Unternehmensführung und -kontrolle

Nachfolgend werden die Anforderungen zur Veröffentlichung von Informationen zur Aufbauorganisation im Hinblick auf die Regelungen zur Unternehmensführung gem. Art. 435 Abs. 2 CRR aufgeführt. Dabei stehen der Vorstand und der Aufsichtsrat als Leitungsorgane einschließlich der Strategie zur Besetzung und Nachfolgeplanung sowie die vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse im Fokus.

  • Strategie zur Besetzung der Leitungsorgane

    Die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt mit der Maßgabe, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

    Die Besetzung des Vorstandes stellt eine angemessene, strategische und operative Leitung der BFS als bundesweit tätiges Spezialinstitut der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sicher. Eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat sind gewährleistet. Das Ansehen und die Reputation der BFS in der Öffentlichkeit werden durch die Mitglieder beider Organe gewahrt und gestärkt.

    Dabei wird insbesondere auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Personen bzw. bestellten Personen geachtet. Insgesamt sind im Vorstand und Aufsichtsrat sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten der BFS als wesentlich erachtet werden.

    Für die Auswahl von Personen für den Vorstand und den Aufsichtsrat ist neben fachlicher Kompetenz auch die Erfüllung der erforderlichen persönlichen Qualifikationen maßgeblich. Zusätzlich wird bei der Auswahl von Personen für den Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt, welchen Beitrag die einzelne Person zur Sicherstellung der kollektiven Eignung des Gremiums leistet.

    Die Eignungsbeurteilung für Neubesetzungen von Vorständen und Aufsichtsräten erfolgt grundsätzlich vor ihrer Bestellung.

    Der Vorstand wird vom gesamten Aufsichtsrat bestellt. Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Vorauswahl potenzieller Kandidaten. Die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Vorstandes orientieren sich unter anderem an dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern.

    Zur Gewährleistung der fachlichen Eignung wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstandes über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie nachweisbare Erfahrungen in bankwirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten innerhalb der Gesundheits- und Sozialwirtschaft verfügen. Darüber hinaus liegt besonderes Augenmerk auf der fachlichen Eignung der einzelnen Mitglieder für die Führung der von ihnen zu verantwortenden Vorstandsbereiche sowie einer nachweisbaren Führungserfahrung.

    Die Besetzung des Aufsichtsrates erfolgt unter der Beachtung der gesetzlichen Kriterien der Zuverlässigkeit und Sachkunde der einzelnen Mitglieder sowie der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen des Gesamtgremiums zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass die Aufsichtsratsmitglieder über ausreichend Zeit für die Wahrnehmung des Mandates verfügen. Die Besetzung des Aufsichtsrates stellt eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes in einer national tätigen und auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ausgerichteten Bank durch den Aufsichtsrat sicher.

  • Diversität

    Alter, Geschlecht, Bildungs- sowie Berufshintergrund und regionale Herkunft (Diversitätsaspekte) sind selbstverständliche Bestandteile des weiten Verständnisses von Vielfalt in der BFS, welches u. a. in dem „Bekenntnis zur Vielfalt“ sowie der „Betriebsvereinbarung Vielfalt“ geregelt ist.

    Eine vielfältige Zusammensetzung der Gremien hilft dem Aufsichtsrat und dem Vorstand dabei, die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können.

    Der Aufsichtsrat achtet daher auf Vielfalt bei der Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratspositionen. Neben der Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird bei der Zusammensetzung des Gesamtvorstandes auf die Ausgewogenheit und Diversität unterschiedlicher Fähigkeiten, Fachkenntnisse und beruflicher Erfahrungen geachtet.

    Im Jahr 2022 waren rd. 22 % der Führungspositionen in der BFS-Gruppe mit Frauen besetzt. Die BFS hat sich das Ziel gesetzt, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Neben einer gleichwertigen Förderung von Frauen und Männern und einem ausgewogenen Recruiting verpflichtet sich die BFS im Rahmen der Strategie für Geschlechterdiversität zu entsprechenden zielführenden Maßnahmen in den Bereichen Unternehmens- und Führungskultur, Karrierechancen, Arbeitsklima und Flexibilisierung der Arbeitszeit.

  • Nachfolgeplanung

    Die Nachfolgeplanung der BFS gewährleistet, dass bei plötzlicher oder unerwarteter Abwesenheit oder Weggang von Mitgliedern des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates die ordnungsgemäße Tätigkeit der Organe fortgeführt werden kann.

    Der Vorstand der BFS ist seit dem Jahr 2014 dauerhaft mit drei Personen besetzt. Auch bei einem unerwarteten Ausscheiden eines Mitglieds ist daher das in der Satzung verankerte Vieraugenprinzip weiterhin gewährleistet. Bei Kenntnis des Ausscheidens eines Mitglieds des Vorstandes wird der Aufsichtsrat sich rechtzeitig mit der Nachbesetzung auseinandersetzen und über eine Nachbesetzung entscheiden.

    Der Aufsichtsrat der BFS ist satzungsgemäß mit 12 Personen besetzt. Da die Beschlussfähigkeit durch eine darunterliegende Besetzung nicht beeinträchtigt wird, kann die Nachwahl einzelner unerwartet ausgeschiedener Aufsichtsräte in der nachfolgenden ordentlichen Hauptversammlung erfolgen.

    Durch die rechtzeitige Klärung der Bereitschaft der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zur Wiederbestellung wird die Kontinuität und ausreichende Besetzung der Gremien sichergestellt.

  • Vorstand

    Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsleitung. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen des Vorstandes sind in seiner Geschäftsordnung niedergelegt.

    Die nachstehenden Informationen zu den Mitgliedern des Vorstandes ergeben einen Überblick über die fachliche und berufliche Erfahrung, die den Vorstand in seiner Gesamtheit und bezogen auf die einzelnen Mitglieder zur Leitung befähigt.

    Als Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr. Harald Schmitz für den Vorstandsbereich I: Vertrieb, verantwortlich. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst den Bereich Markt mit dem Kundengeschäft und den Handelsgeschäften, den Bereich Vertriebsmanagement sowie die Stabsstellen Vorstandsstab, Transformationsbüro, Treasury und Investor Relations.

    Prof. Dr. Harald Schmitz hat seine berufliche Laufbahn nach einem betriebswirtschaftlichen Studium in der Wirtschaftsprüfung begonnen. Rund 15 Jahre war er anschließend beratend in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft tätig: zunächst als Vorsitzender der Geschäftsführung der GEBERA GmbH, Köln/Düsseldorf, anschließend als Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, Düsseldorf. Die letzten Jahre vor seinem Wechsel zur BFS am 1. Juni 2012 war er in der Holding-Geschäftsführung des Marienhaus-Konzerns in Waldbreitbach, eines der größten katholischen Einrichtungsträger Deutschlands, tätig.

    Oliver Luckner hat als Mitglied des Vorstandes die Verantwortung für den Vorstandsbereich II: Produktion. Dies umfasst zum einen den Bereich Marktfolge mit den Geschäftsfeldern Aktiv- und Passivgeschäft, Kreditüberwachung, Payments und Handelsabwicklung sowie zum anderen den Bereich Organisationsentwicklung & IT mit den Tätigkeitsschwerpunkten Bankorganisation, Produktionssupport, Governance & Portfoliosteuerung und IT Services. Darüber hinaus ist Oliver Luckner die Stabsstelle Migrationsprogramm „agree21“ zugeordnet.

    Oliver Luckner hat sein gesamtes Berufsleben in der BFS verbracht. Sein Studium zum diplomierten Bankbetriebswirt absolvierte er berufsbegleitend. Nach Stationen als Firmenkundenberater mit dem Schwerpunkt Kreditgeschäft bereitete er als Projektverantwortlicher die Eröffnung der Geschäftsstelle Hamburg der BFS vor. Zehn Jahre lang verantwortete er als Direktor Norddeutschland die Geschäftsentwicklung der BFS in Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein, ehe er im Herbst 2010 als Generalbevollmächtigter in die Zentrale der BFS nach Köln wechselte.

    Der Verantwortungsbereich von Thomas Kahleis umfasst den Vorstandsbereich III: Steuerung, mit den Bereichen Finanzen & Controlling und Personal, Recht und Verwaltung sowie den Stabsstellen Revision und Compliance & Fraud. Er übernimmt seit Dezember 2017 außerdem die Verantwortung der Risikocontrolling-Funktion der Bank. Zudem liegt der IPS-Sanierungsplan in seiner Verantwortung.

    Thomas Kahleis begann seinen Berufsweg nach einem Studium der Wirtschaftswissenschaften im Firmenkundengeschäft der Dresdner Bank AG. In die BFS wechselte er am 1. April 1996 als Assistent des Vorstandes. Es folgte die Verantwortung für den Vorstandsstab, anschließend für den Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation und Organisation, der 2004 um den Personalbereich erweitert wurde. Seit Oktober 2007 ist Thomas Kahleis Generalbevollmächtigter der BFS.

    Name

    Anzahl der Mandate in
    Leitungs- und Aufsichtsfunktionen

    Prof. Dr. Harald Schmitz

    8

    Oliver Luckner

    3

    Thomas Kahleis

    2

    Tabelle 2: Übersicht der von Mitgliedern des Vorstandes bekleideten Mandate

  • Aufsichtsrat

    Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Bank sind, eingebunden. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen sind in den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse niedergelegt.

    Der zwölfköpfige Aufsichtsrat verfügt über die zur Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beratungsfunktion erforderliche Sachkunde und Erfahrungen. Die heterogene Besetzung mit Vertretern von Verbänden, Wirtschaftsprüfern und Bankexperten stellt unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des Gremiums sicher. Dies gewährleistet die Kenntnis der für die BFS einschlägigen wesentlichen gesetzlichen Regelungen und relevanten Entwicklungen und damit eine umfassende Expertise des Gesamtgremiums.

    Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Risikolage sowie das Risikomanagement und das Risikocontrolling. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Unternehmensplanung und die Geschäfts- und Risikostrategie.

    Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrates und der Ausschüsse und hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt.

    Der Aufsichtsrat kann nach seinem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen.

    Der Aufsichtsrat prüft turnusmäßig sowie anlassbezogen im Rahmen einer Evaluation des Vorstandes sowie einer Selbstevaluation des Aufsichtsrates die Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Eignungsanforderungen an die Gremienmitglieder individuell sowie an die Gremien in der Gesamtheit.

    Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten die nachfolgenden Ausschüsse gebildet, die eine intensivere Beschäftigung mit den bankspezifischen Themenkomplexen ermöglichen. Die Ausschüsse haben überwiegend beratende Funktion.

    Für alle Ausschüsse gilt, dass als Ergebnis sämtlicher Sitzungen Protokolle angefertigt werden, in denen die behandelten Sachverhalte dargestellt, erläutert und Empfehlungen an den Aufsichtsrat und die anderen Ausschüsse dokumentiert werden. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses informiert in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates über die Ergebnisse.

  • Prüfungsausschuss

    Dem Ausschuss, der in 2022 insgesamt zwei Sitzungen abgehalten hat, obliegt gegenüber dem Aufsichtsrat wesentlich die Unterstützung bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Durchführung der Abschlussprüfung einschließlich der Billigung von Nichtprüfungsleistungen sowie der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems.

  • Risikoausschuss

    Dem Ausschuss obliegt gegenüber dem Aufsichtsrat wesentlich die Beratung zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und Risikostrategie. Zudem erteilt er für den Aufsichtsrat die Genehmigung zu Großkrediten sowie zu Organkrediten und -geschäften. Der Risikoausschuss hat im Geschäftsjahr 2022 insgesamt fünf Sitzungen abgehalten.

  • Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss

    Dem Ausschuss obliegt gegenüber dem Aufsichtsrat wesentlich die Unterstützung bei der Überprüfung der Vergütungssysteme und der Umsetzung der im Rahmen der Corporate Governance verfolgten Ziele einschließlich der Prüfung der Kriterien der persönlichen und fachlichen Eignung für Vorstand und Aufsichtsrat. Der Ausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 einmal.

    Die nachstehenden Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates geben einen Überblick über deren Leitungs- und Aufsichtsfunktionen:

    Name

    Anzahl der Mandate in
    Leitungs- und Aufsichtsfunktionen

    Dr. Matthias Berger8
    Dietmar Paul Bühler10
    Dr. Norbert Emmerich5
    Steffen Feldmann9
    Uwe Hildebrandt7
    Dr. Jörg Kruttschnitt7
    Ulrich Lilie6
    Selvi Naidu5
    Christian Reuter6
    Dr. Ulrich Schneider2
    Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch4
    Michael Warman1

    Tabelle 3: Übersicht der von Mitgliedern des Aufsichtsrates bekleideten Mandate

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates bekleiden insgesamt 70 Leitungs- und Aufsichtsfunktionen.

    Für weitere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Aufsichtsrates wird auf den Bericht des Aufsichtsrates im Rahmen des Geschäftsberichtes per 31.12.2022 der BFS verwiesen.