Aufsichtsrechtliche Kapitaladäquanz
Eigenmittel
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BFS setzen sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen und werden auf Basis des KWG und der CRR in Verbindung mit den relevanten delegierten Verordnungen und technischen Standards der Europäischen Kommission sowie der national gültigen Solvabilitätsverordnung (SolvV) ermittelt.
-
Kernkapital
Das Kernkapital (Tier 1) der BFS besteht ausschließlich aus den gem. Art. 26 ff. CRR definierten Bestandteilen des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1 – CET 1). Die BFS verfügt über kein zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) im Sinne von Art. 51 ff. CRR und keinen Abzugsposten nach Art. 56 CRR.
Das CET 1 beinhaltet das gezeichnete Kapital der BFS AG in Höhe von 36,4 Mio. EUR, welches in 700.000 Stück vinkulierten Namensaktien eingeteilt ist. Darüber hinaus zählen zum CET 1 die sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 541,1 Mio. EUR, bestehend aus der Kapitalrücklage von 43,4 Mio. EUR und den Gewinnrücklagen von 497,7 Mio. EUR. Letztere werden durch die jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildet.
Ebenfalls zum harten Kernkapital zählt der Sonderfonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 56,4 Mio. EUR.
Vom CET 1 werden die immateriellen Wirtschaftsgüter nach Art. 36 Abs. 1 b CRR in Höhe von rund -22,1 Mio. EUR abgezogen sowie eigene Anteile gem. Art. 36 Abs. 1 f CRR in Verbindung mit Art. 77 f. CRR in Höhe von rund -1,3 Mio. EUR.
Unter Berücksichtigung der Abzugspositionen beträgt das Kernkapital der BFS Gruppe somit 610,5 Mio. EUR.
-
Ergänzungskapital
Das Ergänzungskapital (Tier 2) der BFS beträgt insgesamt rd. 67,0 Mio. EUR, davon nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 62 CRR in Höhe von rd. 53,0 Mio. EUR sowie Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 14,0 Mio. EUR. Im Falle der Liquidation oder Insolvenz eines Instituts werden nachrangige Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger zurückgezahlt.
Abzugsposten vom Ergänzungskapital gem. Art. 66 CRR bestehen nicht.
Die Ursprungslaufzeit der Tier-2-Emissionen beträgt 10 Jahre. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 6 Monaten sowie 8 Jahren und 3 Monaten. Die Zinssätze für die nachrangigen Verbindlichkeiten liegen zwischen 2,0 % und 3,5 %.
Alle Nachrangemissionen zählen gem. Art. 62 CRR zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und erfüllen die Voraussetzungen zur Anrechnung gem. Art. 63 CRR.
Nach Art. 64 CRR sinkt die Anrechenbarkeit des Nachrangkapitals linear, wenn die Restlaufzeit der betroffenen Emissionen die Grenze von 5 Jahren vor der Fälligkeit unterschreitet. In dem Fall wird der anzurechnende Betrag der Tier-2-Emissionen mit der taggenauen Restlaufzeit diskontiert und als Ergänzungskapital berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BFS Gruppe in tabellarischer Form zum 31.12.2021:
in TEUR
a)
b)
Beträge per
31.12.2021Quelle nach Referenz-
nummern/-buchstaben der Bilanz im aufsichtsrecht-
lichen KonsolidierungskreisHartes Kernkapital (CET 1):
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
79.793
D, F
davon: gezeichnetes Kapital
36.400
D
2
Einbehaltene Gewinne
497.750
G
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
-
EU-3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
56.400
C
4
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET 1 ausläuft
-
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET 1)
-
EU-5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
-
6
Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen
633.943
Hartes Kernkapital (CET 1): Regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
-
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
-22.143
A
9
Entfällt
-
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche mit Ausnahme jener, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente
-
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
-
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
-
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
-
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
-
16
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
-1.315
E
17
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
18
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
20
Entfällt
-
EU-20a
Risikopositionsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Risikopositionsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
-
EU-20b
davon: aus qualifizierten Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
-
EU-20c
davon: aus Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
-
EU-20d
davon: aus Vorleistungen (negativer Betrag)
-
21
Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)
-
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer Betrag)
-
23
davon: direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
-
24
Entfällt
-
25
davon: latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
-
EU-25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
-
EU-25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals, es sei denn, das Institut passt den Betrag der Posten des harten Kernkapitals in angemessener Form an, wenn eine solche steuerliche Belastung die Summe, bis zu der diese Posten zur Deckung von Risiken oder Verlusten dienen können, verringert (negativer Betrag)
-
26
Entfällt
-
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des zusätzlichen Kernkapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
-
27a
Sonstige regulatorische Anpassungen
-
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) insgesamt
-23.458
29
Hartes Kernkapital (CET 1)
610.485
Zusätzliches Kernkapital (AT 1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
-
31
davon: gem. anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
-
32
davon: gem. anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
-
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
-
EU-33a
Betrag der Posten im Sinne von Art. 494a Abs. 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
-
EU-33b
Betrag der Posten im Sinne von Art. 494b Abs. 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft
-
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
-
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
-
36
Zusätzliches Kernkapital (AT 1) vor regulatorischen Anpassungen
-
Zusätzliches Kernkapital (AT 1): Regulatorische Anpassungen
37
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
-
38
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
39
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
40
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
41
Entfällt
-
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des Ergänzungskapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
-
42a
Sonstige regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
-
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT 1) insgesamt
-
44
Zusätzliches Kernkapital (AT 1)
-
45
Kernkapital (T 1 = CET 1 + AT 1)
610.485
Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
53.031
B
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital nach Maßgabe von Art. 486 Abs. 4 CRR ausläuft
-
EU-47a
Betrag der Posten im Sinne von Art. 494a Abs. 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft
-
EU-47b
Betrag der Posten im Sinne von Art. 494b Abs. 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft
-
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in Zeile 5 oder Zeile 34 dieses Meldebogens enthaltener Minderheitsbeteiligungen bzw. Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
-
49
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
-
50
Kreditrisikoanpassungen
14.000
51
Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen Anpassungen
67.031
Ergänzungskapital (T 2): Regulatorische Anpassungen
52
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
-
53
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
-
54
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
54a
Entfällt
-
55
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
-
56
Entfällt
-
EU-56a
Betrag der von den Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
-
EU-56b
Sonstige regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
-
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T 2) insgesamt
-
58
Ergänzungskapital (T 2) insgesamt
67.031
59
Gesamtkapital
(TC = T 1 + T 2)
677.516
60
Gesamtrisikobetrag
4.365.906
Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer
61
Harte Kernkapitalquote
13,98 %
62
Kernkapitalquote
13,98 %
63
Gesamtkapitalquote
15,52 %
64
Anforderungen an die harte Kernkapitalquote des Instituts insgesamt1
7,85 %
65
davon: Anforderungen im Hinblick auf den
Kapitalerhaltungspuffer
2,50 %
66
davon: Anforderungen im Hinblick auf den
antizyklischen Kapitalpuffer
0,00 %
67
davon: Anforderungen im Hinblick auf den
Systemrisikopuffer
-
EU-67a
davon: Anforderungen im Hinblick auf die von
global systemrelevanten Instituten (G-SII) bzw.
anderen systemrelevanten Institute (O-SII)
vorzuhaltenden Puffer
-
EU-67b
davon: zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur
Eindämmung anderer Risiken als des Risikos einer
übermäßigen Verschuldung
0,84 %
68
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Risikopositionsbetrags) nach Abzug der zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Werte
6,02 %
Nationale Mindestanforderungen (falls abweichend von Basel III)
69
Entfällt
-
70
Entfällt
-
71
Entfällt
-
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten oder Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
2.813
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (unter dem Schwellenwert von 17,65 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
-
74
Entfällt
-
75
Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 17,65 %, verringert um den Betrag der verbundenen Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind)
-
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
14.000
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
50.983
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
-
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
-
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für Instrumente des harten Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten
-
81
Wegen Obergrenze aus dem harten Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
82
Derzeitige Obergrenze für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten
-
83
Wegen Obergrenze aus dem zusätzlichen Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
84
Derzeitige Obergrenze für Instrumente des Ergänzungskapitals, für die Auslaufregelungen gelten
-
85
Wegen Obergrenze aus dem Ergänzungskapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-
Tabelle 4: EU CC1 – Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Mit der sich daraus ergebenden Kapitalausstattung ist die BFS in der Lage, die Mindestquoten für das harte Kernkapital, für das Kernkapital und für die Eigenmittel zu erfüllen.
Nachfolgend wird die Überleitung von der HGB-Konzernbilanz auf die aufsichtsrechtliche Konzernbilanz dargestellt. In der Spalte C) werden diejenigen Bilanzpositionen referenziert, die zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals verwendet werden. Die Referenzen stehen im Einklang mit der Spalte B) in der Tabelle „EU CC1 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel“:
in TEUR
a)
b)
c)
Bilanz in
veröffentlichtem AbschlussIm aufsichtlichen Konsolidierungs-
kreisVerweis
Beträge per
31.12.2021Beträge per
31.12.2021Aktiva – Aufschlüsselung nach Aktiva-Klassen gem. der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1
Barreserve
3.762.308
3.762.308
2
Forderungen an Kreditinstitute
35.173
35.209
3
Forderungen an Kunden
5.113.379
5.122.941
4
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
2.523.174
2.523.174
5
Beteiligungen
9.846
32.311
6
Anteile an verbundenen Unternehmen
50
50
7
Treuhandvermögen
135.438
135.438
8
Immaterielle Vermögensgegenstände
12.076
20.338
A
9
davon: Sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände
11.824
12.045
10
davon: Geschäfts- oder
Firmenwert
-
8.041
11
davon: Geleistete Anzahlungen
252
252
12
Sachanlagen
95.775
51.818
13
Sonstige Vermögensgegenstände
34.310
35.661
14
Rechnungsabgrenzungsposten
1.906
1.906
16
Summe Aktiva
11.723.435
11.721.154
Passiva – Aufschlüsselung nach Passiva-Klassen gem. der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz
1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.749.832
2.749.832
2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
8.035.966
8.036.965
3
Treuhandverbindlichkeiten
135.438
135.438
4
Sonstige Verbindlichkeiten
2.528
11.854
5
Rechnungsabgrenzungsposten
1.444
1.443
6
Passive latente Steuern
6.337
-
7
Rückstellungen
44.860
44.975
8
Nachrangige Verbindlichkeiten
78.369
78.369
B
9
Fonds für allgemeine Bankrisiken
56.400
56.400
C
10
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
6.080
-
11
Summe Passiva ohne Eigenkapital
11.117.253
11.115.276
12
Gezeichnetes Kapital
36.400
36.413
D
13
abzüglich eigene Aktien Nominalwerte
-37
-37
E
14
Kapitalrücklage
43.393
43.555
F
15
Gewinnrücklagen
498.877
498.481
G
16
andere Rücklagen
499.265
498.870
17
abzüglich eigene Aktien Anteil Gewinnrücklagen
-389
-389
E
18
Bilanzgewinn
27.549
27.465
19
Eigenkapital
606.182
605.877
20
Summe Passiva
11.723.435
11.721.154
Tabelle 5: EU CC2 – Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz
Unterschiede zwischen den Aktiva und Passiva bzw. dem Eigenkapital des handelsrechtlichen Konzernabschlusses und den Aktiva und Passiva bzw. dem Eigenkapital der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe andererseits ergeben sich aus den Unterschieden in den Konsolidierungskreisen der jeweils einbezogenen Unternehmen und aus voneinander abweichenden Konsolidierungsmethoden.
Eigenmittelanforderungen
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus Kreditrisiken verwendet die BFS den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) gem. Teil 3, Titel II, Kapitel 2 CRR. Im Rahmen des KSA wurden keine Bonitätsbeurteilungen von Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen verwendet.
Die Kapitalunterlegung der operationellen Risiken erfolgt unter Verwendung des sog. Basisindikatoransatzes (BIA) gem. Art. 315 f. CRR.
Die Quantifizierung des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung (Credit Valuation Adjustment – CVA) wird unter Anwendung der Anforderungen gem. Art. 384 CRR ermittelt.
Die BFS führt kein Handelsbuch i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 und Art. 104 CRR. Handelsbuchtätigkeiten werden lediglich in Ausnahmefällen und vorübergehend nur in geringem Umfang i. S. d. Art. 94 CRR betrieben. Die Pflicht zur Ermittlung von Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken gem. Art. 92 Abs. 3 b CRR entfällt somit.
Die BFS hält derivative Positionen ausschließlich zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene. Hierbei handelt es sich um Zinsswaps auf EUR-Basis in Höhe von nominal 550 Mio. EUR. Kontrahenten sind inländische Kreditinstitute. Die Ermittlung des Kontrahentenausfallrisikos erfolgt durch Anwendung des Standardansatzes (SA-CCR – Standarised Approach for Counterparty Credit Risk) gem. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR. Der Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich auf 22,9 Mio. EUR.
Die risikogewichteten Aktiva (RWA) und die daraus abgeleiteten Eigenmittelanforderungen der BFS Gruppe stellen sich zum 31.12.2021 wie folgt dar:2
in TEUR | a) | c) | |
---|---|---|---|
Gesamtrisikobetrag | Eigenmittelanforderungen insgesamt | ||
Beträge per | Beträge per | ||
1 | Kreditrisiko (ohne Gegenparteiausfallrisiko) | 4.078.344 | 326.268 |
2 | davon: Standardansatz | 4.078.344 | 326.268 |
3 | davon: IRB-Basisansatz (F-IRB) | - | - |
4 | davon: Slotting-Ansatz | - | - |
EU-4a | davon: Beteiligungspositionen nach dem einfachen Risiko- gewichtungsansatz | - | - |
5 | davon: Fortgeschrittener IRB-Ansatz (A-IRB) | - | - |
6 | Gegenparteiausfallrisiko – CCR | 1.238 | 99 |
7 | davon: Standardansatz | - | - |
8 | davon: Auf einem internen Modell beruhende Methode (IMM) | - | - |
EU-8a | davon: Risikopositionen gegenüber einer CCP | 276 | 22 |
EU-8b | davon: Anpassung der Kreditbewertung (CVA) | - | - |
9 | davon: Sonstiges CCR | 962 | 77 |
10 | Entfällt | - | - |
11 | Entfällt | - | - |
12 | Entfällt | - | - |
13 | Entfällt | - | - |
14 | Entfällt | - | - |
15 | Abwicklungsrisiko | - | - |
16 | Verbriefungspositionen im Anlagebuch (nach Anwendung der Obergrenze) | - | - |
17 | davon: SEC-IRBA | - | - |
18 | davon: SEC-ERBA (einschl. IAA) | - | - |
19 | davon: SEC-SA | - | - |
EU-19a | davon: 1250% / Abzug | - | - |
20 | Positions-, Währungs- und Warenpositionsrisiken (Marktrisiko) | - | - |
21 | davon: Standardansatz | - | - |
22 | davon: IMA | - | - |
EU-22a | Großkredite | - | - |
23 | Operationelles Risiko | 286.323 | 22.906 |
EU-23a | davon: Basisindikatoransatz | 286.323 | 22.906 |
EU-23b | davon: Standardansatz | - | - |
EU-23c | davon: Fortgeschrittener Messansatz | - | - |
24 | Beträge unter den Abzugsschwellenwerten (mit einem Risikogewicht von 250%) | - | - |
25 | Entfällt | - | - |
26 | Entfällt | - | - |
27 | Entfällt | - | - |
28 | Entfällt | - | - |
29 | Gesamt | 4.365.906 | 349.272 |
Tabelle 6: EU OV1 – Übersicht über die Gesamtrisikobeträge3