Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen sowie durch schriftliche Berichte des Vorstandes umfassend über die Lage und Entwicklung der Institutsgruppe sowie über alle wichtigen Geschäftsentwicklungen und Geschehnisse informieren lassen und sich mit den wesentlichen Fragestellungen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften intensiv auseinandergesetzt.

Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrates waren unter anderem

  • die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr vor dem Hintergrund der Zinsentscheidungen der EZB, der Herausforderungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sowie der Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine und des Terrorangriffs der Hamas,
  • die strategische Ausrichtung, darunter die Optimierung der Konzernstruktur,
  • die weiterentwickelte Geschäfts- und Risikostrategie,
  • die Mittelfristplanung bis 2028,
  • das Risikomanagement,
  • die Ablösung des SAP-Kernbankensystems durch das System der Atruvia im April 2023,
  • das Transformationsprogramm,
  • die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen
  • und die Würdigung des 100. Jubiläums der Bank im Jahr 2023.

Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte kontinuierlich überwacht und die sich daraus ergebenden geschäftspolitischen Entscheidungen in vier Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand beraten. Grundlage dafür waren die quartalsweisen Berichte des Vorstandes zur Geschäfts- und Risikolage sowie zu aktuellen Entwicklungen und zum Stand des Transformations- und Migrationsprogramms.

Seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben hat der Aufsichtsrat wahrgenommen. Über Kredite, die nach dem Gesetz über das Kreditwesen zustimmungspflichtig sind, hat der Risikoausschuss des Aufsichtsrates nach Prüfung und Abstimmung mit dem Vorstand entschieden.

Neben der Erörterung der geschäftlichen Entwicklung und der Risikolage hat der Aufsichtsrat die Berichte der Internen Revision und des Bereiches Compliance & Fraud für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen.

Da die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Sozialwirtschaft AG am 15. Juni 2023 endete, stand im Rahmen der Hauptversammlung die Neuwahl aller Mitglieder des Aufsichtsrates auf der Tagesordnung. Die Herren Dietmar Bühler, Stiftungsdirektor, Caritas Stiftung, Freiburg im Breisgau, Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Dresden, und Michael Warmann, Vorstand a. D. der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Hamburg, traten nicht zur Wiederwahl an. Der Aufsichtsrat bedankte sich bei allen Ausscheidenden für die teils langjährige engagierte und erfolgreiche Arbeit im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen. Als neue Mitglieder des Aufsichtsrates wählte die Hauptversammlung Frau Prof. Dr. Gesche Joost, Professorin für Designforschung, Universität der Künste Berlin, Berlin, Frau Dr. Susanne Pauser, Vorständin Personal und Digitales, Deutscher Caritasverband e. V., Freiburg im Breisgau, und Herrn Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Frankfurt am Main. Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsrates beriefen die Aktionäre einstimmig für eine neue Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages. Die personelle Besetzung des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG blieb unverändert.

Im Mittelpunkt der Arbeit der drei Sitzungen des Prüfungsausschusses standen die Berichte der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zur Jahresabschlussprüfung und zur Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz sowie der Jahresbericht Compliance und die Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung 2023.

Schwerpunkte der Arbeit des Risikoausschusses waren in vier Sitzungen die Veränderungen aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen für die Bank, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie, mit einem besonderen Fokus auf die Optimierung der Konzernstruktur, die Risikovorsorge der Bank, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung in den Kundenbranchen, sowie die einzelnen Risikoarten. Darüber hinaus wurden die Zinsentwicklung und die daraus resultierenden möglichen Herausforderungen für die Bank sowie die künftige Ausrichtung der Depot-A-Strategie behandelt. Im Rahmen der Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses fand auch ein Austausch mit Bereichsleitern statt.

Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss befasste sich in seinen zwei Sitzungen insbesondere mit den Vergütungssystemen der Mitarbeiter*innen, der Gestaltung der neuen Fünfjahresverträge für den Vorstand der Bank und der Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrates unter Achtung der Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder.

Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden dem gesamten Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Zudem informierten die Ausschussvorsitzenden regelmäßig und ausführlich den Aufsichtsrat über die Inhalte der Ausschusssitzungen.

Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrates hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Terminen mit dem Vorstandsvorsitzenden und teilweise auch mit den weiteren Vorstandsmitgliedern über die Strategieumsetzung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Compliance und zum Risikomanagement informieren lassen.

Schulungen des Aufsichtsrates fanden in mehreren Modulen statt, unter anderem zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren konkreter Umsetzung im Institut sowie zu den Auswirkungen des veränderten Zinsumfeldes auf die Entwicklung der Bank.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023 wurden von der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neu-Isenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Rahmen seiner ersten Sitzung im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, den Nichtfinanziellen Konzernbericht und den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Er hat sich das Ergebnis des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsgeschäfte und die Depotprüfung für das Jahr 2023 ausführlich erläutern lassen. Die Berichte wurden ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG sowie den Konzernabschluss und schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung an.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFS-Konzerns für ihr großes Engagement im Jubiläumsjahr 2023. Ebenso dankt er den Mitgliedern des Zentralbeirates für ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Bank.

Köln, den 3. Mai 2024

Für den Aufsichtsrat
Dr. Matthias Berger
Vorsitzender