Aufsichtsrechtliche Kapitaladäquanz

Eigenmittel

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BFS setzen sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen und werden auf Basis des KWG und der CRR in Verbindung mit den relevanten delegierten Verordnungen und technischen Standards der Europäischen Kommission sowie der national gültigen Solvabilitätsverordnung (SolvV) ermittelt.

  • Kernkapital

    Das Kernkapital (Tier 1) der BFS besteht ausschließlich aus den gem. Art. 26 ff. CRR definierten Bestandteilen des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1 – CET 1). Die BFS verfügt über kein zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) im Sinne von Art. 51 ff. CRR und keinen Abzugsposten nach Art. 56 CRR.

    Das CET 1 beinhaltet das gezeichnete Kapital der BFS AG in Höhe von 36,4 Mio. EUR, welches in 700.000 Stück vinkulierten Namensaktien eingeteilt ist. Darüber hinaus zählen zum CET 1 die sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 554,8 Mio. EUR, bestehend aus der Kapitalrücklage von 43,4 Mio. EUR und den Gewinnrücklagen von 511,4 Mio. EUR. Letztere werden durch die jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildet.

    Ebenfalls zum harten Kernkapital zählt der Sonderfonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 56,4 Mio. EUR.

    Vom CET 1 werden nach Art. 36 CRR Abzüge in Höhe von rd. -20,1 Mio. EUR erfasst. Unter Berücksichtigung der Abzugspositionen beträgt das Kernkapital der BFS-Gruppe somit 627,5 Mio. EUR.

  • Ergänzungskapital

    Das Ergänzungskapital (Tier 2) der BFS beträgt insgesamt rd. 62,2 Mio. EUR, davon nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 62 CRR in Höhe von rd. 45,7 Mio. EUR sowie Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 16,5 Mio. EUR. Im Falle der Liquidation oder Insolvenz eines Instituts werden nachrangige Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger zurückgezahlt.

    Abzugsposten vom Ergänzungskapital gem. Art. 66 CRR bestehen nicht.

    Die Ursprungslaufzeit der Tier-2-Emissionen beträgt 10 Jahre. Die Restlaufzeiten liegen zwischen einem Monat sowie 6 Jahren und 3 Monaten. Die Zinssätze für die nachrangigen Verbindlichkeiten liegen zwischen 2,0 % und 3,5 %.

    Alle Nachrangemissionen zählen gem. Art. 62 CRR zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und erfüllen die Voraussetzungen zur Anrechnung gem. Art. 63 CRR.

    Nach Art. 64 CRR sinkt die Anrechenbarkeit des Nachrangkapitals linear, wenn die Restlaufzeit der betroffenen Emissionen die Grenze von 5 Jahren vor der Fälligkeit unterschreitet. In dem Fall wird der anzurechnende Betrag der Tier-2-Emissionen mit der taggenauen Restlaufzeit diskontiert und als Ergänzungskapital berücksichtigt.

    Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BFS-Gruppe in tabellarischer Form zum 31.12.2022:

    in TEUR

    a)

    b)

    Beträge per
    31.12.2022

    Quelle nach Referenz-
    nummern/-buchstaben der Bilanz im aufsichtsrecht-
    lichen Konsolidierungs­kreis

    Hartes Kernkapital (CET 1):

    1

    Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

    79.793

    D, E

     

    davon: gezeichnetes Kapital

    36.400

    D

    2

    Einbehaltene Gewinne

    511.381

    F

    3

    Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)

    -

     

    EU-3a

    Fonds für allgemeine Bankrisiken

    56.400

    C

    4

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET 1 ausläuft

    -

     

    5

    Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET 1)

    -

     

    EU-5a

    Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden

    -

     

    6

    Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen

    647.573

     

    Hartes Kernkapital (CET 1): Regulatorische Anpassungen

    7

    Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)

    -

     

    8

    Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)

    -19.966

    A

    9

    Entfällt

    -

     

    10

    Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche mit Ausnahme jener, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)

    -

     

    11

    Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen für nicht zeitwertbilanzierte Finanzinstrumente

    -

     

    12

    Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

    -

     

    13

    Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

    -

     

    14

    Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

    -

     

    15

    Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

    -

     

    16

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

    -

     

    17

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

    -

     

    18

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    19

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    20

    Entfällt

    -

     

    EU-20a

    Risikopositionsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Risikopositionsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

    -

     

    EU-20b

    davon: aus qualifizierten Beteiligungen außerhalb

    des Finanzsektors (negativer Betrag)

    -

     

    EU-20c

    davon: aus Verbriefungspositionen (negativer Betrag)

    -

     

    EU-20d

    davon: aus Vorleistungen (negativer Betrag)

    -

     

    21

    Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind) (negativer Betrag)

    -

     

    22

    Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer Betrag)

    -

     

    23

    davon: direkte, indirekte und synthetische

    Positionen des Instituts in Instrumenten des

    harten Kernkapitals von Unternehmen der

    Finanzbranche, an denen das Institut eine

    wesentliche Beteiligung hält

    -

     

    24

    Entfällt

    -

     

    25

    davon: latente Steueransprüche, die aus

    temporären Differenzen resultieren

    -

     

    EU-25a

    Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

    -

     

    EU-25b

    Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals, es sei denn, das Institut passt den Betrag der Posten des harten Kernkapitals in angemessener Form an, wenn eine solche steuerliche Belastung die Summe, bis zu der diese Posten zur Deckung von Risiken oder Verlusten dienen können, verringert (negativer Betrag)

    -

     

    26

    Entfällt

    -

     

    27

    Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des zusätzlichen Kernkapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

    -

     

    27a

    Sonstige regulatorische Anpassungen

    -93,9

     

    28

    Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET 1) insgesamt

    -20.060

     

    29

    Hartes Kernkapital (CET 1)

    627.514

     

    Zusätzliches Kernkapital (AT 1): Instrumente 

    30

    Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

    -

     

    31

    davon: gem. anwendbaren

    Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital

    eingestuft

    -

     

    32

    davon: gem. anwendbaren

    Rechnungslegungsstandards als Passiva

    eingestuft

    -

     

    33

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft

    -

     

    EU-33a

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 494a Abs. 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft

    -

     

    EU-33b

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 494b Abs. 1 CRR, dessen Anrechnung auf das zusätzliche Kernkapital ausläuft

    -

     

    34

    Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

    -

     

    35

    davon: von Tochterunternehmen begebene

    Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

    -

     

    36

    Zusätzliches Kernkapital (AT 1) vor regulatorischen Anpassungen

    -

     

    Zusätzliches Kernkapital (AT 1): Regulatorische Anpassungen

    37

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

    -

     

    38

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

    -

     

    39

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    40

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    41

    Entfällt

    -

     

    42

    Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des Ergänzungskapitals des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

    -

     

    42a

    Sonstige regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals

    -

     

    43

    Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT 1) insgesamt

    -

     

    44

    Zusätzliches Kernkapital (AT 1)

    -

     

    45

    Kernkapital (T 1 = CET 1 + AT 1)

    627.514

     

    Ergänzungskapital (T 2): Instrumente und Rücklagen 

    46

    Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

    45.709

    B

    47

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 CRR zuzüglich des damit verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital nach Maßgabe von Art. 486 Abs. 4 CRR ausläuft

    -

     

    EU-47a

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 494a Abs. 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft

    -

     

    EU-47b

    Betrag der Posten im Sinne von Art. 494b Abs. 2 CRR, dessen Anrechnung auf das Ergänzungskapital ausläuft

    -

     

    48

    Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in Zeile 5 oder Zeile 34 dieses Meldebogens enthaltener Minderheitsbeteiligungen bzw. Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

    -

     

    49

    davon: von Tochterunternehmen begebene

    Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

    -

     

    50

    Kreditrisikoanpassungen

    16.500

     

    51

    Ergänzungskapital (T 2) vor regulatorischen Anpassungen

     

    62.209

     

    Ergänzungskapital (T 2): Regulatorische Anpassungen

    52

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

    -

     

    53

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

    -

     

    54

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    54a

    Entfällt

    -

     

    55

    Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

    -

     

    56

    Entfällt

    -

     

    EU-56a

    Betrag der von den Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

    -

     

    EU-56b

    Sonstige regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals

    -

     

    57

    Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T 2) insgesamt

    -

     

    58

    Ergänzungskapital (T 2) insgesamt

    62.209

     

    59

    Gesamtkapital

    (TC = T 1 + T 2)

    689.723

     

    60

    Gesamtrisikobetrag

    4.592.013

     

    Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer

    61

    Harte Kernkapitalquote

    13,67 %

     

    62

    Kernkapitalquote

    13,67 %

     

    63

    Gesamtkapitalquote

    15,02 %

     

    64

    Anforderungen an die harte Kernkapitalquote des Instituts insgesamt1

    7,85 %

     

    65

    davon: Anforderungen im Hinblick auf den

    Kapitalerhaltungspuffer

    2,50 %

     

    66

    davon: Anforderungen im Hinblick auf den

    antizyklischen Kapitalpuffer

    0,01 %

     

    67

    davon: Anforderungen im Hinblick auf den

    Systemrisikopuffer

    -

     

    EU-67a

    davon: Anforderungen im Hinblick auf die von

    global systemrelevanten Instituten (G-SII) bzw.

    anderen systemrelevanten Institute (O-SII)

    vorzuhaltenden Puffer

    -

     

    EU-67b

    davon: zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur

    Eindämmung anderer Risiken als des Risikos einer

    übermäßigen Verschuldung

    0,84 %

     

    68

    Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Risikopositionsbetrags) nach Abzug der zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Werte

    5,52 %

     

    Nationale Mindestanforderungen (falls abweichend von Basel III)

    69

    Entfällt

    -

     

    70

    Entfällt

    -

     

    71

    Entfällt

    -

     

    Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 

    72

    Direkte und indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten oder Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

    2.813

     

    73

    Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (unter dem Schwellenwert von 17,65 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

    -

     

    74

    Entfällt

    -

     

    75

    Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 17,65 %, verringert um den Betrag der verbundenen Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 CRR erfüllt sind)

    -

     

    Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 

    76

    Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

    16.500

     

    77

    Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

    53.564

     

    78

    Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

    -

     

    79

    Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

    -

     

    Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2022)

    80

    Derzeitige Obergrenze für Instrumente des harten Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten

    -

     

    81

    Wegen Obergrenze aus dem harten Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

    -

     

    82

    Derzeitige Obergrenze für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, für die Auslaufregelungen gelten

    -

     

    83

    Wegen Obergrenze aus dem zusätzlichen Kernkapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

    -

     

    84

    Derzeitige Obergrenze für Instrumente des Ergänzungskapitals, für die Auslaufregelungen gelten

    -

     

    85

    Wegen Obergrenze aus dem Ergänzungskapital ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

    -

     

    Tabelle 4: EU CC1 – Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

    Mit der sich daraus ergebenden Kapitalausstattung ist die BFS in der Lage, die Mindestquoten für das harte Kernkapital, für das Kernkapital und für die Eigenmittel zu erfüllen.

    Nachfolgend wird die Überleitung von der HGB-Konzernbilanz auf die aufsichtsrechtliche Konzernbilanz dargestellt. In der Spalte C) werden diejenigen Bilanzpositionen referenziert, die zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals verwendet werden. Die Referenzen stehen im Einklang mit der Spalte B) in der Tabelle „EU CC1 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel“:

    in TEUR

    a)

    b)

    c)

    Bilanz in
    veröffentlichtem Abschluss

    Im aufsichtlichen Konsolidierungs-
    kreis

    Verweis

    Beträge per
    31.12.2022

    Beträge per
    31.12.2022

     

     

    Aktiva – Aufschlüsselung nach Aktiva-Klassen gem. der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz

    1

    Barreserve

    49.026

    49.026

     

    2

    Forderungen an Kreditinstitute

    1.448.919

    1.449.390

     

    3

    Forderungen an Kunden

    5.287.209

    5.299.726

     

    4

    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

    2.875.929

    2.875.929

     

    5

    Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

    100.873

    100.873

     

    6

    Beteiligungen

    9.846

    33.526

     

    7

    Anteile an verbundenen Unternehmen

    1.550

    1.550

     

    8

    Treuhandvermögen

    129.094

    129.094

     

    9

    Immaterielle Vermögensgegenstände

    8.415

    16.733

    A

    10

    davon: selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

    10

    10

     

    11

    davon: sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

    8.115

    8.392

     

    12

    davon: Geschäfts- oder Firmenwert

    -

    8.041

     

    13

    davon: geleistete Anzahlungen

    290

    290

     

    14

    Sachanlagen

    93.690

    50.059

     

    15

    Sonstige Vermögensgegenstände

    18.465

    19.329

     

    16

    Rechnungsabgrenzungsposten

    2.708

    2.682

     

    17

    Summe Aktiva

    10.025.724

    10.027.915

     

     

    Passiva – Aufschlüsselung nach Passiva-Klassen gem. der im veröffentlichten Jahresabschluss enthaltenen Bilanz

    1

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    1.267.256

    1.321.961

     

    2

    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

    7.777.408

    7.725.952

     

    3

    Treuhandverbindlichkeiten

    129.094

    129.094

     

    4

    Sonstige Verbindlichkeiten

    49.559

    56.238

     

    5

    Rechnungsabgrenzungsposten

    1.847

    1.845

     

    6

    Passive latente Steuern

    6.286

    -

     

    7

    Rückstellungen

    46.920

    47.329

     

    8

    Nachrangige Verbindlichkeiten

    64.136

    64.135

    B

    9

    Fonds für allgemeine Bankrisiken

    56.400

    56.400

    C

    10

    Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

    6.080

    -

     

    11

    Summe Passiva ohne Eigenkapital

    9.404.986

    9.402.953

     

    12

    Gezeichnetes Kapital

    36.400

    36.413

    D

    13

    Kapitalrücklage

    43.393

    43.555

    E

    14

    Gewinnrücklagen

    512.414

    514.085

    F

    18

    Bilanzgewinn

    28.531

    30.910

     

    19

    Eigenkapital

    620.738

    624.962

     

    20

    Summe Passiva

    10.025.724

    10.027.915

     

    Tabelle 5: EU CC2 – Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz

    Unterschiede zwischen den Aktiva und Passiva bzw. dem Eigenkapital des handelsrechtlichen Konzernabschlusses und den Aktiva und Passiva bzw. dem Eigenkapital der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe andererseits ergeben sich aus den Unterschieden in den Konsolidierungskreisen der jeweils einbezogenen Unternehmen und aus voneinander abweichenden Konsolidierungsmethoden.

Eigenmittelanforderungen

Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen aus Kreditrisiken verwendet die BFS den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) gem. Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR. Im Rahmen des KSA wurden keine Bonitätsbeurteilungen von Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen verwendet.

Die Kapitalunterlegung der operationellen Risiken erfolgt unter Verwendung des sog. Basisindikatoransatzes (BIA) gem. Art. 315 f. CRR.

Die BFS führt kein Handelsbuch i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 und Art. 104 CRR. Handelsbuchtätigkeiten werden lediglich in Ausnahmefällen und vorübergehend nur in geringem Umfang i. S. d. Art. 94 CRR betrieben. Die Pflicht zur Ermittlung von Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken gem. Art. 92 Abs. 3 b CRR entfällt somit.

Die BFS hält derivative Positionen ausschließlich zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene. Hierbei handelt es sich um Zinsswaps auf EUR-Basis in Höhe von nominal 1.040 Mio. EUR. Kontrahenten sind inländische Kreditinstitute. Die Ermittlung des Kontrahentenausfallrisikos erfolgt durch Anwendung des Standardansatzes (SA-CCR – Standardised Approach for Counterparty Credit Risk) gem. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR. Der Kreditäquivalenzbetrag beläuft sich auf 127,5 Mio. EUR.

Die risikogewichteten Aktiva (RWA) und die daraus abgeleiteten Eigenmittelanforderungen der BFS-Gruppe stellen sich wie folgt dar:

in TEUR

a)

b)

c)

Gesamtrisikobetrag
(TREA)

Eigenmittel-
anforderungen insgesamt

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

1

Kreditrisiko (ohne Gegenparteiausfallrisiko)

4.286.646

4.078.344

342.687

2

davon: Standardansatz

4.286.646

4.078.344

342.687

3

davon: IRB-Basisansatz (F-IRB)

-

-

-

4

davon: Slotting-Ansatz

-

-

-

EU-4a

davon: Beteiligungspositionen nach

dem einfachen Risiko-

gewichtungsansatz

-

-

-

5

davon: Fortgeschrittener IRB-Ansatz (A-IRB)

-

-

-

6

Gegenparteiausfallrisiko – CCR

1.552

1.238

124

7

davon: Standardansatz

-

-

-

8

davon: Auf einem internen Modell

beruhende Methode (IMM)

-

-

-

EU-8a

davon: Risikopositionen gegenüber

einer CCP

1.552

276

124

EU-8b

davon: Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

-

-

-

9

davon: Sonstiges CCR

-

962

-

10

Entfällt

-

-

-

11

Entfällt

-

-

-

12

Entfällt

-

-

-

13

Entfällt

-

-

-

14

Entfällt

-

-

-

15

Abwicklungsrisiko

-

-

-

16

Verbriefungspositionen im Anlagebuch (nach Anwendung der Obergrenze)

-

-

-

17

davon: SEC-IRBA

-

-

-

18

davon: SEC-ERBA (einschl. IAA)

-

-

-

19

davon: SEC-SA

-

-

-

EU-19a

davon: 1.250 % / Abzug

-

-

-

20

Positions-, Währungs- und Warenpositionsrisiken (Marktrisiko)

-

-

-

21

davon: Standardansatz

-

-

-

22

davon: IMA

-

-

-

EU-22a

Großkredite

-

-

-

23

Operationelles Risiko

305.367

286.323

24.429

EU-23a

davon: Basisindikatoransatz

305.367

286.323

24.429

EU-23b

davon: Standardansatz

-

-

-

EU-23c

davon: Fortgeschrittener Messansatz

-

-

-

24

Beträge unter den Abzugsschwellenwerten (mit einem Risikogewicht von 250 %)

-

-

-

25

Entfällt

-

-

-

26

Entfällt

-

-

-

27

Entfällt

-

-

-

28

Entfällt

-

-

-

29

Gesamt

4.592.013

4.365.906

367.241

Tabelle 6: EU OV1 – Übersicht über die Gesamtrisikobeträge