Verschuldungsquote
Die Offenlegung von Informationen zur Verschuldungsquote (sog. Leverage Ratio) gem. Art. 451 i. V. m. Art. 521 Abs. 2 a CRR findet seit 2015 Anwendung. Die Leverage Ratio soll als nicht risikosensitive Kennzahl zur Begrenzung der übermäßigen Verschuldung von Instituten beitragen. Die Kennziffer misst das Verhältnis des Kernkapitals gegenüber der Summe aus bilanziellen und außerbilanziellen Positionen.
Zum 01.01.2018 ist die Mindestquote für das Verschuldungsmaß eingeführt worden. Der europäische Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang die Empfehlung des Baseler Ausschusses für die Mindestgröße der Leverage Ratio in Höhe von 3 % bestätigt.
Die Berechnungsmethodik und Meldung der Verschuldungsquote ist in Art. 429 CRR geregelt.
Die Leverage Ratio der BFS Gruppe betrug zum 31.12.2020 gem. Meldung an die Deutsche Bundesbank 6,1 %.
Gem. Art. 451 Abs. 1 a CRR i. V. m. Art. 499 Abs. 2 CRR legt die BFS die Informationen über die Verschuldungsquote auf der Grundlage der Definition der Kapitalmessgröße nach Art. 499 Abs. 1 a CRR offen. Demnach wird das Kernkapital als Messgröße ohne Einsatz von Übergangsregelungen angewendet.6
Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen gem. Art. 451 Abs. 1 CRR die Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgröße, die Überleitung dieser Größe aus den Bilanzaktiva sowie die Untergliederung bilanzieller Risikopositionen zum 31.12.2020:
in TEUR | |
---|---|
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) | |
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) | 9.506.434 |
Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden | -23.857 |
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) | 9.482.577 |
Derivative Risikopositionen | |
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte | – |
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) | – |
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode | 35.750 |
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden | – |
Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften | – |
Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechneten Geschäften | – |
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten | – |
Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate | – |
Derivative Risikopositionen insgesamt | 35.750 |
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) | |
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte | – |
Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) | – |
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) | – |
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gem. Art. 429b Abs. 4 und Artikel 222 CRR | – |
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften | – |
Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechneten Geschäften (SFT) | – |
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt | - |
Andere außerbilanzielle Risikopositionen | |
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert | 1.382.750 |
Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge | -997.365 |
Andere außerbilanzielle Risikopositionen | 385.385 |
Gem. Art. 429 Abs. 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) | |
Gem. Art. 429 Abs. 7 CRR ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell) | - |
Gem. Art. 429 Abs. 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) | - |
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen | |
Kernkapital | 607.486 |
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 9.903.712 |
Verschuldungsquote | 6,1 % |
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen | |
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße | – |
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gem. Art. 429 Abs. 13 CRR | – |
Tabelle 9: Allgemeine Offenlegung zur Verschuldungsquote
Die Überleitung der Bilanzaktiva zur Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
in TEUR | |
---|---|
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte HGB-Konzern | 9.487.755 |
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gehören | – |
Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gem. Art. 429 Abs. 13 CRR ausgenommen ist | – |
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente | 35.750 |
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) | – |
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d. h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) | 385.385 |
Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gem. Art. 429 Abs. 7 ausgenommen sind | – |
Anpassungen für Risikopositionen, die gem. Art. 429 Abs. 14 CRR von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind | – |
Sonstige Anpassungen | -5.178 |
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote | 9.903.712 |
Tabelle 10: Überleitung der Bilanzaktiva zur Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio |
Die für die Leverage Ratio relevanten bilanziellen Risikopositionen werden wie folgt aufgeschlüsselt:
in TEUR | |
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Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen), davon: | 9.506.434 |
Risikopositionen des Handelsbuchs | – |
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: | 9.506.434 |
Gedeckte Schuldverschreibungen | 494.739 |
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden | 3.564.884 |
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden | 17.004 |
Institute | 129.388 |
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert | 1.188.742 |
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft | 231.334 |
Unternehmen | 3.689.995 |
Ausgefallene Positionen | 70.252 |
Andere Risikopositionsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) | 120.096 |
Tabelle 11: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen
Die Leverage Ratio wird quartalsweise ermittelt und im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses für die Zwecke der Gesamtbanksteuerung hochgerechnet. Die Kennzahl ist Teil der Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Dabei stehen die Einhaltung der Mindestquote von 3 % über den gesamten Planungshorizont sowie die Analyse der Veränderungen im Quartalsvergleich im Fokus der Überwachung der Leverage Ratio.
Im Jahresverlauf 2020 wurde die Mindestquote von 3 % im Rahmen der quartalsweisen Ermittlung deutlich übertroffen.