Verschuldungsquote

Die Offenlegung von Informationen zur Verschuldungsquote (sog. Leverage Ratio) gem. Art. 451 i. V. m. Art. 521 Abs. 2 a CRR findet seit 2015 Anwendung. Die Leverage Ratio soll als nicht risikosensitive Kennzahl zur Begrenzung der übermäßigen Verschuldung von Instituten beitragen. Die Kennziffer misst das Verhältnis des Kernkapitals gegenüber der Summe aus bilanziellen und außerbilanziellen Positionen.

Zum 01.01.2018 ist die Mindestquote für das Verschuldungsmaß eingeführt worden. Der europäische Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang die Empfehlung des Baseler Ausschusses für die Mindestgröße der Leverage Ratio in Höhe von 3 % bestätigt.

Die Berechnungs­methodik und Meldung der Verschuldungsquote ist in Art. 429 CRR geregelt.

Die Leverage Ratio der BFS Gruppe betrug zum 31.12.2020 gem. Meldung an die Deutsche Bundesbank 6,1 %.

Gem. Art. 451 Abs. 1 a CRR i. V. m. Art. 499 Abs. 2 CRR legt die BFS die Informationen über die Verschuldungs­quote auf der Grundlage der Definition der Kapitalmessgröße nach Art. 499 Abs. 1 a CRR offen. Demnach wird das Kernkapital als Messgröße ohne Einsatz von Übergangsregelungen angewendet.6

Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen gem. Art. 451 Abs. 1 CRR die Aufschlüsselung der Gesamtrisiko­positionsmessgröße, die Überleitung dieser Größe aus den Bilanzaktiva sowie die Untergliederung bilanzieller Risiko­positionen zum 31.12.2020:

in TEUR

Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)

9.506.434

Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden

-23.857

Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)

9.482.577

Derivative Risikopositionen

Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode

35.750

Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden

Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften

Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechneten Geschäften

Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten

Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate

Derivative Risikopositionen insgesamt

35.750

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gem. Art. 429b Abs. 4 und Artikel 222 CRR

Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften

Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechneten Geschäften (SFT)

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt

-

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert

1.382.750

Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge

-997.365

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

385.385

Gem. Art. 429 Abs. 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)

Gem. Art. 429 Abs. 7 CRR ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)

Gem. Art. 429 Abs. 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen

Kernkapital

607.486

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

9.903.712

Verschuldungsquote

6,1 %

Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen

Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße

Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gem. Art. 429 Abs. 13 CRR

Tabelle 9: Allgemeine Offenlegung zur Verschuldungsquote

Die Überleitung der Bilanzaktiva zur Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

 in TEUR

Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte

HGB-Konzern

9.487.755

Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gehören

Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gem. Art. 429 Abs. 13 CRR ausgenommen ist

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente

35.750

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d. h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)

385.385

Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gem. Art. 429 Abs. 7 ausgenommen sind

Anpassungen für Risikopositionen, die gem. Art. 429 Abs. 14 CRR von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind

Sonstige Anpassungen

-5.178

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

9.903.712

Tabelle 10: Überleitung der Bilanzaktiva zur Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio

Die für die Leverage Ratio relevanten bilanziellen Risikopositionen werden wie folgt aufgeschlüsselt:

in TEUR

Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen), davon:

9.506.434

Risikopositionen des Handelsbuchs

Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:

9.506.434

Gedeckte Schuldverschreibungen

494.739

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten

behandelt werden

3.564.884

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden

17.004

Institute

129.388

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert

1.188.742

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft

231.334

Unternehmen

3.689.995

Ausgefallene Positionen

70.252

Andere Risikopositionsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

120.096

Tabelle 11: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen

Die Leverage Ratio wird quartalsweise ermittelt und im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses für die Zwecke der Gesamtbanksteuerung hochgerechnet. Die Kennzahl ist Teil der Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Dabei stehen die Einhaltung der Mindestquote von 3 % über den gesamten Planungshorizont sowie die Analyse der Veränderungen im Quartalsvergleich im Fokus der Überwachung der Leverage Ratio.

Im Jahresverlauf 2020 wurde die Mindestquote von 3 % im Rahmen der quartalsweisen Ermittlung deutlich übertroffen.