hält derivative Positionen ausschließlich zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene. Hierbei handelt es sich um Zinsswaps auf EUR-Basis in Höhe von nominal 650 Mio. EUR. Kontrahenten sind inländische Kreditinstitute. Der Wert der Zinsswaps beträgt per Stichtag 31.12.2020 insgesamt -16,7 Mio. EUR. Der Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich auf 35,8 Mio. EUR gemäß Ursprungsrisikomethode nach Art. 275 CRR.

    Die zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsderivate werden überwiegend mit dem genossenschaftlichen Zentralinstitut und wenigen ausgewählten Kontrahenten abgeschlossen. Eine Aufnahme neuer Kontrahenten, mit denen Handelsgeschäfte abgeschlossen werden können, sowie Änderungen der vergebenen Kontrahentenlimite je Handelspartner können nur durch den Vorstand erfolgen. Die aus den einzelnen derivativen Geschäften resultierenden Adressenrisikopositionen werden entsprechend der Kreditäquivalenzbeträge auf die einzelnen Kontrahentenlimite angerechnet. Eine zusätzliche Allokation von internem Kapital für einzelne Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt indes nicht.

    Sicherheitenstrategie und Umgang mit Sicherheiten

    Kreditrisikominderung beinhaltet alle Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Höhe von Schadensereignissen im Kreditgeschäft. Der grundsätzliche Umgang mit Sicherheiten ist in der Schriftlich Fixierten Ordnung (SFO) festgelegt. Generell gelten folgende Leitlinien:

    Bei der Auswahl der Sicherheiten wird im Vorfeld zunächst der administrative Aufwand im Verhältnis zum Nutzen der Kreditrisikominderung geprüft. Sicherheiten, die aus Gründen eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht angerechnet werden, bleiben ökonomisch in ihrer Wirkung erhalten, entfalten aber keine entlastende Wirkung für die zu unterlegenden Eigenmittel.

    Bei der Nutzung von Sicherheiten orientiert sich die BFS weiterhin an der strikten Erfüllung aufsichtsrechtlich vorgegebener Anforderungen gem. CRR und prüft diese intensiv vor Anrechnung.

    Der Umgang mit Sicherheiten und die Prozesse des Sicherheitenmanagements werden zudem regelmäßig durch die zuständige Fachabteilung der BFS überprüft, notwendige konzeptionelle Anpassungen und Integrationen in die Arbeitsabläufe werden veranlasst.

    Die aufgrund oben genannter Leitlinien zur Anrechnung von der BFS hereingenommenen Sicherheitenarten sind Grundpfandrechte, finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen. Die hauptsächlichen Sicherheiten im Rahmen des Geschäftsmodells der BFS sind die Grundpfandrechte.

    Die grundpfandrechtlich besicherten Forderungen werden gemäß Kreditrisiko-Standardansatz anteilig in die Risikopositionsklasse „durch Immobilien besicherte Positionen“ umsegmentiert und mit einem günstigeren Risikogewicht von 35 % bei wohnwirtschaftlich und 50 % bei gewerblich genutzten Immobilien berücksichtigt.

    Die finanziellen Sicherheiten werden durch die BFS im umfassenden Sicherheitenansatz mit kreditrisikomindernder Wirkung auf die Bemessungsgrundlage angewandt.

    Für die Gewährleistungen erfolgt die Anrechnung gemäß Substitutionsmethode. Diese führt zu der Anwendung des Risikogewichts der Risikopositionsklasse des Sicherungsgebers anstatt der des Forderungsschuldners.

    Aufrechnungsvereinbarungen

    Im offenzulegenden Berichtszeitraum wurde von bilanzwirksamen oder außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen kein Gebrauch gemacht.

    Garantien bei Kreditderivaten

    Für den Berichtszeitraum verfügte die BFS in ihrem Bestand über keine Garantien bei Kreditderivaten.

    Risikokonzentrationen von Sicherungsinstrumenten

    Da die BFS Sicherheiten hauptsächlich in Form von Grundpfandrechten an Sozialimmobilien hereinnimmt, ist in einem gewissen Umfang eine Risikokonzentration von Sicherungsinstrumenten nicht gänzlich auszuschließen. Diesem Risiko begegnet die BFS u. a. dadurch, dass die Beleihungswertermittlung der Immobilien überwiegend durch HypZert-Gutachter vorgenommen wird.

    Zudem wird die Immobilienbewertung unter Nutzung eines Marktschwankungskonzepts regelmäßig überprüft (mindestens jährlich bei Gewerbeimmobilien, alle drei Jahre bei Wohnimmobilien); Wertminderungen über 10 % führen zu einer Überprüfung der Bewertung/Neubewertung. Unterliegt der Markt für die belastete Immobilie starken Wertschwankungen, erfolgen anlassbezogene Prüfungen.

    Nachfolgende Tabelle weist die Summe der Positionswerte für besicherte Forderungen der BFS im KSA per 31.12.2020 aus:

    in TEUR

    Finanzielle
    Sicherheiten

    Sonstige / physische Sicherheiten

    Gewähr­leistungen

    Zentralregierungen

    -

    Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

    1.726

    -

    Öffentliche Stellen

    31

    -

    10.276

    Multilaterale Entwicklungsbanken

    -

    Internationale Organisationen

    -

    Institute

    -

    Unternehmen

    188.395

    133.290

    Mengengeschäft

    7.207

    4.439

    Durch Immobilien besicherte Positionen

    1.197.944

    Ausgefallene Positionen

    483

    13.016

    Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

    931

    Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen

    Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

    Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

    Beteiligungen

    Sonstige Positionen

    Gesamt

    197.842

    1.210.960

    148.936

    Tabelle 28: Besicherte Positionswerte je Risikopositionsklasse

  • Marktpreisrisiken

    Abgrenzung

    Marktpreisrisiken bestehen innerhalb der BFS aufgrund der Möglichkeit, dass sich die Bewertungen von Aktiva, Passiva und Derivaten durch externe Markteinflüsse negativ verändern können. Angesichts der Geschäftsstruktur der BFS bezieht sich dies überwiegend auf sich verändernde Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie allgemeine Kursrisiken (inklusive Credit-Spread-Risiken), denen der Eigenbestand an Wertpapieren ausgesetzt ist. Zusätzlich wird das Risiko aus impliziten Optionen (in Form von Sondertilgungs- und -kündigungsrechten) aus Darlehensprodukten innerhalb der Marktpreisrisiken erfasst. Weitere im Rahmen des Bankgeschäfts mögliche Marktpreisrisiken wie das Währungsrisiko, das Optionsrisiko aus echten Optionen, das Rohwarenrisiko oder das Marktpreisrisiko aus Fonds im Eigenbestand etc. sind für die BFS aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit nicht wesentlich.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von Marktpreisrisiken ist auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in den aus ihr abgeleiteten Teilstrategien und entsprechenden Fachkonzepten und fachlichen Grundsätzen formuliert sind, ausgerichtet. Eigenhandelsgeschäfte werden nur im Rahmen klar definierter Kompetenzregelungen insbesondere unter Beachtung der Vorschriften für Nicht-Handelsbuchinstitute getätigt. Das Zinsänderungsrisiko wird unter Berücksichtigung risikostrategischer Ziele aktiv durch ein entsprechendes Bilanzstrukturmanagement sowie durch den gezielten Einsatz von Sicherungsgeschäften gesteuert. Dabei werden ausschließlich klassische Zinsderivate abgeschlossen; Optionsgeschäfte werden mit Ausnahme der im Kreditgeschäft enthaltenen Sondertilgungs- und -kündigungsrechte nicht getätigt.

    Struktur und Organisation

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Marktpreisrisiken ist in das zentrale Risikomanagement der BFS eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung von Marktpreisen ausgelöst werden können. Entsprechend der Veränderungen, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Handelsgeschäfte wird deren Überwachung laufend angepasst.

    Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme

    Der Eigengeschäftsbestand der BFS wird unter Berücksichtigung tagesaktueller Renditen am Geld- und Kapitalmarkt täglich bewertet. Bei Überschreitung festgelegter Limitierungen erfolgt ein Ad-hoc-Reporting an den Vorstand.

    Sämtliche als wesentlich identifizierte Marktpreisrisiken werden mindestens quartalsweise im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in periodischer und ökonomischer Perspektive quantifiziert und dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung festgelegter Limitierungen gegenübergestellt. Die Ergebnisse werden quartalsweise oder anlassbezogen im Rahmen eines Ad-hoc-Reportings an den Gesamtvorstand berichtet. 

    Innerhalb der periodischen bzw. handelsrechtlichen Perspektive erfolgt eine Quantifizierung der Risiken auf Basis von Abweichungen der Preisbeeinflussungsfaktoren im Planszenario im Vergleich zu einem definierten Risikoszenario. Die Berechnung des allgemeinen Kurswertrisikos der Bestände im Depot A erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarios. Zur Quantifizierung des periodischen Credit-Spread-Risikos werden aus historischen Zeitreihen beobachtbare Ausweitungen der relevanten Credit-Spreads ermittelt und die Preisveränderung der Wertpapiere sowie der daraus resultierende Abschreibungsbedarf der Periode im Risikoszenario kalkuliert.

    Relevante Kennzahlen zur Überwachung und Steuerung des ökonomischen Zinsänderungsrisikos der BFS werden monatlich im Rahmen eines Reportings zum Zinsbuch erstellt und dem Vorstand berichtet. Zur Ermittlung des ökonomischen Zinsänderungsrisikos werden für alle zinstragenden Positionen Barwerte für die zinsbindungsorientierten Cashflows auf Basis der vertraglichen/juristischen Fälligkeiten berechnet. Eine vorzeitige Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeiten wird im Rahmen der Berechnung des Zinsänderungsrisikos abhängig von Zinsszenarios berücksichtigt. Der Aktiv-Cashflow aus diesen Positionen wird szenariospezifisch gekürzt eingestellt. Bei Zinspositionen ohne feste Zinsbindung (unbefristete Einlagen) werden Ablauffiktionen mittels gleitender Durchschnitte unterstellt, die einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung auf Basis des historisch beobachtbaren Zinsanpassungsverhaltens sowie der geplanten Konditionierung der jeweiligen Produkte unterliegen. Zinslose Bilanzpositionen werden bei der ökonomischen Risikoermittlung nicht berücksichtigt.

    In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt für das Zinsänderungsrisiko sowie für das Credit-Spread-Risiko die Ermittlung eines Value-at-Risk.

    Zusätzlich wird zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos der aufsichtsrechtliche Basel-II-Zinsschock monatlich sowie anlassbezogen ermittelt und an den Vorstand berichtet. Dabei wird die Barwertveränderung des Zinsbuchs bei einer Zinsveränderung um +/-200 Basispunkte in Relation zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln gestellt. Zusätzlich wird der aus einer Zinsänderung resultierende Barwertverlust bei einem Zinsschock mit den regulatorischen Eigenmittelanforderungen kombiniert und der gesamte Betrag in Relation zu den Eigenmitteln gestellt. 

     

    Zinsänderungsrisiko per 31.12.2020

    Aufsichtsrechtlicher Zinsschock +/-200 Basispunkte

     

    Barwertverlust

    Barwertgewinn

    in TEUR

    -74.132

    12.024

    in % der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

    -10,77%

    1,75%

    Tabelle 29: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

    Risikoabsicherungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit

    Das Ausmaß der maximal einzugehenden Marktpreisrisiken wird durch das bankinterne Risikotragfähigkeitskonzept, risikostrategische Limitierungen sowie vergebene Handelspartnerlimite begrenzt. Hinsichtlich der Begrenzung von Kurswert- und Credit-Spread-Risiken aus dem Eigenhandel werden Geschäfte nur im Rahmen klar definierter Kompetenzregelungen insbesondere unter Beachtung der Vorschriften für Nicht-Handelsbuchinstitute getätigt. Art, Umfang sowie Risikopotenzial der Geschäfte werden zusätzlich durch die risikostrategischen Leitlinien begrenzt. 

    Die Wirkungsweisen verschiedener Absicherungsmaßnahmen des Zinsänderungsrisikos durch ein aktives Bilanzstrukturmanagement sowie durch den zielgerichteten Einsatz von Zinsswaps werden ex ante in verschiedenen Szenarios analysiert und ex post überprüft.

    Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken gem. Art. 445 CRR

    Eine Eigenmittelunterlegungspflicht für Marktrisiken besteht für die BFS nicht.

  • Liquiditätsrisiken

    Abgrenzung

    Das Liquiditätsrisiko besteht grundsätzlich darin, eingegangene Auszahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Liquidität nicht erfüllen zu können. Zu unterscheiden ist dabei zum einen das dispositive Liquiditätsrisiko, welches das Risiko aus der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und den Zahlungsströmen aus Zu- und Abflüssen beinhaltet. Zum anderen ergibt sich das strukturelle Liquiditätsrisiko aus Inkongruenzen der mittel- bis langfristigen Liquiditätsplanung im Zusammenhang mit einer möglichen Veränderung der eigenen Refinanzierungskosten. Das Risiko, dass Vermögenswerte aufgrund einer zu geringen Marktliquidität nur zu einem geringeren als dem erwarteten Wert verkauft werden können (Marktliquiditätsrisiko), ist für die BFS aufgrund der hochrangigen Qualität der Eigenanlagen im Berichtszeitraum nicht wesentlich, wird jedoch im Rahmen der Risikoinventur regelmäßig überprüft.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von Liquiditätsrisiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in den aus ihr abgeleiteten Teilstrategien sowie entsprechender Fachkonzepte und in der Schriftlich Fixierten Ordnung formuliert sind. Die dispositive Liquidität der BFS wird durch die Abteilung Gremien & Treasury gesteuert, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank bei gleichzeitig ausreichender Liquiditätsversorgung der Geschäftsbereiche zu gewährleisten. Dabei ist die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) innerhalb der risikostrategischen Ziele fest verankert. Weitere Zielsetzungen sind der betriebswirtschaftlich sinnvolle Einsatz vorhandener Mittel sowie die kostengünstige und diversifizierte Aufnahme von Liquidität zur Steuerung des strukturellen Liquiditätsrisikos. Für den Fall eines Liquiditätsengpasses liegt ein entsprechendes Notfallkonzept vor.

    Gemäß den Anforderungen aus Art. 417 c CRR hat die Bank für Sozialwirtschaft eine Liquiditätsmanagement-Funktion (LMF) implementiert, die für die Überwachung und Steuerung von liquiden Aktiva unter Beachtung regulatorischer Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Im Liquiditätsnotfall ist die LMF befugt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Liquiditätssituation des Institutes zu verbessern.

    Struktur und Organisation

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Liquiditätsrisiken ist in das zentrale Risikomanagementsystem der BFS eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung der Liquiditätssituation der BFS und des Marktes ausgelöst werden können. Das Management wird nach Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten der BFS laufend den Erfordernissen angepasst und entsprechend weiterentwickelt. Hierbei trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Liquiditätsrisiken der Bank und gibt die Methoden zur Messung und Steuerung von Liquiditätsrisiken vor. Er strukturiert zudem das Vorgehen der Bank, um die laufende Überprüfung sicherzustellen, inwieweit das Kreditinstitut ständig in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf zu decken. Weitere Angaben sind im allgemeinen Kapitel zum Risikomanagement in diesem Offenlegungsbericht zu finden.

    Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme

    Relevante Kennzahlen zur Überwachung und Steuerung der dispositiven sowie strukturellen Liquiditätslage der BFS werden monatlich im Rahmen eines Reportings zum Liquiditätsmanagement erstellt und dem Vorstand berichtet. Die strategische Liquiditätssituation wird dabei mittels Liquiditätscashflow dargestellt. Es werden Survival Periods für verschiedene Szenarios (auch Extremereignisse) analysiert. Zudem werden neben den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen interne Größen zur Steuerung der dispositiven Liquidität (Linien der Bundesbank, besicherter Geldhandel, sonstiger Geldhandel, Liquidity at Risk) und strukturellen Liquidität (Fundingmix, Einlagenüberhang, Konzentration vergebener Kontokorrentlinien und Kundeneinlagen) analysiert.

    Die Quantifizierung der strukturellen Liquiditätsrisikowerte erfolgt zudem im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in der periodischen und ökonomischen Perspektive. In der periodischen Perspektive wird dabei eine Abweichung des Zinsüberschusses bei Anstieg der Refinanzierungskosten und unerwartetem Refinanzierungsbedarf im Risikobetrachtungshorizont im Vergleich zum geplanten Zinsüberschuss ermittelt. In der ökonomischen Perspektive wird ein barwertiger Refinanzierungsschaden kalkuliert, der sich bei einer bonitätsinduzierten Ausweitung zu zahlender Refinanzierungsspreads ergeben würde.

    Risikoabsicherungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit

    Durch ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine ganzheitliche Steuerung der täglichen Disposition der Zahlungsströme wird aktiv dem Auftreten liquiditätsbedingter Engpässe vorgebeugt. Durch eine konservative Anlagepolitik überschüssiger Liquidität wird eine komfortable Liquiditätsreserve vorgehalten und dadurch das dispositive Liquiditätsrisiko begrenzt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass bestimmte Liquiditätskennziffern als Steuerungsgrößen nicht unterschritten werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen des Reportings vom Liquiditätsmanagement überprüft.

    Liquiditätsdeckungsquote

    Die LCR entspricht dem Verhältnis des Liquiditätspuffers eines Instituts zu seinen Netto-Liquiditätsabflüssen während einer Stressphase von 30 Kalendertagen. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben gem. Teil 6 Titel 2 der CRR in Verbindung mit der delegierten Verordnung 2015/61 wird täglich überwacht und jeweils zum Monatsultimo an die Deutsche Bundesbank gemeldet.

    Die regulatorische Mindestanforderung für die LCR liegt seit dem 01.01.2018 bei 100 % und wurde im Geschäftsjahr 2020 von der BFS AG und der aufsichtsrechtlichen Gruppe jederzeit eingehalten. Die bankinterne Warnschwelle der BFS liegt bei 120 %. Die LCR betrug zum Stichtag 31.12.2020 in der BFS Gruppe rund 165 %. Die nachfolgende Tabelle stellt die Durchschnittswerte der LCR je Quartal im Geschäftsjahr 2020 dar:

    Der Liquiditätspuffer besteht bei der BFS i. W. aus Anleihen und gedeckten Schuldverschreibungen im Anlage- wie auch im Umlaufvermögen. Die Netto-Liquiditätsabflüsse spiegeln überwiegend Zahlungsein- und -ausgänge von Kundeneinlagen wider.

    Wesentliche Refinanzierungsquellen der BFS sind Kundeneinlagen und die Refinanzierung über Kreditinstitute. Letztere wird bestimmt durch einen relativ konstanten Bestand an langfristigen KfW-Refinanzierungen. Die Refinanzierung über Kunden erfolgt mehrheitlich über Sichteinlagen und kurzfristige Termineinlagen.

    Die Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt ist strategisch nicht vorgesehen.

    Zum Ausgleich von kurzfristigen Liquiditätsüberschüssen bzw. -unterdeckungen nimmt die BFS am besicherten Geldhandel der EUREX (sog. GC Pooling Geschäfte) gegen Stellung bzw. Aufnahme von Sicherheiten teil.

    Währungsinkongruenzen in der LCR bestehen nicht, da die BFS lediglich Geschäfte und Einlagen in EUR tätigt bzw. akzeptiert.

  • Operationelle Risiken

    Abgrenzung

    Nach Art. 4 CRR sind operationelle Risiken die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken.

    Die in der BFS definierten Risikoarten aus operationellen Risiken sind auf Basis der Verlustkategorien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in Basel II entstanden. Dieser Risikobaum dient als Basis zur Kategorisierung und Klassifizierung eingetretener Schadensfälle, des Risk Assessments, definierter Maßnahmen sowie des Reportings.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von operationellen Risiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung der in der Geschäfts- und Risikostrategie formulierten Leitlinien. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen operationelle Risiken auf ein Minimum zu begrenzen. Zudem wird das Management operationeller Risiken nach Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten laufend den Erfordernissen angepasst und entsprechend weiterentwickelt.

    Für die Identifizierung und Bewertung von Compliance-Risiken sowie die Koordination von Entwicklung und Implementierung risikoreduzierender Maßnahmen werden u. a. ein Legal Inventory geführt und regelmäßig aktualisiert, Risk & Control Assessments durchgeführt, Risiko-Kontroll-Matrizen erstellt, Kontrolllücken und -schwächen überwacht.

    Struktur und Organisation

    Die Zuständigkeiten im Bereich des Managements operationeller Risiken orientieren sich an den aufbauorganisatorischen Gegebenheiten der BFS und sind in die bestehende Struktur integriert. Die mit den Compliance-Regelungen verbundenen Risiken werden in der Abteilung Compliance & Fraud gesteuert. Weitere Angaben bezüglich der Risikomanagement-Struktur sind im allgemeinen Kapitel zum Risikomanagement in diesem Offenlegungsbericht zu finden.

    Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme

    Die Ermittlung operationeller Risiken erfolgt ausschließlich auf Gesamtbankebene, wobei das interne Kontrollsystem der BFS dazu beiträgt, operationelle Risiken im Sinne eines aktiven Managements zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen.

    Der Vorstand wird mindestens quartalsweise über bedeutende Schadensfälle und wesentliche operationelle Risiken in der Weise unterrichtet, dass die Art des betreffenden Schadens, seine Ursachen und das Ausmaß des Schadens sowie ggf. bereits getroffene Gegenmaßnahmen näher erläutert werden. Auf Basis der Berichterstattung werden Entscheidungen über Risikosteuerungsmaßnahmen getroffen und Verantwortlichkeiten zur Überwachung der Maßnahmenumsetzung festgelegt.

    Zur Messung der periodischen operationellen Risiken werden sowohl die ex ante im Rahmen eines Risk Assessments als auch die ex post im Rahmen einer Schadensfalldatenbank ermittelten Schäden einbezogen.

    Risikoabsicherungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit

    Wesentliche Maßnahmen zur Risikosteuerung in der BFS sind Versicherungen und Notfallpläne.

    Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken gem. Art. 446 CRR

    Für die Unterlegung des operationellen Risikos mit Eigenmitteln kommt der Basisindikatoransatz nach Art. 315 CRR zur Anwendung. Auf Basis des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des maßgeblichen Indikators gem. Art. 316 CRR, bestehend aus der Summe der Zins- und Provisionserträge sowie Zins- und Provisionsaufwendungen, wird der Betrag für das operationelle Risiko ermittelt.

  • Erlös- und Absatzrisiken

    Abgrenzung

    Sämtliche Ereignisse und Entwicklungen, die sich auf das künftig zu generierende Neugeschäft sowohl im Kredit- und Einlagen- als auch im Kundenwertpapierbereich auswirken, werden als Erlös- und Absatzrisiken definiert. Ein verändertes Verhalten konkurrierender Banken in der Zinspolitik oder eine Krise in der Sozialwirtschaft, die sich auf die Kreditnachfrage auswirkt, können beispielhaft als Ursachen von Erlös- und Absatzrisiken genannt werden. Sie bestehen aus den folgenden beiden Unterrisikoarten:

    • Erlösrisiken: Die tatsächlichen Margen für variabel und festverzinsliche Produkte sowie Provisionen weichen negativ von den Plan-Werten ab. Darunter sind auch Modellrisiken aus gleitenden Durchschnitten zu verstehen, die sich in einer Schwankung der Produktmargen ausdrücken.
    • Absatzrisiken: Die tatsächlichen Absatzvolumina weichen negativ von der Volumenplanung ab.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von Erlös- und Absatzrisiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie formuliert sind, sowie entsprechender Fachkonzepte und fachlicher Grundsätze. Die Vertriebssteuerung erfolgt durch die Marktbereichsleitung in Kooperation mit den Bereichen Vertriebsmanagement und Finanzen & Controlling sowie in enger Abstimmung mit dem Marktvorstand.

    Struktur und Organisation

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Erlös- und Absatzrisiken ist in das zentrale Risikomanagementsystem der BFS eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung des Marktes ausgelöst werden können. Das Management der Erlös- und Absatzrisiken wird nach Umfang, Komplexität und Risikogehalt laufend den Erfordernissen angepasst und entsprechend weiterentwickelt.

    Umfang und Art der Risikoberichts- und Messsysteme

    Im Rahmen der monatlichen Profit-Center-Reportings wird die Profitabilitätsentwicklung der einzelnen Profit-Center aufbereitet und an die Leitung der jeweiligen Profit-Center, Marktbereiche sowie den Gesamtvorstand berichtet.

    Zur Quantifizierung des Erlös- und Absatzrisikos wird in der periodischen Perspektive eine Abweichung der Planungsrechnung unter Berücksichtigung reduzierter Margen und Wachstumsraten sowie maximaler Zielverfehlung der Provisionserträge ermittelt. Die kalkulierten Risikowerte werden mindestens quartalsweise dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung vergebener Limitierungen gegenübergestellt und an den Gesamtvorstand berichtet.

    Risikoabsicherungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit

    Die unterstellten Planannahmen zur Erlös- und Absatzentwicklung werden durch Analysen historischer Daten unter Berücksichtigung der Prognosen des bankinternen Research zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in den relevanten Segmenten ermittelt und plausibilisiert. Die zur GuV-Planung relevanten Neugeschäftsannahmen werden mindestens jährlich auf Basis der historischen Entwicklung plausibilisiert und parametrisiert, um Risiken einer fehlerhaften Absatz- und Erlösplanung zu begrenzen.

  • Weitere Risiken

    Im Rahmen der Risikoinventur innerhalb des Risikomanagement-Prozesses wird neben den in den voranstehenden Kapiteln detailliert beschriebenen Risiken die Wesentlichkeit sämtlicher im Bankgeschäft denkbarer Risiken für die BFS überprüft und entsprechend eingeschätzt. Unter anderem sind dies Geschäftsmodellrisiken (allgemeine Geschäftsrisiken, das strategische Risiko, das makroökonomische Risiko, das Eigenkapitalrisiko), das Reputationsrisiko, das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Leverage Risiko), das Platzierungsrisiko und das Risiko aus Pensionsverpflichtungen. Aktuell signalisieren die Ausprägungen der innerhalb dieser Risiken untersuchten Risikotreiber keine wesentliche Bedrohungslage auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der BFS, sodass diese Risiken als unwesentlich eingestuft werden. Die Einschätzung der Unwesentlichkeit wird im Rahmen der Risikoinventur jedoch regelmäßig, mindestens jährlich, überprüft und der Umgang mit den als unwesentlich identifizierten Risiken entsprechend intern festgelegt.

  • Risikokonzentrationen

    Risikokonzentrationen sind Positionen, die aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Bedeutung dazu führen können, über das erwartete Maß hinaus Verluste zu erzeugen oder Erträge zu schmälern, und somit zu einem erhöhten Kapitalbedarf führen würden. Es gilt, diese im Rahmen des regelmäßigen Risikomanagement-Prozesses zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern und zu überwachen. Dabei werden sowohl die Intra-Risikokonzentrationen als auch die Inter-Risikokonzentrationen über die Risikoarten hinweg auf Wesentlichkeit geprüft.

    Gewisse Intra- und Inter-Risikokonzentrationen basieren auf geschäftsstrategischen Vorgaben und werden damit bewusst eingegangen. Es werden mögliche Zusammenhänge zwischen Risikotreibern verschiedener Risikoarten berücksichtigt.

    Zum einen werden im Rahmen der Risikotragfähigkeit keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikoarten angenommen. Die Risiken werden zunächst auf Ebene der einzelnen Risikoart quantifiziert und diese berechneten Risikowerte durch Addition zum Gesamtrisiko der BFS aggregiert. Dieses Vorgehen gilt als sehr konservativ, da z. B. der VaR im Adressrisiko und der VaR im Zinsänderungsrisiko gleichzeitig schlagend werden.

    Zum anderen gewährleistet die BFS im Rahmen des quartalsweisen risikoartenübergreifenden Stresstests, dass bei einer gleichzeitigen „gestressten“ Erhöhung der Risikotreiber der wesentlichsten Risikoarten (Adressrisiko Kunden-/Eigengeschäft, Zinsänderungsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Liquiditätsrisiko, Erlös- und Absatzrisiko) ausreichend Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht. Auch in diesem Stress-Szenario wird eine perfekte Korrelation der Risikoarten unterstellt und alle Risikowerte addiert, sodass auch hierdurch sichergestellt wird, dass Effekte aus einem ggf. vorhandenen, aber quantitativ nicht erfassten Gleichlauf der einzelnen Risikotreiber hinreichend durch Risikodeckungspotenzial abgesichert sind.

    Verfahren & Strategien für die Steuerung der Risiken

    Zur Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit werden Inter- und Intra-Risikokonzentrationen nicht im Rahmen von eigenen Risikomodellen quantifiziert. Vielmehr werden diese innerhalb der Risikomodelle der einzelnen Risikoarten berücksichtigt. Darüber hinaus ist, wie oben beschrieben, der Einfluss dieser auf die Risikotragfähigkeit im Rahmen von unterschiedlichen Stress-Szenarios zu beurteilen und zu bewerten.