Anwendungsbereich

Die SozialBank bildet als übergeordnetes Institut mit ihren nachgeordneten Unternehmen, der BFS Service GmbH, der BFS Abrechnungs GmbH sowie der HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG, eine Institutsgruppe gem. Art. 18 ff. CRR in Verbindung mit § 10a KWG. Gemäß Art. 13 CRR erstellt sie einen Offenlegungsbericht in aggregierter Form auf Gruppenebene.

Die nachfolgende Tabelle stellt den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis in Abgrenzung zur handelsrechtlichen Gruppe dar und veranschaulicht die Unterschiede in den Methoden zwischen der handels- und der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung zum 31. Dezember 2023.

Name des Unternehmens

Konsolidierungs-
methode
gem. HGB
Rechnungs-
legung

Konsolidierungs­methode für
aufsichtsrechtliche Zwecke

Beschreibung

Voll

Quotal

Equity­methode

Weder Konsoli-
dierung
noch Abzug

Abzug

Bank für Sozial­wirtschaft AG

Vollkonsolidierung

x

 

 

 

 

Kreditinstitut

BFS Service GmbH

Vollkonsolidierung

x

 

 

 

 

Factoringinstitut

HDS Haus der Sozialwirtschaft GmbH & Co. KG

Vollkonsolidierung

x

 

 

 

 

Immobilien­besitz/-verwaltung

BFS Abrechnungs GmbH

Beteiligung

 

x

 

 

 

Factoring­institut

HDS Verwaltung GmbH

Vollkonsolidierung

 

 

x

 

 

Beteiligungs­besitz

SozialGestaltung GmbH

Vollkonsolidierung

 

 

x

 

 

Immobilien­beratung

SoBa AG

Vollkonsolidierung

 

 

x

 

 

Ohne Geschäfts­tätigkeit

Tabelle 1: EU LI3 - Übersicht zu den Unterschieden zwischen den Konsolidierungskreisen

Die SozialBank verfügt über weitere strategische Beteiligungen, die in Anzahl und Größenordnung von untergeordneter Bedeutung sind.

Die quantitativen und qualitativen Inhalte des Offenlegungsberichtes, welche in Teil 8 der CRR definiert sind, beziehen sich weitestgehend – soweit nichts anders vermerkt – auf die Angaben zur aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe der SozialBank.

Alle Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023, welches mit dem Stichtag 31. Dezember 2023 abgeschlossen wird.