Risikomanagement

  • Grundsätze

    Die BFS hat bei der Messung und Bewertung ihrer Risikopositionen aufsichtsrechtlich vorgegebene Methoden und Standards bereits im Zuge der nationalen Umsetzung von Basel II in ihr vorhandenes Risikomanagement integriert, um ein ausgewogenes Verhältnis von eingegangenen Risiken und verfügbaren Risikodeckungspotenzialen sicherzustellen. Die Verfahren zur Messung der Risiken werden je nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte der BFS sowie der Entwicklung aufsichtsrechtlicher Anforderungen regelmäßig überarbeitet und weiterentwickelt.

    Der implementierte Risikomanagementansatz folgt klar definierten risikopolitischen Leitlinien der Geschäfts- und Risikostrategie, die vom Gesamtvorstand verantwortet, mindestens jährlich geprüft und bei Bedarf aktualisiert wird.

    Unter Risiko versteht die BFS ungünstige zukünftige Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage der Bank auswirken können.

  • Risikokultur

    Die Risikokultur der BFS konkretisiert sich ausgehend von einem klaren Bekenntnis zur ausschließlichen Geschäftstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in der damit verbundenen geschäftsspezifischen Fachlichkeit. Diese ist eng mit den allgemeinen Verhaltensleitlinien des Code of Conduct verzahnt und manifestiert sich in einem ausgeprägten Risikomanagement mit prozessualen Vorgaben, bankweitem Risikocontrolling, gremienbezogener Information und Kommunikation sowie dem institutionalisierten Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ein einheitliches Verständnis der Risikokultur über alle Unternehmensbereiche hinweg ist hierbei unerlässlich.

    Die Bank für Sozialwirtschaft engagiert sich nur in Geschäftsfeldern, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Dabei erfolgt eine systematische und regelmäßige Beobachtung und Analyse (Monitoring) aller Faktoren, die in den relevanten Kundenmärkten gegenwärtig von Bedeutung sind oder zukünftig werden könnten. Dies gilt auch für die Einführung neuer Produkte.

    Grundsätzlich werden Risiken nur im begrenzten Umfang und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eingegangen.

    Das Risikomanagement hat innerhalb der Gesamtbanksteuerung einen hohen Stellenwert. Der Vorstand ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für ein funktionierendes Risikomanagement, das dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der betriebenen oder beabsichtigten Geschäfte der BFS entspricht, verantwortlich. Ebenso stellt der Vorstand im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ein angemessenes Risikobewusstsein der Mitarbeitenden im jeweiligen Aufgabenbereich durch regelmäßige Kommunikation sicher und sorgt in seiner Vorbildfunktion durch konkludentes risikobewusstes Handeln für eine unternehmensweite Akzeptanz der Geschäfts- und Risikostrategie.

    Um ein umfassendes unternehmensweites Risikoverständnis zu fördern, sind Gremien und Ausschüsse, wie insbesondere der Ausschuss Gesamtbanksteuerung und der Ausschuss Kreditrisikosteuerung, in der Organisation der BFS derart verankert, dass eine angemessene regelmäßige Kommunikation und Berücksichtigung von risikorelevanten Aspekten in der Geschäftstätigkeit der BFS sichergestellt werden.

    Neben dem Bereich Finanzen & Controlling, in dem der Risikomanagement-Prozess angesiedelt ist, sind auch die übrigen Bereiche, insbesondere Markt, Marktfolge, Organisationsentwicklung & IT sowie die Abteilung Gremien & Treasury zu nennen, deren Mitarbeitende sich zu einer risikobewussten Ausführung ihrer operativen Tätigkeiten verpflichten. Des Weiteren sind alle Mitarbeitenden der BFS aufgefordert, risikorelevante Sachverhalte aufzugreifen und ihre direkten Vorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren.

    Um die unternehmensweite Orientierung an der Risikokultur sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu fördern, sind unterschiedliche Prüfungs- und Überwachungsprozesse etabliert. Unter anderem bewertet die Interne Revision mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Die Stabsstelle Compliance & Fraud ist verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Aufsichtsrecht und den Gesetzen konformen und sicheren Geschäftsablaufes.

  • Risikoappetit

    Die risikopolitische Grundhaltung der Bank wird in der mindestens jährlich zu aktualisierenden Risikostrategie, welche auch die aus den geschäftsstrategischen Zielen der Bank resultierenden risikostrategischen Ziele enthält, dokumentiert. Diese beinhaltet die risikostrategischen Leitlinien und dazugehörigen Maßnahmen der Risikosteuerung für alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Bank. Ausgehend von den strategischen Grundaussagen, beinhaltet die Risikostrategie die Definition der wesentlichen Risiken (Gesamtrisikoprofil), welche im Rahmen der mindestens jährlich durchzuführenden Risikoinventur in der Bank erhoben werden. Ebenso werden der Risikomanagement-Prozess und die Methodik der Risikotragfähigkeitsrechnung definiert. Das Ziel der Risikopolitik und des Risikomanagements der Bank ist die nachhaltige Sicherung der Risikotragfähigkeit und der Solvabilität. Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Zielsetzung bestimmt der Vorstand auch die geschäfts- und risikostrategischen Ziele, für welche laufend überwachte Limite und Frühwarngrenzen definiert werden.

    Des Weiteren existieren für die einzelnen wesentlichen Risikoarten risikostrategische Ziele, wie z. B. die Begrenzung des Adressausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft durch Limitierung der Blankokreditquote. Darüber hinaus wird die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen im operativen Geschäft der BFS als strenge Nebenbedingung laufend sichergestellt.

  • Organisation und Struktur

    Das Risikomanagement beinhaltet den generellen institutsweiten Umgang mit allen Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit und den Prozessen der BFS entstehen.

    Es beschreibt ein unter Verantwortung des Vorstandes entwickeltes nachvollziehbares, alle Institutsaktivitäten und -prozesse umfassendes System, welches die Einhaltung der festgelegten risikostrategischen Ziele und Leitlinien unter Berücksichtigung der angestrebten Risikokultur, des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit sicherstellt. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen hierzu den Mindestrahmen dar.

    Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, welcher laufend im Rahmen eines festgelegten Jahreszeitplans durchgeführt wird.

    Das Risikomanagement umfasst die risikorelevanten Prozesse in allen Bereichen der BFS. Demzufolge sind neben dem Bereich Finanzen & Controlling in besonderem Maße die Bereiche Markt, Marktfolge und Organisationsentwicklung & IT, die Abteilung Gremien & Treasury sowie die Stabsstelle Compliance & Fraud integriert. Die dort eingesetzten operativen Prozesse werden aus der Risikostrategie abgeleitet und in den strategischen Handbüchern dokumentiert.

    Der Kern des Risikomanagements ist sowohl die Risikoidentifikation, Risikomessung und Überwachung der Einhaltung von Risikoappetit und Limiten aller Risiken wie auch das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Hierfür sind entsprechend die Mitarbeitenden der Risikocontrolling-Funktion aus den Abteilungen Risikocontrolling und Meldewesen verantwortlich.

    Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken.

    Den kontinuierlich steigenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen begegnet die BFS auch durch die Einrichtung einer bedarfsgerechten, risikoorientierten und MaRisk-konformen Compliance-Organisation, mit der die Stabsstelle Compliance & Fraud beauftragt ist. Diese initiiert bzw. koordiniert alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen, um einen dem Aufsichtsrecht und den Gesetzen konformen und sicheren Geschäftsablauf für die Kunden und Mitarbeitenden der Bank für Sozialwirtschaft zu gewährleisten. Neben der Einrichtung und Weiterentwicklung der Compliance-Organisation sowie der Durchführung der laufenden Überwachungsmaßnahmen, wie bspw. im Rahmen der Geldwäsche- und Betrugsprävention und der Wertpapier-Compliance, erfüllt die Stabsstelle Compliance & Fraud eine Beratungsfunktion.

    Die Interne Revision erbringt als Teil der Überwachungsaufgabe des Vorstandes unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie bewertet mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse.

    Mit den in diesem Offenlegungsbericht vorgestellten Verfahren und Prozessen verfügt die BFS über ein Instrumentarium, das ihr erlaubt, Risiken bewusst und kontrolliert einzugehen. Die konsequente und fortwährende Weiterentwicklung im Bereich der Risikomanagementprozesse, der -methodik und der zugehörigen -instrumente soll auch für die Zukunft gewährleisten, dass negative Entwicklungen in der Risikostruktur erkannt werden und im Risikomanagement entsprechende Maßnahmen und Steuerungsimpulse eingeleitet werden können.

  • Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (gem. Art. 435 Abs. 1 e CRR)

    Die Bank verfügt gemäß den MaRisk und der CRR über vom Vorstand genehmigte Risikomanagementverfahren, die nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeiten der Bank angemessen ausgestaltet sind. Die geschäftspolitische Ausrichtung der Bank ist in der Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert.

    Ausgehend von der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bank und der Risikotragfähigkeit legt der Vorstand die risikopolitischen Grundsätze und das Risikoprofil unter konservativ gewählten Annahmen fest.

  • Risikomanagement-Prozess

    Der eingerichtete Risikomanagement-Prozess stellt die Einhaltung der risikostrategischen Ziele und Leitlinien sicher. Dies wird zum einen durch die Beobachtung und Berichterstattung quantitativer Ziele erreicht. Zum anderen werden auch qualitative Aspekte, wie das Pflegen der angestrebten Risikokultur, kritisch betrachtet und – wenn nötig – an einzelne Mitarbeitende bei Verstößen appelliert. Darüber hinaus werden Vorstand und Aufsichtsgremium regelmäßig über wesentliche Abweichungen von der Risikostrategie informiert.

    Für das Gesamtrisikoprofil stellt die BFS jederzeit sicher, dass die als wesentlich klassifizierten Risiken durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial gedeckt sind und dadurch die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

    Hierbei wird eine handelsrechtliche Betrachtung auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) von einer ökonomischen barwertigen Betrachtung unterschieden, wobei der periodische Steuerungskreis führend ist.

    Die grundsätzlichen Steuerungselemente für die beiden Steuerungskreise sind hierbei:

    • Risikoerkennung durch Risikoinventur,
    • Validierung,
    • Festlegung der verfügbaren Risikodeckungspotenziale,
    • Messung und Aggregation der Risiken,
    • Festlegung der Limite und deren Überwachung,
    • Durchführung von Stresstests und
    • internes Berichtswesen.

    Für die Konzeption beider Perspektiven gilt im Einklang mit der Geschäftsstrategie der Grundsatz einer konservativen Herangehensweise.

    I. Risikoinventur

    Zu Beginn des Risikomanagement-Prozesses gilt es, alle wesentlichen Risikoarten zu identifizieren. Die Wesentlichkeit ergibt sich aus einer wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage. Die Beurteilung der Risiken orientiert sich dabei nicht ausschließlich an den Auswirkungen in der Rechnungslegung sowie an formalrechtlichen Ausgestaltungen, sondern hat ebenfalls einen zukunftsorientierten Charakter.

    Die Risikoidentifikation erfolgt in der BFS im Rahmen der mindestens jährlich bzw. anlassbezogen durchgeführten Risikoinventur. Ziel der Risikoinventur ist es, gemeinsam mit der Geschäfts- und Risikostrategie ein einheitliches und umfassendes Bild über das Gesamtrisikoprofil, d. h. über die relevanten Risiken des Instituts, zu schaffen. Aufgrund dieser Anforderung wird stets sichergestellt, dass sich die Ergebnisse des Risikoinventurprozesses mit der risikostrategischen Ausrichtung des Instituts decken. So werden die vom Vorstand vorgegebene Ausrichtung im Rahmen der Inventur selbst und die Ergebnisse der durchgeführten Risikoinventur wiederum im Rahmen der Detailbetrachtung der Einzelrisiken innerhalb der Risikostrategie berücksichtigt.

    Darüber hinaus sind in der BFS unterschiedliche Verfahren eingerichtet, welche zum einen die Früherkennung von Einzelrisiken aus veränderten Rahmenbedingungen und neu eingegangenen Geschäftsaktivitäten sicherstellen. Zum anderen wurde ein eigenes Verfahren aufgebaut, welches die Ausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft im Rahmen eines Frühindikatorsystems untersucht, mögliche Risiken meldet und bewertet und somit die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht.

    Die Risikoinventur erfolgt nach MaRisk AT 4.5 auf Einzelinstituts- und auf Gruppenebene.

    WESENTLICHE RISIKEN

    In Bezug auf das Gesamtrisikoprofil der BFS werden Risikoarten und -treiber aus den folgenden Risikokategorien im Rahmen der Risikoinventur betrachtet:

    • Adressenrisiken,
    • Marktpreisrisiken,
    • Liquiditätsrisiken,
    • Operationelle Risiken und
    • Sonstige Risiken.

    Im Bereich Adressenrisiken ist neben den klassischen Adressenrisiken Kunden-/Eigengeschäft ebenfalls das Beteiligungsrisiko in den weiteren Risikomanagement-Prozess einzubeziehen.

    Im Bereich Marktpreisrisiken sind Zinsänderungs-, Kurswert- und Credit-Spread-Risiken zu betrachten.

    Wesentliche Liquiditätsrisiken sind das dispositive und das strukturelle Liquiditätsrisiko.

    Die operationellen Risiken stellen in der Risikolandkarte eine große Risikokategorie dar, in welcher die einzelnen Unterkategorien, wie z. B. Risiken aus internen betrügerischen Handlungen, konsolidiert wurden. Dies ist der grundsätzlichen Wesentlichkeit aller operationellen Risiken nach MaRisk und der damit möglichen vereinfachten Abbildung aller operationellen Risiken in einem übergreifenden Risikomodell geschuldet.

    Innerhalb der sonstigen Risiken wurde das Erlös- und Absatzrisiko als wesentlich festgestellt.

    RISIKOKONZENTRATIONEN

    Neben der Analyse der wesentlichen Risikoarten ist auch die Analyse der Risikostruktur von wesentlicher Bedeutung für die Einschätzung der Risikoposition der BFS. In diesem Zusammenhang übernehmen Konzentrationen eine entscheidende Rolle.

    Risikokonzentrationen können gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe ein Risiko darstellen, bestehen. Dies umfasst zum einen Intra-Risikokonzentrationen, welche sowohl aufgrund der reinen Größe einzelner Risikopositionen im Verhältnis zum Gesamtportfolio innerhalb einer Risikoart  als auch durch den Gleichlauf einzelner Risikopositionen innerhalb einer Risikoart auftreten können. Zum anderen beinhaltet dies Inter-Risikokonzentrationen, welche durch den Gleichlauf verschiedener Risikopositionen über mehrere Risikoarten hinweg auftreten können.

    II. Backtesting und Validierung

    Eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der in der Risikotragfähigkeitsrechnung eingesetzten Methoden und Verfahren zur Messung und Beurteilung der Risiken ist ein notwendiger Bestandteil des Risikomanagements.

    Dementsprechend wird auf Basis eines definierten Vorgehensmodells die Güte der in der periodischen sowie ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung eingesetzten Risikomessverfahren bzw. der Verfahren zur Ableitung der jeweiligen Bestandteile der Risikodeckungspotenziale analysiert. Diese Angemessenheitsüberprüfung der Risikotragfähigkeit wird mindestens einmal  im Jahr durchgeführt.

    Zusätzlich erfolgt jährlich eine Validierung der in der Risikotragfähigkeitsrechnung der BFS verwendeten Parameter.

    III. Risikotragfähigkeit

    Für das mindestens jährlich zu aktualisierende Gesamtrisikoprofil stellt die BFS sicher, dass die als wesentlich klassifizierten Risiken durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial gedeckt sind und die Tragfähigkeit der Risiken zu jedem Zeitpunkt gegeben ist. Das Eintreten der erwarteten Verluste wird durch die vereinnahmten Konditionen sowie Risikoprämien antizipiert und ist damit implizit in dem Risikodeckungspotenzial enthalten. Darum werden die erwarteten Verluste direkt von dem Risikodeckungspotenzial abgezogen. Unerwartete Verluste werden als das eigentliche Risiko der BFS gegen das nach Abzug der erwarteten Verluste verbleibende Risikodeckungspotenzial gestellt.

    Aus handelsrechtlicher Perspektive hat die Bank laufend sicherzustellen, dass im Geschäftsjahr alle relevanten und als wesentlich definierten Risiken durch das jeweilige Jahresergebnis zuzüglich freier Eigenmittel gedeckt werden können. Im Rahmen einer mindestens quartalsweisen Risikomessung werden die kalkulierten Risiken dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Das ermittelte Risikodeckungspotenzial wird in der Folge auf die verschiedenen Risikoarten aufgeteilt. Zur Messung der periodischen Risikowerte werden verschiedene Risikoszenarios herangezogen. Um bei auftretenden Engpässen rechtzeitig reagieren zu können, werden bei den einzelnen Limitierungen Frühwarngrenzen eingezogen. Hieraus folgt, dass es jederzeit möglich ist, rechtzeitig risikomindernde Gegenmaßnahmen einzuleiten, um ein Überschreiten des verfügbaren Risikodeckungspotenzials zu verhindern.

    Die ökonomische Risikomessung verfolgt die Zielsetzung zu prüfen, ob die Auswirkungen von Risiken dazu führen, dass in einer barwertigen Perspektive nicht mehr alle Gläubiger befriedigt werden können, und dient zudem der Früherkennung von Risiken durch die Betrachtung der Totalperiode. Unter Verwendung von vornehmlich Value-at-Risk-basierten Risikomessmethoden werden somit die Auswirkungen möglicher Ereignisse barwertig auf den heutigen Tag berechnet. Ein für die Abdeckung dieser Risiken geeignetes Risikodeckungspotenzial muss u. a. die stillen Reserven und Lasten der Bank unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bezüglich der Anrechenbarkeit berücksichtigen.

    Beide Betrachtungsweisen fließen bei der BFS in eine integrierte Steuerung ein, die zum Ziel hat, die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.

    IV. Risikolimitierung

    Aus dem Risikodeckungspotenzial der BFS werden als Ausdruck der Risikotoleranz des Vorstandes Risikolimite abgeleitet und zur Limitierung einzelner Risiken in der ökonomischen sowie in der handelsrechtlichen Betrachtung verwendet.

    V. Risikoüberwachung und Maßnahmenableitung

    Neben der laufenden Überwachung der quantitativen Limite der Risikotragfähigkeit ist ein Prozess eingerichtet, der eine mögliche Früherkennung von aufkommenden Risiken sicherstellt. Darüber hinaus sind Maßnahmen und Notfallpläne definiert, die in vordefinierten Notfallsituationen greifen, um das Risiko in einem notwendigen Maße zu reduzieren.

    VI. Stresstests und Szenarios

    Durch Stresstests wird die Risikotragfähigkeit erweitert, um potenzielle negative Auswirkungen signifikant adverser Entwicklungen im Vorfeld untersuchen zu können und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Bank leitet dafür regelmäßig institutsspezifische Stress-Szenarios ab. So erfolgte im Berichtszeitraum für mindestens ein Stress-Szenario eine quartalsweise Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Als Stress-Szenario sind derzeit die Globale Rezession, der Zinsschock, die Liquiditätskrise sowie die Krise der Sozialwirtschaft definiert. In diesen Szenarios werden die relevanten Risikotreiber (Ausfallwahrscheinlichkeiten, Rückflussquoten, Zinsen, Credit-Spreads etc.) der verschiedenen Risikoarten im Rahmen separater Simulationsrechnungen gestresst und die Auswirkungen auf die quantifizierten Risikowerte ermittelt. Ergänzt werden diese vier Stresstests durch ein Katastrophenszenario „Jahrhunderthochwasser“, in dem eine mögliche Überschwemmung am Kölner Rheinufer zu Einschränkungen des Bankbetriebs führen könnte. Zudem wird im Rahmen eines inversen Stresstests die Ausprägung der Risikotreiber ermittelt, bei der die Überlebensfähigkeit des Instituts gefährdet ist.

    VII. Risikoreporting

    Die interne Berichterstattung stellt die Kommunikation der Ergebnisse der Risikotragfähigkeit an alle relevanten Adressaten, insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat, sicher und führt darüber hinaus den Beschluss zur Durchführung notwendiger kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen herbei bzw. erleichtert diese.

  • Risikoerklärung und Risikoprofil (gem. Art. 435 Abs. 1 f CRR)

    Die risikopolitische Grundhaltung der BFS wird in der mindestens jährlich zu aktualisierenden und vom Vorstand genehmigten Risikostrategie, welche die aus den geschäftsstrategischen Zielen der Bank resultierenden risikostrategischen Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind, dokumentiert. Diese Risikostrategie beinhaltet die risikostrategischen Leitlinien und die dazugehörigen Maßnahmen der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Bank. Ausgehend von den strategischen Grundaussagen beinhaltet die Risikostrategie die Definition der wesentlichen Risiken (Gesamtrisikoprofil), welche im Rahmen der mindestens jährlich oder anlassbezogen durchzuführenden Risikoinventur in der Bank erhoben werden.

    Das Ziel der Risikopolitik und des Risikomanagements der Bank ist die nachhaltige Sicherung der Risikotragfähigkeit und der Solvabilität. Neben der Risikotragfähigkeit ist die Generierung von stabilen Erträgen der wesentliche Faktor, um die Leistungsfähigkeit der Bank zu gewährleisten und die Grundvoraussetzungen für eine ausreichende Eigenmittelbasis zu schaffen. Aus der Kombination von Erträgen und begrenzter Risikoposition wird somit ein möglichst optimales Risiko-Rendite-Profil angestrebt. Die Limitierung der Risiken erfolgt auf Gesamtbankebene in Relation zum Risikodeckungspotenzial und drückt die Risikotoleranz des Vorstandes aus. Im Rahmen des insgesamt verfügbaren Risikodeckungspotenzials wird maximal nur der Anteil zur Abdeckung von Risiken freigegeben, der die Mindestanforderungen an die Eigenmittelunterlegung übersteigt, um die Solvabilität der Bank zu gewährleisten. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken adäquat gemessen werden, dass die Verfügbarkeit des Risikodeckungspotenzials in angemessenen Abständen überprüft wird und dass die Ermittlung der Risikotragfähigkeit alle erforderlichen Komponenten enthält. Die Einhaltung wird über eine Limitierung der Risiken gesteuert. Innerhalb dieser Limite sorgt eine Ampelsystematik für das frühzeitige Erkennen von ansteigenden Risikowerten.

    Als Spezialkreditinstitut mit dem Kerngeschäftsfeld in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bietet die BFS auf Basis der drei klassischen Bankleistungen Kreditgeschäft, Einlagen-/Wertpapiergeschäft und Zahlungsverkehr individualisierte Finanzierungslösungen für ihre Kunden an. Durch diese geschäftsstrategische Grundausrichtung ist das Gesamtrisikoprofil der BFS durch die klassischen bankwirtschaftlichen Risiken geprägt. Diese umfassen Adressenrisiken, Marktpreisrisiken (inkl. Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken), Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken sowie Erlös- und Absatzrisiken. Zur genauen Abgrenzung und Definition der Bestandteile der einzelnen Risiken sowie zu Aussagen bezüglich der Verfahren und Strategien zur Steuerung, zum Umfang und der Art der Berichts- und Messsysteme sowie zu den Leitlinien der Risikoabsicherung und zur Überprüfung der Wirksamkeit wird in dem nachfolgenden Kapitel Auskunft gegeben.

    Im vergangenen Jahr haben sich die Risikowerte der BFS in der handelsrechtlichen bzw. periodischen und der ökonomischen Sichtweise wie folgt entwickelt:

    in TEUR

    Beträge
    per 31.12.2019

    Beträge
    per 31.12.2020

    Gesamtsumme periodischer Risikowerte

    68.632

    64.350

    Gesamtsumme ökonomischer Risikowerte

    327.340

    193.149

    Tabelle 15: Entwicklung des Gesamtrisikoprofils im Berichtszeitraum

    Innerhalb des Berichtszeitraums verbleibt die Gesamtsumme der quantifizierten Risikowerte der BFS Gruppe in der handelsrechtlichen periodischen Perspektive mit einer Verringerung von rd. 6 % relativ stabil im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtrisikowerte in der ökonomischen Perspektive sinken i. W. durch einen Rückgang des Marktpreisrisikos (Zinsänderungsrisiko) sowie des Liquiditätsrisikos im Vergleich zum Vorjahr. Ein wesentlicher Treiber des Rückgangs für beide Risikoarten ist unter anderem auf weiter ansteigende Einlagen zurückzuführen, die zum einen über die geltenden Ablauffiktionen das Zinsänderungsrisiko mindern sowie zum anderen das Liquiditätsdeckungspotenzial erhöhen (ca. +0,8 Mrd. EUR zum Vorjahr). Die in der ökonomischen Sichtweise zu beobachtenden Effekte wirken in geringerem Maße auch risikomindernd auf die periodische Sichtweise, jedoch wirken hier Covid-19-bedingte Effekte im Adressenrisiko teilweise kompensierend. Bei der Berechnung der Gesamtsumme der periodischen und ökonomischen Risikowerte werden sämtliche Risikoarten ohne Berücksichtigung von möglichen Korrelationseffekten aufsummiert.

    Die Adressenrisiken, in denen das Risiko aus dem Kunden- und Eigengeschäft sowie der Beteiligungen erfasst werden, steuern sowohl in der periodischen als auch in der ökonomischen Perspektive einen signifikanten Beitrag zum Gesamtrisikoprofil der Bank bei.
    Im Zuge der Covid-19-Pandemie werden besonders betroffene Portfolien im Zuge bislang nicht final abschätzbarer Folgen mit einem Rating-Shift versehen, die im Rahmen der Risikomessung berücksichtigt werden.

    Den quantitativ bedeutendsten Anteil am Gesamtrisikoprofil machen in beiden Perspektiven jedoch die Marktpreisrisiken und innerhalb dieser insbesondere das Zinsänderungs- sowie das Credit-Spread-Risiko aus. Die hohe Bedeutung des Zinsänderungsrisikos ist zum einen darauf zurückzuführen, dass eine offene Zinsrisikoposition in einem überschaubaren und beherrschbaren Maße von der Bank bewusst zur Erwirtschaftung stabiler Erträge eingegangen wird. Die Bedeutung des Credit-Spread-Risikos ist trotz der konservativen Anlagepolitik der Bank vor allem auf die in der Finanzkrise in sämtlichen Wertpapierklassen spürbaren Ausschläge der Credit-Spreads zurückzuführen, die vollumfänglich in der Risikomessung der Bank berücksichtigt werden.

    Die Liquiditätsrisiken machen aufgrund der konsequent auf einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ausgerichteten Liquiditätssteuerung sowie durch das Vorhalten einer komfortablen Liquiditätsreserve mit überwiegend notenbankfähigen Wertpapieren und entsprechend komfortablen Refinanzierungslinien einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtrisikoprofil der Bank aus. Dies spiegelt sich auch durch die im Berichtszeitraum jederzeitige Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben der Liquiditätskennzahlen wider.

    Auch der Anteil operationeller Risiken am Gesamtrisikoprofil fällt im Vergleich zu anderen Risiken geringer aus. Die tatsächlich eingetretenen sowie ex ante aus dem Risk Assessment simulierten operationellen Risiken liegen weiterhin deutlich unter den nach dem Basisindikatoransatz ermittelten Risikowerten.

    Das Erlös- und Absatzrisiko wird nur in der periodischen Perspektive gemessen, da ökonomisch keine Neugeschäfte und zukünftige Provisionserträge Berücksichtigung finden. Aufgrund des historisch zu verzeichnenden vertrieblichen Erfolges der Bank, der sich unter Berücksichtigung branchenspezifischer sowie interner Rahmenbedingungen auch in der zukünftigen Planung niederschlägt, wird bei der Quantifizierung des Erlös- und Absatzrisikos eine bewusst adverse Entwicklung im Hinblick auf die Absatz- und Erlösentwicklung unterstellt. Entsprechend steuert das Erlös- und Absatzrisiko in der handelsrechtlichen Perspektive einen entsprechenden Beitrag zum Gesamtrisikoprofil bei.

    Insgesamt wurde das zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotenzial der Bank auf Gesamtbankebene im Berichtszeitraum zu keinem Zeitpunkt vollständig ausgelastet. Auch in den quartalsweise durchgeführten Stresstests wurde das Risikodeckungspotenzial in der handelsrechtlichen Perspektive unter Hinzunahme des im Stresstest bereitgestellten Puffers zu keinem Zeitpunkt ausgelastet, sodass die Risikotragfähigkeit der Bank zu jedem Zeitpunkt sichergestellt war.

    Die grundlegenden Anforderungen an die Risikotragfähigkeit wurden von der BaFin im Mai 2018 im Rahmen des RTF-Leitfadens „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (‚ICAAP‘) – Neuausrichtung“ aktualisiert.

    In dem Leitfaden werden zwei parallel zu betrachtende RTF-Perspektiven – die normative und ökonomische RTF-Perspektive – dargestellt. Während die ökonomische Perspektive bereits in der BFS umgesetzt ist, ist die Umstellung der periodischen Risikotragfähigkeit auf die normative Perspektive zum 31.03.2021 geplant.

  • Erklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18 b der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen

    Innerhalb des Geschäftsjahres 2020 wurden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute gem. KWG und CRR eingehalten.