Nichtfinanzieller Konzernbericht

Im gesonderten Nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 sind der Nichtfinanzielle Bericht der Bank für Sozialwirtschaft AG (SozialBank) und des Konzerns (BFS-Konzern) zusammengefasst. Die Gliederung sowie die Inhalte orientieren sich an den Transparenzanforderungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) als Rahmenwerk. Der Nichtfinanzielle Konzernbericht gliedert sich gemäß § 315c in Verbindung mit § 289c HGB in die fünf Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

  • Angaben zum Geschäftsmodell

    Seit 1923 betreibt die SozialBank Bankgeschäfte aller Art für Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen der Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Zu den Kunden der Bank gehören ausschließlich ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, Krankenhäuser, Einrichtungen der Kinder‐, Jugend- und Eingliederungshilfe, Reha-Einrichtungen und andere gemeinnützige, öffentliche und private Institutionen sowie Träger im Sozial‐ und Gesundheitswesen.

    Das Angebotsspektrum umfasst die klassischen Finanzdienstleistungen einer Universalbank: Finanzierungen, Geldanlage und Liquiditätsmanagement sowie Konto und Zahlungsverkehr. Zur Abfederung langer Zahlungsziele von Krankenkassen und anderen Kostenträgern werden durch die Tochtergesellschaft BFS Service GmbH passgenaue Factoring-Produkte angeboten. Umfangreiche Beratungsangebote wie Standort‐ und Wettbewerbsanalysen, Strategie‐und Projektberatungen sowie ein auf die Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft spezialisiertes Angebot von Seminaren und Fortbildungen der Tochtergesellschaft SozialGestaltung GmbH ergänzen das Produktportfolio. Besonders verbunden ist die SozialBank mit der Freien Wohlfahrtspflege: Deren Spitzenverbände haben die Bank im Jahr 1923 gegründet und stellen bis heute die größten Anteilseigner der Bank.

  • Umweltbelange

    Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Erderwärmung und die Bewahrung einer intakten Umwelt sind für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir auch als Unternehmen annehmen. Unser ökologisches Verständnis von Nach­haltig­keit beinhaltet einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die uns allen zur Verfügung stehen. Wir leisten einen aktiven Beitrag zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens und der 17 Ziele der Vereinten Nationen (insbesondere der Ziele 1 „Keine Armut“, 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 4 „Hochwertige Bildung“ und 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“). Auch wenn die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens wie des BFS-Konzerns im Vergleich zum produzierenden Gewerbe einen eher geringen Einfluss auf den weltweiten Ressourcenverbrauch haben, werden die ökologischen Auswirkungen des Handelns im Kerngeschäft, bei Geschäftsentscheidungen und in Betriebsabläufen berücksichtigt. Der eigene CO2-Ausstoß sowie der Ressourcenverbrauch im Bankbetrieb werden stetig verringert, um bis spätestens 2030 den Bankbetrieb weitestgehend klimaneutral zu gestalten. Emissionen, die nicht verhindert oder weiter reduziert werden können, werden durch hochwertige Kompensationen ausgeglichen. Bei den Bestrebungen zur Ressourcenschonung und CO2‐Reduktion berücksichtigen wir neue Entwicklungen und passen sie gegebenenfalls an. Alle Emissionen, die nicht vermieden oder verringert werden können, werden über den Erwerb hochwertiger Klimakompensationen ausgeglichen.

    Um Verbräuche zu steuern, werden Kennzahlen des Ressourcenverbrauchs und der Energieeffizienz erhoben. Dadurch können die wesentlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit beobachtet und bei Bedarf gezielt Maßnahmen ergriffen werden.

    Der größte Teil unserer Emissionen entsteht durch die Bewirtschaftung der Büroflächen, den Betrieb des eigenen Rechenzentrums und durch die Mobilität unserer Mitarbeiter*innen. An allen Standorten des BFS-Konzerns beziehen wir ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Der Wärmebedarf am Standort Köln wird mithilfe von Fernwärme gedeckt.  Daneben stellen die Anfahrtswege der Mitarbeitenden die größte Emissionsquelle des Konzerns dar. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Maßnahmen ergriffen, um die Emissionen zu senken.

    Da eine persönliche Beziehung zu den Kund*innen ein wichtiger Erfolgsfaktor für unser Geschäftsmodell ist, betrachten wir Geschäftsreisen als unumgänglich. Die Mitarbeitenden sind jedoch dazu angehalten, die Reisetätigkeit möglichst gering zu halten. Die Nutzung von Video‐ und Telefonkonferenzen, des öffentlichen Personennahverkehrs oder der Bahn sind wesentliche Faktoren, um die durch den Geschäftsreiseverkehr entstehenden Emissionen zu verringern. An den zentralen Standorten in Köln und Berlin unterstützt der BFS-Konzern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Gewährung von Jobtickets.

    Einfluss kann der BFS-Konzern auch dort nehmen, wo er selbst Produkte und Dienstleistungen bezieht. Daher achten wir bei deren Beschaffung auch auf ökologische und soziale Aspekte. Der BFS-Konzern versteht sich hier als Impulsgeber und arbeitet, wo möglich, mit sozialen Einrichtungen sowie regionalen Anbietern und Dienstleistern zusammen, um zur Standortentwicklung beizutragen. Über das Beratungs- und Dienstleistungsangebot der SozialGestaltung GmbH bieten wir unseren Kunden zahlreiche Hilfestellungen bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit an. Das übergreifende Bewusstsein der Notwendigkeit, ressourcenschonend und emissionsarm zu wirtschaften, trägt der BFS-Konzern in alle Arbeitsebenen. Die Eigeninitiative der Mitarbeitenden wird nicht nur ausdrücklich gewünscht, sondern auch aktiv unterstützt.

     

  • Arbeitnehmerbelange

    Grundlage des geschäftlichen Erfolges sind unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum 31.12.2023 beschäftigte der BFS-Konzern 604 Mitarbeitende (inklusive Werkstudent*innen, Aushilfen und Praktikant*innen), davon 515 Mitarbeitende in der SozialBank (Vorjahr SozialBank: 516 Mitarbeitende).

    Traditionell zeigt sich unsere Attraktivität als Arbeitgeber in einer hohen Betriebstreue. So wurden im Geschäftsjahr 2023 erneut zahlreiche 10- und 25-jährige Betriebsjubiläen gefeiert. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt weiterhin bei rund elf Jahren. Diese personelle Stabilität ist nicht nur für die Kontinuität in der Entwicklung unseres Unternehmens wichtig, sondern auch für erfolgreiche und langjährige Kundenbeziehungen.

    Von neuen Mitarbeitenden wird der BFS-Konzern als moderner, attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 hat der BFS-Konzern insgesamt 98 neue Mitarbeitende eingestellt.

    Work-Life-Balance

    Die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeitenden in verschiedenen Lebensphasen werden durch unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und auf die Erfüllung dieser Bedürfnisse ausgerichtete Rahmenbedingungen berücksichtigt.

    So bieten wir Beschäftigten bereits während ihrer Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten oder Aushilfs- und Vertretungstätigkeiten zu übernehmen. Die zeitlich begrenzte Übernahme einer Teilzeitstelle gibt den Mitarbeitenden die Chance, sich während besonders betreuungsintensiver Phasen auf Familienaufgaben zu konzentrieren. Zugleich haben sie die Möglichkeit, ihren individuellen Qualifikationsstand zu erhalten, zu vertiefen und weiter auszubauen.

    Ferner bleibt die soziale Verflechtung der Mitarbeitenden untereinander erhalten, die die Wiedereingliederung in den Kolleg*innenkreis auch nach einer längeren Freistellung unterstützt.

    Auch über die Anforderung der Elternzeit hinaus werden Wünsche nach Teilzeitarbeitsplätzen realisiert, soweit es die betrieblichen Rahmenbedingungen zulassen.

    Zudem bietet der BFS-Konzern seinen Mitarbeitenden durch den Abschluss von Altersteilzeitverträgen die Möglichkeit zu einem gleitenden Übergang in den Ruhestand, wenn es die betrieblichen Belange erlauben.

    Auch im Geschäftsjahr 2023 wurden die erweiterten Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im BFS-Konzern beibehalten und von den Mitarbeitenden genutzt. Neben dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Infektionsschutzes in Pandemiezeiten wird damit ein weiterer Baustein zur Flexibilisierung und Work-Life-Balance geboten. Zugleich wird damit ein Beitrag zur Reduzierung der Anfahrtswege geleistet.

    Gesundheitsmanagement

    Mit unseren Angeboten im Gesundheitsmanagement tragen wir dazu bei, die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden aktiv zu unterstützen und zu erhalten. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner „awo lifebalance“ bieten wir professionelle Beratung und Unterstützung in beruflichen, familiären, gesundheitlichen und lebensphasenorientierten Fragestellungen an. Dieses Angebot ist für unsere Mitarbeitenden anonym nutzbar.

    Vielfalt

    Ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld und ein respektvoller Umgang miteinander gehören zum Selbstverständnis des BFS-Konzerns. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichtet sich der BFS-Konzern, eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt ist. Wir setzen uns für Gleichberechtigung, persönliche Freiheit und Solidarität sowie für ein gutes Leben für alle Menschen ein. Mit dem Ziel, in den kommenden Jahren mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, durch eine gleichwertige Förderung von Frauen und Männern sowie ein ausgewogenes Recruiting gewinnt die Bank eine hervorragende Position am Arbeitsmarkt. Zur Zielerreichung verpflichtet sich der BFS-Konzern, sich mit Maßnahmen in den Bereichen Führungskultur, Karrierechancen, Unternehmenskultur, Arbeitsklima und Flexibilisierung der Arbeit für mehr Gendergerechtigkeit einzusetzen.

    Zielgerichtete Personalentwicklung

    Durch eine gezielte Personalentwicklung können wir als Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeitenden über die benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig stellen wir Programme, Prozesse und Qualifikationen zur Verfügung, welche die Mitarbeitenden motivieren und binden, da sie die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Herausforderungen anzunehmen.

    Wir betrachten den Qualifizierungsbedarf für gesamte Zielgruppen und stellen dafür übergeordnete Maßnahmen zur Verfügung, wie z.B. Führungskräfteentwicklung, Vertriebsqualifizierung etc., aber auch individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und Angebote, wofür unsere jährlichen „Entwicklungsgespräche“ die Grundlage bieten. Ziel ist es, dass Führungskraft und Mitarbeiter*in in den Dialog treten, gemeinsam über Stärken und Entwicklungsfelder sprechen und daraufhin geeignete Maßnahmen vereinbaren. Weiterhin werden daraus Bedarfe abgeleitet und der interne Qualifizierungskatalog für alle Mitarbeitenden erstellt.

    Auf dieser Basis haben wir im Geschäftsjahr 2023 erneut erheblich in die arbeitsplatzbezogene und persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden investiert. Der durchschnittliche Weiterbildungsaufwand beträgt rund 31 Stunden pro Mitarbeiter*in.

    Die speziellen Anforderungen unserer Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft fordern von unseren Mitarbeitenden detaillierte Kenntnisse des Marktsegmentes. Dabei spielen neben finanzwirtschaftlichen Aspekten häufig Kenntnisse zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Kundenbranchen eine Rolle. Daher beinhaltet unser Personalentwicklungskonzept den regelmäßigen Besuch interner Seminare zu den Leistungs- und Finanzierungsstrukturen in den verschiedenen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Dabei haben wir im Geschäftsjahr 2023 unser Angebot um das Thema „Nachhaltigkeit“ erweitert.

    Ausbildung als Zukunftskapital

    Das Berufsbild des Bankkaufmanns bzw. der Bankkauffrau hat sich durch die Digitalisierung verändert. Schlüsselkompetenzen wie digitale Kommunikation, wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement haben deutlich an Relevanz gewonnen. Zudem gehen mit Veränderungen der externen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen im Rekrutierungsprozess einher. Dazu zählen beispielsweise der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel. Ausbildung und Nachwuchsförderung sind daher wichtige Instrumente, um Talente zu gewinnen.

    Die SozialBank bietet die Ausbildung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau an. Das Ausbildungsangebot wird durch den dualen Studiengang „Banking & Finance“ ergänzt.

    Seit 2019 bietet die SozialBank zusammen mit sieben weiteren Spezial- und Kirchenbanken ein gemeinsames Traineeprogramm an, das „Traineeprogramm der Spezialbanken“. Die Trainees besuchen diverse Fortbildungen für ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung, arbeiten gemeinsam an Projekten und haben die Möglichkeit, Hospitationen in den anderen teilnehmenden Häusern wahrzunehmen, um Einblicke in verschiedene Unternehmen, Abteilungen und Unternehmenskulturen zu erhalten. Hierdurch wurde in den vergangenen Jahren ein stabiles Netzwerk zwischen den Trainees und den einzelnen Banken aufgebaut. Das Ziel, die Trainees nach erfolgreichem Abschluss des Programms in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen, wird in vielen Fällen erreicht.
     

    Seitens der Hochschulabsolvent*innen steigt die Nachfrage nach Traineeprogrammen stark an. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auch Fachtrainee-Programme anzubieten. Dies ist im Jahr 2023 bereits im Bereich Vertriebsmanagement geschehen und wird 2024 kontinuierlich ausgebaut. Mittelfristig soll in jedem Bankbereich ein Traineeprogramm angeboten werden.

    Weiterhin unterstützen wir unsere Mitarbeitenden durch eine finanzielle Studienförderung dabei, berufsbegleitende Studiengänge zu absolvieren. Die Möglichkeit, sich in volks- und betriebswirtschaftlichen sowie in juristischen Studiengängen nebenberuflich fortzubilden, wird gerne genutzt. Die Studienkosten werden anteilig von der Bank übernommen und können durch eine entsprechende Betriebszugehörigkeit nach Studienabschluss abgegolten werden. Hierdurch wird der Wissenstransfer aus dem Hochschulbereich in den BFS-Konzern gewährleistet.

  • Sozialbelange

    Zufriedene Kundinnen und Kunden sind die Grundlage für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des BFS-Konzerns. Gemeinsam mit unseren Kunden gestalten wir die nachhaltige Zukunft einer Gesellschaft des sozialen Zusammenhalts. Wir setzen uns im Interesse der Menschen und zum Nutzen der Allgemeinheit ein, übernehmen soziale Verantwortung und ermöglichen soziale Teilhabe. Daher sucht der BFS-Konzern aktiv den Dialog mit seinen Kund*innen und weiteren Stakeholdern. Die Gründungsgesellschafter der Bank – die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – gehören bis heute zu den größten Anteilseignern der SozialBank. Gemeinsam verfügen die Bundes- und Regionalverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie angeschlossene Einrichtungen über mehr als 95 Prozent der Unternehmensanteile. Vor diesem Hintergrund versteht sich der gesamte BFS-Konzern als Teil der Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft. Diese ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Ein Teil der erwirtschafteten Gewinne der SozialBank fließt in Form von Dividendenausschüttungen in die Wohlfahrtspflege zurück und trägt damit zur Finanzierung des Gemeinwohls in Deutschland bei.

    Durch die Begleitung unserer Kunden in finanziellen Fragestellungen und durch strategische Beratung erfährt der BFS-Konzern kontinuierlich den hohen gesellschaftlichen Nutzen seiner Arbeit. Den wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl sehen wir in unserem Kerngeschäft, der langfristigen Kreditvergabe an institutionelle Einrichtungen aus der Sozial‐ und Gesundheitswirtschaft. Damit sind die Investitionen der SozialBank über das rein Finanzielle hinaus mit einem hohen sozialen und gesellschaftlichen Nutzen verbunden.

    Seit der Gründung im Jahr 1923 ist die Bank durch ihren Fokus auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft im Bereich des Social Impact Investings aktiv. Im Kundengeschäft werden kritische Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken ausgeschlossen.

    Ein nennenswerter Teil unserer Kunden ist zur Finanzierung seiner gemeinnützigen Tätigkeit auf Spenden angewiesen. Die SozialBank unterstützt sie bei dieser Aufgabe, indem sie Instrumente anbietet, die das Sammeln von Spenden und die dazugehörige Verwaltung der Spendeneingänge erleichtern.

  • Achtung der Menschenrechte

    Der BFS-Konzern bekennt sich zu den weltweit gültigen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Diese Grundsätze bilden zusammen mit dem Code of Conduct einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das Handeln des Konzerns.

    Bei der Kreditvergabe, der Auswahl von Eigenanlagen und im Wertpapiergeschäft werden die allgemeinen Menschenrechte berücksichtigt. Geschäfte mit Vertragspartnern, die Mängel bei der Achtung der Menschenrechte aufweisen, werden nicht eingegangen. Bei unseren Eigenanlagen wurden Ausschlusskriterien definiert, die unter anderem Menschenrechtsverstöße oder Kinderarbeit umfassen. Der BFS-Konzern ist hauptsächlich in Deutschland tätig und bezieht seine Waren und Dienstleistungen aus Deutschland. In der Lieferkette besteht nur ein geringes Risiko für Verstöße gegen Menschenrechte, Zwangs‐ oder Kinderarbeit. Wir pflegen langjährige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern. Dauerhafte Geschäftsbeziehungen werden durch das Auslagerungsmanagement de SozialBank überwacht und gesteuert. Bei der Auswahl unserer Dienstleister und Lieferanten wird auf die Einhaltung der im Code of Conduct formulierten Werte und Grundsätze geachtet.

  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

    Der BFS-Konzern hat aufgrund von gesetzlichen Anforderungen und eigenen Ansprüchen an Fairness und gesellschaftliche Verantwortung Strukturen, Systeme und Prozesse implementiert, um rechtswidriges Verhalten zu vermeiden. Diese Prozesse sind Bestandteil unseres Compliance‐Management‐Systems. Dieses wird im Code of Conduct beschrieben und durch weitere interne Richtlinien konkretisiert. Das Compliance‐Management‐System wird regelmäßig von der Internen Revision und jährlich vom externen Wirtschaftsprüfer geprüft.

    Die Aufgaben der unabhängigen und dem Vorstand direkt unterstellten Compliance‐Abteilung umfassen neben der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch die Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Finanzsanktionen und -embargos. Außerdem wirkt sie auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen im gesamten BFS-Konzern hin.

    Die Compliance-Abteilung unterstützt und berät die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Da sich die Rahmenbedingungen stetig verändern, arbeitet sie kontinuierlich an der Optimierung der Compliance‐relevanten Prozesse. Alle Mitarbeitenden der Bank sind dazu verpflichtet, einmal pro Jahr Online‐Schulungen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten zu absolvieren. Regelmäßig werden die Führungskräfte über neue Entwicklungen informiert. Zur Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen wurde ein Hinweisgebersystem eingeführt. Mithilfe dieses Systems können jederzeit interne und externe Hinweise – namentlich oder anonym – an die Compliance-Abteilung gegeben werden. Kund*innen, Geschäftspartner*innen und andere Stakeholder können über das Beschwerdemanagement ebenfalls einen direkten Kontakt zur Compliance-Abteilung aufnehmen.

  • Nichtfinanzielle Risiken

    Der Prognose-, Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht informiert umfassend über das Risikomanagement-System und die identifizierten wesentlichen Risiken. Bei der Erstellung dieses gesonderten Nichtfinanziellen Konzernberichts wurde geprüft, ob weitere Risiken bestehen, die mit unserer eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die beschriebenen nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden. Nachhaltigkeitsrisiken sind im Rahmen der Risikoinventur stärker in den Fokus gerückt. Infolgedessen wurde das Nachhaltigkeitsrisiko in den Risikokategorien Adressenrisiko, Immobilienrisiko, Operationelles Risiko (Reputationsrisiko) und Zahlungsunfähigkeitsrisiko auf die Auswirkung auf die Wesentlichkeit qualitativ und in ersten Ansätzen bereits quantitativ untersucht. Es sind keine solchen Risiken identifiziert worden. Aktuell ergeben sich potenzielle Risiken aus den notwendigen Anpassungen der Prozesse nach der Migration zur Atruvia AG. Diese bestehen in Personalrisiken (Ausfällen) und möglichen Reputationsrisiken nach Aufnahme des Produktionsbetriebes im neuen System. Aktuell werden keine relevanten Schadenspotenziale gesehen, da diese Risiken detailliert betrachtet und gemanagt werden.

  • Taxonomie

    Die Sozialbank nutzt das IT-System der Atruvia AG. Auch zur Unterstützung der Erstellung der quantitativen Indikatoren einschließlich des Umfangs der Vermögenswerte und Indikatoren, die von den KPIs abgedeckt werden, wird u. a. auf Daten im Bankenanwendungsverfahren agree21 und Auswertungen der Atruvia AG zurückgegriffen.

    Quantitative Angaben zur EU-Taxonomie 2023 werden in einem gesonderten Dokument tabellarisch dargestellt. Dieses ist unter dem am Abschnittsende aufgeführten Link abrufbar. Im Folgenden wird beschrieben, wie die einzelnen Tabellenzeilen zu interpretieren sind und wie die einzelnen Werte ermittelt wurden. Hierbei werden die Vorgaben der Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der EU-Kommission berücksichtigt („Delegierte Verordnung vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist“), die am 10. Dezember 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und die Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ergänzt und konkretisiert, als auch die ergänzend durch die EU-Kommission am 6. Oktober 2022 und am 20. Oktober 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichen FAQs mit Auslegungen und Klarstellungen. In Hinblick auf die in der Tabelle dargestellten Werte sind die folgenden Aspekte berücksichtigt:

    • Aufgrund der Vielzahl der in der EU-Taxonomieverordnung enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe wurden bei der Ermittlung der Angaben zum Teil auch eigene Annahmen und Auslegungen getroffen.
    • Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 musste der Anteil der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die Umweltziele 1 und 2 berichtet werden. Dies konnte mittels vereinfachter quantitativer Angaben in Bezug auf die Aktiva erfolgen. Für das Berichtsjahr 2023 ist erstmalig der Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für die Umweltziele 1 und 2 zu berichten. Die zentrale Kennzahl hierfür ist die sog. Green Asset Ratio (GAR), deren Offenlegung anhand von Berichtsbögen der DelVO 2021/2178 i. V. m. DelVO 2023/2486 erfolgt. Des Weiteren sind die ergänzten Wirtschaftsaktivitäten in den Umweltzielen 1 und 2 und erstmals für die Umweltziele 3 bis 6 die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln und zu berichten.
    • Eine Wirtschaftsaktivität kann als "taxonomiefähig" hinsichtlich eines Umweltziels eingestuft werden, wenn sie in der DelVO 2021/2139 (Klimataxonomie) bzw. der DelVO 2023/2486 (Umwelttaxonomie) für dieses Umweltziel aufgeführt ist, unabhängig davon, ob die diesbezüglichen Kriterien dabei erfüllt werden. Damit eine Wirtschaftsaktivität auch als „taxonomiekonform“ gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten und darf keinen Schaden hinsichtlich eines der anderen fünf Umweltziele anrichten (Einhaltung der „Do Not Significant Harm“ – DNSH Kriterien). Zusätzlich müssen auf Unternehmensebene die Vorgaben zum sozialen Mindestschutz gem. Art. 18 TaxonomieVO eingehalten werden. Bei der Prüfung der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten wurden Wesentlichkeitsaspekte anhand ihres Anteils im Verhältnis zur gesamten GAR-Aktiva berücksichtigt.
    • Hinsichtlich der quantitativen Angaben zur GAR werden die die vorgegebenen Berichtsbögen 0 bis 5 gemäß Anhang VI und die Berichtsbögen 1 bis 5 gemäß Anhang XII der DelVO 2021/2178 sowie der damit verbundenen Änderungen gem. Anhang VI der DelVO 2023/2486 verwendet. Bei der Ermittlung der Daten wurde sich an FinRep orientiert. Diese Positionen werden seitens der Atruvia regelbasiert zur Verfügung gestellt. Diese Informationen wurden geprüft und plausibilisiert.
    • Grundsätzlich taxonomiefähig sind Risikopositionen aus dem Mengengeschäft. Dies betrifft zum einen Kredite gegenüber privaten Haushalten, die jedoch nicht zum Kundenklientel der SozialBank gehören.
    • Taxonomiefähig sind darüber hinaus nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie Kredite an CSR-berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, bei denen der Finanzierungsweck bekannt ist und dieser einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden kann. Die Ermittlung der berichtspflichtigen Unternehmen und Finanzunternehmen erfolgte nach Kriterien aus Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie. Die Bewertung der Berichtspflicht wurde manuell durchgeführt und plausibilisiert.
    • Des Weiteren können nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie CSR-berichtspflichtige Unternehmen und Finanzunternehmen unter die technischen Bewertungskriterien der Umweltziele 3 bis 6 fallen. Diese Kredite wurden manuell geprüft und festgestellt, dass keine (0 Prozent) Unternehmen enthalten sind, die hierunter fallen würden.
    • Relevante Finanzierungen an lokale Gebietskörperschaften sind ebenfalls in den Angaben enthalten. Beteiligungen wurden betrachtet, sind jedoch nicht relevant im Sinne der Taxonomiefähigkeit. Nach Prüfung in Bezug auf eine Einstufung als taxonomiekonform zeigt sich, dass nur ein sehr geringer Anteil dieser Kredite als taxonomiekonform eingestuft werden kann.
    • Bei der Prüfung des Depot A wurde analog zur Prüfung der Unternehmenskredite vorgegangen. Die Bewertung der Berichtspflicht wurde manuell durchgeführt und plausibilisiert. Die Anforderungen nach Art. 18 TaxonomieVO (Mindestschutz) wurde so ausgelegt, dass Finanzinstitute nur bei der Finanzierung einer Wirtschaftstätigkeit im Bereich Verkehr (Abschnitt 6 der DelVO 2021/2139) die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen zu prüfen haben (vgl. Final Report on Minimum Safeguards (2022) der Sustainable Finance Platform (SFP), S. 53). Derartige Finanzierungsaktivitäten sind nicht Bestandteil der Kreditportfolios der SozialBank.

    Nachhaltige Entwicklung verstehen wir als ganzheitliches Zukunftskonzept, welches die soziale, die ökonomische und die ökologische Dimension gleichermaßen einbezieht. Aufgrund der Herkunft und des Geschäftsmodells der SozialBank steht die soziale Dimension der Nachhaltigkeit im Vordergrund. Wir streben eine ambitionierte Umsetzung des Themas Nachhaltigkeit in unserem Konzern an und möchten eine führende, nachhaltige Spezialbank für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft sein. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen verfolgen wir die Vision, auf eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen hinzuwirken. Wir setzen uns im Interesse der Menschen und zum Nutzen der Allgemeinheit ein und übernehmen soziale Verantwortung. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsengagements berücksichtigen wir den Nachhaltigkeitsleitfaden des BVR. Dieser berücksichtigt explizit die SDGs, die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die Prinzipien für verantwortliches Bankwesen („Principles for Responsible Banking“) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Als Finanzdienstleister liegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Kerngeschäft – dem Anlage- und Kreditgeschäft sowie den Eigenanlagen.

    Für unsere Bank ist die Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsstrategie, unseres Produktgestaltungsprozesses und unserer Zusammenarbeit mit Kund*innen und Gegenparteien. Die durch die Taxonomie-Verordnung festgelegte Nachhaltigkeitsdefinition bietet hierfür den Rahmen.

    Wir sind kein Handelsbuchinstitut.

    Der Umfang der quantitativen Angaben wird im Rahmen eines von der Europäischen Union vorgegebenen Phase-in-Prozesses über mehrere Jahre, beginnend mit der Berichterstattung per 31. Dezember 2021, sukzessive aufgebaut. Aktuell sind auf dem Markt noch nicht alle Daten verfügbar, sodass hier nur ein schrittweiser Aufbau der Daten erfolgen kann. Eine auf granularer Bewertung von Einzelaktivitäten berechnete Green Asset Ratio (GAR) für Finanzunternehmen ist erstmals per 31. Dezember 2023 gefordert. Zu weiteren methodischen und datenbezogenen Aspekten verweisen wir auf die Ausführungen oben. Aufgrund der aktuell noch geringen Aussagekraft der derzeitig erhobenen KPIs wurde auf die Aufnahme von Zielen zur Einhaltung der Taxonomieverordnung verzichtet. Die GAR hat daher noch keine Steuerungsrelevanz. Im Kerngeschäftsfeld der SozialBank sind grundsätzlich nur sehr wenige Unternehmen von der NFRD-Berichtspflicht betroffen. Unsere Kund*innen informieren wir über Webinare oder Beiträge in unserem Kundenmagazin „Sozialus“ zu den Anforderungen der Taxonomie in der Zusammenarbeit mit den Kund*innen. Im Rahmen der bereits angekündigten Ausdehnung des Anwenderkreises der Corporate Social Responsibility Direcitve (CSRD) ist zu erwarten, dass deutlich mehr Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft von der Taxonomie betroffen sein werden und somit auch generell taxonomiegeeignet sind. Im Anschluss an die Erhebung erster valider KPIs zu den taxonomiegeeigneten Risikopositionen sollen entsprechende Zielvorgaben geprüft werden.

    Quantitative Angaben zur EU-Taxonomie 2023

    Tabellen mit den quantitativen Angaben zur EU-Taxonomie können unter dem folgenden Link aufgerufen werden:

    https://finanzberichte.sozialbank.de/fileadmin/finanzberichte/2023/BFS-GB_2023_EU-Taxonomie.pdf