Risikomanagement

Im Folgenden werden gem. Art. 435 Abs. 1 CRR Angaben zu Risikomanagementzielen und Politik der BFS offengelegt.

  • Grundlagen und Ziele des Risikomanagements

    Das Risikomanagement beinhaltet den generellen institutsweiten Umgang mit allen Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit und den Prozessen der BFS entstehen. Risiken sind in diesem Zusammenhang definiert als künftige Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage der Bank auswirken können. Dabei ist das Risikomanagement als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, welcher laufend im Rahmen eines festgelegten Jahreszeitplans zur Anwendung kommt.

    Es beschreibt ein unter Verantwortung des Vorstandes entwickeltes, nachvollziehbares, alle Institutsaktivitäten und -prozesse umfassendes System, welches die Einhaltung der festgelegten risikostrategischen Ziele und Leitlinien unter Berücksichtigung der angestrebten Risikokultur, des Risikoappetits und der Risikotragfähigkeit sicherstellt. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen hierzu den Mindestrahmen dar.

    Das Risikomanagement umfasst die risikorelevanten Prozesse in allen Bereichen der BFS. Demzufolge sind neben dem Bereich Finanzen & Controlling in besonderem Maße die Bereiche Markt, Marktfolge und Organisationsentwicklung & IT, die Abteilung Treasury sowie die Stabsstelle Compliance & Fraud integriert. Die dort eingesetzten operativen Prozesse werden aus der Risikostrategie abgeleitet und in betreffenden Prozessbeschreibungen, fachlichen Grundsätzen und Handbüchern dokumentiert.

    Der Kern des Risikomanagements ist sowohl die Risikoidentifikation, Risikomessung und Überwachung der Einhaltung von Risikoappetit und Limiten aller Risiken. Hierfür sind insbesondere die Mitarbeitenden der Risikocontrolling-Funktion aus den Abteilungen Risikocontrolling und Kreditüberwachung verantwortlich.

    Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken.

    Den kontinuierlich steigenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen begegnet die BFS auch durch die Einrichtung einer bedarfsgerechten, risikoorientierten und MaRisk-konformen Compliance-Organisation, mit der die Stabsstelle Compliance & Fraud beauftragt ist. Diese initiiert bzw. koordiniert alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen, um einen dem Aufsichtsrecht und den Gesetzen konformen und sicheren Geschäftsablauf für die Kunden und Mitarbeitenden der BFS zu gewährleisten. Neben der Einrichtung und Weiterentwicklung der Compliance-Organisation sowie der Durchführung der laufenden Überwachungsmaßnahmen, wie beispielsweise im Rahmen der Geldwäsche- und Betrugsprävention und der Wertpapier-Compliance, erfüllt die Stabsstelle Compliance & Fraud eine Beratungsfunktion.

    Die Interne Revision erbringt als Teil der Überwachungsaufgabe des Vorstandes unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie bewertet mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse.

    Mit den in diesem Offenlegungsbericht vorgestellten Verfahren und Prozessen verfügt die BFS über ein Instrumentarium, das ihr erlaubt, Risiken bewusst und kontrolliert einzugehen. Die konsequente und fortwährende Weiterentwicklung im Bereich der Risikomanagementprozesse, der -methodik und der zugehörigen -instrumente soll auch für die Zukunft gewährleisten, dass negative Entwicklungen in der Risikostruktur erkannt werden und im Risikomanagement entsprechende Maßnahmen und Steuerungsimpulse eingeleitet werden können.

    Risikoprofil und Risikoappetit

    Die risikopolitische Grundhaltung der BFS wird dokumentiert in der mindestens jährlich zu aktualisierenden und vom Vorstand genehmigten Risikostrategie, welche sich aus den geschäftsstrategischen Zielen der Bank ableitet. Diese Risikostrategie beinhaltet die risikostrategischen Leitlinien und die dazugehörigen Maßnahmen der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Bank. Ausgehend von den strategischen Grundaussagen beinhaltet die Risikostrategie die Definition der wesentlichen Risiken (Gesamtrisikoprofil), welche im Rahmen der mindestens jährlich oder anlassbezogen durchzuführenden Risikoinventur in der Bank erhoben werden.

    Das Ziel der Risikopolitik und des Risikomanagements der Bank ist die nachhaltige Sicherung der Risikotragfähigkeit und der Solvabilität. Neben der Risikotragfähigkeit ist die Generierung von stabilen Erträgen der wesentliche Faktor, um die Leistungsfähigkeit der Bank zu gewährleisten und die Grundvoraussetzungen für eine ausreichende Eigenmittelbasis zu schaffen. Aus der Kombination von Erträgen und begrenzter Risikoposition wird somit ein möglichst optimales Risiko-Rendite-Profil angestrebt. Die Limitierung der Risiken erfolgt auf Gesamtbankebene in Relation zum Risikodeckungspotenzial und drückt den Risikoappetit des Vorstandes aus. Im Rahmen des insgesamt verfügbaren Risikodeckungspotenzials wird maximal nur der Anteil zur Abdeckung von Risiken freigegeben, der die Mindestanforderungen an die Eigenmittelunterlegung übersteigt, um die Solvabilität der Bank zu gewährleisten. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken adäquat gemessen werden, dass die Verfügbarkeit des Risikodeckungspotenzials in angemessenen Abständen überprüft wird und dass die Ermittlung der Risikotragfähigkeit alle erforderlichen Komponenten enthält. Die Einhaltung wird über eine Limitierung der Risiken gesteuert. Innerhalb dieser Limite sorgt eine Ampelsystematik für das frühzeitige Erkennen von ansteigenden Risikowerten. Des Weiteren existieren für die einzelnen wesentlichen Risikoarten risikostrategische Ziele, und darüber hinaus wird die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen im operativen Geschäft der BFS als strenge Nebenbedingung laufend sichergestellt.

    Als Spezialkreditinstitut mit dem Kerngeschäftsfeld in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bietet die BFS auf Basis der drei klassischen Bankleistungen Kreditgeschäft, Einlagen-/Wertpapiergeschäft und Zahlungsverkehr individualisierte Finanzierungslösungen für ihre Kunden an. Durch diese geschäftsstrategische Grundausrichtung ist das Gesamtrisikoprofil der BFS durch die klassischen bankwirtschaftlichen Risiken geprägt. Diese umfassen Adressrisiken (inkl. Migrations- und Credit-Spread-Risiken), Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und Immobilienrisiken. Zur genauen Abgrenzung und Definition der Bestandteile der einzelnen Risiken sowie zu Aussagen bezüglich der Verfahren und Strategien zur Steuerung, zum Umfang und der Art der Berichts- und Messsysteme sowie zu den Leitlinien der Risikoabsicherung und zur Überprüfung der Wirksamkeit wird im weiteren Verlauf Auskunft gegeben.

    Nähere Informationen zu der Entwicklung der einzelnen Risikoarten und -werte sind dem Lagebericht des Geschäftsberichtes zu entnehmen.

    Risikokultur

    Die Risikokultur der BFS konkretisiert sich ausgehend von einem klaren Bekenntnis zur Geschäftstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in der damit verbundenen geschäftsspezifischen Fachlichkeit. Diese ist eng mit den allgemeinen Verhaltensleitlinien des Code of Conduct verzahnt und manifestiert sich in einem ausgeprägten Risikomanagement mit prozessualen Vorgaben, bankweitem Risikocontrolling, gremienbezogener Information und Kommunikation sowie dem institutionalisierten Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Ein einheitliches Verständnis der Risikokultur über alle Unternehmensbereiche hinweg ist hierbei unerlässlich.

    Die BFS engagiert sich nur in Geschäftsfeldern, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Dabei erfolgt eine systematische und regelmäßige Beobachtung und Analyse (Monitoring) aller Faktoren, die in den relevanten Kundenmärkten gegenwärtig von Bedeutung sind oder zukünftig werden könnten. Dies gilt auch für die Einführung neuer Produkte.

    Grundsätzlich werden Risiken nur im begrenzten Umfang und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eingegangen.

    Das Risikomanagement hat innerhalb der Gesamtbanksteuerung einen hohen Stellenwert. Der Vorstand ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für ein funktionierendes Risikomanagement, das dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der betriebenen oder beabsichtigten Geschäfte der BFS entspricht, verantwortlich. Ebenso stellt der Vorstand im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ein angemessenes Risikobewusstsein der Mitarbeitenden im jeweiligen Aufgabenbereich durch regelmäßige Kommunikation sicher und sorgt in seiner Vorbildfunktion durch konkludentes risikobewusstes Handeln für eine unternehmensweite Akzeptanz der Geschäfts- und Risikostrategie.

    Um ein umfassendes unternehmensweites Risikoverständnis zu fördern, sind Gremien und Ausschüsse, wie insbesondere der Ausschuss Gesamtbanksteuerung und der Ausschuss Kreditrisikosteuerung, in der Organisation der BFS derart verankert, dass eine angemessene regelmäßige Kommunikation und Berücksichtigung von risikorelevanten Aspekten in der Geschäftstätigkeit der BFS sichergestellt werden.

    Neben dem Bereich Finanzen & Controlling, in dem der Risikomanagement-Prozess angesiedelt ist, sind auch die übrigen Bereiche, insbesondere Markt, Marktfolge, Organisationsentwicklung & IT sowie die Abteilung Treasury, zu nennen, deren Mitarbeitende sich zu einer risikobewussten Ausführung ihrer operativen Tätigkeiten verpflichten. Des Weiteren sind alle Mitarbeitenden der BFS aufgefordert, risikorelevante Sachverhalte aufzugreifen und ihre direkten Vorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren.

  • Risikomanagement-Prozess

    Der eingerichtete Risikomanagement-Prozess stellt die Einhaltung der risikostrategischen Ziele und Leitlinien sicher. Dies wird zum einen durch die Beobachtung und Berichterstattung quantitativer Ziele erreicht. Zum anderen werden auch qualitative Aspekte, wie das Pflegen der angestrebten Risikokultur, kritisch betrachtet und – wenn nötig – an einzelne Mitarbeitende bei Verstößen appelliert. Darüber hinaus werden Vorstand und Aufsichtsgremium regelmäßig über wesentliche Abweichungen von der Risikostrategie informiert.

    Für das Gesamtrisikoprofil stellt die BFS jederzeit sicher, dass die als wesentlich klassifizierten Risiken durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial gedeckt sind und dadurch die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

    Hierbei werden zwei sich ergänzende Perspektiven zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit zugrunde gelegt: Die normative Perspektive zielt auf die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) innerhalb eines Zeithorizonts von mindestens drei Jahren ab, während im Rahmen der ökonomischen Perspektive eine Stichtagsbetrachtung aufgrund von wertorientierten (barwertigen) Verfahren stattfindet.

    Die grundsätzlichen Steuerungselemente für die beiden Steuerungskreise sind hierbei:

    • Risikoerkennung durch Risikoinventur,
    • Validierung,
    • Festlegung der verfügbaren Risikodeckungspotenziale,
    • Messung und Aggregation der Risiken,
    • Festlegung der Limite und deren Überwachung,
    • Durchführung von Stresstests und
    • internes Berichtswesen.

    Für die Konzeption beider Perspektiven gilt im Einklang mit der Geschäftsstrategie der Grundsatz einer konservativen Herangehensweise.

    Risikoinventur

    Zu Beginn des Risikomanagement-Prozesses gilt es, alle wesentlichen Risikoarten zu identifizieren. Die Wesentlichkeit ergibt sich aus einer wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage. Die Beurteilung der Risiken orientiert sich dabei nicht ausschließlich an den Auswirkungen in der Rechnungslegung sowie an formalrechtlichen Ausgestaltungen, sondern hat ebenfalls einen zukunftsorientierten Charakter.

    Die Risikoidentifikation erfolgt in der BFS im Rahmen der mindestens jährlich bzw. anlassbezogen durchgeführten Risikoinventur. Ziel der Risikoinventur ist es, gemeinsam mit der Geschäfts- und Risikostrategie ein einheitliches und umfassendes Bild über das Gesamtrisikoprofil, d. h. über die relevanten Risiken des Instituts, zu schaffen. Aufgrund dieser Anforderung wird stets sichergestellt, dass sich die Ergebnisse des Risikoinventurprozesses mit der risikostrategischen Ausrichtung des Instituts decken. So werden die vom Vorstand vorgegebene Ausrichtung im Rahmen der Inventur selbst und die Ergebnisse der durchgeführten Risikoinventur wiederum im Rahmen der Detailbetrachtung der Einzelrisiken innerhalb der Risikostrategie berücksichtigt.

    Darüber hinaus sind in der BFS unterschiedliche Verfahren eingerichtet, welche zum einen die Früherkennung von Einzelrisiken aus veränderten Rahmenbedingungen und neu eingegangenen Geschäftsaktivitäten sicherstellen. Zum anderen wurde ein eigenes Verfahren aufgebaut, welches die Ausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft im Rahmen eines Frühindikatorsystems untersucht, mögliche Risiken meldet und bewertet und somit die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht.

    Die Risikoinventur erfolgt nach MaRisk AT 4.5 auf Einzelinstituts- und auf Gruppenebene.

    Wesentliche Risiken

    In Bezug auf das Gesamtrisikoprofil der BFS werden Risikoarten und -treiber aus den folgenden Risikoarten im Rahmen der Risikoinventur betrachtet:

    • Adressrisiken,
    • Marktpreisrisiken,
    • Liquiditätsrisiken,
    • operationelle Risiken und
    • sonstige Risiken.

    Im Bereich Adressrisiken ist neben den klassischen Adressrisiken Kunden-/Eigengeschäft ebenfalls das Beteiligungsrisiko und das Credit-Spread-Risiko in den weiteren Risikomanagement-Prozess einzubeziehen.

    Im Bereich Marktpreisrisiken sind Zinsänderungsrisiken zu betrachten.

    Wesentliche Liquiditätsrisiken sind das dispositive und das strukturelle Liquiditätsrisiko.

    Die operationellen Risiken stellen in der Risikolandkarte eine große Risikokategorie dar, in welcher die einzelnen Unterkategorien, wie z. B. Risiken aus internen betrügerischen Handlungen, konsolidiert wurden. Dies ist der grundsätzlichen Wesentlichkeit aller operationellen Risiken nach MaRisk und der damit möglichen vereinfachten Abbildung aller operationellen Risiken in einem übergreifenden Risikomodell geschuldet.

    Innerhalb der sonstigen Risiken wurde das Immobilienrisiko als wesentlich festgestellt.

    Risikokonzentration

    Neben der Analyse der wesentlichen Risikoarten ist auch die Analyse der Risikostruktur von wesentlicher Bedeutung für die Einschätzung der Risikoposition der BFS. In diesem Zusammenhang übernehmen Konzentrationen eine entscheidende Rolle.

    Risikokonzentrationen können gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe ein Risiko darstellen, bestehen. Dies umfasst zum einen Intra-Risikokonzentrationen, welche sowohl aufgrund der reinen Größe einzelner Risikopositionen im Verhältnis zum Gesamtportfolio innerhalb einer Risikoart als auch durch den Gleichlauf einzelner Risikopositionen innerhalb einer Risikoart auftreten können. Zum anderen beinhaltet dies Inter-Risikokonzentrationen, welche durch den Gleichlauf verschiedener Risikopositionen über mehrere Risikoarten hinweg auftreten können.

    Risikofrüherkennung

    Neben der laufenden Überwachung der quantitativen Limite der Risikotragfähigkeit ist ein Prozess eingerichtet, der eine mögliche Früherkennung von aufkommenden Risiken sicherstellt. Entsprechend wurden Maßnahmen festgelegt, anhand derer alle relevanten Einzelrisiken frühzeitig erkannt werden können.

    Darüber hinaus existieren Frühwarnsysteme auf Basis von Ampelsystematiken, welche unter anderem die drohende Nicht-Einhaltung der gesetzten strategischen Ziele oder drohende Limitüberschreitungen betrachten.

    Neben der allgemeinen Früherkennung von Risiken und Risikotreibern hat die Früherkennung von Risiken im Kreditgeschäft einen besonderen Stellenwert. Hier sind Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu identifizieren, um frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

    Zum Erkennen von Risiken im Kreditgeschäft wurde ein Risikofrüherkennungsverfahren eingerichtet. Ziel des Frühwarnsystems ist die rechtzeitige und transparente Identifizierung von latenten Risiken. Das System dient dem Zweck, rechtzeitig und mit entsprechenden Maßnahmen einem drohenden Kreditausfall entgegenzusteuern bzw. Schaden von der Bank abzuwenden.

    Zusammenfassend sind unterschiedliche Verfahren eingerichtet, welche zum einen die Früherkennung von Einzelrisiken aus veränderten Rahmenbedingungen und neu eingegangenen Geschäftsaktivitäten sicherstellen. Zum anderen wurde im Kreditbereich ein eigenes Verfahren aufgebaut, welches die Ausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft im Rahmen eines Risikofrüherkennungsverfahrens untersucht, mögliche Risiken meldet und bewertet und somit die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht.

    Darüber hinaus sind Maßnahmen und Notfallpläne definiert, die in vordefinierten Notfallsituationen greifen, um das Risiko in einem notwendigen Maße zu reduzieren.

    Backtesting und Validierung

    Eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der in der Risikotragfähigkeitsrechnung eingesetzten Methoden und Verfahren zur Messung und Beurteilung der Risiken ist ein notwendiger Bestandteil des Risikomanagements.

    Dementsprechend wird auf Basis eines definierten Vorgehensmodells die Güte der in der normativen sowie ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung eingesetzten Risikomessverfahren bzw. der Verfahren zur Ableitung der jeweiligen Bestandteile der Risikodeckungspotenziale analysiert. Diese Angemessenheitsüberprüfung der Risikotragfähigkeit wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt.

    Zusätzlich erfolgt jährlich eine Validierung der in der Risikotragfähigkeitsrechnung der BFS verwendeten Parameter.

    Risikotragfähigkeit

    Für das mindestens jährlich zu aktualisierende Gesamtrisikoprofil stellt die BFS sicher, dass die als wesentlich klassifizierten Risiken durch das verfügbare Risikodeckungspotenzial gedeckt sind und die Tragfähigkeit der Risiken zu jedem Zeitpunkt gegeben ist.

    Die Risikotragfähigkeit wird sowohl aus der normativen Risikotragfähigkeit als auch aus der ökonomischen Risikotragfähigkeit ermittelt. Entsprechend wird für jeden der beiden Steuerungskreise das Risikodeckungspotenzial separat errechnet und jeweils eigene Risikomaßzahlen für die GuV-orientierte und für die barwertige Sicht bestimmt. Für die Ermittlung der normativen Risikokennzahlen wird eine rollierende, periodische Betrachtung über mind. 36 Monate vorgenommen, während in der ökonomischen Perspektive eine barwertige Betrachtung zum Stichtag betrachtet wird.

    Risikodeckungspotenzial

    Das Risikodeckungspotenzial beschreibt den Betrag, der im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung maximal zur Absorption von Risiken zur Verfügung steht.

    Hieraus wird dann das Gesamtbankrisikolimit abgeleitet, welches diejenige Position beschreibt, welche die BFS für ihre Risiken aus strategischer Sicht zur Verfügung stellen möchte.

    Normatives Risikodeckungspotenzial

    Das Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive entspricht weitgehend den regulatorischen Eigenmitteln. Die anrechenbaren Eigenmittel nach Art. 72 CRR setzen sich aus hartem Kernkapital (CET 1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT 1) und dem Ergänzungskapital (T 2) zusammen. Neben den regulatorischen Eigenmitteln sind auch weitere Kapitalbestandteile anwendbar, sofern diese zur Abdeckung von Kapitalanforderungen anerkannt werden. Hierzu gehören Reserven nach § 340f und § 340g HGB. Die Summe dieser Bestandteile bildet das Risikodeckungspotenzial zum Stichtagszeitpunkt und ist Startpunkt für die eigentliche Planung der Eigenmittel für die darauffolgenden Stichtage, welche sich im Zeithorizont von mindestens drei Jahren erstrecken. Die Fortschreibung der GuV in Form der Kapitalplanung für die zukünftigen Zeitpunkte wird als Planung der Eigenmittel angesehen und erfolgt auf jährlicher Basis. Unterjährig fließen in die normative Risikotragfähigkeitsrechnung entsprechende Hochrechnungen ein.

    Ökonomisches Risikodeckungspotenzial

    Ziel der ökonomischen Risikotragfähigkeit ist, bei Eintritt des Risikofalls weiterhin die Substanz der Bank sicherstellen zu können. Wesentlich neben der eigentlichen, oben beschriebenen Zielsetzung der ökonomischen Risikotragfähigkeit ist in diesem Zusammenhang auch die Offenlegung wesentlicher Risiken, die gegebenenfalls bei der Berechnung der normativen Sichtweise zusätzliche Berücksichtigung finden sollten. In das ökonomische Risikodeckungspotenzial fließen neben barwertigen Vermögenswerten auch notwendige Abzugspositionen wie barwertige Kosten ein. Verwendet werden die Barwerte der Totalperiode, um das gesamte ökonomische Kapital im Zeitpunkt der Erstellung der Risikotragfähigkeit zu erfassen.

    Risikomessung

    Die Risikomessung umfasst alle als wesentlich identifizierten Risikokategorien und die darin enthaltenen, als wesentlich identifizierten Risikoarten. Neben den grundsätzlichen Anforderungen der MaRisk zur Risikomessung gilt es, laufende regulatorische Entwicklungen zu beobachten und die Messmethoden entsprechend an neue Rahmenbedingungen und Modellanforderungen anzupassen.

    Sowohl die normative als auch die ökonomische Risikomessung erfolgen mindestens quartalsweise. Diversifikationseffekte werden in der Risikomessung äußerst konservativ behandelt. Sie werden nur zum Teil innerhalb von Risikokategorien (z. B. im Adressrisiko Eigengeschäft) berücksichtigt. Auf Diversifikationseffekte zwischen einzelnen Risikokategorien oder Risikoarten wird gänzlich verzichtet.

    Normative Risikomessung

    Die normative Risikoquantifizierung erstreckt sich über einen Zeitraum von mind. drei Jahren ab dem
    Reportstichtag. Ermittelt werden Risiken in Form von adversen Szenarien, die sich unmittelbar auf die GuV und RWA auswirken. Als adverses Szenario wird eine negative Entwicklung zur Kapitalplanung (Basisszenario) verstanden. Die BFS verwendet dafür ein Szenario mit den Schwerpunkten Krise der Sozialwirtschaft und Inflation.

    Ökonomische Risikomessung

    Die ökonomische Risikomessung dient als Frühwarnindikator zur Überprüfung der langfristigen Risikotragfähigkeit (Totalperiode). Darum werden die Risiken barwertig für die Totalperiode bestimmt. Dabei steht die Sicherstellung der strategischen Ausrichtung im Vordergrund. Die barwertige Messung der unerwarteten Risiken erfolgt grundsätzlich nach dem Value at Risk (VaR) Modell mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Handelstagen.

    Risikolimitierung

    In der normativen Perspektive erwartet die Aufsicht, dass auch bei Eintritt adverser Bedingungen neben den Eigenmittelanforderungen der CRR und den erhöhten Eigenmittelanforderungen nach § 10 Abs. 3 oder Abs. 4 KWG auch die SREP Gesamtkapitalanforderung jederzeit eingehalten werden soll (Total SREP Capital Requirements – TSCR). Die BFS verwendet zusätzlich zu den impliziten Limitvorgaben der Aufsicht eine oberhalb des Limits liegende Schwelle in den adversen Szenarien der normativen Perspektive.

    Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive wird im Rahmen der Limitierung nicht vollständig ins Risiko gestellt. Bei der Limitierung auf Risikokategorien wird das Gesamtbankrisikolimit in der ökonomischen Sichtweise auf die definierten Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationellen Risiken und Immobilienrisiken additiv heruntergebrochen. Die Festlegung des Gesamtbanklimits erfolgt durch den Vorstand und ist mindestens jährlich zu überprüfen. Die Auslastung des Gesamtbankrisikolimits stellt dabei eine zentrale Risikokennzahl dar.

    Stresstests und Szenarien

    Die BFS hat zur Ergänzung der Risikotragfähigkeitsrechnung einen umfassenden Stresstestprozess installiert, der aus Festlegung der Stresstests, Durchführung der Stresstests, Bericht über deren Ergebnisse an die Geschäftsleitung, Beurteilung dieser Ergebnisse und Überprüfung der weiteren Angemessenheit der Stresstests besteht.

    Die Durchführung von Stresstests erfolgt regelmäßig quartalsweise sowie anlassbezogen durch angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken. Stresstests sind als angemessen anzusehen, wenn diese Art, Umfang und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen widerspiegeln. „Stresstest“ wird als Oberbegriff für die unterschiedlichen Methoden gebraucht, mit denen das individuelle Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen des Instituts, wie z. B. Portfolio-, Gesamtinstituts- und Geschäftsbereichsebene, überprüft wird. Wesentliche Basis zur Identifizierung von Risikofaktoren sind insbesondere die Ergebnisse aus der Risikoinventur und den operationellen Risk Assessments.

    Für die Durchführung der Stresstests sind diverse Szenarien in der ökonomischen und normativen Perspektive definiert, in denen extreme Umstände simuliert werden, die jeweils eine oder mehrere der wesentlichen Risikoarten oder -konzentrationen einem Stressfall aussetzen. Zudem wird im Rahmen eines inversen Stresstests jährlich die Ausprägung der Risikotreiber ermittelt, bei der die Überlebensfähigkeit des Instituts gefährdet ist.

    Risikoreporting

    Die interne Berichterstattung stellt die Kommunikation der Ergebnisse der Risikotragfähigkeit an alle relevanten Adressaten, insbesondere Vorstand und Aufsichtsrat, sicher und führt darüber hinaus den Beschluss zur Durchführung notwendiger kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen herbei bzw. erleichtert diese.

  • Strategien und Verfahren für die Steuerung je Risikoart

    Adressrisiko

    Abgrenzung

    Adressrisiken bezeichnen allgemein die Gefahr von Verlusten aufgrund von Bonitätsveränderungen und/oder Ausfällen von Kreditnehmern und ergeben sich somit für die BFS vor allem in Form von Migrations- und Ausfallrisiken aus Kreditgeschäften und Spread-, Migrations- und Ausfallrisiken aus Eigengeschäften. Dabei wird bei Kreditgeschäften auch eine mögliche Wertminderung eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswertes berücksichtigt und quantifiziert. Da Adressrisiken auch aus eingegangenen Beteiligungen resultieren, wird zusätzlich das Beteiligungsrisiko innerhalb der Adressrisiken erfasst und bewertet. Weitere Adressrisiken wie beispielsweise das Ausfallrisiko Debitor, das Veritätsrisiko, das Wiedereindeckungsrisiko oder das Länderrisiko sind aufgrund der Geschäftsaktivitäten sowie der Portfoliostruktur der BFS im Berichtszeitraum nicht wesentlich, werden jedoch im Rahmen der mindestens jährlichen Risikoinventur regelmäßig auf die Wesentlichkeit überprüft.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Kundengeschäft ist das Kerngeschäftsfeld der BFS, sodass das Eingehen von Adressrisiken sowie deren Steuerung und Begrenzung zu den Kernkompetenzen des Hauses gehört. Überschüssige Liquidität aus dem Kundengeschäft wird, auch unter Eingehen von Adressrisiken, durch das Treasury im Depot A angelegt und verwaltet. Das Management von Adressrisiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in der SFO formuliert sind.

    Die Organisationsrichtlinien der BFS enthalten detaillierte Angaben für alle Kreditgeschäfte. Die Bewilligungskompetenzen sind abhängig von der Gesamtverschuldung der Gruppe verbundener Kunden, von der Ratingklasse und vom Blankokreditvolumen sowie darüber hinaus in den Organisationsrichtlinien eindeutig geregelt. Ein wesentliches Merkmal des Kreditgenehmigungsverfahrens der BFS ist die Trennung zwischen Markt (Vertrieb/Handel), Marktfolge und Risikomanagement. Im risikorelevanten Kreditgeschäft sind grundsätzlich alle Kreditkompetenzen als Gemeinschaftskompetenzen ausgestaltet. Die Erstvotierung erfolgt durch marktabhängige Bereiche, das zweite Votum wird durch die Marktfolge abgegeben. Das nicht risikorelevante Kreditgeschäft ist bei der BFS im Offenlegungszeitraum bis zu einer maximalen Gesamtverschuldung von 1,5 Mio. EUR definiert und wird in den Geschäftsstellen bearbeitet. Darüber hinausgehende Kreditvolumina sind als risikorelevant definiert.

    Vor der Kreditvergabe beurteilt der Markt im Rahmen des Kreditantrags sämtliche für die Gewährung des Kredites wesentlichen Informationen. Der Beurteilung der Bonität durch Einsatz des anzuwendenden Ratings sowie der Kapitaldienstfähigkeit kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Zur Besicherung der Kredite werden von der BFS bankübliche Sicherheiten verwendet, deren Hereinnahme und Bewertung durch die Marktfolge geschieht.

    Zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken wurde in der BFS im Offenlegungszeitraum der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) angewandt. Hierzu wurden die Kunden zunächst den jeweiligen KSA-Risikopositionsklassen zugeordnet und anschließend der Risikogehalt der enthaltenen Kundenforderungen auf Basis aufsichtsrechtlich vorgegebener KSA-Risikogewichte zur Bemessung der aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel bestimmt.

    Zur Risikoklassifizierung, -bewertung und -steuerung hat die BFS verschiedene Ratingverfahren der Credarate Solutions GmbH im Einsatz. Im Kernsegment Corporates werden sämtliche Informationsbereiche, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens abzudecken sind, berücksichtigt. Darunter befinden sich Kennzahlen, die die Rentabilität, die Liquidität, die Finanzierungsstruktur sowie die Kapitalkraft des Unternehmens widerspiegeln. Des Weiteren werden qualitative Variablen verwendet, die den Anspruch haben, Informationen bzgl. der aktuellen Lage und Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens, die sich nicht in der Bilanz reflektieren, wiederzugeben. Die Ratingfunktion besteht somit aus zwei Teilratingfunktionen „Bilanzkennzahlen“ und „Softfacts“, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtratingfunktion eingehen. Darüber hinaus werden reine Immobilieninvestitionen über das Commercial-Real-Estate-Ratingverfahren bewertet. Neben den relevanten Daten der Immobilien werden ebenfalls Bilanzdaten sowie Softfacts in der Risikoeinschätzung berücksichtigt.

    Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der BFS werden sämtliche wesentlichen Bestandteile des Adressrisikos in der ökonomischen Perspektive quantifiziert und dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung vergebener Limitierungen gegenübergestellt. Die Auslastung des Adressrisikolimits stellt eine zentrale Risikokennzahl dar. Dabei werden neben dem reinen Adressrisiko aus Kundengeschäften und Eigenanlagen die potenzielle Wertminderung vereinnahmter Sicherheiten sowie sämtliche mögliche Ausfälle aus Beteiligungen der BFS und nachgeordneter Unternehmen betrachtet. Die Ergebnisse werden mindestens quartalsweise an den Vorstand berichtet. Die normative Perspektive der Risikotragfähigkeit stellt sicher, dass alle regulatorischen und externen Beschränkungen sowie darauf basierende interne Anforderungen laufend erfüllt werden.

    Im Rahmen einer angemessenen Kreditweiterbearbeitung und Kontrolle sind alle Ratings der Kreditengagements turnusgemäß mindestens jährlich zu aktualisieren. Die Überwachung hierzu obliegt der Marktfolge. Sich negativ auf die Risikoeinschätzung auswirkende Informationen führen zudem zu einer anlassbezogenen Ratingüberprüfung. Prozessabhängige Kontrollen gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit der Kreditbearbeitung. Turnusgemäß werden ebenfalls die angerechneten Sicherheiten im Rahmen eines Sicherheiten-Monitorings überprüft, wobei die Beleihungswertermittlung der Immobilien durch fachkundige, unabhängige und erfahrene Sachverständige sowie HypZert-Gutachter vorgenommen wird.

    Zur frühzeitigen Identifikation erhöht risikobehafteter Engagements wird ein Risikofrühwarnverfahren eingesetzt. Indikatoren aus der Geschäftsbeziehung zeigen im Vorfeld Leistungsveränderungen des Kreditnehmers an, um ggf. rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Werden Engagements als erhöht risikobehaftet identifiziert, werden sie der Intensivbetreuung mit erhöhter Berichtspflicht oder der Problemkreditbearbeitung (Risikobetreuung) zugeführt. Der Marktfolgevorstand wird quartalsweise oder anlassbezogen über die Engagements in der Intensivbetreuung informiert.

    Problemkredite werden nach Sanierungs- und Abbaufällen unterschieden, für die eine Feinanalyse durchgeführt und auf deren Basis eine Engagement-Strategie entwickelt wird. Vorstand und zuständige Kompetenzträger werden vierteljährlich im Rahmen der Risikoberichterstattung über den Sachstand informiert. Scheitern Sanierungsmaßnahmen oder sind sie aussichtslos, werden betroffene Engagements der Abwicklung zugeordnet.

    Derivative Positionen

    Die BFS hält abgeschlossene Zinsderivate ausschließlich zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene. Diese werden überwiegend mit dem genossenschaftlichen Zentralinstitut und wenigen ausgewählten inländischen Kontrahenten abgeschlossen. Eine Aufnahme neuer Kontrahenten, mit denen Handelsgeschäfte abgeschlossen werden können, sowie Änderungen der vergebenen Kontrahentenlimite je Handelspartner können nur durch den Vorstand erfolgen. Die aus den einzelnen derivativen Geschäften resultierenden Adressrisikopositionen werden entsprechend der Kreditäquivalenzbeträge auf die einzelnen Kontrahentenlimite angerechnet. Eine zusätzliche Allokation von internem Kapital für einzelne Gegenparteiausfallrisikopositionen erfolgt indes nicht.

    Sicherheitenstrategie und Umgang mit Sicherheiten

    Kreditrisikominderung beinhaltet alle Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Höhe von Schadensereignissen im Kreditgeschäft. Der grundsätzliche Umgang mit Sicherheiten ist in der SFO festgelegt. Generell gelten folgende Leitlinien:

    Bei der Auswahl der Sicherheiten wird im Vorfeld zunächst der administrative Aufwand im Verhältnis zum Nutzen der Kreditrisikominderung geprüft. Sicherheiten, die aus Gründen eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht angerechnet werden, bleiben ökonomisch in ihrer Wirkung erhalten, entfalten aber keine entlastende Wirkung für die zu unterlegenden Eigenmittel.

    Bei der Nutzung von Sicherheiten orientiert sich die BFS weiterhin an der strikten Erfüllung aufsichtsrechtlich vorgegebener Anforderungen gem. CRR und prüft diese intensiv vor Anrechnung.

    Der Umgang mit Sicherheiten und die Prozesse des Sicherheitenmanagements werden zudem regelmäßig durch die zuständige Fachabteilung der BFS überprüft, notwendige konzeptionelle Anpassungen und Integrationen in die Arbeitsabläufe werden veranlasst.

    Die aufgrund oben genannter Leitlinien zur Anrechnung von der BFS hereingenommenen Sicherheitenarten sind Grundpfandrechte, finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen. Die hauptsächlichen Sicherheiten im Rahmen des Geschäftsmodells der BFS sind die Grundpfandrechte.

    Die grundpfandrechtlich besicherten Forderungen werden gem. Kreditrisiko-Standardansatz anteilig in die Risikopositionsklasse „durch Immobilien besicherte Positionen“ umsegmentiert und mit einem günstigeren Risikogewicht von 35 % bei wohnwirtschaftlich und 50 % bei gewerblich genutzten Immobilien berücksichtigt.

    Die finanziellen Sicherheiten werden durch die BFS im umfassenden Sicherheitenansatz mit kreditrisikomindernder Wirkung auf die Bemessungsgrundlage angewandt.

    Für die Gewährleistungen erfolgt die Anrechnung gem. Substitutionsmethode. Diese führt zu der Anwendung des Risikogewichts der Risikopositionsklasse des Sicherungsgebers anstatt der des Forderungsschuldners.

    Aufrechnungsvereinbarungen

    Im offenzulegenden Berichtszeitraum wurde von bilanzwirksamen oder außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen kein Gebrauch gemacht.

    Garantien bei Kreditderivaten

    Für den Berichtszeitraum verfügte die BFS in ihrem Bestand über keine Garantien bei Kreditderivaten.

    Risikokonzentrationen von Sicherungsinstrumenten

    Da die BFS Sicherheiten hauptsächlich in Form von Grundpfandrechten an Sozialimmobilien hereinnimmt, ist in einem gewissen Umfang eine Risikokonzentration von Sicherungsinstrumenten nicht gänzlich auszuschließen. Diesem Risiko begegnet die BFS u. a. dadurch, dass die Beleihungswertermittlung der Immobilien überwiegend durch HypZert-Gutachter vorgenommen wird.

    Zudem wird die Immobilienbewertung unter Nutzung eines Marktschwankungskonzepts regelmäßig überprüft (mindestens jährlich bei Gewerbeimmobilien, alle drei Jahre bei Wohnimmobilien); Wertminderungen über 10 % führen zu einer Überprüfung der Bewertung/Neubewertung. Unterliegt der Markt für die belastete Immobilie starken Wertschwankungen, erfolgen anlassbezogene Prüfungen.

    Marktpreisrisiko

    Abgrenzung

    Marktpreisrisiken bestehen innerhalb der BFS aufgrund der Möglichkeit, dass sich die Bewertungen von Aktiva, Passiva und Derivaten durch externe Markteinflüsse negativ verändern können. Angesichts der Geschäftsstruktur der BFS bezieht sich dies überwiegend auf sich verändernde Geld- und Kapitalmarktzinsen bzw. daraus resultierende Kurswertrisiken, denen der Eigenbestand an Wertpapieren ausgesetzt ist. Zusätzlich wird das Risiko aus impliziten Optionen (in Form von Sondertilgungs- und -kündigungsrechten) aus Darlehensprodukten innerhalb der Marktpreisrisiken erfasst. Bonitätsbezogene Risiken inklusive der Credit-Spread-Risiken werden innerhalb des Adressrisikos abgebildet. Marktpreisrisiken durch das Währungsrisiko oder aus Fonds im Eigenbestand sind für die BFS aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit nicht wesentlich.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von Marktpreisrisiken ist auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in den aus ihr abgeleiteten Teilstrategien und entsprechenden Fachkonzepten und fachlichen Grundsätzen formuliert sind, ausgerichtet. Eigenhandelsgeschäfte werden nur im Rahmen klar definierter Kompetenzregelungen insbesondere unter Beachtung der Vorschriften für Nicht-Handelsbuchinstitute getätigt. Das Zinsänderungsrisiko wird unter Berücksichtigung risikostrategischer Ziele aktiv durch ein entsprechendes Bilanzstrukturmanagement sowie durch den gezielten Einsatz von Sicherungsgeschäften gesteuert. Dabei werden ausschließlich klassische Zinsderivate abgeschlossen; Optionsgeschäfte werden mit Ausnahme der im Kreditgeschäft enthaltenen Sondertilgungs- und -kündigungsrechte nicht getätigt.

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Marktpreisrisiken ist in das zentrale Risikomanagement der BFS eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung von Marktpreisen ausgelöst werden können. Zentrale Risikokennzahl stellt die Auslastung des Marktpreisrisikolimits dar. Entsprechend der Veränderungen des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Handelsgeschäfte wird deren Überwachung laufend angepasst.

    Der Eigengeschäftsbestand der BFS wird unter Berücksichtigung tagesaktueller Renditen am Geld- und Kapitalmarkt täglich bewertet. Bei Überschreitung festgelegter Limitierungen erfolgt ein Ad-hoc-Reporting an den Vorstand.

    Sämtliche als wesentlich identifizierte Marktpreisrisiken werden mindestens quartalsweise im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in normativer und ökonomischer Perspektive quantifiziert und dem verfügbaren Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung festgelegter Limitierungen gegenübergestellt. Die Ergebnisse werden quartalsweise oder anlassbezogen im Rahmen eines Ad-hoc-Reportings an den Gesamtvorstand berichtet.

    Innerhalb der normativen bzw. handelsrechtlichen Perspektive erfolgt eine Quantifizierung der Risiken auf Basis von Abweichungen der Preisbeeinflussungsfaktoren im Planszenario im Vergleich zu definierten normativen Risikoszenarien. Die Berechnung des allgemeinen Kurswertrisikos der Bestände im Depot A erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie des daraus resultierenden Abschreibungsbedarfs der Periode im normativen Risikoszenario.

    In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt für das Zinsänderungsrisiko die Ermittlung eines Value-at-Risk.

    Zusätzlich wird zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Standard-Zinsrisikokoeffizient (ehemals aufsichtsrechtlicher Basel-II-Zinsschock) monatlich sowie anlassbezogen ermittelt und an den Vorstand berichtet.

    Als weitere zentrale Kennzahl wird unter anderem mindestens monatlich der Frühwarnzinsrisikokoeffizient gem. BaFin-Rundschreiben 06/2019 überwacht.

    Das Ausmaß der maximal einzugehenden Marktpreisrisiken wird durch das bankinterne Risikotragfähigkeitskonzept, risikostrategische Limitierungen sowie vergebene Handelspartnerlimite begrenzt. Hinsichtlich der Begrenzung von Kurswert- und Credit-Spread-Risiken aus dem Eigenhandel werden Geschäfte nur im Rahmen klar definierter Kompetenzregelungen insbesondere unter Beachtung der Vorschriften für Nicht-Handelsbuchinstitute getätigt. Art, Umfang sowie Risikopotenzial der Geschäfte werden zusätzlich durch die risikostrategischen Leitlinien begrenzt.

    Die Wirkungsweisen verschiedener Absicherungsmaßnahmen des Zinsänderungsrisikos durch ein aktives Bilanzstrukturmanagement sowie durch den zielgerichteten Einsatz von Zinsswaps werden ex ante in verschiedenen Szenarien analysiert und ex post überprüft.

    Liquiditätsrisiko

    Abgrenzung

    Das Liquiditätsrisiko besteht grundsätzlich darin, eingegangene Auszahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Liquidität nicht erfüllen zu können. Zu unterscheiden ist dabei zum einen das dispositive Liquiditätsrisiko, welches das Risiko aus der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und den Zahlungsströmen aus Zu- und Abflüssen beinhaltet. Zum anderen ergibt sich das strukturelle Liquiditätsrisiko aus Inkongruenzen der mittel- bis langfristigen Liquiditätsplanung im Zusammenhang mit einer möglichen Veränderung der eigenen Refinanzierungskosten. Das Risiko, dass Vermögenswerte aufgrund einer zu geringen Marktliquidität nur zu einem geringeren als dem erwarteten Wert verkauft werden können (Marktliquiditätsrisiko), ist für die BFS aufgrund der hochrangigen Qualität der Eigenanlagen im Berichtszeitraum nicht wesentlich, wird jedoch im Rahmen der Risikoinventur regelmäßig überprüft. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Stress-Szenarien eine Berücksichtigung von Liquidationsschwierigkeiten bei Wertpapieren in Form von erhöhten Haircuts.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von Liquiditätsrisiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie und in den aus ihr abgeleiteten Teilstrategien sowie entsprechenden Fachkonzepten und in der SFO formuliert sind. Die dispositive Liquidität der BFS wird durch das Treasury gesteuert, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank bei gleichzeitig ausreichender Liquiditätsversorgung der Geschäftsbereiche zu gewährleisten. Dabei ist die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) sowie der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR) innerhalb der risikostrategischen Ziele fest verankert. Weitere Zielsetzungen sind der betriebswirtschaftlich sinnvolle Einsatz vorhandener Mittel sowie die kostengünstige und diversifizierte Aufnahme von Liquidität zur Steuerung des strukturellen Liquiditätsrisikos. Für den Fall eines Liquiditätsengpasses liegt ein entsprechendes Notfallkonzept vor.

    Gem. den Anforderungen aus Art. 417 c CRR hat die BFS eine Liquiditätsmanagement-Funktion (LMF) implementiert, die für die Überwachung und Steuerung von liquiden Aktiva unter Beachtung regulatorischer Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Im Liquiditätsnotfall ist die LMF befugt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Liquiditätssituation des Instituts zu verbessern.

    Relevante Kennzahlen zur Überwachung und Steuerung der dispositiven sowie strukturellen Liquiditätslage der BFS werden monatlich im Rahmen eines Reportings zum Liquiditätsmanagement erstellt und dem Vorstand berichtet. Die strategische Liquiditätssituation wird dabei mittels Liquiditätscashflows dargestellt. Als eine der zentralen Risikokennzahlen wird die Survival Period jeweils für verschiedene Szenarien (auch Extremereignisse) analysiert. Zudem werden neben den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen interne Größen zur Steuerung der dispositiven Liquidität (Liquiditätsreserve, Inanspruchnahme von Linien bei der Bundesbank und dem besicherten Geldhandel, Liquidity at Risk, Entwicklung widerruflicher und unwiderruflicher offener Zusagen, Liquiditätssaldo aus Zahlungsverkehr inkl. Top-3-Zahlungsein- und -ausgänge) und strukturellen Liquidität (Fundingmix, Einlagenüberhang, Konzentration vergebener Kontokorrentlinien und Kundeneinlagen) analysiert.

    Die Quantifizierung der strukturellen Liquiditätsrisikowerte erfolgt zudem im Rahmen des ICAAPs. In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung wird ein barwertiger Refinanzierungsschaden kalkuliert, der sich bei einer Ausweitung zu zahlender Refinanzierungsspreads und einem erhöhten Refinanzierungsbedarf ergeben würde. Die Liquiditätsrisikolimitauslastung stellt eine weitere zentrale Risikokennzahl dar.

    Durch ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine ganzheitliche Steuerung der täglichen Disposition der Zahlungsströme wird aktiv dem Auftreten liquiditätsbedingter Engpässe vorgebeugt. Durch eine konservative Anlagepolitik überschüssiger Liquidität wird eine komfortable Liquiditätsreserve vorgehalten und dadurch das dispositive Liquiditätsrisiko begrenzt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass bestimmte Liquiditätskennziffern als Steuerungsgrößen nicht unterschritten werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen des Reportings vom Liquiditätsmanagement überprüft.

    Liquiditätsdeckungsquote und strukturelle Liquiditätsquote

    Die LCR entspricht dem Verhältnis des Liquiditätspuffers eines Instituts zu seinen Netto-Liquiditätsabflüssen während einer Stressphase von 30 Kalendertagen. Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben gem. Teil 6 Titel 2 der CRR in Verbindung mit der delegierten Verordnung 2015/61 wird täglich überwacht und jeweils zum Monatsultimo an die Deutsche Bundesbank gemeldet.

    Die regulatorische Mindestanforderung für die LCR liegt seit dem 01.01.2018 bei 100 % und wurde im Geschäftsjahr 2022 von der BFS AG und der aufsichtsrechtlichen Gruppe jederzeit eingehalten. Die bankinterne Warnschwelle der BFS liegt bei 120 %.

    Der Liquiditätspuffer besteht bei der BFS i. W. aus Anleihen und gedeckten Schuldverschreibungen im Anlage- wie auch im Umlaufvermögen. Die Netto-Liquiditätsabflüsse spiegeln überwiegend Zahlungsein- und -ausgänge von Kundeneinlagen wider.

    Für die NSFR erfolgt ein laufendes mindestens monatliches Monitoring im Rahmen des Liquiditätsreportings. Zudem ist sie zentraler Bestandteil der jährlichen Planungs- und Strategieentwicklung. Als integraler Bestandteil der Risikosteuerung unterliegt diese einer Ampelsystematik. Die bankinterne Warnschwelle der BFS liegt bei 110 %.

    Weitere Angaben zur Höhe der LCR und NSFR sind im Kapitel „Aufsichtsrechtliche Schlüsselparameter“ enthalten.

    Wesentliche Refinanzierungsquellen der BFS sind Kundeneinlagen und die Refinanzierung über Kreditinstitute. Letztere wird bestimmt durch einen relativ konstanten Bestand an langfristigen KfW-Refinanzierungen. Die Refinanzierung über Kunden erfolgt mehrheitlich über Sichteinlagen und kurzfristige Termineinlagen.

    Die Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt ist strategisch nicht vorgesehen.

    Währungsinkongruenzen in der LCR bestehen nicht, da die BFS lediglich Geschäfte und Einlagen in EUR tätigt bzw. akzeptiert.

    Operationelles Risiko

    Abgrenzung

    Nach Art. 4 CRR sind operationelle Risiken die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken ein.

    Die in der BFS definierten Risikoarten aus operationellen Risiken sind auf Basis der Kategorien aus den Nicht-Finanziellen Risiken (NFR) entstanden. Dieser Risikobaum dient als Basis zur Kategorisierung und Klassifizierung eingetretener Schadensfälle, des Risk Assessments definierter Maßnahmen sowie des Reportings.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Das Management von operationellen Risiken ist ausgerichtet auf die Umsetzung der in der Geschäfts- und Risikostrategie formulierten Leitlinien. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen operationelle Risiken auf ein akzeptables Maß zu begrenzen. Zudem wird das Management operationeller Risiken nach Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten laufend den Erfordernissen angepasst und entsprechend weiterentwickelt.

    Für die Identifizierung und Bewertung von Compliance-Risiken sowie die Koordination von Entwicklung und Implementierung risikoreduzierender Maßnahmen werden u. a. ein Legal Inventory geführt und regelmäßig aktualisiert, Risk & Control Assessments durchgeführt, Risiko-Kontroll-Matrizen erstellt, Kontrolllücken und -schwächen überwacht.

    Die Ermittlung operationeller Risiken erfolgt bankweit dezentral und wird durch die Stabsfunktion Compliance unterstützt. Das interne Kontrollsystem der BFS trägt dazu bei, operationelle Risiken im Sinne eines aktiven Managements zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen.

    Der Vorstand wird mindestens quartalsweise über bedeutende Schadensfälle und wesentliche operationelle Risiken in der Weise unterrichtet, dass die Art des betreffenden Schadens, seine Ursachen und das Ausmaß des Schadens sowie ggf. bereits getroffene Gegenmaßnahmen näher erläutert werden. Auf Basis der Berichterstattung werden Entscheidungen über Risikosteuerungsmaßnahmen getroffen und Verantwortlichkeiten zur Überwachung der Maßnahmenumsetzung festgelegt.

    Neben dem Kontrollumfeld sind Versicherungen und Notfallpläne weitere wesentliche Maßnahmen zur Risikosteuerung in der BFS.

    Sonstige Risiken

    Immobilienrisiken

    Abgrenzung

    Immobilienrisiken ergeben sich aus einer nachteiligen Entwicklung der zukünftigen Wert- und Ertragsentwicklung von Investitionen in Immobilien. Es wird für alle Immobilienpositionen quantifiziert, für die ein Eigentumsverhältnis besteht oder eine vertragliche Einigung zur Erlangung eines solchen Rechts vorliegt. Darunter fallen auch Immobilienrisikopositionen, die über verbundene Unternehmen des Instituts bestehen. Ebenso werden Immobilienpositionen innerhalb von Beteiligungsgesellschaften berücksichtigt und ihr Risiko gemäß dem Durchschauprinzip quantifiziert.

    Verfahren und Strategien für die Steuerung der Risiken

    Die Messung, Steuerung und Überwachung von Immobilienrisiken ist in das zentrale Risikomanagementsystem eingebunden, sodass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung des Marktes ausgelöst werden können. Das Management der Immobilienrisiken wird nach Umfang, Komplexität und Risikogehalt laufend den Erfordernissen angepasst und entsprechend weiterentwickelt. Der Vorstand wird mindestens quartalsweise im Rahmen der Risikotragfähigkeit über die Entwicklung der Immobilienrisiken unterrichtet.

    Weitere Risiken

    Im Rahmen der Risikoinventur innerhalb des Risikomanagement-Prozesses wird neben den in den voranstehenden Kapiteln detailliert beschriebenen Risiken die Wesentlichkeit sämtlicher im Bankgeschäft denkbarer Risiken für die BFS überprüft und entsprechend eingeschätzt. Unter anderem sind dies Geschäftsrisiken, das strategische Risiko, das Reputationsrisiko, das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Leverage Risiko), das Platzierungsrisiko und das Risiko aus Pensionsverpflichtungen. Aktuell signalisieren die Ausprägungen der innerhalb dieser Risiken untersuchten Risikotreiber keine wesentliche Bedrohungslage auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der BFS, sodass diese Risiken als unwesentlich eingestuft werden. Die Prüfung auf Wesentlichkeit wird im Rahmen der Risikoinventur jedoch regelmäßig, mindestens jährlich, überprüft und der Umgang mit den als unwesentlich identifizierten Risiken entsprechend intern festgelegt.

    Risikokonzentrationen

    Risikokonzentrationen sind Positionen, die aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Bedeutung dazu führen können, über das erwartete Maß hinaus Verluste zu erzeugen oder Erträge zu schmälern, und somit zu einem erhöhten Kapitalbedarf führen würden. Es gilt, diese im Rahmen des regelmäßigen Risikomanagement-Prozesses zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern und zu überwachen. Dabei werden sowohl die Intra-Risikokonzentrationen als auch die Inter-Risikokonzentrationen über die Risikoarten hinweg auf Wesentlichkeit geprüft.

    Gewisse Intra- und Inter-Risikokonzentrationen basieren auf geschäftsstrategischen Vorgaben und werden damit bewusst eingegangen. Es werden mögliche Zusammenhänge zwischen Risikotreibern verschiedener Risikoarten berücksichtigt.

    Diversifikationseffekte

    Die Risiken werden zunächst auf Ebene der einzelnen Risikoart quantifiziert und diese berechneten Risikowerte durch Addition zum Gesamtrisiko der BFS aggregiert. Dieses Vorgehen gilt als sehr konservativ, da z. B. der VaR im Adressrisiko und der VaR im Zinsänderungsrisiko gleichzeitig schlagend werden.

    Zum anderen gewährleistet die BFS im Rahmen des quartalsweisen risikoartenübergreifenden Stresstests, dass bei einer gleichzeitigen „gestressten“ Erhöhung der Risikotreiber der wesentlichsten Risikoarten (Adressrisiko Kunden-/Eigengeschäft, Zinsänderungsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Liquiditätsrisiko, Erlös- und Absatzrisiko) ausreichend Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht. Auch in diesem Stress-Szenario wird eine perfekte Korrelation der Risikoarten unterstellt und alle Risikowerte addiert, sodass auch hierdurch sichergestellt wird, dass Effekte aus einem ggf. vorhandenen, aber quantitativ nicht erfassten Gleichlauf der einzelnen Risikotreiber hinreichend durch Risikodeckungspotenzial abgesichert sind.

    Verfahren & Strategien für die Steuerung der Risiken

    Zur Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit werden Inter- und Intra-Risikokonzentrationen nicht im Rahmen von eigenen Risikomodellen quantifiziert. Vielmehr werden diese innerhalb der Risikomodelle der einzelnen Risikoarten berücksichtigt. Darüber hinaus ist, wie oben beschrieben, der Einfluss dieser auf die Risikotragfähigkeit im Rahmen von unterschiedlichen Stress-Szenarien zu beurteilen und zu bewerten.

  • Strategien und Verfahren für die Steuerung des Risikos im Kontext von Stresstests

    Durch Stresstests wird die Risikotragfähigkeit erweitert, um potenzielle negative Auswirkungen signifikant adverser Entwicklungen im Vorfeld untersuchen zu können und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Bank leitet dafür regelmäßig institutsspezifische Stress-Szenarien ab. Derzeit sind risikoartenübergreifende Stresstests sowohl im quartalsweisen als auch in einem halbjährlichen Rhythmus definiert.

    Als ökonomische Stress-Szenarien sind derzeit die Szenarien Krise der Sozialwirtschaft sowie Stagflation mit steigenden Zinsen definiert. In diesen Szenarien werden die relevanten Risikotreiber (Ausfallwahrscheinlichkeiten, Rückflussquoten, Zinsen, Credit-Spreads etc.) der verschiedenen Risikoarten im Rahmen separater Simulationsrechnungen gestresst und die Auswirkungen auf die quantifizierten Risikowerte ermittelt.

    In der normativen Perspektive wird ergänzend zum mehrjährigen adversen Szenario der Risikotragfähigkeit der Stresstest „Abschwung und Cyberrisiko" quartalsweise ermittelt. Hier wird das Eintreten von Cyberrisiken simuliert bei einem gleichzeitigem Abschwung-Szenario, dass sich unter anderem an den LSI Stresstest bzw. EBA Stresstest anlehnt bei Anwendung weiterer institutsspezifischer Parameter und Methoden.

    Zudem wird im Rahmen eines inversen Stresstests die Ausprägung der Risikotreiber ermittelt, bei der die Überlebensfähigkeit des Instituts gefährdet ist.

  • Angemessenheitserklärung des Vorstandes

    Die Bank verfügt gem. den MaRisk und der CRR über vom Vorstand genehmigte Risikomanagementverfahren, Risikoprofil und Risikostrategie, die nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeiten der Bank entlang angemessener, zentraler Risikokennzahlen angemessen ausgestaltet sind.

    Die geschäftspolitische Ausrichtung der Bank ist in der Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert.

    Ausgehend von der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bank und der Risikotragfähigkeit legt der Vorstand die risikopolitischen Grundsätze und das Risikoprofil unter konservativ gewählten Annahmen fest.

    Grundsätzlich unterliegt das Risikomanagement einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung. Darüber hinaus werden die sich verändernden Rahmenbedingungen laufend überwacht.

  • Risikoerklärung des Vorstandes

    Die Risikoerklärung stellt gem. Art. 435 Abs. 1 e CRR die vom Leitungsorgan genehmigte Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren sowie die Beschreibung des mit der Geschäftsstrategie verbundenen allgemeinen Risikoprofils des Instituts dar. Intercompany-Forderungen haben in diesem Zusammenhang keinen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der BFS. Die Genehmigung durch den Gesamtvorstand erfolgte im Rahmen der Genehmigung des Offenlegungsberichtes.

  • Erklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18 b der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen

    Innerhalb des Geschäftsjahres 2022 wurden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute gem. KWG und CRR eingehalten.